Buhl Data Service GmbH – Berechtigung zum Datenabruf

Die Buhl Data Service GmbH können Sie autorisieren, Daten gemäß gesetzlicher Vorgaben und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes abzurufen.

Buhl Data Service GmbH - Berechtigung zum Datenabruf

Die Buhl Data Service GmbH ist ein führender Anbieter von Steuersoftware und Online-Steuererklärungen in Deutschland. Eines ihrer bekanntesten Produkte ist die Plattform „Lohnsteuer kompakt“, die es Nutzern ermöglicht, ihre Steuererklärung einfach und bequem online zu erledigen.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Berechtigung zum automatischen Datenabruf, die es der Buhl Data Service GmbH erlaubt, im Namen des Nutzers auf dessen elektronische Steuerdaten zuzugreifen.


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In diesem Artikel werden wir uns genauer ansehen, was es mit dieser Berechtigung auf sich hat und welche Vorteile sie für Nutzer bietet.

Was ist der automatische Datenabruf?

Der automatische Datenabruf ist eine Funktion, die es Anbietern von Steuersoftware ermöglicht, nach Erteilung einer Berechtigung durch den Nutzer, direkt auf dessen elektronisch gespeicherte Steuerdaten zuzugreifen. Diese Daten liegen bei verschiedenen Behörden und Institutionen vor, wie zum Beispiel dem Finanzamt, der Rentenversicherung oder der Krankenkasse.

Durch den automatischen Abruf dieser Daten müssen Nutzer viele Angaben in ihrer Steuererklärung nicht mehr manuell eingeben, sondern sie werden direkt in die Software übernommen. Das spart Zeit und reduziert die Fehleranfälligkeit.

Wie erteilt man der Buhl Data Service GmbH die Berechtigung zum Datenabruf?

Um der Buhl Data Service GmbH die Berechtigung zum Datenabruf zu erteilen, muss der Nutzer dies explizit freigeben. Dazu loggt er sich auf der Plattform „Lohnsteuer kompakt“ ein und wählt in den Einstellungen den Punkt „Berechtigungen für den Datenabruf verwalten“ aus.

Dort kann er dann die Berechtigung für einzelne Datenquellen wie das Finanzamt erteilen. Dabei willigt er ein, dass die Buhl Data Service GmbH in seinem Namen auf die entsprechenden Daten zugreifen darf. Die Berechtigung kann jederzeit wieder entzogen werden.

Welche Daten werden von der Buhl Data Service GmbH abgerufen?

Je nachdem, für welche Datenquellen der Nutzer die Berechtigung erteilt hat, können unterschiedliche Daten abgerufen werden. Typische Beispiele sind:

  • Lohnsteuerbescheinigungen vom Finanzamt
  • Rentenbezugsmitteilungen von der Deutschen Rentenversicherung
  • Beitragsdaten von Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheinigungen über Vorsorgeaufwendungen
  • Riester-Verträge
  • Bescheinigungen zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen

All diese Daten fließen dann automatisch an den richtigen Stellen in die Steuererklärung ein. Der Nutzer kann sie dort bei Bedarf noch überprüfen und ergänzen.

Datenschutz und Datensicherheit bei Buhl Data Service GmbH

Beim automatischen Datenabruf werden sensible steuerliche Informationen übermittelt. Daher muss der Datenschutz höchste Priorität haben. Die Buhl Data Service GmbH als Auftragsdatenverarbeiter ist dabei an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden.

Das bedeutet unter anderem:

  • Es dürfen nur die Daten abgerufen werden, für die eine explizite Einwilligung des Nutzers vorliegt.
  • Die Daten dürfen nur für den Zweck der Erstellung der Steuererklärung verwendet werden.
  • Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen.
  • Mitarbeiter mit Zugriff auf die Daten müssen regelmäßig im Datenschutz geschult werden.
  • Die Datenverarbeitung muss transparent und nachvollziehbar sein.

Für die Nutzer bedeutet das, dass sie sich darauf verlassen können, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll und gesetzeskonform umgegangen wird. Die Buhl Data Service GmbH hat umfangreiche technische Sicherheitsmaßnahmen implementiert und lässt ihr Datenschutzmanagement regelmäßig überprüfen.

Vorteile des automatischen Datenabrufs

Der größte Vorteil des automatischen Datenabrufs für Nutzer ist die enorme Zeitersparnis bei der Erstellung der Steuererklärung. Viele Daten, die sonst mühsam zusammengesucht und abgetippt werden müssten, landen mit wenigen Klicks an der richtigen Stelle in den Steuerformularen.

Auch die Fehleranfälligkeit wird reduziert, da Übertragungsfehler beim Abtippen entfallen. Die abgerufenen Daten sind in der Regel korrekt, da sie direkt aus den Systemen der Behörden und Institutionen stammen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass durch den automatischen Datenabruf oft Daten in die Steuererklärung einfließen, an die der Nutzer vielleicht gar nicht gedacht hätte. So lässt sich mancher Steuervorteil realisieren, der sonst ungenutzt geblieben wäre.

Nicht zuletzt bietet der automatische Datenabruf auch einen Komfortgewinn. Nutzer müssen nicht mehr Ordner mit Papierbescheiden wälzen, sondern haben alle relevanten Daten auf Knopfdruck verfügbar.

Fazit

Der automatische Datenabruf ist eine sinnvolle Funktion, die das Erstellen der Steuererklärung für viele Bürger deutlich einfacher macht. Durch die Erteilung einer Berechtigung an die Buhl Data Service GmbH können Nutzer der Plattform „Lohnsteuer kompakt“ ihre bei Behörden elektronisch gespeicherten Steuerdaten automatisch in die Software übernehmen lassen.

Das spart Zeit, reduziert Fehler und erhöht den Komfort bei der Erstellung der Steuererklärung. Gleichzeitig ist durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die Daten der Nutzer geschützt bleiben und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Für viele Steuerzahler ist der automatische Datenabruf daher eine sinnvolle Option, um sich die jährliche Steuererklärung zu erleichtern. Wer seine Daten lieber nicht elektronisch abrufen lassen möchte, kann dies aber natürlich weiterhin auch auf herkömmlichem Weg erledigen.


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