Wissen Sie, wie viel Sie zur Witwenrente hinzuverdienen dürfen, ohne Kürzungen zu riskieren? Wir erklären, welche Grenzen gelten und was Sie beachten müssen.

Die Witwenrente stellt für viele Hinterbliebene eine wichtige finanzielle Stütze dar. Doch was passiert, wenn neben der Witwenrente noch eigenes Einkommen erzielt wird? Wie hoch darf der Hinzuverdienst sein, ohne dass die Rente gekürzt wird?
Dieser ausführliche Artikel beantwortet alle Fragen rund um die Hinzuverdienstgrenzen bei der Witwenrente, erläutert die aktuellen Freibeträge ab Juli 2025 und gibt praxisnahe Beispiele.
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Überblick: Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem Tod des Ehepartners an die hinterbliebene Ehefrau oder den Ehemann gezahlt wird. Sie soll den Lebensunterhalt sichern und die finanziellen Folgen des Todes abmildern. Es gibt zwei Formen:
- Große Witwenrente: Für Hinterbliebene ab 45 Jahren (ab 2029: 47 Jahre), mit Kindern oder bei Erwerbsminderung.
- Kleine Witwenrente: Für jüngere Hinterbliebene ohne Kinder und ohne Erwerbsminderung, zeitlich befristet.
Grundprinzip der Einkommensanrechnung
Die Witwenrente wird grundsätzlich gezahlt, unabhängig davon, ob die Hinterbliebene eigenes Einkommen hat. Allerdings wird das eigene Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags auf die Rente angerechnet. Das bedeutet: Wer mehr als den Freibetrag verdient, erhält eine gekürzte Witwenrente.
Die neuen Freibeträge ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 gelten neue, höhere Freibeträge für den Hinzuverdienst bei der Witwenrente. Diese Anpassung erfolgt im Zuge der jährlichen Rentenerhöhung. Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
Personenkreis | Freibetrag ab Juli 2025 (monatlich) |
---|---|
Witwe/Witwer | 1.076,86 € |
Witwe/Witwer, 1 Kind | 1.305,28 € |
Witwe/Witwer, 2 Kinder | 1.533,71 € |
Witwe/Witwer, 3 Kinder | 1.762,13 € |
Witwe/Witwer, 4 Kinder | 1.990,56 € |
Diese Freibeträge gelten bundesweit einheitlich. Für jedes Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 220,19 €.
Wie wird der Freibetrag berechnet?
Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts. Ab Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 €. Daraus ergibt sich:
$$
26,4 \times 40,79\,€ = 1.076,86\,€
$$
Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommt das 5,6-fache des Rentenwerts hinzu, also 220,19 € pro Kind.
Welche Einkünfte werden angerechnet?
Nicht jedes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Es zählen insbesondere:
- Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, selbständige Tätigkeit)
- Renten (z. B. eigene Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
- Betriebsrenten
- Krankengeld, Arbeitslosengeld I
- Unfallrenten (abzüglich bestimmter Freibeträge)
Nicht angerechnet werden z. B. Kindergeld, Elterngeld, Pflegegeld oder bestimmte steuerfreie Einnahmen.
Wie wird das Nettoeinkommen ermittelt?
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet nicht das tatsächliche Nettoeinkommen an, sondern arbeitet mit pauschalen Abzügen vom Bruttoeinkommen. Diese Pauschalen sind je nach Einkommensart unterschiedlich hoch. So soll der Verwaltungsaufwand gering gehalten werden.
Tipp 💡
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Liegt das eigene Nettoeinkommen über dem jeweiligen Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags auf die Witwenrente angerechnet. Die Formel lautet:
$$
\text{Kürzungsbetrag} = (\text{Nettoeinkommen} – \text{Freibetrag}) \times 0,4
$$
Beispiel:
- Nettoeinkommen: 1.300 €
- Freibetrag: 1.076,86 €
- Übersteigender Betrag: 223,14 €
- Anrechnung: 223,14 € × 0,4 = 89,26 €
- Die Witwenrente wird um 89,26 € gekürzt.
