Prüfen Sie, ob eine Schufa-Klausel im Mietvertrag zulässig ist, welche Auskünfte Vermieter verlangen dürfen und wann die Klausel unwirksam ist – kompakt erklärt.

Eine Schufa-Klausel im Mietvertrag ist grundsätzlich zulässig, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, wann der Vermieter die Auskunft verlangt und welche Art von Auskunft er fordert.
Seit der Datenschutz-Grundverordnung gibt es die klassische Klausel eigentlich nicht mehr – stattdessen regelt der sogenannte Schufa-Hinweis diesen Vorgang neu.
Was ist eine Schufa-Klausel überhaupt?
Die Schufa-Klausel war ursprünglich ein kleiner Absatz in Mietverträgen. Mieter erklärten damit ihr Einverständnis, dass der Vermieter Daten zur Bonität bei der Schufa Holding AG abfragen darf. Ebenso willigten Mieter ein, dass der Vermieter im Fall von Zahlungsverzug oder Kündigung Daten an die Schufa zurückmeldet.
Diese Klausel fand sich vor allem in Formularverträgen größerer Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Vermietern war sie hingegen seltener, da diese meist auf eine Selbstauskunft des Mieters zurückgriffen.
Zudem betraf die Klausel nicht nur die Schufa selbst. Auch andere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum, CrifBürgel oder Bonify bieten vergleichbare Bonitätsprüfungen an. Deshalb sollten Mieter grundsätzlich wissen, dass sich die folgenden Regeln nicht nur auf die Schufa, sondern auf alle Auskunfteien gleichermaßen beziehen.
Gibt es die Schufa-Klausel nach der DSGVO noch?
Seit dem 25. Mai 2018 hat sich die Rechtslage grundlegend verändert. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung wurde die klassische Schufa-Klausel durch ein zweistufiges Verfahren ersetzt:
- den Schufa-Hinweis, der kurz mitteilt, dass eine Bonitätsprüfung stattfindet
- das Schufa-Informationsblatt, das ausführlich über Zweck, Herkunft der Daten, Speicherfristen und Rechte informiert
Umgangssprachlich wird der Begriff „Schufa-Klausel“ dennoch weiterhin verwendet. Gemeint ist damit heute allerdings meist der Schufa-Hinweis nach Art. 14 DSGVO. Inhaltlich hat sich also weniger geändert, als der Name vermuten lässt – die Informationspflichten sind lediglich umfassender geworden.
Wichtig ist außerdem: Eine Verpflichtung, dieser Klausel zuzustimmen, besteht grundsätzlich nicht. Sie ist freiwillig, auch wenn viele Vermieter das in der Praxis anders kommunizieren.
Ist die Schufa-Klausel im Mietvertrag rechtens?
Ja, jedoch nur unter klaren Bedingungen. Die Verwendung ist nur dann rechtmäßig, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Bonitätsprüfung hat. Dieses Interesse ergibt sich in der Regel daraus, dass der Vermieter in Vorleistung tritt – schließlich überlässt er dem Mieter die Wohnung, bevor die erste Miete gezahlt wurde.
Trotzdem gilt: Nicht jede Klausel und nicht jeder Zeitpunkt der Abfrage ist automatisch zulässig. Die Zulässigkeit hängt maßgeblich vom Verfahrensstand der Wohnungssuche ab. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler – sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite.
Die drei entscheidenden Kriterien
Damit eine Schufa-Klausel im Mietvertrag rechtens ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Der Vermieter fragt die Bonität erst ab, nachdem eine ernsthafte Vertragsabsicht besteht.
- Es wird lediglich die BonitätsAuskunft verlangt, nicht die vollständige Datenkopie.
- Die Einwilligung erfolgt freiwillig und informiert.
Sind diese drei Bedingungen erfüllt, steht einer Schufa-Klausel im Mietvertrag rechtlich nichts im Weg.
Wann darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen?
Der Zeitpunkt ist der wohl wichtigste Faktor bei dieser Frage. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die den Ablauf in mehrere Phasen unterteilt.
Phase 1: Besichtigungstermin
Bei der ersten Besichtigung darf der Vermieter ausschließlich Name und Kontaktdaten erheben. Selbst eine Kopie des Personalausweises ist zu diesem Zeitpunkt tabu. Wer hier bereits eine Schufa-Auskunft oder Gehaltsnachweise fordert, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
Phase 2: Ernsthaftes Interesse
Sobald ein Mietinteressent klar signalisiert, die Wohnung anmieten zu wollen, darf der Vermieter mehr Informationen erheben. Dazu zählen Angaben zum Einkommen sowie Fragen zu laufenden Insolvenzverfahren oder erheblichen Mietrückständen.
Phase 3: Engere Auswahl
Erst wenn der Mietvertrag praktisch nur noch von der positiven Bonitätsprüfung abhängt, darf der Vermieter die BonitätsAuskunft oder einen vergleichbaren BonitätsCheck anfordern. Das bedeutet konkret: Nicht der erste Bewerber wird gefragt, sondern derjenige, der in der Endauswahl steht.
