Möchten Sie die Allianz Travel Aschheim Abbuchung besser verstehen? Erfahren Sie hier wichtige Hinweise zur Prüfung und Klärung Ihrer Reisekosten.

Die Abbuchung „Allianz Travel Aschheim“ auf dem Kontoauszug sorgt bei vielen Bankkunden für Verwirrung. Oft ist nicht sofort ersichtlich, wofür diese Zahlung steht, wie sie zustande kam und was zu tun ist, wenn die Abbuchung unberechtigt erscheint.
Dieser Artikel erklärt detailliert, was hinter der Buchung steckt, wie man sie richtig einordnet, welche Rechte und Pflichten Versicherungsnehmer haben und wie man im Falle von Unklarheiten oder Problemen vorgeht.
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Die Bezeichnung „Allianz Travel Aschheim“ oder ähnlich lautende Buchungen auf Konto- oder Kreditkartenabrechnungen stammen von der Allianz Travel (offiziell: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland), einem Unternehmen der Allianz Gruppe, das sich auf Reiseversicherungen spezialisiert hat. Der Sitz der deutschen Niederlassung befindet sich in 85609 Aschheim bei München.
Typische Anlässe für eine Abbuchung sind:
- Abschluss einer Reiseversicherung (z.B. Reiserücktritt, Auslandskrankenversicherung)
- Verlängerung einer bestehenden Jahresreiseversicherung
- Einmalzahlungen im Rahmen von Reisebuchungen (z.B. über Online-Portale)
- Nachträgliche Belastungen im Zusammenhang mit Versicherungsfällen
Wie kommt es zur Abbuchung?
a) Abschluss bei der Reisebuchung
Sehr häufig wird eine Reiseversicherung direkt beim Buchen einer Reise (Flug, Pauschalreise, Hotel) über ein Online-Portal abgeschlossen. Oft ist die Versicherung als Zusatzleistung vorausgewählt oder muss aktiv ausgewählt werden. Die Zahlung erfolgt dann meist automatisch per Kreditkarte oder Lastschrift, wobei die Abbuchung durch „Allianz Travel Aschheim“ gekennzeichnet ist.
b) Jahresverträge und automatische Verlängerung
Viele Reiseversicherungen, besonders Jahresreiseversicherungen, verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Prämie wird dann jährlich erneut abgebucht, oft ohne, dass der Kunde sich dessen noch bewusst ist. Die Allianz informiert in der Regel per E-Mail über die anstehende Verlängerung, doch diese Mails gehen im Alltag leicht unter.
c) Nachträgliche Belastungen
In Einzelfällen kann es auch zu nachträglichen Abbuchungen kommen, etwa wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist und ein Selbstbehalt oder eine nicht gedeckte Leistung zu zahlen ist. Dies ist jedoch eher selten.
Häufige Gründe für Unklarheiten oder Beschwerden
a) Unbewusster Vertragsabschluss
Viele Kunden berichten, dass sie nicht aktiv eine Versicherung abgeschlossen hätten. In Wahrheit wurde die Versicherung aber oft im Rahmen einer Reisebuchung online mitgebucht, manchmal auch versehentlich, etwa durch einen vorausgewählten Haken bei der Buchung.
b) Automatische Verlängerung nicht beachtet
Ein häufiger Grund für Ärger ist die automatische Verlängerung von Jahresverträgen. Wer die Versicherung nicht rechtzeitig kündigt, muss für ein weiteres Jahr zahlen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.
c) Fehlende oder übersehene Benachrichtigung
Versicherer sind verpflichtet, über Vertragsverlängerungen zu informieren. Kommt die E-Mail nicht an, wird sie übersehen oder landet im Spam-Ordner, ist der Kunde dennoch in der Pflicht, sich um seine Verträge zu kümmern.
Was tun bei unklaren oder unberechtigten Abbuchungen?
a) Ruhe bewahren und prüfen
- Kontoauszug und Kreditkartenabrechnung genau prüfen: Wann wurde die Abbuchung vorgenommen? In welcher Höhe?
- Versicherungsunterlagen und E-Mails durchsuchen: Gibt es einen Vertrag, eine Police oder eine Bestätigung von Allianz Travel?
- Reisebuchungen der letzten Jahre prüfen: Wurde bei einer Buchung eine Versicherung abgeschlossen?
b) Kontaktaufnahme mit Allianz Travel
Für Rückfragen, Vertragsauskünfte und Beschwerden stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- Adresse: AWP P&C S.A., Bahnhofstraße 16, 85609 Aschheim bei München
- E-Mail: service-reise@allianz.com
- Telefon: +49 89 62424-244
- Fax: +49 89 62424-100
Tipp: Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und persönliche Daten bereit, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
c) Kündigung des Vertrags
- Einmal-Versicherung (z.B. für eine einzelne Reise): Endet automatisch mit Reiseende, keine Kündigung notwendig.
- Jahresvertrag: Muss einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
- Kündigung schriftlich einreichen (per E-Mail, Fax oder Post, idealerweise per Einschreiben).
- Kündigungsbestätigung abwarten und gut aufbewahren.
d) Rückbuchung bei unberechtigter Abbuchung
- Lastschriftverfahren: Innerhalb von acht Wochen kann die Abbuchung bei der Bank rückgängig gemacht werden.
- Kreditkartenzahlung: Über den Kreditkartenanbieter reklamieren.
- Wichtig: Ein Widerspruch gegen die Abbuchung löst nicht automatisch den Vertrag auf – eine separate Kündigung ist dennoch erforderlich.
Typische Fallstricke und wie man sie vermeidet
Problem | Ursache/Erklärung | Lösung/Empfehlung |
---|---|---|
Unbekannte Abbuchung | Versicherung versehentlich bei Reisebuchung abgeschlossen | Buchungsunterlagen prüfen |
Automatische Vertragsverlängerung | Kündigungsfrist versäumt, Vertrag läuft weiter | Fristen notieren, rechtzeitig kündigen |
Fehlende Benachrichtigung über Verlängerung | E-Mail übersehen, im Spam gelandet oder nicht erhalten | Regelmäßig Vertragsstatus prüfen |
Unberechtigte Abbuchung | Fehlerhafte Belastung, Identitätsmissbrauch | Sofort bei Allianz und Bank melden, ggf. Anzeige erstatten |
Kündigung nicht angekommen | Kündigung nicht nachweisbar zugestellt | Immer per Einschreiben/Fax mit Sendeprotokoll |
Rückzahlung nicht erfolgt | Verzögerung bei Bearbeitung, fehlende Unterlagen | Nachhaken, Fristen setzen |
Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer
- Informationspflicht: Versicherer müssen über Vertragsbedingungen und Verlängerungen informieren, Kunden müssen aber auch aktiv ihre Verträge prüfen.
- Widerrufsrecht: Bei Online-Abschluss besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss, sofern noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
- Kündigungsrecht: Jahresverträge können mit Monatsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
- Erstattung: Bei erfolgreichem Widerruf oder Kulanzkündigung wird der Beitrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.
Tipps für den Umgang mit Versicherungen und Abbuchungen
- Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und auffällige Buchungen sofort prüfen.
- Verträge und Versicherungsunterlagen sorgfältig aufbewahren.
- Kündigungsfristen im Kalender notieren.
- Bei Online-Buchungen Zusatzleistungen bewusst auswählen oder abwählen.
- Kommunikation mit Versicherern dokumentieren (z.B. E-Mails speichern, Einschreiben aufbewahren).
- Verdächtige oder unklare Abbuchungen sofort reklamieren und ggf. rückbuchen lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist Allianz Travel?
Allianz Travel ist eine Marke der Allianz Gruppe für Reiseversicherungen. Die deutsche Niederlassung sitzt in Aschheim bei München.
Warum wurde von „Allianz Travel Aschheim“ abgebucht?
Meist handelt es sich um die Prämie für eine Reiseversicherung, die entweder einzeln oder als Jahresvertrag abgeschlossen wurde. Bei Jahresverträgen erfolgt die Abbuchung jährlich, sofern nicht gekündigt wurde.
Wie kann ich eine unberechtigte Abbuchung stoppen?
Sofort bei Allianz Travel reklamieren und die Abbuchung bei der Bank oder dem Kreditkartenanbieter zurückbuchen lassen. Parallel den Vertrag prüfen und ggf. kündigen.
Wie kündige ich meinen Allianz Travel Vertrag?
Schriftlich per E-Mail, Fax oder Post an die Aschheimer Adresse. Bei Jahresverträgen mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen.
Was tun, wenn ich keine Bestätigung über die Kündigung erhalte?
Nachhaken und ggf. mit Nachweis (Einschreiben, Sendebericht) erneut Kontakt aufnehmen. Keine Bestätigung kann im Streitfall zum Problem werden.
Fazit
Die Abbuchung „Allianz Travel Aschheim“ ist in den meisten Fällen kein Betrugsfall, sondern Folge eines (bewussten oder unbewussten) Vertragsabschlusses für eine Reiseversicherung. Wer regelmäßig seine Kontoauszüge prüft, Verträge im Blick behält und Kündigungsfristen beachtet, kann unerwünschte Verlängerungen und Abbuchungen vermeiden.
Im Zweifel hilft ein schneller Kontakt zum Kundenservice von Allianz Travel, um Unklarheiten zu beseitigen oder unberechtigte Zahlungen rückgängig zu machen.
Kontakt zu Allianz Travel (AWP P&C S.A., Niederlassung Deutschland):
- Bahnhofstraße 16, 85609 Aschheim bei München
- E-Mail: service-reise@allianz.com
- Telefon: +49 89 62424-244
Tipp: Bei Problemen oder Unsicherheiten können auch die Verbraucherzentralen beratend unterstützen.
Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das Thema „Allianz Travel Aschheim Abbuchung“, klärt die häufigsten Fragen und gibt praxisnahe Hinweise zum richtigen Umgang mit Versicherungsverträgen und Abbuchungen.