NV-Bescheinigung Anspruch – Wer bekommt sie

Haben Sie Anspruch auf die NV-Bescheinigung? Erfahren Sie, wer die Voraussetzungen erfüllt und wie Sie von der Nichtveranlagungs-Bescheinigung profitieren können.

NV-Bescheinigung Anspruch – Wer bekommt sie
bild: verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein wichtiges Instrument im deutschen Steuerrecht, um Menschen mit geringem Einkommen von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zu entlasten.

In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Anspruch auf die NV-Bescheinigung, für wen sie sich lohnt, wie der Antrag gestellt wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.


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Was ist eine NV-Bescheinigung?

Die NV-Bescheinigung ist ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass eine Person voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss, weil ihre Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Mit dieser Bescheinigung kann man sich bei Banken und anderen Kapitalertragsstellen von der automatischen Abführung der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) befreien lassen.

Wer hat Anspruch auf eine NV-Bescheinigung?

Grundvoraussetzung: Einkommen unter dem Grundfreibetrag

Anspruch auf eine NV-Bescheinigung haben ausschließlich Personen, deren gesamtes zu versteuerndes Einkommen – inklusive Kapitalerträge – unter dem jährlich festgelegten Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst und beträgt im Jahr 2025:

  • Für Ledige: 12.096 Euro
  • Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner: 24.192 Euro

Wer profitiert besonders?

Die NV-Bescheinigung richtet sich vor allem an folgende Personengruppen:

  • Rentner: Viele Rentner haben nur geringe Renteneinkünfte, aber eventuell höhere Kapitalerträge, etwa aus Lebensversicherungen oder Sparguthaben.
  • Studierende: Studenten verfügen häufig nur über geringe Einkünfte aus Nebenjobs oder BAföG, erzielen aber manchmal Zinsen aus Sparguthaben.
  • Geringverdiener: Wer nur ein geringes Einkommen erzielt, aber Kapitalvermögen besitzt, kann profitieren.
  • Kinder: Minderjährige mit eigenen Kapitalerträgen (z. B. aus Sparbüchern) können ebenfalls eine NV-Bescheinigung erhalten. Hier muss der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
  • Sonstige Personen mit niedrigem Einkommen: Beispielsweise Hausfrauen, Arbeitslose oder Menschen in Elternzeit, sofern das Gesamteinkommen unter dem Freibetrag bleibt.

Was zählt zum Einkommen?

Für die Prüfung des Anspruchs werden sämtliche Einkünfte addiert. Dazu gehören:

  • Löhne und Gehälter
  • Renten und Pensionen
  • Mieteinnahmen
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen)
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Unterhaltsleistungen, soweit steuerpflichtig

Wichtig: Auch Kapitalerträge werden vollständig mitgerechnet. Wer also beispielsweise 5.000 Euro Rente und 8.000 Euro Zinsen erhält, liegt mit 13.000 Euro über dem Grundfreibetrag und hat keinen Anspruch auf die NV-Bescheinigung.

Unterschied zur Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist auf den Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete) begrenzt. Die NV-Bescheinigung hingegen befreit von der Kapitalertragsteuer, solange das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt – unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge.

Wie beantragt man eine NV-Bescheinigung?

Antragsweg

  • Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt.
  • Das offizielle Formular heißt „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A).
  • Das Formular ist online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung, über ELSTER oder direkt beim Finanzamt erhältlich.
  • Im Antrag müssen sämtliche voraussichtlichen Einkünfte für das erste Geltungsjahr angegeben werden.
  • Nachweise über die Einkünfte (z. B. Rentenbescheid, Kontoauszüge) sind beizufügen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Finanzamt kann einige Wochen dauern. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen, insbesondere vor Beginn eines neuen Kalenderjahres.


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Gültigkeitsdauer der NV-Bescheinigung

Eine NV-Bescheinigung wird in der Regel für maximal drei Jahre ausgestellt. Danach muss sie neu beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Wichtig: Steigt das Einkommen während der Gültigkeitsdauer über den Grundfreibetrag, ist die Bescheinigung unaufgefordert an das Finanzamt zurückzugeben.

