Feststellungserklärung abgeben – wer ist dazu verpflichtet?

Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben? Welche Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen und Privatpersonen? Erfahren Sie hier, wer betroffen ist.

Feststellungserklärung abgeben – wer ist dazu verpflichtet

Die Feststellungserklärung ist ein zentrales Instrument im deutschen Steuerrecht, das insbesondere dann relevant wird, wenn Einkünfte nicht von einer einzelnen Person, sondern gemeinschaftlich erzielt werden. Viele Steuerpflichtige sind sich unsicher, wann und warum sie eine Feststellungserklärung abgeben müssen.

In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie, was eine Feststellungserklärung ist, wer dazu verpflichtet ist, welche Fristen gelten, wie die Abgabe abläuft und welche Konsequenzen eine verspätete oder unterlassene Abgabe haben kann.


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Was ist eine Feststellungserklärung?

Die Feststellungserklärung ist eine besondere Steuererklärung. Sie dient dazu, die steuerlichen Grundlagen für die Einkommensbesteuerung festzustellen, wenn mehrere Personen an einer Einkunftsquelle beteiligt sind. Das Finanzamt spricht in diesem Zusammenhang von der „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung“.

Ziel der Feststellungserklärung ist es, die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte korrekt auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen. Nur so kann das Finanzamt die Einkommensteuer für jeden Beteiligten richtig berechnen. Die Feststellungserklärung schafft Transparenz über die Einkünfte aus gemeinschaftlichem Besitz oder gemeinsamer wirtschaftlicher Tätigkeit und verhindert, dass einzelne Beteiligte unterschiedliche Abschreibungs- oder Bewertungsmethoden anwenden.

Wer ist zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet?

Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung ergibt sich immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen oder besondere Konstellationen vorliegen. Die wichtigsten Fälle sind:

Gemeinschaftlicher Immobilienbesitz

Besitzen mehrere Personen gemeinsam eine vermietete Immobilie, etwa als Eheleute, Geschwister oder Freunde, müssen die Einnahmen und Ausgaben aufgeteilt und im Rahmen einer Feststellungserklärung dem Finanzamt gemeldet werden.

Erbengemeinschaften

Erzielt eine Erbengemeinschaft Einkünfte, beispielsweise aus der Vermietung eines geerbten Hauses, ist sie verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Die Einkünfte werden dann auf die einzelnen Erben verteilt und bei deren persönlicher Einkommensteuer berücksichtigt.

Personengesellschaften

Gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder ähnliche Rechtsformen sind verpflichtet, eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben. Die Gesellschaft selbst ist Steuersubjekt für die Feststellung der Einkünfte, die Besteuerung erfolgt aber auf Ebene der Gesellschafter.

Grundstücksgemeinschaften

Auch Grundstücksgemeinschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks sind und Einkünfte daraus erzielen, müssen eine Feststellungserklärung abgeben.

Einzelunternehmer mit abweichendem Betriebs- und Wohnsitzfinanzamt

Einzelunternehmer, deren Betrieb nicht am Ort ihres Wohnsitzes geführt wird und für den daher ein anderes Finanzamt zuständig ist, müssen ebenfalls eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben. So wird sichergestellt, dass die Besteuerungsgrundlagen korrekt zwischen den beteiligten Finanzämtern aufgeteilt werden.

Land- und Forstwirte

Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet, wenn mehrere Personen beteiligt sind oder besondere Konstellationen vorliegen.

Sonderfälle: Erbbaurecht und Gebäude auf fremdem Grund

Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, sind die Erbbauberechtigten unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks zur Abgabe verpflichtet. Gleiches gilt für Eigentümer von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden.

Wer ist nicht verpflichtet?

Nicht jeder, der Einkünfte erzielt, muss eine Feststellungserklärung abgeben. Für Einzelpersonen, die allein Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen erzielen, genügt die normale Einkommensteuererklärung. Auch Kleinunternehmer oder Betriebe aus Land- und Forstwirtschaft mit sehr geringen Einkünften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgabepflicht befreit sein.

Die rechtlichen Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Feststellungserklärung findet sich in der Abgabenordnung (§ 180 AO) sowie im Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Vorschriften regeln, wann und wie eine Feststellungserklärung abzugeben ist und welche Personen oder Gesellschaften dazu verpflichtet sind.

Ablauf der Feststellungserklärung

Feststellung der Einkünfte

Im ersten Schritt werden die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte ermittelt. Das betrifft insbesondere Gewinne oder Verluste aus Vermietung, Verpachtung, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit.

Aufteilung auf die Beteiligten

Die Einkünfte werden entsprechend der Beteiligungsverhältnisse auf die einzelnen Personen verteilt. Die Feststellungserklärung sorgt dafür, dass diese Verteilung einheitlich und nachvollziehbar erfolgt.

Abgabe beim zuständigen Finanzamt

Die Feststellungserklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt am Sitz der Gesellschaft, des Betriebs oder des Grundstücks. Bei Einzelunternehmern mit abweichendem Wohnsitz- und Betriebsfinanzamt sind beide Finanzämter beteiligt.

