Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Deutschland?

Sie fragen sich, wer in Deutschland Anspruch auf Kindergeld hat? Wir klären auf, wer berechtigt ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Deutschland

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Es dient dazu, Eltern finanziell zu entlasten und eine Existenzgrundlage für Kinder zu schaffen.

Doch wer genau hat Anspruch auf diese Unterstützung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie hoch fällt das Kindergeld aus? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Kindergeld.


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Grundsätzliche Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch

Einen Anspruch auf Kindergeld haben in Deutschland grundsätzlich alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und Kinder in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Dazu zählen:

  • Leibliche Eltern, unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht
  • Stiefeltern, wenn das Kind zum Haushalt gehört
  • Adoptiveltern ab dem Zeitpunkt, zu dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wird
  • Pflegeeltern und Großeltern, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

Auch die Staatsangehörigkeit spielt für den Kindergeldanspruch eine Rolle:

  • Deutsche Staatsangehörige haben uneingeschränkt Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland leben.
  • EU-Bürger und Staatsangehörige aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz sind deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. Sie können Kindergeld auch dann erhalten, wenn sie in den ersten 3 Monaten in Deutschland erwerbslos sind.
  • Ausländer aus Drittstaaten können Kindergeld bekommen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis besitzen.

Altersgrenzen und Bezugsdauer

Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus kann der Anspruch unter bestimmten Bedingungen auch noch länger bestehen:

  • Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung sowie für Kinder im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr wird Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung die Haupttätigkeit des Kindes darstellt und es maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet.
  • Für erwerbslose Kinder kann bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden, wenn sie bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sind.
  • Für Kinder mit Behinderung, bei denen die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, besteht der Kindergeldanspruch ohne Altersbegrenzung.

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergeldes ist einkommensunabhängig und richtet sich allein nach der Anzahl der Kinder. Seit dem 1. Januar 2023 gelten folgende monatliche Sätze:

  • Für jedes Kind einheitlich 250 Euro pro Monat

Zuvor gab es noch eine Staffelung, bei der für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro gezahlt wurden. Mit der Vereinheitlichung auf 250 Euro für jedes Kind sollten Familien noch stärker entlastet werden.

Antragstellung und Auszahlung

Um Kindergeld zu erhalten, muss bei der zuständigen Familienkasse ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Das Antragsformular „KG1“ kann entweder online auf der Website der Arbeitsagentur heruntergeladen oder direkt bei der Familienkasse angefordert werden. Dem Antrag sind je nach Alter des Kindes verschiedene Nachweise beizufügen, beispielsweise eine Geburtsurkunde oder eine Ausbildungsbescheinigung.

Die Bearbeitung des Kindergeldantrags nimmt in der Regel 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Um die Auszahlung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, den Online-Service der Familienkasse zu nutzen und den Antrag möglichst bald nach der Geburt des Kindes zu stellen. Denn Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Antragstellung gezahlt.

Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags erhält der Kindergeldberechtigte einen Bescheid und eine individuelle Kindergeldnummer. Anhand der Endziffer dieser Nummer richtet sich der monatliche Auszahlungstermin. Die letztmalige Zahlung erfolgt dann für den Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet bzw. die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen entfallen.

Besonderheiten und Sonderfälle

Neben den grundsätzlichen Regelungen gibt es beim Kindergeld noch einige Besonderheiten zu beachten:

  • Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Bei getrennt lebenden Eltern ist das in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag schließen sich gegenseitig aus. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch, was für die Eltern steuerlich vorteilhafter ist. Der Kinderfreibetrag wird dann anstelle des Kindergeldes vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
  • Für Kinder, die im EU-Ausland, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz leben, wird Kindergeld ebenfalls in voller Höhe gezahlt. Für Kinder in anderen Staaten können unter Umständen ermäßigte Sätze gelten.
  • Eltern mit niedrigem Einkommen haben zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf einen Kinderzuschlag von maximal 250 Euro monatlich (Stand 2023). Dieser muss gesondert bei der Familienkasse beantragt werden.

Fazit

Das Kindergeld ist eine wichtige Säule der familienpolitischen Leistungen in Deutschland. Es steht grundsätzlich allen Eltern und Erziehungsberechtigten zu, die mit ihren Kindern in Deutschland leben – unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Auch viele ausländische Staatsangehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Unterstützung.

Wie lange Kindergeld gezahlt wird, hängt vom Alter und der Lebenssituation des Kindes ab. Während der Bezug normalerweise mit dem 18. Geburtstag endet, kann er sich bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr erstrecken. Für Kinder mit Behinderung gilt sogar eine unbegrenzte Bezugsdauer.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit Januar 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat. Zusätzlich können Familien mit geringem Einkommen einen Kinderzuschlag erhalten. Um in den Genuss der Leistungen zu kommen, muss in jedem Fall ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung ist dabei längstens für sechs Monate möglich.

Insgesamt trägt das Kindergeld dazu bei, die wirtschaftliche Belastung von Familien zu reduzieren und die Lebensumstände von Kindern zu verbessern. Es ist damit ein wichtiger Baustein für mehr Chancengerechtigkeit und soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft.


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