Sie sind Kleinunternehmer und fragen sich, welche gesetzlichen Pflichten Sie beachten müssen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Aufgaben.

Die Kleinunternehmerregelung ist ein zentrales Instrument des deutschen Steuerrechts, das Selbstständigen und Unternehmern mit geringen Umsätzen erhebliche Erleichterungen verschafft. Doch auch als Kleinunternehmer gibt es zahlreiche Pflichten, die beachtet werden müssen.
Im Folgenden wird umfassend erläutert, welche gesetzlichen, steuerlichen und organisatorischen Anforderungen Kleinunternehmer erfüllen müssen, wie die Regelung funktioniert und worauf besonders zu achten ist.
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Was ist ein Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer gilt, wer im Vorjahr einen Umsatz von maximal 25.000 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro liegt. Diese Grenzen wurden zum 1. Januar 2025 angehoben. Die Regelung ist in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und richtet sich an Unternehmer und Selbstständige, die ihre Geschäftstätigkeit im kleinen Rahmen ausüben.
Wesentliche Merkmale:
- Keine Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Vereinfachte steuerliche Pflichten
Voraussetzungen und Anmeldung
Um die Kleinunternehmerregelung anwenden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro)
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro (bis 2024: 50.000 Euro)
- Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmer
- Bei Unternehmensgründung ist der zu erwartende Umsatz auf 12 Monate hochzurechnen
Die Anmeldung erfolgt beim Finanzamt, meist im Rahmen der steuerlichen Erfassung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beantragen oder freiwillig darauf verzichten.
Steuerliche Pflichten
a) Umsatzsteuer
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet:
- Keine Ausweisung der Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen
- Keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung
- In der Regel dennoch jährliche Umsatzsteuererklärung, in der bestätigt wird, dass keine Umsatzsteuer eingenommen wurde
Achtung: Wird die Umsatzgrenze während des laufenden Jahres überschritten, erfolgt ein sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung.
b) Einkommensteuer
Kleinunternehmer müssen ihre Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben. Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
c) Gewerbesteuer
Gewerbetreibende Kleinunternehmer sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Allerdings fällt Gewerbesteuer erst ab einem Gewinn von über 24.500 Euro im Jahr an.
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Auch Kleinunternehmer müssen ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentieren. Die wichtigsten Pflichten sind:
- Lückenlose und zeitnahe Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben
- Taggenaue Aufzeichnung von Bargeschäften
- Unbare Geschäfte müssen innerhalb von zehn Tagen erfasst werden
- Aufbewahrungspflicht für steuerlich relevante Unterlagen (Belege, Rechnungen, Kontoauszüge) für mindestens 10 Jahre
- Ordnungsgemäße Ablage und Archivierung nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)
Rechnungsstellung
Kleinunternehmer sind verpflichtet, für ihre Leistungen Rechnungen auszustellen. Die Rechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmers und des Kunden
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Entgelt (Nettobetrag)
- Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG („Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“)
Wichtig: Auch als Kleinunternehmer besteht eine Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen, insbesondere gegenüber anderen Unternehmern und bei Leistungen an juristische Personen.
Überwachung der Umsatzgrenzen
Kleinunternehmer müssen ihre Umsätze fortlaufend überwachen, um die Einhaltung der Umsatzgrenzen sicherzustellen. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem folgenden Jahr, bei Überschreitung der 100.000-Euro-Grenze sogar sofort.
Weitere unternehmerische Pflichten
Neben den steuerlichen Anforderungen gelten für Kleinunternehmer dieselben allgemeinen unternehmerischen Pflichten wie für andere Unternehmer auch:
- Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt (sofern gewerblich tätig)
- Einhaltung arbeitsrechtlicher, umweltrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorschriften
- Haftung mit dem Privatvermögen (bei Einzelunternehmen)
- Verwendung des eigenen Namens im Geschäftsverkehr, keine firmenähnliche Bezeichnung
Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer können freiwillig auf die Anwendung der Regelung verzichten. Dies kann sinnvoll sein, wenn:
- hohe Investitionen mit Vorsteuerabzug geplant sind
- hauptsächlich Geschäftskunden (B2B) bedient werden
- ein schnelles Wachstum erwartet wird
Der Verzicht ist für mindestens fünf Jahre bindend. Nach Ablauf dieser Frist kann erneut die Kleinunternehmerregelung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerliche und organisatorische Vorteile
Die Kleinunternehmerregelung bringt folgende Vorteile:
- Weniger Bürokratie (keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen)
- Vereinfachte Buchführung
- Geringerer Verwaltungsaufwand
- Besonders geeignet für Gründer, Nebenerwerbstätige und nebenberufliche Selbstständige
Risiken und Nachteile
Trotz der Vorteile gibt es auch Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug möglich (Nachteil bei hohen Investitionen)
- Bei Überschreiten der Umsatzgrenzen droht Rückwirkung und Nachzahlung der Umsatzsteuer
- Im B2B-Bereich oft weniger attraktiv, da Geschäftskunden die Vorsteuer nicht abziehen können
- Bindung an die gewählte Regelung für mindestens fünf Jahre bei Verzicht
Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Wer seinen Pflichten als Kleinunternehmer nicht nachkommt, riskiert:
- Steuernachzahlungen
- Bußgelder
- Verlust der Kleinunternehmerregelung
- Nachträgliche Umsatzsteuerpflicht für das gesamte Jahr bei Überschreiten der Umsatzgrenzen
Praktische Tipps für Kleinunternehmer
- Führen Sie von Beginn an eine strukturierte Buchhaltung
- Überwachen Sie regelmäßig Ihre Umsätze
- Nutzen Sie digitale Tools und Software für Belegverwaltung und Rechnungsstellung
- Holen Sie sich im Zweifel Unterstützung durch einen Steuerberater
- Achten Sie auf die korrekte Formulierung auf Ihren Rechnungen
Fazit
Kleinunternehmer genießen zahlreiche steuerliche und bürokratische Erleichterungen, sind aber dennoch an eine Vielzahl von Pflichten gebunden. Die wichtigsten Aufgaben umfassen die ordnungsgemäße Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, die Überwachung der Umsatzgrenzen, die korrekte Rechnungsstellung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Wer diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, kann sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Aufbau und die Entwicklung des eigenen Unternehmens.
Die Kleinunternehmerregelung ist ein wertvolles Instrument für Gründer und Selbstständige, die mit überschaubarem Risiko und geringem Verwaltungsaufwand starten möchten. Wer jedoch plant, schnell zu wachsen oder hohe Investitionen zu tätigen, sollte die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und gegebenenfalls auf die Regelbesteuerung wechseln.
Hinweis: Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die persönlichen Pflichten und Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
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