Unzulässig wäre es dagegen, bereits von jedem Besichtigungsgast wahllos eine Schufa-Auskunft zu fordern. Hier fehlt schlicht die konkrete Aussicht auf einen Vertragsabschluss.
Welche Schufa-Auskunft ist die richtige?
Genau an dieser Stelle entsteht in der Praxis die größte Verwirrung. Denn es gibt nicht die eine Schufa-Auskunft, sondern mehrere Varianten mit völlig unterschiedlichem Umfang.
SCHUFA-BonitätsAuskunft
Diese kostenpflichtige Variante kostet 29,95 Euro und wird innerhalb weniger Tage als Dokument mit Siegel ausgestellt. Sie ist speziell für die Vorlage bei Dritten wie Vermietern konzipiert. Wichtig dabei: Das Dokument besteht aus zwei Teilen. Empfohlen wird, ausschließlich die erste Seite an den Vermieter weiterzugeben, da nur diese die relevanten Bonitätsinformationen enthält, ohne sensible Detailinformationen preiszugeben.
Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
Diese Variante ist kostenlos und enthält sämtliche bei der Schufa gespeicherten Daten – inklusive laufender Kredite, Kontoverbindungen und früherer Anfragen. Genau deshalb darf der Vermieter diese Version nicht verlangen. Sie ist gesetzlich ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Betroffenen gedacht.
So gehen Sie als Mieter konkret vor:
- Fordern Sie gezielt die SCHUFA-BonitätsAuskunft an, nicht „eine Schufa-Auskunft“ allgemein.
- Nutzen Sie dafür die offizielle Webseite meineschufa.de.
- Geben Sie ausschließlich die erste Seite des Dokuments an den Vermieter weiter.
- Bewahren Sie die zweite Seite sowie etwaige Datenkopien für sich selbst auf.
Wer stattdessen die vollständige Auskunft weitergibt, offenbart deutlich mehr private Informationen, als für den Mietvertrag notwendig wäre.
Alternative Auskunfteien
Neben der Schufa gibt es weitere Anbieter, deren Auskünfte ebenfalls anerkannt werden:
- Creditreform Boniversum
- CrifBürgel
- Bonify
Diese Anbieter arbeiten nach denselben datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Deshalb gelten für sie dieselben Regeln bezüglich Zeitpunkt und Umfang der Auskunft wie für die Schufa.
Was darf in der Mieterselbstauskunft überhaupt gefragt werden?
Neben der reinen Bonitätsprüfung enthalten viele Mietverträge zusätzlich eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Auch hier gilt: Nicht jede Frage ist erlaubt.
Zulässige Fragen
- Höhe des Einkommens
- Anzahl der einziehenden Personen
- Beruf beziehungsweise Arbeitgeber
- Bestehen von Räumungstiteln aus vorherigen Mietverhältnissen
- Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung
Unzulässige Fragen
Nach Art. 9 DSGVO gelten bestimmte Kategorien personenbezogener Daten als besonders schützenswert. Deshalb dürfen Vermieter nicht fragen nach:
- Familienplanung oder Schwangerschaft
- sexueller Orientierung
- Religion oder politischer Einstellung
- Nationalität
- Mitgliedschaft in Vereinen oder Parteien
- Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen von Angehörigen
Wichtig zu wissen: Auf unzulässige Fragen müssen Mietinteressenten nicht wahrheitsgemäß antworten. Eine falsche Antwort auf eine solche Frage berechtigt den Vermieter später weder zur Anfechtung des Mietvertrags noch zur Kündigung.
Was passiert, wenn Sie die Schufa-Klausel nicht unterschreiben?
Da die Zustimmung freiwillig ist, entstehen daraus theoretisch keine rechtlichen Nachteile. In der Praxis sieht es jedoch häufig anders aus. Verweigert ein Bewerber die Bonitätsauskunft, entscheidet sich der Vermieter erfahrungsgemäß oft für einen anderen Interessenten.
Deshalb lohnt sich folgende Abwägung:
- Wird die Auskunft zu früh verlangt, etwa direkt bei der Besichtigung, dürfen Sie die Angabe verweigern.
- Wird die Auskunft zum richtigen Zeitpunkt verlangt, also kurz vor Vertragsschluss, ist eine Weigerung zwar rechtlich möglich, verringert jedoch faktisch die Erfolgschancen auf die Wohnung.
Zudem gilt: Ohne Schufa-Historie, etwa bei Neuzuwanderern mit kurzer Wohndauer in Deutschland, können alternative Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag die fehlende Auskunft ersetzen.
Was tun, wenn eine Schufa-Klausel unzulässig verwendet wird?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Vermieter die Grenzen überschreitet, können Sie in mehreren Schritten vorgehen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Zeitpunkt prüfen: Notieren Sie sich, in welcher Phase der Wohnungssuche die Anfrage erfolgte.
- Art der Auskunft prüfen: Wurde konkret die BonitätsAuskunft verlangt oder pauschal „eine Schufa-Auskunft“ beziehungsweise sogar die vollständige Datenkopie?
