Konto kündigen – Was mit Ihrem Guthaben passiert

Möchten Sie Ihr Konto kündigen und fragen sich, was mit Ihrem verbleibenden Guthaben geschieht? Erfahren Sie hier, welche Schritte und Fristen wichtig sind.

Konto kündigen Was passiert mit dem Geld

Die Kündigung eines Bankkontos ist ein Schritt, den viele Verbraucher im Laufe ihres Lebens mindestens einmal gehen. Ob aus Unzufriedenheit mit der Bank, wegen Umzugs oder aufgrund besserer Konditionen bei einem anderen Institut – die Gründe sind vielfältig. Doch was geschieht eigentlich mit dem Guthaben auf dem Konto?

Wie läuft der Kündigungsprozess ab, welche Fristen und Formalitäten sind zu beachten, und wie kann man sicherstellen, dass kein Geld verloren geht? Dieser umfassende Artikel beleuchtet alle Aspekte rund um die Kontokündigung und die sichere Abwicklung des Guthabens.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>

Gründe für eine Kontokündigung

Die Beweggründe für die Kündigung eines Girokontos oder Sparkontos sind unterschiedlich:

  • Wechsel zu einer anderen Bank wegen besserer Konditionen oder Serviceleistungen
  • Zusammenlegung von Konten nach Heirat oder Lebensveränderungen
  • Unzufriedenheit mit Gebühren oder dem Kundenservice
  • Umzug ins Ausland
  • Beendigung von geschäftlichen Aktivitäten

Unabhängig vom Anlass ist es wichtig, den Prozess strukturiert und sorgfältig zu durchlaufen, um finanzielle Nachteile oder Komplikationen zu vermeiden.

Kündigungsfristen und rechtliche Grundlagen

Sowohl Sie als Kunde als auch Ihre Bank können ein Girokonto kündigen. Die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen sehen dabei Folgendes vor:

  • Kündigung durch den Kunden: Die Kündigungsfrist darf maximal einen Monat betragen. In der Praxis akzeptieren viele Banken sogar eine fristlose Kündigung, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
  • Kündigung durch die Bank: Die Bank muss Ihnen eine Frist von mindestens zwei Monaten einräumen, außer es liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor (z.B. schwerwiegende Vertragsverstöße oder Verdacht auf Geldwäsche).

Diese Fristen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken geregelt und orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben.

Ablauf der Kontokündigung

Der Kündigungsprozess gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Kündigungsschreiben aufsetzen: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und den gewünschten Kündigungstermin sowie die Kontonummer enthalten. Viele Banken stellen hierfür Vorlagen bereit.
  2. Neues Konto eröffnen: Vor der Kündigung empfiehlt es sich, ein neues Konto zu eröffnen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. So können alle Zahlungspartner rechtzeitig informiert werden.
  3. Übertragung des Guthabens: Im Kündigungsschreiben geben Sie die neue Bankverbindung an, auf die das Restguthaben überwiesen werden soll.
  4. Daueraufträge und Lastschriften umstellen: Informieren Sie Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen und andere Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung.
  5. Karten und Schecks zurückgeben: Debitkarten, Kreditkarten und ggf. Scheckhefte müssen meist an die Bank zurückgegeben werden.

Was passiert mit dem Guthaben nach der Kündigung?

Das Guthaben auf dem gekündigten Konto bleibt selbstverständlich Ihr Eigentum. Die Bank ist verpflichtet, das vorhandene Guthaben nach der Beendigung der Kontoführung an Sie auszuzahlen oder auf ein von Ihnen angegebenes Konto zu überweisen.

Wichtige Hinweise:

  • Schnelle Überweisung: In der Regel erfolgt die Überweisung des Restguthabens innerhalb weniger Tage nach der Kündigung.
  • Angabe der neuen Kontoverbindung: Damit das Geld problemlos transferiert werden kann, muss die neue Bankverbindung im Kündigungsschreiben angegeben werden.
  • Selbstüberweisung möglich: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann das Guthaben vor der Kündigung eigenständig auf das neue Konto überweisen und das alte Konto auf Null stellen.

Was passiert, wenn keine neue Kontoverbindung angegeben wird?

Wenn Sie der Bank keine neue Kontoverbindung mitteilen, kann das Guthaben nicht überwiesen werden. In diesem Fall geht die Bank wie folgt vor:

  • Das Geld wird „geparkt“, d.h. auf einem internen Konto verwahrt. Für diese Verwahrung können Gebühren anfallen, die mit der Zeit das Guthaben schmälern können.
  • Nach einer gewissen Zeit kann die Bank das Guthaben an das zuständige Amtsgericht überweisen. Dort wird es als „hinterlegtes Geld“ verwahrt, bis Sie es unter Nachweis Ihrer Identität abholen.
  • Ein Anspruch auf das Geld bleibt bestehen, aber der Zugriff wird deutlich umständlicher und mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Tipp: Geben Sie immer eine aktuelle Kontoverbindung an, um Verzögerungen und Gebühren zu vermeiden.

