Wohnung mieten mit Bürgergeld – So klappt’s

Möchten Sie wissen, wie Sie mit Bürgergeld erfolgreich eine Wohnung mieten können? Erfahren Sie hier, worauf Vermieter achten und was Sie beachten sollten.

Wohnung trotz Schufa und Bürgergeld

Das Bürgergeld ist für viele Menschen in Deutschland die finanzielle Grundlage, um ihren Alltag zu bestreiten und ein Dach über dem Kopf zu haben. Doch wie gelingt es, mit Bürgergeld eine Wohnung zu mieten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Fallstricke gibt es, und wie läuft der Prozess ab?

Dieser umfassende Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen und gibt praxisnahe Tipps für die erfolgreiche Wohnungssuche mit Bürgergeld.


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Grundlagen: Bürgergeld und Wohnen

Das Bürgergeld ist die zentrale Sozialleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige in Deutschland. Neben dem monatlichen Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Doch was bedeutet „angemessen“? Und wie läuft die Kostenübernahme konkret ab?

Was übernimmt das Jobcenter?

  • Die Kosten für die Unterkunft (Miete) und Heizung werden in „angemessener Höhe“ übernommen.
  • Die Angemessenheit richtet sich nach lokalen Richtwerten für Größe und Mietpreis der Wohnung.
  • Die Nebenkosten (außer Strom) sind Teil der übernommenen Kosten, Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.
  • Die Mietkaution kann als zinsloses Darlehen übernommen werden, wenn das Jobcenter dem Umzug zustimmt.

Mietobergrenzen und Wohnungsgröße: Was ist „angemessen“?

Die wichtigste Hürde bei der Wohnungssuche mit Bürgergeld sind die Mietobergrenzen. Diese variieren je nach Stadt und Region erheblich.

Mietobergrenzen 2025 – Beispiele aus deutschen Großstädten

Stadt1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €
Frankfurt786 €903 €1.078 €1.219 €1.360 €
Hamburg543 €659 €780 €938 €1.273 €

Die Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete, also Miete plus Betriebskosten, ohne Heizkosten. Für jede weitere Person werden in Köln z. B. 164 € und 15 m² zusätzlich anerkannt.

Wohnungsgröße

  • 1 Person: ca. 45–50 m²
  • 2 Personen: ca. 60–65 m²
  • 3 Personen: ca. 75–80 m²
  • Pro weitere Person: +15 m²

Die genauen Grenzen erfahren Sie beim zuständigen Jobcenter Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Der Weg zur neuen Wohnung: Schritt für Schritt

Bedarfsanalyse und Beratung

  • Prüfen Sie, wie viel Miete und welche Wohnungsgröße für Ihren Haushalt als angemessen gilt.
  • Lassen Sie sich frühzeitig vom Jobcenter beraten, bevor Sie mit Vermietern sprechen oder einen Mietvertrag unterschreiben.

Wohnungssuche

  • Suchen Sie gezielt nach Wohnungen, die innerhalb der anerkannten Grenzen liegen.
  • Nutzen Sie Online-Portale, Zeitungsanzeigen und das Netzwerk von sozialen Trägern.
  • Bei Wohnungsunternehmen wie Vonovia oder Vivawest kann es spezielle Kontingente für Sozialwohnungen geben.

Vorab-Zusage vom Jobcenter einholen

  • Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie die Zustimmung des Jobcenters zur Kostenübernahme einholen („Kostenübernahmeerklärung“).
  • Reichen Sie dem Jobcenter ein Wohnungsangebot mit allen relevanten Angaben (Miete, Größe, Nebenkosten, Lage) ein.
  • Erst nach schriftlicher Zusage dürfen Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Mietvertrag unterschreiben und einreichen

  • Nach Zusage durch das Jobcenter können Sie den Mietvertrag unterschreiben.
  • Reichen Sie eine Kopie des unterschriebenen Vertrags beim Jobcenter ein, damit die Mietzahlungen veranlasst werden.

Mietzahlung: Wer überweist die Miete?

  • Die Miete kann entweder direkt an den Vermieter vom Jobcenter überwiesen werden oder Sie erhalten das Geld und überweisen selbst.
  • Bei Zahlungsrückständen kann das Jobcenter die Direktzahlung an den Vermieter anordnen.

Sonderfälle und häufige Probleme

Wohnung zu teuer oder zu groß

  • Liegt die Miete über den Grenzen, übernimmt das Jobcenter nur die als angemessen anerkannten Kosten.
  • In Ausnahmefällen können Sie die Differenz selbst zahlen, sofern dies zumutbar ist.
  • Alternativ kann das Jobcenter Sie auffordern, die Kosten zu senken (z. B. durch Umzug oder Untervermietung).

