Möchten Sie wissen, wie die Mietkaution Mieter und Vermieter schützt und welche Rechte sowie Pflichten dabei wichtig sind? Hier finden Sie alle Infos!

Die Mietkaution ist ein zentrales Element im deutschen Mietrecht und betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter. Sie dient als finanzielle Sicherheit für den Vermieter und schützt ihn vor möglichen Schäden an der Mietsache oder ausbleibenden Zahlungen. Gleichzeitig stellt sie für den Mieter eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung beim Einzug dar.
Im Folgenden werden alle relevanten Aspekte rund um die Mietkaution umfassend erläutert: von der gesetzlichen Grundlage über die verschiedenen Anlageformen bis hin zu Rückzahlung und Streitfällen.
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Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution – auch Mietsicherheit genannt – ist eine Geldsumme, die der Vermieter vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses verlangen kann. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und dient dazu, den Vermieter gegen Forderungen abzusichern, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Dazu zählen insbesondere:
- Offene Mietforderungen
- Ausstehende Nebenkostenabrechnungen
- Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen
- Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
Die Kaution ist somit eine Art „Faustpfand“, auf das der Vermieter im Schadensfall zugreifen kann.
Gesetzliche Grundlagen und Höhe der Mietkaution
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Mietkaution sind in § 551 BGB festgelegt. Die wichtigsten Punkte:
- Maximalhöhe: Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Das bedeutet, dass nur die Grundmiete ohne Betriebskosten und Heizkosten als Berechnungsgrundlage dient.
- Ratenzahlung: Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den nächsten beiden Mietzahlungen.
- Vertragliche Vereinbarung: Eine Mietkaution ist nur dann zu zahlen, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Gibt es keine entsprechende Klausel, besteht keine Zahlungspflicht.
Beispielrechnung:
Beträgt die Kaltmiete 700 Euro, darf die Kaution maximal 2.100 Euro betragen (3 x 700 Euro).
Zulässige Anlageformen der Mietkaution
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Mietkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss. Ziel ist es, die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen. Folgende Anlageformen sind gängig:
- Mietkautionskonto: Der Vermieter legt die Kaution auf einem separaten, verzinsten Konto an. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
- Verpfändetes Sparbuch: Der Mieter eröffnet ein Sparbuch auf seinen Namen und verpfändet es zugunsten des Vermieters.
- Bankbürgschaft: Statt einer Barkaution kann der Mieter eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung stellen. Im Schadensfall zahlt die Bank an den Vermieter.
- Mietkautionsversicherung: Eine spezielle Versicherung übernimmt die Bürgschaft für die Kaution. Der Mieter zahlt hierfür eine jährliche Prämie.
Wann darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen?
Der Vermieter darf die Kaution nur für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis verwenden. Dazu zählen:
- Nicht gezahlte Mieten oder Nebenkosten
- Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung
- Schäden an der Wohnung, die über die normale Abnutzung hinausgehen
- Nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen
- Kosten aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
Nicht zulässig ist es, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses mit der Miete zu verrechnen. Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und einer abschließenden Prüfung darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen.
Rückzahlung der Mietkaution
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung der Kaution samt Zinsen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Der Vermieter darf einen angemessenen Zeitraum für die Überprüfung etwaiger Ansprüche in Anspruch nehmen. In der Praxis hat sich eine Frist von sechs bis zwölf Monaten etabliert.
Ablauf der Rückzahlung:
- Der Mieter gibt die Wohnung zurück.
- Der Vermieter prüft die Wohnung auf Schäden und erstellt eine Nebenkostenabrechnung.
- Sind keine Ansprüche offen, wird die Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt.
- Gibt es berechtigte Forderungen (z. B. ausstehende Miete, Schäden), kann der Vermieter einen entsprechenden Teil der Kaution einbehalten.
Streitfälle rund um die Mietkaution
Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten über die Rückzahlung der Kaution. Typische Konfliktpunkte sind:
- Der Vermieter behält die Kaution zu Unrecht ein (z. B. für normale Abnutzung).
- Die Höhe der einbehaltenen Summe ist nicht gerechtfertigt.
- Die Rückzahlung verzögert sich unangemessen lange.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung zu stellen. Bleibt der Vermieter uneinsichtig, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten. Für die Beweisführung sind ein Übergabeprotokoll und Fotos bei Auszug hilfreich.
Besonderheiten bei gewerblichen Mietverhältnissen
Die gesetzliche Begrenzung auf drei Nettokaltmieten gilt nur für Wohnraummietverhältnisse. Bei gewerblichen Mietverträgen können deutlich höhere Kautionssummen vereinbart werden. Hier empfiehlt sich eine individuelle Absprache und Prüfung des Vertrags.
Tipps für Mieter
- Prüfen Sie den Mietvertrag genau: Ist die Kaution korrekt vereinbart und entspricht sie der gesetzlichen Höchstgrenze?
- Bestehen Sie auf eine getrennte Anlage der Kaution und lassen Sie sich die Anlageform bestätigen.
- Zahlen Sie die Kaution möglichst per Überweisung, um einen Nachweis zu haben.
- Fordern Sie die Kaution nach Auszug schriftlich zurück und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Übergabe mit Fotos und Protokoll.
Tipps für Vermieter
- Vereinbaren Sie die Kaution klar und eindeutig im Mietvertrag.
- Legen Sie die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen an und informieren Sie den Mieter über die Anlageform.
- Prüfen Sie nach Auszug sorgfältig, ob berechtigte Ansprüche bestehen, und erstellen Sie eine detaillierte Abrechnung.
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für die Rückzahlung ein, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Vor- und Nachteile der Mietkaution
Vorteil für Vermieter | Nachteil für Mieter |
---|---|
Absicherung gegen Mietausfall und Schäden | Hohe finanzielle Belastung beim Einzug |
Möglichkeit, offene Forderungen zu verrechnen | Kapital ist gebunden und steht nicht zur Verfügung |
Schutz vor Rechtsstreitigkeiten | Rückzahlung kann sich verzögern |
Alternative: Mietkautionsbürgschaft und Versicherung
Immer mehr Mieter entscheiden sich für eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung. Hierbei übernimmt eine Bank oder Versicherung die Bürgschaft für die Kaution. Der Mieter zahlt dafür eine jährliche Prämie, muss aber die Kautionssumme nicht selbst aufbringen. Der Vermieter erhält im Schadensfall die Summe direkt von der Bank oder Versicherung.
Vorteile:
- Keine hohe Einmalzahlung beim Einzug
- Schnelle Abwicklung
Nachteile:
- Jährliche Kosten für den Mieter
- Im Schadensfall muss der Mieter die Summe an die Bank/Versicherung zurückzahlen
Fazit
Die Mietkaution ist ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung des Vermieters und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen zwischen Mieter und Vermieter. Sie ist gesetzlich klar geregelt und darf nicht willkürlich festgelegt werden. Für Mieter ist es wichtig, die Kautionsvereinbarung im Mietvertrag zu prüfen und auf eine korrekte Anlage zu achten.
Vermieter wiederum sollten die Kaution ordnungsgemäß verwalten und die Rückzahlung transparent und fristgerecht abwickeln. Bei Streitigkeiten hilft eine gute Dokumentation und notfalls die rechtliche Klärung.
Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Kommunikation lassen sich die meisten Konflikte rund um die Mietkaution vermeiden – so steht einem fairen Mietverhältnis nichts im Wege.
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