Feststellungsbescheid

Nach Prüfung der Erklärung erlässt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid. Dieser Bescheid legt die auf die einzelnen Beteiligten entfallenden Einkünfte verbindlich fest. Die Werte aus dem Feststellungsbescheid sind für die persönliche Einkommensteuer der Beteiligten bindend.

Formale Anforderungen und Fristen

Formulare

Für die Feststellungserklärung gibt es spezielle Steuerformulare, die sich je nach Art der Gemeinschaft oder Gesellschaft unterscheiden. Die Formulare müssen korrekt und vollständig ausgefüllt werden, um Fehler und Rückfragen zu vermeiden.

Fristen

Die Feststellungserklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Wird ein Steuerberater beauftragt, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Verspätete Abgaben können zu Verspätungszuschlägen führen.

Konsequenzen bei verspäteter oder unterlassener Abgabe

Wer die Feststellungserklärung nicht fristgerecht abgibt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, dessen Höhe sich nach der Dauer der Verspätung richtet.
  • Das Finanzamt kann die Einkünfte schätzen, was in der Regel zu einer höheren Steuerlast führt.
  • Bei wiederholter oder vorsätzlicher Nichtabgabe drohen weitere steuerliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

Gegen einen Feststellungsbescheid oder gegen die Festsetzung von Verspätungszuschlägen kann Einspruch eingelegt werden, wenn die Abgabeverspätung nicht schuldhaft verursacht wurde.

Einheitliche und gesonderte Feststellung – der Unterschied

Gesonderte Feststellung

Die gesonderte Feststellung betrifft Fälle, in denen Einkünfte für eine einzelne Person oder einen Betrieb festgestellt werden müssen, beispielsweise bei Einzelunternehmern mit abweichendem Betriebs- und Wohnsitzfinanzamt.

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Die gesonderte und einheitliche Feststellung ist immer dann erforderlich, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich Einkünfte erzielen. Hier werden die Einkünfte gesondert festgestellt und einheitlich auf die Beteiligten verteilt.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Vermietete Immobilie

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Mehrfamilienhaus, das sie vermieten. Die Mieteinnahmen und Ausgaben werden auf die Erbengemeinschaft verteilt. Die Geschwister müssen eine Feststellungserklärung abgeben, in der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgeteilt werden.

Beispiel 2: Personengesellschaft (GbR)

Zwei Freunde betreiben gemeinsam eine Werbeagentur als GbR. Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden im Rahmen der Feststellungserklärung ermittelt und auf die Gesellschafter verteilt. Jeder Gesellschafter gibt die ihm zugewiesenen Einkünfte in seiner persönlichen Steuererklärung an.

Beispiel 3: Einzelunternehmer mit abweichendem Finanzamt

Ein Einzelunternehmer wohnt in München, betreibt aber ein Geschäft in Hamburg. Das Betriebsfinanzamt ist Hamburg, das Wohnsitzfinanzamt München. Er muss eine Feststellungserklärung beim Betriebsfinanzamt Hamburg abgeben, damit die Besteuerungsgrundlagen korrekt ermittelt werden.

Wer unterschreibt die Feststellungserklärung?

Bei Gemeinschaften oder Gesellschaften ist in der Regel der Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Vertreter zur Unterschrift berechtigt. Bei Erbengemeinschaften kann ein von den Erben bestimmter Vertreter unterschreiben. Bei Einzelunternehmern unterschreibt der Unternehmer selbst.

Elektronische Abgabe der Feststellungserklärung

Die Feststellungserklärung kann heute bequem elektronisch über das ELSTER-Portal oder mit Hilfe von Steuersoftware eingereicht werden. Das erleichtert die Bearbeitung und sorgt für eine schnellere Rückmeldung durch das Finanzamt.

Zusammenfassung: Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Feststellungserklärung sind verpflichtet:

  • Gemeinschaften und Gesellschaften mit mehreren Beteiligten (z. B. GbR, OHG, KG, Erbengemeinschaften, Grundstücksgemeinschaften)
  • Einzelunternehmer, deren Betrieb nicht am Wohnsitzfinanzamt geführt wird
  • Eigentümer von Grundstücken, wenn mehrere Personen beteiligt sind oder besondere Konstellationen (Erbbaurecht, Gebäude auf fremdem Grund) vorliegen
  • Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft mit mehreren Beteiligten

Nicht verpflichtet sind:

  • Einzelpersonen mit allein erzielten Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen
  • Kleinunternehmer und Betriebe mit sehr geringen Einkünften, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht

Fazit

Die Feststellungserklärung ist ein unverzichtbares Instrument im deutschen Steuerrecht, um gemeinschaftlich erzielte Einkünfte korrekt zu erfassen und auf die Beteiligten zu verteilen. Sie betrifft insbesondere Gemeinschaften, Gesellschaften, Erbengemeinschaften, Grundstücksgemeinschaften und Einzelunternehmer mit abweichendem Betriebs- und Wohnsitzfinanzamt.

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte die Fristen beachten und die Erklärung sorgfältig ausfüllen, um Nachfragen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater, um alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.


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