NV-Bescheinigung bei mehreren Banken

Wer Kapitalvermögen bei mehreren Banken hat, benötigt für jede Bank ein eigenes Exemplar der NV-Bescheinigung. Die Anzahl der benötigten Bescheinigungen wird im Antrag angegeben.

Besonderheiten bei Ehegatten und Lebenspartnern

Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern wird die NV-Bescheinigung auf beide gemeinsam ausgestellt. Sie gilt auch dann, wenn das Konto nur auf einen Partner läuft.

NV-Bescheinigung für Kinder

Für minderjährige Kinder mit eigenen Kapitalerträgen müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter einen gesonderten Antrag stellen. Auch hier gilt: Das Gesamteinkommen des Kindes (inklusive Kapitalerträge) darf den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Was passiert nach Erhalt der NV-Bescheinigung?

Nach Ausstellung durch das Finanzamt muss die NV-Bescheinigung an die jeweilige Bank weitergeleitet werden. Die Bank zahlt dann die Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer aus.

Wichtige Hinweise und Pflichten

  • Die NV-Bescheinigung ist kein Freibrief: Wer nachträglich feststellt, dass das Einkommen doch über dem Grundfreibetrag lag, muss die Bescheinigung zurückgeben und ggf. eine Steuererklärung abgeben.
  • Das Finanzamt kann die Angaben im Antrag überprüfen. Seit 2013 sind Banken verpflichtet, Kapitalerträge und Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
  • Die NV-Bescheinigung befreit nicht von der Steuerpflicht an sich, sondern nur vom automatischen Steuerabzug durch die Bank.

Für wen lohnt sich die NV-Bescheinigung besonders?

  • Rentner: Wer nur eine kleine Rente bezieht, aber größere Sparguthaben besitzt, kann so Steuern sparen.
  • Studierende: Studenten mit geringem Einkommen, aber Sparvermögen profitieren ebenfalls.
  • Kinder: Auch für Kinder mit eigenen Kapitalerträgen ist die NV-Bescheinigung sinnvoll.
  • Geringverdiener: Wer trotz niedrigen Einkommens hohe Kapitalerträge hat, sollte die NV-Bescheinigung prüfen.

Beispielrechnungen

PersonengruppeEinkommen (ohne Kapitalerträge)KapitalerträgeGesamteinkommenAnspruch auf NV-Bescheinigung?
Rentner, ledig7.000 €4.000 €11.000 €Ja
Student, ledig4.000 €1.500 €5.500 €Ja
Geringverdiener, verheiratet10.000 €12.000 €22.000 €Ja
Arbeitnehmer, ledig13.000 €500 €13.500 €Nein

Häufige Fehler und Stolperfallen

  • Einkünfte falsch berechnet: Alle Einkunftsarten müssen einbezogen werden, nicht nur die Kapitalerträge.
  • Bescheinigung nicht rechtzeitig beantragt: Ohne rechtzeitige Vorlage bei der Bank wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten.
  • Nicht zurückgegeben bei Überschreiten des Freibetrags: Wer die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, muss die Bescheinigung zurückgeben, sonst drohen Nachzahlungen.

Fazit

Die NV-Bescheinigung ist ein effektives Mittel, um Menschen mit geringem Einkommen vor unnötigen Steuerabzügen auf Kapitalerträge zu schützen. Anspruch haben alle natürlichen Personen, deren zu versteuerndes Gesamteinkommen – inklusive Kapitalerträge – unter dem aktuellen Grundfreibetrag liegt.

Besonders profitieren Rentner, Studierende, Geringverdiener und Kinder mit eigenem Kapitalvermögen. Der Antrag ist unkompliziert, sollte aber sorgfältig und frühzeitig gestellt werden. Wer die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, muss die Bescheinigung unaufgefordert zurückgeben.

Mit einer rechtzeitig beantragten NV-Bescheinigung lassen sich unnötige Steuerabzüge vermeiden – und das Existenzminimum bleibt steuerfrei gesichert.


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