Kfz-Steuer: Alles Wissenswerte zur Abbuchung

Sie fragen sich, wann und wie die Kfz-Steuer abgebucht wird? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Fakten zur Abbuchung Ihrer Kfz-Steuer.

Kfz-Steuer Abbuchung Alles, was Sie wissen müssen

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Abgabe, die jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs entrichten muss. Seit 2014 ist die Zollverwaltung für die Erhebung und Verwaltung der Kfz-Steuer zuständig.

In der Regel wird die Steuer einmal im Jahr automatisch vom Konto des Fahrzeughalters abgebucht, sofern er dem Zoll eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Doch was genau verbirgt sich hinter der Kfz-Steuer und wie funktioniert die Abbuchung? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.


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Grundlagen der Kfz-Steuer

Wer muss die Kfz-Steuer zahlen?

Steuerpflichtig ist grundsätzlich derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist – also der Halter. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto privat oder geschäftlich genutzt wird. Auch wer ein Fahrzeug nur zeitweise im Inland nutzt, ist steuerpflichtig.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Steuerpflicht, beispielsweise für Elektrofahrzeuge. Diese sind für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis Ende 2030.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer?

Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:

  • Art des Fahrzeugs (PKW, Motorrad, LKW etc.)
  • Hubraum
  • Schadstoffausstoß (CO₂-Emissionen)
  • Erstzulassungsdatum

Für Benziner gilt aktuell ein Sockelbetrag von 2 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum, für Diesel sind es 9,50 Euro. Hinzu kommt seit Juli 2009 ein CO₂-abhängiger Betrag. Dieser wurde zum 1.1.2021 gestaffelt erhöht, um emissionsarme Fahrzeuge attraktiver zu machen.

Mit dem kostenlosen Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die individuelle Steuerlast schnell ermitteln. Einfach Fahrzeugart, Motorart, Hubraum und CO₂-Wert eingeben und schon wird die Jahressteuer angezeigt.

Abbuchung der Kfz-Steuer

Wie funktioniert die Kfz-Steuer Abbuchung?

Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs muss der Halter der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren erteilen. Damit wird der Zoll berechtigt, die fällige Kfz-Steuer jährlich vom angegebenen Konto einzuziehen.

Etwa 2–3 Wochen nach der Zulassung verschickt das zuständige Hauptzollamt einen Steuerbescheid. Dieser enthält Informationen über die Höhe der Steuer und die Zahlungsmodalitäten. Die eigentliche Abbuchung erfolgt dann automatisch zum Fälligkeitstermin, der sich am Monat der Erstzulassung orientiert.

Kann man die Zahlungsweise der Kfz-Steuer ändern?

Standardmäßig wird die Kfz-Steuer jährlich erhoben und abgebucht. Es besteht in der Regel keine Möglichkeit, eine andere Zahlungsweise wie monatlich oder quartalsweise zu wählen.

Nur wenn die jährliche Steuerschuld eine bestimmte Höhe übersteigt, sind andere Zahlungsintervalle möglich:

  • ab 500 Euro: halbjährliche Zahlung
  • ab 1.000 Euro: vierteljährliche Zahlung

Zu beachten ist, dass für die unterjährigen Zahlungen ein Aufschlag fällig wird: 3% bei halbjährlicher und 6% bei vierteljährlicher Zahlweise.

Was passiert bei fehlgeschlagener Kfz-Steuer Abbuchung?

Kann die Kfz-Steuer zum Fälligkeitstermin nicht vom angegebenen Konto eingezogen werden, beispielsweise wegen fehlender Deckung, muss der Fahrzeughalter mit Konsequenzen rechnen. Das Hauptzollamt wird den ausstehenden Betrag zuzüglich Säumniszuschlägen und Mahngebühren anmahnen und notfalls Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Zudem droht im schlimmsten Fall die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs durch Entstempelung der Kennzeichen. Um dies zu vermeiden, sollten Halter unbedingt für eine ausreichende Kontodeckung zum Abbuchungstermin sorgen.

Kfz-Steuer: Sonderfälle und Ausnahmen

Saisonkennzeichen

Eine Möglichkeit, Kfz-Steuer zu sparen, sind Saisonkennzeichen. Dabei wird das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten zugelassen und versteuert. In der Stilllegungsphase entfällt die Steuerpflicht.

Zu beachten ist, dass in dieser Zeit auch der Versicherungsschutz entfällt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Abstimmung mit der Kfz-Versicherung ist also ratsam.

Behindertenfahrzeuge

Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Ausweis können eine Steuerbefreiung für ihr Fahrzeug beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf die Person mit Behinderung zugelassen und auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die Steuerbefreiung muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Sie gilt in der Regel für die gesamte Haltedauer des Fahrzeugs.

Oldtimer

Auch für Oldtimer gibt es Sonderregelungen bei der Kfz-Steuer. Fahrzeuge, die vor dem 1.1.1990 erstmals zugelassen wurden und als Oldtimer anerkannt sind, werden pauschal nach Hubraum besteuert:

  • bis 1.800 cm³: 191 Euro jährlich
  • über 1.800 cm³: 425 Euro jährlich

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in einem Oldtimer-Gutachten als „historisch wertvoll“ eingestuft wurden und überwiegend aus Originalteilen bestehen.

Fazit

Die Kfz-Steuer ist für die meisten Fahrzeughalter in Deutschland eine jährliche Pflicht. Dank des SEPA-Lastschriftverfahrens müssen sie sich aber nicht aktiv um die Überweisung kümmern – die Abbuchung erfolgt in der Regel automatisch zum Fälligkeitstermin.

Dennoch sollten Halter ihre Steuerbescheide sorgfältig prüfen und für eine ausreichende Kontodeckung sorgen. Denn eine fehlgeschlagene Abbuchung kann unangenehme Folgen haben – von Mahngebühren bis zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Wer die Höhe seiner Kfz-Steuer ermitteln möchte, kann dafür den kostenlosen Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen möglich, etwa für Elektroautos, Behindertenfahrzeuge oder Oldtimer.


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