Sind Sie unsicher, wie Sie bei Smartbroker einen Freistellungsauftrag einrichten? Hier zeigen wir Ihnen den Weg. Verstehen Sie es noch heute!
Wenn es um die Anlage von Geld geht, sind steuerliche Aspekte von großer Bedeutung. Um Kapitalerträge steueroptimiert zu verwalten, ist es ratsam, einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Freistellungsauftrag bei Smartbroker einrichten können, um von der Abgeltungssteuer befreit zu werden.
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Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist ein Antrag, den Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker stellen können, um einen bestimmten Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei zu stellen.
In Deutschland liegt der Freibetrag für Kapitalerträge derzeit bei 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag keine Abgeltungssteuer auf Ihre Zinserträge, Dividenden oder Kursgewinne zahlen müssen.
Freistellungsauftrag bei Smartbroker einrichten
Wenn Sie ein Depot bei Smartbroker haben und den Freistellungsauftrag einrichten möchten, folgen Sie einfach diesen Schritten:
- Formular zum Freistellungsauftrag: Zunächst müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Dieses Formular finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Bank oder Ihres Brokers, in diesem Fall auf der Website von Smartbroker.
- Erforderliche Angaben: Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Angaben aus. Dazu gehören Ihre persönlichen Daten, Ihre Steueridentifikationsnummer und der gewünschte Freibetrag. Beachten Sie dabei den aktuellen Freibetrag von 801 Euro für Singles bzw. 1.602 Euro für Ehepaare.
- PDF-Dokument herunterladen oder mit TAN freigeben: Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten: Entweder können Sie das Formular als PDF-Dokument herunterladen und anschließend unterschrieben per E-Mail oder Fax an Smartbroker senden. Oder aber Sie geben den Auftrag direkt mit einer Transaktionsnummer (TAN) frei, die Sie von Ihrem Kontoanbieter erhalten.
- Bestätigung erhalten: Nachdem Sie den Freistellungsauftrag erteilt haben, erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung von Smartbroker, dass der Auftrag erfolgreich eingerichtet wurde.
Warum ist der Freistellungsauftrag wichtig?
Der Freistellungsauftrag ist besonders wichtig, wenn Sie Kapitalerträge erwirtschaften. Ohne einen Freistellungsauftrag führt Ihre Bank oder Ihr Broker automatisch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge ab.
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie jedoch den Freibetrag nutzen und einen Teil Ihrer Erträge steuerfrei behalten.
Häufig gestellte Fragen zum Freistellungsauftrag
Kann ein Freistellungsauftrag rückwirkend gestellt werden?
Nein, der Freistellungsauftrag kann in der Regel nicht rückwirkend gestellt werden. Er gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung und wirkt sich erst ab diesem Zeitpunkt auf Ihre Kapitalerträge aus.
Wie oft muss man einen Freistellungsauftrag stellen?
Der Freistellungsauftrag gilt in der Regel für ein Kalenderjahr. Wenn Sie den Freibetrag ausschöpfen möchten, müssen Sie den Auftrag jedes Jahr erneut erteilen.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag für 2023?
Der Freibetrag für 2023 beträgt unverändert 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare.
Wie erfährt das Finanzamt von Kapitalerträgen?
Die Banken und Broker sind gesetzlich verpflichtet, die erzielten Kapitalerträge dem Finanzamt zu melden. Daher ist es wichtig, die Erträge in Ihrer Steuererklärung anzugeben, auch wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.
Fazit
Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist eine einfache und effektive Möglichkeit, Kapitalerträge steueroptimiert zu verwalten. Mit einem Freibetrag von 801 Euro (bzw. 1.602 Euro für Ehepaare) können Sie einen Teil Ihrer Erträge steuerfrei behalten.
Wenn Sie ein Depot bei Smartbroker haben, ist die Einrichtung des Freistellungsauftrags unkompliziert und schnell erledigt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Kapitalerträge bestmöglich zu verwalten und Steuern zu sparen.
Bitte beachten Sie, dass steuerliche Regelungen und Freibeträge sich ändern können. Es ist ratsam, sich bei Bedarf von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu klären und die steuerliche Optimierung Ihrer Kapitalerträge zu gewährleisten.
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