Besonderheiten bei Sparkonten und Festgeldkonten

Bei Sparkonten und Festgeldkonten gelten oft eigene Kündigungsfristen. Das Guthaben kann in der Regel erst nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist oder Laufzeit ausgezahlt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Bedingungen Ihres Vertrags.

Was passiert mit laufenden Buchungen?

Nach der Kündigung werden keine Buchungen mehr auf dem alten Konto ausgeführt. Das bedeutet:

  • Daueraufträge: Werden nicht mehr ausgeführt und müssen auf das neue Konto übertragen werden.
  • Lastschriften: Können nicht mehr eingelöst werden. Informieren Sie daher alle Zahlungspartner rechtzeitig über die neue Kontoverbindung.
  • Gehaltseingänge: Gehen nach der Kontoschließung ins Leere, wenn der Arbeitgeber nicht informiert wurde.

Ein paralleler Betrieb beider Konten für einige Wochen ist ratsam, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Sonderfall: Kontokündigung durch die Bank

Wenn die Bank das Konto kündigt, ist schnelles Handeln gefragt:

  • Eröffnen Sie umgehend ein neues Konto.
  • Überweisen Sie das Guthaben auf das neue Konto.
  • Die Bank kann das Konto und die Karten bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist sperren, was den Zugriff auf das Guthaben erschwert.
  • Reagieren Sie nicht, kann das Guthaben an das Amtsgericht überwiesen werden, wo Sie es später abholen müssen.

Was tun bei Streitfällen oder Problemen?

Kommt es zu Unstimmigkeiten, etwa weil die Bank das Guthaben nicht auszahlt oder die Kündigung nicht akzeptiert, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Widerspruch einlegen: Kontaktieren Sie die Bank schriftlich und fordern Sie eine Klärung.
  • Ombudsmann einschalten: Der Banken-Ombudsmann kann bei Streitigkeiten vermitteln, insbesondere bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
  • Rechtsanwalt einschalten: Bei schwerwiegenden Problemen kann ein Fachanwalt für Bankrecht helfen.

Guthaben bei Kontopfändung oder Insolvenz

Bei laufenden Pfändungen oder einem Insolvenzverfahren kann das Guthaben auf dem Konto gesperrt sein. In solchen Fällen wird das Guthaben nicht automatisch an Sie ausgezahlt, sondern verbleibt bis zur Klärung der Ansprüche auf dem Konto oder wird an den Gläubiger bzw. Insolvenzverwalter abgeführt. Erst nach Abschluss des Verfahrens und Aufhebung der Pfändung können Sie wieder frei über Ihr Geld verfügen.

Das Basiskonto als Alternative

Falls Ihnen die Bank das Konto kündigt und Sie Schwierigkeiten haben, ein neues Konto zu eröffnen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Dieses Konto kann von jeder volljährigen Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU eröffnet werden und bietet grundlegende Kontofunktionen, allerdings ohne Dispositionskredit.

Checkliste für die Kontokündigung

  • Neues Konto eröffnen
  • Kündigungsschreiben aufsetzen und abschicken
  • Neue Kontoverbindung für Guthabenauszahlung angeben
  • Daueraufträge und Lastschriften umstellen
  • Zahlungspartner informieren
  • Karten und Schecks zurückgeben
  • Guthaben rechtzeitig auf das neue Konto überweisen (optional)
  • Kündigungsbestätigung abwarten

Fazit

Die Kündigung eines Kontos ist in Deutschland unkompliziert, sofern alle Formalitäten beachtet werden. Ihr Guthaben bleibt in jedem Fall Ihr Eigentum und wird nach der Kündigung entweder auf ein von Ihnen benanntes Konto überwiesen oder, falls keine Angaben vorliegen, bei Gericht hinterlegt.

Um unnötige Gebühren, Verzögerungen und Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Prozess sorgfältig zu planen und alle Zahlungspartner rechtzeitig zu informieren. Bei Problemen stehen Ihnen Ombudsleute und Rechtsanwälte zur Seite.

Mit einer guten Vorbereitung und klaren Kommunikation mit der Bank ist die Kontokündigung ein sicherer und transparenter Vorgang – Ihr Geld bleibt dabei in jedem Fall geschützt.


Tipp

Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>