Fallen Geschenke für Kollegen unter Werbungskosten?

Kann man Geschenke für Kollegen als Werbungskosten ansehen? Kann das Ausgeben für Mitkollegen die Steuerlast beeinflussen? Sehen wir die steuerlichen Nuancen!

Geschenke für Kollegen als Werbungskosten

Geschenke an Kollegen und Mitarbeiter sind eine übliche Geste der Wertschätzung und Anerkennung in der Arbeitswelt.

Besonders zu besonderen Anlässen wie Weihnachten oder Geburtstagen ist es nicht unüblich, kleinen Aufmerksamkeiten zu verschenken. Doch wie sieht es steuerlich aus?


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Können diese Geschenke als Werbungskosten abgesetzt werden? In diesem Artikel werden wir einen genaueren Blick auf dieses Thema werfen und die wichtigsten Informationen zusammenfassen.

Was sind Werbungskosten?

Bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, ob Geschenke an Kollegen steuerlich absetzbar sind, sollten wir zunächst klären, was Werbungskosten überhaupt sind. Werbungskosten sind berufliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit anfallen.

Sie können steuerlich geltend gemacht werden und dienen dazu, die Einnahmen zu mindern. Typische Werbungskosten sind beispielsweise Arbeitsmittel, Arbeitsbekleidung, Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und vieles mehr.

Geschenke als Werbungskosten?

Die Frage, ob Geschenke an Kollegen und Mitarbeiter als Werbungskosten absetzbar sind, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass Geschenke im Betrieb aus privaten Gründen gemacht werden. Das bedeutet, dass die Ausgaben für solche Geschenke in der Regel nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Die Situation ändert sich jedoch, wenn die Geschenke aus beruflichem, nicht aus privatem Anlass erfolgen. In diesem Fall können sie als Werbungskosten betrachtet werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Geschenke an Kollegen und Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen können.

Welche Geschenke sind steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Geschenken hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert des Geschenks und der Anlass. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Betriebsausgaben: Die Kosten für Geschenke an Ihre Mitarbeiter können als Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen werden, unabhängig von ihrer Höhe.
  • Bis 35 Euro: Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro können vollständig steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt für Geschenke wie Eintrittskarten zu Veranstaltungen, Gelegenheitsgeschenke, Geschenkgutscheine, Lotterielose, Warenproben und Werbegeschenke.
  • Pauschale Steuer: Wenn Sie Geschenke mit einem Wert von über 35 Euro verschenken, müssen Sie die pauschale Steuer von 30 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer darauf zahlen. Dies gilt jedoch nur für Sachzuwendungen, nicht für Geldgeschenke.
  • Steuerfreie Sachzuwendungen: Abhängig von den individuellen steuerlichen Regelungen können Sachzuwendungen bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei sein.

Unterschied zwischen Geschenk und Aufmerksamkeit

Es ist wichtig, zwischen Geschenken und Aufmerksamkeiten zu unterscheiden, da dies steuerliche Auswirkungen haben kann. Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die nicht als Gegenleistung für bestimmte Leistungen gedacht sind und keinen direkten wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit solchen Leistungen haben.

Aufmerksamkeiten hingegen sind Zuwendungen aus persönlichem Anlass, die einen Wert von maximal 60 Euro brutto nicht überschreiten. Aufmerksamkeiten werden steuerrechtlich nicht als Geschenke betrachtet und haben spezielle Regelungen.

Wie bucht man Geschenke für Mitarbeiter?

Die Buchführung von Geschenken für Mitarbeiter erfordert besondere Aufmerksamkeit, da sie steuerliche Auswirkungen haben kann. Die Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer sollten auf einem separaten Konto, wie „Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer“, gebucht werden.

Die pauschale Steuer, die Sie auf das Geschenk zahlen, wird auf einem eigenen Konto, wie „Pauschale Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer“, erfasst.

Wie hoch dürfen Geschenke an Mitarbeiter sein?

Die Höhe der steuerfreien Geschenke an Mitarbeiter kann sich ändern. Zum Beispiel wurde der Betrag für steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter zum 1. Januar 2022 auf 50 Euro pro Monat und pro Angestellte bzw. Angestellten erhöht. Vorher lag die Höchstgrenze bei 44 Euro pro Monat.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Kollegen und Mitarbeiter ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert des Geschenks und der Anlass. Grundsätzlich sind Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro vollständig steuerlich als Betriebsausgaben abziehbar.

Bei Geschenken über diesem Betrag müssen pauschale Steuern gezahlt werden. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorschriften korrekt eingehalten werden.

Geschenke können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie aus beruflichem Anlass erfolgen, aber es ist wichtig, die Regeln und Beschränkungen zu beachten, um steuerliche Probleme zu vermeiden.


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