Karenzzeit: Sonderregelung im ersten Jahr

  • Bei erstmaligem Bezug von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von 12 Monaten: In dieser Zeit werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen, auch wenn sie über den Grenzen liegen.
  • Nach Ablauf der Karenzzeit muss die Wohnung den Angemessenheitskriterien entsprechen.

Heizkosten

  • Heizkosten werden nur in angemessener Höhe übernommen, auch während der Karenzzeit.

Umzug auf Aufforderung des Jobcenters

  • Wird ein Umzug notwendig, muss das Jobcenter die Umzugskosten und ggf. die Mietkaution übernehmen, sofern der Umzug genehmigt ist.

Tipps für die erfolgreiche Wohnungssuche mit Bürgergeld

Sorgfältige Vorbereitung

  • Informieren Sie sich genau über die Mietgrenzen und sprechen Sie frühzeitig mit dem Jobcenter.
  • Lassen Sie sich alle Zusagen schriftlich geben.

Gute Unterlagen

  • Bereiten Sie eine Bewerbungsmappe mit Einkommensnachweis (Bürgergeld-Bescheid), Personalausweis und ggf. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vor.
  • Ein Empfehlungsschreiben des bisherigen Vermieters kann hilfreich sein.

Offenheit gegenüber Vermietern

  • Erklären Sie Ihre Situation offen, viele Vermieter haben Erfahrung mit Mietern im Bürgergeldbezug.
  • Weisen Sie darauf hin, dass das Jobcenter die Miete direkt bezahlt, was für Vermieter Sicherheit bedeutet.

Flexibilität

  • Seien Sie bei der Lage und Ausstattung der Wohnung flexibel, um Ihre Chancen zu erhöhen.
  • Prüfen Sie auch Wohnungen im Umland oder in weniger gefragten Stadtteilen.

Unterstützung suchen

  • Soziale Träger, Beratungsstellen und die Wohnungslosenhilfe können bei der Wohnungssuche unterstützen.
  • Nutzen Sie auch Angebote von Wohnungsunternehmen, die gezielt Sozialwohnungen anbieten.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch darf die Miete bei Bürgergeld sein?

Die Mietobergrenzen sind regional unterschiedlich und richten sich nach der Haushaltsgröße. In Großstädten wie Frankfurt oder München sind die Grenzen deutlich höher als in ländlichen Regionen.

Wer zahlt die Nebenkosten?

Das Jobcenter übernimmt die Nebenkosten als Teil der Bruttokaltmiete. Heizkosten werden gesondert übernommen, Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Kann ich die Miete selbst überweisen?

Ja, Sie können die Miete selbst überweisen. Alternativ kann das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlen, was oft für beide Seiten Sicherheit bietet.

Was passiert, wenn die Wohnung zu teuer ist?

Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Danach müssen Sie die Kosten senken oder die Differenz selbst zahlen. Gelingt das nicht, kann das Jobcenter die Übernahme der Kosten kürzen und einen Umzug verlangen.

Wird die Mietkaution übernommen?

Ja, bei einem genehmigten Umzug kann die Mietkaution als zinsloses Darlehen übernommen werden.

Neuerungen und Trends 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden das Wohngeld inflationsbereinigt erhöht und die neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt. Sozial orientierte Wohnungsunternehmen erhalten Steuererleichterungen, wenn sie günstigen Wohnraum bereitstellen. Das soll den Zugang zu bezahlbaren Wohnungen weiter verbessern.

Fazit: Mit Bürgergeld zur eigenen Wohnung – realistisch, aber mit Hürden

Eine Wohnung mit Bürgergeld zu mieten ist möglich, wenn Sie die Vorgaben des Jobcenters beachten und sich gut vorbereiten. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind:

  • Frühzeitige und enge Abstimmung mit dem Jobcenter
  • Einhalten der regionalen Mietobergrenzen und Wohnungsgrößen
  • Vollständige und überzeugende Bewerbungsunterlagen
  • Flexibilität und Offenheit gegenüber Vermietern
  • Nutzung von Beratungsangeboten und sozialen Trägern

Wer diese Punkte beherzigt, hat gute Chancen, auch mit Bürgergeld eine passende Wohnung zu finden und langfristig zu behalten.

„Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.“

Mit einer guten Vorbereitung und dem richtigen Vorgehen steht dem Einzug in die neue Wohnung auch mit Bürgergeld nichts im Wege.


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