Sonderregel: Das Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners (Sterbevierteljahr) wird das Einkommen der hinterbliebenen Person nicht auf die Witwenrente angerechnet. Die Rente wird in dieser Zeit in voller Höhe gezahlt, um den Übergang zu erleichtern.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Witwe ohne Kinder, eigenes Einkommen
Frau Müller erhält eine Witwenrente und verdient monatlich 1.200 € netto. Ihr Freibetrag liegt bei 1.076,86 €. Der übersteigende Betrag beträgt 123,14 €. Davon werden 40 % angerechnet, also 49,26 €. Ihre Witwenrente wird um diesen Betrag gekürzt.
Beispiel 2: Witwer mit zwei Kindern
Herr Schmidt ist Witwer mit zwei Kindern, beide beziehen Waisenrente. Sein Freibetrag beträgt 1.533,71 €. Sein Nettoeinkommen liegt bei 1.700 €. Der übersteigende Betrag sind 166,29 €. 40 % davon ergeben 66,52 €. Seine Witwerrente wird um diesen Betrag gekürzt.
Welche Einkommensarten werden wie berücksichtigt?
Einkommensart | Anrechnung auf Witwenrente? | Besonderheiten |
---|---|---|
Erwerbseinkommen | Ja | Pauschale Abzüge für Nettoeinkommen |
Eigene gesetzliche Rente | Ja | Pauschale Abzüge |
Betriebsrente | Ja | |
Unfallrente | Ja | Abzug Grundrente nach BVG |
Arbeitslosengeld I | Ja | |
Krankengeld | Ja | |
Kindergeld | Nein | |
Pflegegeld | Nein | |
Elterngeld | Nein |
Häufige Fragen zur Einkommensanrechnung
Was passiert, wenn das Einkommen schwankt?
Maßgeblich ist das Einkommen des vorangegangenen Steuerjahres. Bei starken Schwankungen kann ein Anpassungsantrag gestellt werden.
Werden Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt?
Ja, aber nicht individuell, sondern durch pauschale Abzüge, die die Rentenversicherung festlegt.
Was gilt für Selbständige?
Auch hier wird das Einkommen nach Abzug von Betriebsausgaben und pauschalen Sozialabgaben berücksichtigt.
Was ist mit Minijobs?
Auch Minijobs werden als Einkommen angerechnet, sofern sie den Freibetrag überschreiten.
Tipps zur Optimierung der Witwenrente
- Prüfen Sie, ob alle Kinder mit Anspruch auf Waisenrente korrekt gemeldet sind, um den Freibetrag zu erhöhen.
- Bei schwankendem Einkommen rechtzeitig Nachweise einreichen, um eine faire Anrechnung zu gewährleisten.
- Informieren Sie die Rentenversicherung über Änderungen beim Einkommen, um Nachzahlungen oder Rückforderungen zu vermeiden.
Fazit: Mehr Hinzuverdienst ab Juli 2025 möglich
Ab Juli 2025 profitieren Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente von höheren Freibeträgen. Bis zu 1.076,86 € (ohne Kinder) bzw. deutlich mehr mit Kindern können monatlich hinzuverdient werden, ohne dass die Witwenrente gekürzt wird. Erst bei Überschreiten des Freibetrags werden 40 % des Mehrbetrags angerechnet. Die genaue Berechnung erfolgt pauschalisiert und ist für die meisten Hinterbliebenen nachvollziehbar und transparent.
Mit diesen Regelungen bleibt die Witwenrente auch für Berufstätige oder Rentner mit eigenem Einkommen eine wichtige finanzielle Säule – und bietet ab 2025 noch etwas mehr Spielraum für einen Hinzuverdienst.
„Wer neben der Witwenrente eigenes Einkommen erzielt, darf ab Juli 2025 mehr hinzuverdienen, bevor eine Kürzung erfolgt. Die Freibeträge steigen deutlich, insbesondere für Hinterbliebene mit Kindern.“
Mit diesem Wissen können Sie Ihre finanzielle Planung als Hinterbliebener optimal gestalten und wissen genau, wie viel Sie zur Witwenrente hinzuverdienen dürfen.
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