Was passiert bei Inkasso: Ablauf und Rechte von Beteiligten

Stehen Sie vor einem Inkassoverfahren? Erfahren Sie hier, wie der Ablauf aussieht und welche Rechte Sie und die anderen Beteiligten haben.

Was passiert bei Inkasso Alles, was Sie wissen müssen

Wenn Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlt werden, beauftragen viele Gläubiger ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der offenen Forderung.

Doch was genau passiert bei einem Inkassoverfahren? Welche Rechte und Pflichten haben Gläubiger und Schuldner dabei? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über den Ablauf und die wichtigsten Aspekte eines Inkassoverfahrens.


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Was ist ein Inkassoverfahren?

Ein Inkassoverfahren bezeichnet den Prozess, bei dem ein Gläubiger (Privatperson oder Unternehmen) die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch nimmt, um eine offene, fällige Forderung gegenüber einem Schuldner einzutreiben. Ziel ist es, den ausstehenden Betrag außergerichtlich oder notfalls auch gerichtlich einzufordern.

Voraussetzung für die Einleitung eines Inkassoverfahrens ist, dass der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist. Das bedeutet, er hat die Rechnung auch nach Ablauf der Zahlungsfrist und Erhalt einer Mahnung nicht beglichen. Der Gläubiger kann dann ein seriöses, im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Forderung beauftragen.

Ablauf eines Inkassoverfahrens

Der typische Ablauf eines Inkassoverfahrens sieht folgendermaßen aus:

  1. Beauftragung des Inkassounternehmens: Der Gläubiger überträgt dem Inkassodienstleister alle relevanten Informationen und Unterlagen zur offenen Forderung (Rechnung, Mahnungen, Schriftverkehr etc.).
  2. Vorgerichtliche Maßnahmen: Das Inkassounternehmen kontaktiert den Schuldner schriftlich und telefonisch. Es weist auf die Forderung hin, setzt eine Zahlungsfrist und klärt über mögliche Konsequenzen bei Nichtzahlung auf. Oft lässt sich die Forderung bereits in dieser Phase einvernehmlich klären, z.B. durch eine Ratenzahlungsvereinbarung.
  3. Gerichtliches Mahnverfahren: Bleibt die vorgerichtliche Mahnung erfolglos, kann das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Es beantragt beim Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Legt dieser keinen Widerspruch ein, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
  4. Zwangsvollstreckung: Mit dem Vollstreckungsbescheid kann das Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung einleiten, etwa durch Pfändung von Konten oder Gegenständen des Schuldners. Ziel ist die Befriedigung der Forderung aus dem gepfändeten Vermögen.

Inkassokosten und Gebühren

Neben der eigentlichen Hauptforderung fallen bei einem Inkassoverfahren zusätzliche Kosten an, die sogenannten Inkassokosten. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen:

  • Inkassogebühr: Die Vergütung für die Tätigkeit des Inkassounternehmens. Sie beträgt meist zwischen 0,5% und 1,3% der Hauptforderung und richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Seit Oktober 2021 gelten hier neue Regelungen, die Schuldner vor überhöhten Gebühren schützen sollen.
  • Auslagenpauschale: Eine Pauschale für Porto, Telefon- und Copykosten des Inkassobüros. Sie beträgt derzeit maximal 15 Euro.
  • Mahnkosten: Kosten für Mahnschreiben, die der Gläubiger vor Beauftragung des Inkassos selbst versendet hat (maximal 5 Euro pro Mahnung).
  • Verzugszinsen: Zinsen, die ab Verzugseintritt auf die Hauptforderung anfallen. Der Zinssatz liegt für Verbraucher größtenteils 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Grundsätzlich hat der Schuldner die Inkassokosten zu tragen, sofern die Forderung berechtigt ist und er sich im Verzug befindet. Ist er dazu nicht in der Lage, bleiben die Kosten beim Gläubiger hängen. Inkassounternehmen dürfen nur angemessene, im RVG geregelte Gebühren verlangen und unterliegen einer Schadensminderungspflicht.

Rechte und Pflichten von Gläubiger und Schuldner

Gläubiger und Schuldner haben im Inkassoverfahren bestimmte Rechte und Pflichten. Die wichtigsten sind:

Gläubiger

  • Recht auf Beauftragung eines Inkassounternehmens zur Einziehung berechtigter Forderungen
  • Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden (Inkassokosten) durch den Schuldner
  • Pflicht zur Erteilung einer korrekten und vollständigen Drittschuldnererklärung
  • Pflicht zur Prüfung der Drittschuldnererklärung auf Richtigkeit

Schuldner

  • Recht auf Informationen über Forderungshöhe, Zusammensetzung und Rechtsgrund
  • Recht auf Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen
  • Pflicht zur Zahlung berechtigter Forderungen einschließlich Verzugsschäden
  • Pflicht zur Abgabe einer korrekten und vollständigen Vermögensauskunft
  • Duldungspflicht bei berechtigter Zwangsvollstreckung

Grundsätzlich hat der Schuldner also Rechte, auch wenn er sich oft in einer schwächeren Position befindet. Gläubiger müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und dürfen ihre Stellung nicht missbrauchen.

Fazit

Ein Inkassoverfahren ist für Gläubiger oft der letzte Ausweg, um berechtigte offene Forderungen einzutreiben. Durch die Einschaltung eines professionellen Inkassodienstleisters erhöhen sich die Erfolgschancen deutlich. Gleichzeitig schützt das Gesetz auch die Schuldner vor unverhältnismäßigen Inkassokosten und Gebühren.

Gläubiger und Schuldner sollten ihre Rechte und Pflichten im Inkassoverfahren genau kennen. Im Idealfall lässt sich eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können, ohne dass eine Zwangsvollstreckung nötig wird. Ist der Schuldner jedoch zahlungsunwillig oder -unfähig, bleibt dem Gläubiger oft keine Alternative zum konsequenten Einzug der Forderung auf dem Rechtsweg.


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