Kann der Vermieter einen Gehaltsnachweis verlangen?

Darf Ihr Vermieter bei der Wohnungsbewerbung einen Gehaltsnachweis fordern? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und was erlaubt ist.

Kann Vermieter Gehaltsnachweis verlangen Rechte & Pflichten

Bei der Wohnungssuche stehen Mieter oft vor der Frage, welche Unterlagen der Vermieter von ihnen verlangen darf. Insbesondere der Gehaltsnachweis ist ein häufig gefordertes Dokument, das Auskunft über die finanzielle Situation des Mietinteressenten gibt.

Doch ist der Vermieter überhaupt berechtigt, einen solchen Nachweis einzufordern? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema Gehaltsnachweis bei der Wohnungssuche.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:
Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>

Wann darf der Vermieter einen Gehaltsnachweis verlangen?

Grundsätzlich hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob der potenzielle Mieter in der Lage ist, die vereinbarte Miete langfristig zu zahlen. Schließlich möchte er das Risiko von Mietausfällen möglichst gering halten. Aus diesem Grund darf er sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mietinteressenten erkundigen und auch einen Nachweis über dessen Einkünfte verlangen.

Allerdings gibt es klare Regeln dafür, zu welchem Zeitpunkt im Vermietungsprozess der Vermieter diese Informationen einholen darf. Bei der ersten Besichtigung der Wohnung ist es noch zu früh, einen Gehaltsnachweis zu verlangen. Hier darf der Vermieter lediglich unverbindlich nach dem monatlichen Nettoeinkommen fragen. Erst wenn er sich für einen bestimmten Bewerber entschieden hat und es um den konkreten Abschluss des Mietvertrags geht, kann er weitere Nachweise wie Gehaltsbescheinigungen oder Kontoauszüge einfordern.

Manche Mietinteressenten legen allerdings schon bei der Besichtigung freiwillig ihre Unterlagen vor, um ihre Chancen auf die Wohnung zu erhöhen. Nimmt der Vermieter diese entgegen, verstößt er nicht gegen Datenschutzbestimmungen. Er muss die Dokumente aber vernichten, sobald feststeht, dass er mit dem Bewerber keinen Mietvertrag abschließen wird.

Welche Form muss der Gehaltsnachweis haben?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie ein Gehaltsnachweis genau auszusehen hat. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn der Mietinteressent die Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate vorlegt. Daraus kann der Vermieter das regelmäßige Monatseinkommen ersehen und beurteilen, ob es für die Mietzahlungen ausreicht.

Alternativ kommen auch folgende Dokumente als Einkommensnachweis in Frage:

  • Kopie eines Kontoauszugs
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Steuerbescheid
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Einkommens

Der Mietinteressent darf in den vorgelegten Unterlagen alle Angaben schwärzen, die für die Beurteilung seiner Bonität nicht relevant sind, wie z.B. Mitgliedschaften oder Religionszugehörigkeit. Sensible persönliche Daten gehen den Vermieter nichts an.

Für Selbstständige gestaltet sich der Einkommensnachweis oft schwieriger, da ihre Einkünfte von Monat zu Monat schwanken können. Sie müssen ihre Zahlungsfähigkeit meist über einen längeren Zeitraum belegen, zum Beispiel durch:

  • Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Jahresabschlüsse der vergangenen zwei Jahre

Darf der Vermieter auch andere Nachweise fordern?

Neben dem Gehaltsnachweis gibt es noch weitere Dokumente, die Vermieter häufig von Mietinteressenten verlangen, um sich ein umfassendes Bild von deren Zuverlässigkeit zu machen. Dazu zählen:

  • Mieterselbstauskunft mit Angaben zur Person, zum Beruf und zu Haustieren
  • Schufa-Auskunft bzw. Bonitätscheck
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters

Ob der Vermieter diese Unterlagen einfordern darf, hängt wiederum vom Stadium des Vermietungsprozesses ab. Die Mieterselbstauskunft darf er erst verlangen, wenn der Mietinteressent ernsthaftes Interesse an der Wohnung bekundet. Für Schufa-Auskünfte und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen gilt, dass der Vermieter sie genau wie Gehaltsnachweise erst im letzten Schritt vor Vertragsabschluss anfordern darf.

Ein polizeiliches Führungszeugnis darf der Vermieter übrigens nicht verlangen. Dieses Dokument betrifft den höchstpersönlichen Bereich des Mieters und geht den Vermieter daher nichts an. Auch Fragen zu Vorstrafen, Familienstand, Schwangerschaft oder Religionszugehörigkeit sind in der Selbstauskunft unzulässig.

Was tun, wenn das Einkommen nicht ausreicht?

Kommt der Vermieter nach Prüfung der Unterlagen zu dem Schluss, dass das Einkommen des Mietinteressenten zu niedrig für die Wohnung ist, muss das noch nicht das Aus bedeuten.

Viele Vermieter orientieren sich an der Faustregel, dass die Warmmiete nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen sollte. Ist dieser Wert überschritten, kann der Mieter die Bonität auf andere Weise nachweisen, zum Beispiel durch:

  • Vorlage eines Sparbuches oder Depotauszuges
  • Bürgschaft der Eltern oder anderer Personen
  • Zahlung einer höheren Mietkaution

Wichtig ist, dass der Mieter offen und ehrlich mit dem Vermieter kommuniziert und glaubhaft versichert, dass er die Mietzahlungen langfristig leisten kann. Manchmal lässt sich so eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden.

Fazit

Der Gehaltsnachweis ist eine wichtige Unterlage, mit der Mieter ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gegenüber dem Vermieter dokumentieren. Dieser darf den Nachweis allerdings erst ganz am Ende des Bewerbungsprozesses einfordern, wenn es um den konkreten Abschluss des Mietvertrags geht.

Für den Mieter ist es ratsam, die geforderten Dokumente möglichst lückenlos vorzulegen, um seine Chancen auf die Wohnung zu wahren. Reichen die Gehaltsnachweise nicht aus, kann er versuchen, mit Bürgen oder einer höheren Kaution zu punkten.

Generell gilt: Je besser Mieter und Vermieter miteinander kommunizieren und aufeinander zugehen, desto eher findet sich ein Weg, die berechtigten Interessen beider Seiten unter einen Hut zu bringen. Mit gegenseitigem Vertrauen und Verständnis steht einem harmonischen Mietverhältnis dann nichts mehr im Wege.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:
Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>