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Fallen Geschenke für Kollegen unter Werbungskosten? (Erklärt)
Es gibt viele Fragen rund um das Thema Geschenke für Kollegen, und eine der häufigsten ist, ob diese unter Werbungskosten fallen. In diesem Artikel werden wir versuchen, genau diese Frage zu beantworten.

Geschenke für Kollegen als Werbungskosten – Chancen und Grenzen
Geschenke für Kollegen können in den meisten Fällen nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt geht davon aus, dass solche Geschenke aus privaten Gründen gemacht werden und daher nicht steuerlich abzugsfähig sind.
Tipp
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Tipp 1: Der berufliche Zusammenhang
Achten Sie darauf, dass der berufliche Zusammenhang bei einem Geschenk für Kollegen deutlich erkennbar ist, wenn Sie versuchen, die Kosten dafür als Werbungskosten abzusetzen.
Dabei ist es wichtig, die Motivation hinter dem Geschenk genau zu dokumentieren und nachzuweisen, dass es tatsächlich aus beruflichen Gründen gegeben wurde.
Arbeitsmittel als Geschenke – eine mögliche Ausnahme
Arbeitsmittel, die als Geschenk empfangen werden, können in einigen Fällen als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Arbeitsmittel ist ein Gegenstand, der überwiegend oder ausschließlich beruflich genutzt wird, wie ein Schreibtisch oder ein Bürostuhl.
Tipp 2: Die Nutzungsdauer von Arbeitsmitteln beachten
Um den Betrag für ein Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen zu können, sollten Sie sicherstellen, dass das Geschenk tatsächlich überwiegend oder ausschließlich beruflich genutzt wird.
Achten Sie darauf, die Nutzungsdauer des Arbeitsmittels in Ihrer Steuererklärung korrekt anzugeben, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Freigrenzen für Geschenke an Geschäftspartner
Geschenke an Geschäftspartner können bis zu einer Freigrenze von 35 EUR pro Person und Jahr als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Diese Freigrenze beinhaltet die nicht abziehbare Umsatzsteuer.
Für Kleinunternehmer gilt der Bruttobetrag (mit Umsatzsteuer max. 35 EUR).
Tipp 3: Die Freigrenze im Auge behalten
Wenn Sie als Unternehmer Geschenke an Geschäftspartner verteilen, achten Sie darauf, die Freigrenze von 35 EUR pro Person und Jahr nicht zu überschreiten. Sollten Sie diesen Betrag überschreiten, können Sie die Kosten für das Geschenk nicht mehr als Betriebsausgaben absetzen.
Halten Sie daher alle Belege und Rechnungen für solche Geschenke sorgfältig fest, um die Ausgaben korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben.