Schufa verklagen – Welche Optionen und Rechte Sie haben

Möchten Sie die Schufa verklagen? Welche Rechte Sie haben und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier kompakt und verständlich.

Schufa verklagen – Welche Optionen und Rechte Sie haben

Die Schufa Holding AG ist Deutschlands bekannteste Auskunftei und spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann gravierende Folgen haben: Kredite werden verweigert, Mietverträge platzen, Mobilfunkverträge werden abgelehnt. Doch was passiert, wenn ein Schufa-Eintrag fehlerhaft oder unberechtigt ist?

Welche Rechte haben Betroffene, und wie kann man sich gegen die Schufa wehren – bis hin zur Klage? Dieser Artikel beleuchtet umfassend die rechtlichen Optionen und Rechte im Umgang mit der Schufa und zeigt, wie Verbraucher ihre Ansprüche durchsetzen können.


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Die Schufa und ihre Bedeutung

Was ist die Schufa?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt und speichert Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen. Diese Informationen werden genutzt, um sogenannte Score-Werte zu berechnen, die Auskunft über die Kreditwürdigkeit geben. Banken, Vermieter, Versicherungen und viele andere Unternehmen greifen auf diese Daten zurück, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.

Welche Daten werden gespeichert?

Die Schufa sammelt unter anderem folgende Daten:

  • Personenstammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Informationen zu Girokonten, Kreditkarten, Krediten, Leasingverträgen
  • Laufende und abgeschlossene Verträge mit Versandhändlern, Mobilfunkanbietern etc.
  • Zahlungsschwierigkeiten, Mahnverfahren, Inkassoverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen

Nicht gespeichert werden sensible Informationen wie Beruf, Einkommen oder Familienstand.

Negative Schufa-Einträge: Entstehung und Folgen

Wann kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt in der Regel, wenn:

  • Mindestens zwei schriftliche Mahnungen nach Fälligkeit einer Forderung erfolgt sind,
  • Zwischen den Mahnungen mindestens vier Wochen liegen,
  • In mindestens einer Mahnung ein Schufa-Eintrag angedroht wurde,
  • Die Forderung bis zuletzt nicht beglichen wurde und
  • Der Schuldner der Forderung nicht widersprochen hat.

Folgen eines negativen Schufa-Eintrags

  • Ablehnung von Kreditanträgen
  • Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
  • Verweigerung von Mobilfunkverträgen
  • Erhöhte Zinsen bei Finanzierungen
  • Einschränkungen im wirtschaftlichen Leben

Rechte der Verbraucher gegenüber der Schufa

Recht auf Auskunft

Nach Art. 15 DSGVO hat jeder Verbraucher das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. So kann überprüft werden, welche Daten gespeichert sind und ob diese korrekt sind.

Recht auf Berichtigung und Löschung

Ist ein Eintrag fehlerhaft oder unberechtigt, besteht das Recht auf Berichtigung oder Löschung nach Art. 16 und 17 DSGVO. Die Schufa ist verpflichtet, falsche oder veraltete Daten zu korrigieren oder zu löschen.

Recht auf Widerspruch

Verbraucher können einer unberechtigten Forderung widersprechen. Ein solcher Widerspruch muss schriftlich und begründet erfolgen. Widersprochene Forderungen dürfen nicht an die Schufa gemeldet werden.

Vorgehen bei fehlerhaften oder unberechtigten Schufa-Einträgen

Schritt 1: Eintrag prüfen

  • Jährliche Selbstauskunft anfordern
  • Alle gespeicherten Daten sorgfältig kontrollieren

Schritt 2: Fehlerhafte Daten melden

  • Bei falschen Angaben (z. B. Name, Adresse) direkt an die Schufa wenden
  • Bei unberechtigten Forderungen sowohl das meldende Unternehmen als auch die Schufa informieren
  • Widerspruch schriftlich einlegen und Nachweise beifügen

Schritt 3: Löschung oder Korrektur verlangen

  • Die Schufa ist verpflichtet, unberechtigte oder fehlerhafte Einträge zu löschen oder zu korrigieren
  • Unternehmen, die falsche Daten gemeldet haben, müssen ebenfalls informiert werden

Schritt 4: Einschaltung eines Anwalts

  • Bei Weigerung der Schufa oder des Unternehmens kann ein Anwalt hinzugezogen werden
  • Der Anwalt prüft die Ansprüche und setzt diese notfalls gerichtlich durch

Schufa verklagen: Wann ist eine Klage sinnvoll?

Voraussetzungen für eine Klage

Eine Klage gegen die Schufa oder das meldende Unternehmen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:

  • Die Schufa oder das Unternehmen sich beharrlich weigern, einen unberechtigten Eintrag zu löschen
  • Trotz nachgewiesener Erledigung (z. B. beglichene Forderung) der Eintrag bestehen bleibt
  • Durch den Eintrag ein konkreter Schaden (z. B. Kreditablehnung) entstanden ist

Klagearten

  • Klage auf Löschung: Ziel ist die Entfernung des unberechtigten Eintrags
  • Klage auf Schadensersatz: Bei nachweisbarem Schaden durch den Eintrag (z. B. entgangener Kredit, Rufschädigung) kann Schadensersatz verlangt werden

Aktuelle Urteile und rechtliche Entwicklungen

Schnellere Löschung erledigter Forderungen

Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich. So hat das Landgericht Traunstein entschieden, dass erledigte Forderungen unter Umständen schneller gelöscht werden müssen als bisher üblich, wenn der Eintrag die wirtschaftliche Existenz erheblich beeinträchtigt. Auch das OLG Köln hat zugunsten von Verbrauchern geurteilt, dass bezahlte Einträge nicht jahrelang gespeichert werden dürfen.

Schadensersatz bei unberechtigten Einträgen

Das OLG Hamburg sprach einem Kläger 4.000 Euro Schadensersatz zu, weil eine Bank mehrfach unberechtigt Forderungen bei der Schufa gemeldet hatte. Die Gerichte werten besonders pflichtwidrige oder wiederholte fehlerhafte Meldungen als schwerwiegend und erhöhen in solchen Fällen den Schadensersatzanspruch.

Automatisierte Entscheidungen und DSGVO

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft, ob das automatisierte Scoring der Schufa gegen Art. 22 DSGVO verstößt. Nach dieser Vorschrift dürfen Verbraucher nicht ausschließlich auf Basis automatisierter Entscheidungen benachteiligt werden, die rechtliche Wirkung entfalten oder sie erheblich beeinträchtigen.

Praktische Tipps für Betroffene

So gehen Sie bei einem fehlerhaften Schufa-Eintrag vor

  1. Selbstauskunft einholen: Nutzen Sie Ihr Recht auf kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO.
  2. Fehler dokumentieren: Alle fehlerhaften oder unberechtigten Einträge dokumentieren und Beweise sichern.
  3. Korrektur verlangen: Schufa und ggf. das meldende Unternehmen schriftlich zur Korrektur oder Löschung auffordern.
  4. Fristen setzen: Geben Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Bearbeitung.
  5. Anwalt einschalten: Bei Weigerung oder Untätigkeit rechtlichen Beistand suchen.
  6. Klage einreichen: Wenn außergerichtliche Bemühungen scheitern, Klage auf Löschung und/oder Schadensersatz einreichen.

Musterbrief für die Löschung eines Schufa-Eintrags

Ein Musterbrief kann helfen, die Löschung eines Eintrags korrekt zu beantragen. Viele Verbraucherportale und Anwaltskanzleien bieten entsprechende Vorlagen an.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange bleiben negative Schufa-Einträge gespeichert?

  • In der Regel drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung beglichen wurde
  • Unberechtigte oder fehlerhafte Einträge müssen sofort gelöscht werden

Was tun bei Forderungen, die bestritten werden?

  • Schriftlich widersprechen und Nachweise beifügen
  • Widersprochene Forderungen dürfen nicht an die Schufa gemeldet werden

Kann ich Schadensersatz verlangen?

  • Ja, wenn durch einen unberechtigten Eintrag ein konkreter Schaden entstanden ist (z. B. Kreditablehnung, Rufschädigung)
  • Auch immaterielle Schäden (z. B. emotionaler Stress) können geltend gemacht werden

Was ist mit erledigten Forderungen?

  • Nach aktueller Rechtsprechung müssen erledigte Forderungen unter Umständen schneller gelöscht werden, wenn sie die wirtschaftliche Existenz beeinträchtigen

Die Rolle des Anwalts

Ein erfahrener Anwalt kann:

  • Die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen
  • Die Kommunikation mit der Schufa und dem meldenden Unternehmen übernehmen
  • Ansprüche auf Löschung und Schadensersatz durchsetzen
  • Im Streitfall vor Gericht vertreten

Gerade bei komplexen Fällen oder bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Datenschutz und Schufa

Die Schufa darf nur Daten speichern und verarbeiten, die für ihren Geschäftszweck relevant sind. Grundlage ist Art. 6 DSGVO (berechtigtes Interesse). Verbraucherrechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch sind gesetzlich garantiert.

Fazit

Wer von einem fehlerhaften oder unberechtigten Schufa-Eintrag betroffen ist, hat zahlreiche Rechte und Handlungsoptionen. Die Schufa ist verpflichtet, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder zu löschen. Weigert sie sich, können Verbraucher ihre Ansprüche – notfalls mit anwaltlicher Hilfe – auch gerichtlich durchsetzen.

Die Rechtsprechung entwickelt sich zunehmend verbraucherfreundlich, insbesondere bei der Löschung erledigter Forderungen und der Geltendmachung von Schadensersatz. Jeder sollte seine Schufa-Daten regelmäßig überprüfen und im Zweifel konsequent für seine Rechte eintreten.

Weiterführende Hinweise

  • Regelmäßige Überprüfung der eigenen Schufa-Daten schützt vor bösen Überraschungen.
  • Bei unklaren oder strittigen Einträgen frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
  • Nutzen Sie Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Schadensersatz konsequent.

Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um sich gegen unberechtigte Schufa-Einträge zu wehren und Ihre Rechte durchzusetzen.


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