- Nachfragen stellen: Fragen Sie den Vermieter direkt, welchen Zweck die verlangten Daten erfüllen sollen.
- Unzulässige Fragen offen lassen: Beantworten Sie Fragen zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten nicht.
- Beschwerde einreichen: Bei eindeutigen Verstößen können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
- Rechtsberatung einholen: Bei größeren Unsicherheiten empfiehlt sich der Gang zu einem Mieterverein oder einer spezialisierten Kanzlei.
Verstöße gegen Datenschutzrechte können für Vermieter im Übrigen empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Aus diesem Grund reagieren viele Vermieter durchaus einsichtig, sobald sie auf eine unzulässige Praxis hingewiesen werden.
Aktuelle Entwicklungen im Jahr 2026
Die Datenschutzaufsicht hat ihre Vorgaben zur Mieterselbstauskunft im Jahresverlauf 2026 weiter konkretisiert. Zudem hat die Schufa im März 2026 ihr Score-System grundlegend umgestellt, wodurch sich Bewertungsverfahren und Darstellung des Scores verändert haben.
Ferner zeigen aktuelle Verfahren, dass digitale Anbieter von Mieterselbstauskunft-Formularen teils unzulässige Datenerhebungen praktizieren, indem sie den falschen Eindruck erwecken, eine Schufa-Auskunft dürfe bereits bei der Besichtigung verlangt werden. Solche Praktiken widersprechen der geltenden Orientierungshilfe eindeutig.
Aufgrund dieser Entwicklung lohnt es sich für Mieter besonders im Jahr 2026, die eigenen Rechte genau zu kennen, bevor eine Unterschrift geleistet wird.
Häufig gestellte Fragen zur Schufa-Klausel im Mietvertrag
Ist eine Schufa-Auskunft für die Wohnungsbewerbung Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Allerdings verlangen viele Vermieter faktisch eine Bonitätsauskunft, bevor sie einen Mietvertrag abschließen. Wer keine Auskunft vorlegt, verringert dadurch häufig seine Erfolgschancen.
Darf der Vermieter die Schufa direkt selbst kontaktieren?
Grundsätzlich nein. Der Vermieter darf die Bonitätsauskunft nur über den Mieter selbst einholen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und gesonderte Einwilligung vor. Eine eigenständige Abfrage ohne Wissen des Mieters ist unzulässig.
Wie lange dauert die Ausstellung der SCHUFA-BonitätsAuskunft?
In der Regel liegt das Dokument innerhalb weniger Tage vor. Die Beantragung erfolgt online über die offizielle Schufa-Webseite gegen eine Gebühr von 29,95 Euro.
Muss ich die komplette Schufa-Auskunft weitergeben?
Nein, im Gegenteil. Empfohlen wird ausdrücklich, ausschließlich die erste Seite der BonitätsAuskunft an den Vermieter zu übergeben. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO darf ein Vermieter ohnehin nicht verlangen.
Was passiert, wenn ich einen negativen Schufa-Eintrag habe?
Ein negativer Eintrag führt nicht automatisch zur Ablehnung. Zudem existiert die sogenannte 100-Tage-Regelung: Wird eine einmalige Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen, kann sich die Speicherfrist unter bestimmten Voraussetzungen auf 18 Monate verkürzen.
Gilt die Schufa-Klausel auch für WG-Zimmer oder Untermiete?
Ja, die gleichen Grundsätze gelten unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Wohnung, ein WG-Zimmer oder ein Untermietverhältnis handelt. Entscheidend bleibt stets der Zeitpunkt und der Umfang der verlangten Auskunft.
Darf ich Fragen zur Familienplanung in der Mieterselbstauskunft verweigern?
Ja, solche Fragen sind grundsätzlich unzulässig. Sie müssen diese weder beantworten noch wahrheitsgemäß beantworten, ohne dass Ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen dürfen.
Kann ich mich gegen eine unzulässige Schufa-Abfrage wehren?
Ja, betroffene Mietinteressenten können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zusätzlich empfiehlt sich häufig eine Beratung durch einen Mieterverein.
Ist eine Schufa-Auskunft für Studenten oder Berufseinsteiger schwieriger zu bekommen?
Nicht zwingend. Wer bislang wenige Vertragsabschlüsse hatte, verfügt oft über eine kurze Schufa-Historie. In solchen Fällen können ergänzende Nachweise wie eine Bürgschaft oder ein Arbeitsvertrag helfen, fehlende Bonitätsdaten auszugleichen.
Fazit
Eine Schufa-Klausel im Mietvertrag ist rechtens, sofern sie zum richtigen Zeitpunkt und im richtigen Umfang eingesetzt wird. Entscheidend bleiben ein berechtigtes Interesse, die richtige Auskunftsart sowie eine freiwillige Einwilligung.
Wer diese Punkte kennt, vermeidet unnötige Datenpreisgabe und kann selbstbewusst mit unzulässigen Forderungen umgehen.
