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Minijob und Teilzeitjob Unterschied?

Kategorie: Arbeit

Minijob und Teilzeitjob. Sie möchten wissen, was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Teilzeitjob und einem Minijob oder auch 450 Euro Basis genannt.

Sie sind neu im Berufsleben und Sie hören häufig über Beschäftigungen die als Minijobs oder Teilzeitjobs ausgeübt werden. Jetzt wollen Sie wissen, was es mit den Jobs auf sich hat und wie diese beispielsweise versteuert werden.

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Der Unterschied zwischen Teilzeitjob und Minijob.

Minijob und Teilzeitjob UnterschiedEin Minijob oder auch als 450 Euro Basis genannt ist eine geringfügige Beschäftigung. Jeder Berufsmensch hat die Möglichkeit einen Minijob auszuüben. Dieser Job ist für den Arbeitnehmer komplett steuerfrei, sollte dieser die vorgeschriebene 5400 Euro Obergrenze nicht überschreiten.

Die üblichen Minijobs werden fürs Regale auffüllen in Lebensmittelmärkten angeboten. Es gibt auch gute Angebote als Putzkraft, Haushaltshilfe und in den meisten Aushilfsarbeiten.

Sollte der Arbeitnehmer beispielsweise auf 5401 in einem Jahr kommen, ist das Einkommen laut dem Gesetz zu versteuern. Das heißt, auf das Geld fallen die gesetzlichen Versicherungen wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und die Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer selbst. Also denken Sie immer daran, dass Sie die Steuerfreigrenze nicht überschreiten.

Ein Teilzeitjob hingegen ist eine versicherungspflichtige Arbeit und auf diese fallen von Anfang an die gesetzlichen Versicherungen. Da diese Art der Beschäftigung meistens mit mehr Arbeitszeit verbunden ist als beispielsweise ein Minijob. Auch bei dieser Art der Beschäftigung gibt es eine Steuerfreigrenze, die momentan bei 8652 Euro pro Jahr beträgt.

Siehe auch:  Arbeitslosengeld 1 Nebenverdienst Freibetrag?

Die meisten Teilzeitjobs werden von den Personen besetzt die Kindergartenkinder oder Schulpflichtige Kinder zu Hause haben, da sie nur eine begrenzte Zeit für die Ausübung ihres Berufes haben. Es gibt auch Menschen, die einen Minijob und Teilzeitjob gleichzeitig ausüben anstatt eines Vollzeitjobs, weil sie sich so die Zeit besser einteilen können.

Jetzt kommt noch der Vollzeitjob den Sie vielleicht schon kennen. Der normale Vollzeitjob wird meistens mit einer 40-Stunden-Woche ausgeübt. Es handelt sich um eine versicherungspflichtige Arbeit und auf welche auch die Einkommensteuer fällt.

Fazit:

Wie Sie sehen, gibt es schon große Unterschiede zwischen einen Minijob und einen Teilzeitjob. Beide haben aber den Vorteil eine Steuerfreigrenze zu haben wo hingegen ein Vollzeitjob nicht.

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Stichworte: Einkommensteuer, Minijob, Steuern, Teilzeitjob, Versicherungspflichtig, Vollzeitjob

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