Halbwaisenrente beantragen und Höhe berechnen – so geht’s

Wissen Sie, wie Sie eine Halbwaisenrente beantragen und deren Höhe richtig berechnen? Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen – Schritt für Schritt erklärt.

Halbwaisenrente beantragen und Höhe berechnen - so geht’s

Der Tod eines Elternteils ist für jedes Kind ein schwerer Schicksalsschlag. Um betroffene Kinder finanziell abzusichern, sieht das deutsche Sozialversicherungssystem die sogenannte Halbwaisenrente vor.

Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch auf Halbwaisenrente hat, wie die Höhe berechnet wird, wie man die Rente beantragt und welche Unterlagen dafür benötigt werden.


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Was ist Halbwaisenrente?

Die Halbwaisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll den finanziellen Ausfall des Unterhalts durch den verstorbenen Elternteil zumindest teilweise ausgleichen.

Die Rente wird gezahlt, solange das Kind noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil hat. Sie ist damit klar von der Vollwaisenrente abgegrenzt, die gezahlt wird, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Leibliche und adoptierte Kinder des Verstorbenen
  • Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
  • Enkelkinder und Geschwister, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden

Voraussetzungen für den Anspruch:

  • Der verstorbene Elternteil muss die sogenannte allgemeine Wartezeit (mindestens 5 Jahre Rentenversicherung) erfüllt haben. Das bedeutet, er muss mindestens fünf Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt oder selbst bereits eine Rente bezogen haben.
  • Das Kind muss noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben. Dieser Elternteil muss – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation – grundsätzlich unterhaltspflichtig sein.

Ausnahmen von der Wartezeit:

  • Berufsanfänger: Wenn der Verstorbene innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Ausbildung gestorben ist, reicht bereits ein einziger Pflichtbeitrag in die Rentenversicherung aus.
  • Arbeitsunfall: Wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, besteht ebenfalls schon nach dem ersten Beitrag Anspruch.

Wer hat keinen Anspruch?

Kinder von Selbstständigen, die nicht pflichtversichert waren, sowie Kinder von Eltern, die im Ausland lebten und keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, haben keinen Anspruch auf Halbwaisenrente.

Wie lange wird Halbwaisenrente gezahlt?

Die Halbwaisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bezug verlängert werden:

  • Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leistet oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten steht (maximal vier Monate Übergangszeit).
  • Unbegrenzt, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?

Die Höhe der Halbwaisenrente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Grundbetrag und einem Zuschlag.

Grundbetrag

Der Grundbetrag beträgt 10 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Elternteils. Falls der Verstorbene noch keine Altersrente bezogen hat, wird der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente als Grundlage genommen.

Beispiel:
Wenn der verstorbene Elternteil einen monatlichen Rentenanspruch von 1.500 Euro hätte, beträgt der Grundbetrag der Halbwaisenrente 150 Euro pro Monat.

Zuschlag zur Halbwaisenrente

Zusätzlich zum Grundbetrag gibt es einen Zuschlag, der sich nach den Beitragszeiten des verstorbenen Elternteils richtet. Die Berechnung erfolgt nach § 78 SGB VI:

  • Zuschlagsmonate: Echte Beitragszeiten werden vollständig als Zuschlagsmonate gewertet. Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten werden anteilig berücksichtigt.
  • Entgeltpunkte: Für die berechneten Zuschlagsmonate werden jeweils 0,0833 Entgeltpunkte angesetzt.
  • Rentenwert: Die persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert (z.B. 40,79 Euro von Juli 2025 bis Juni 2026).

Beispielrechnung:

Angenommen, der verstorbene Elternteil hat 20 Jahre (240 Monate) echte Beitragszeiten:

  • Zuschlagsmonate: 240 Monate
  • Entgeltpunkte: 240 × 0,0833 = 20,0 Entgeltpunkte
  • Zuschlag: 20,0 × 40,79 Euro = 815,80 Euro pro Jahr, also ca. 68 Euro pro Monat

Gesamthöhe der Halbwaisenrente:
Grundbetrag + Zuschlag = 150 Euro + 68 Euro = 218 Euro pro Monat

Wie beantragt man Halbwaisenrente?

Zuständige Stelle

Die Halbwaisenrente wird beim zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung beantragt, je nachdem, ob der Tod arbeitsbedingt war oder nicht.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Kinder ab 14 Jahren können den Antrag selbst stellen.
  • Für Kinder unter 14 Jahren muss der gesetzliche Vertreter (z.B. der überlebende Elternteil) den Antrag stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente sind für den Antrag erforderlich:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Personalausweis oder Reisepass des verstorbenen Elternteils
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei Antragstellern über 18 Jahren:
  • Ausbildungsnachweis (z.B. Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung)
  • Bei Behinderung: Bescheinigung über die Behinderung
  • Falls das Rentenkonto des Verstorbenen nicht vollständig geklärt ist:
  • Klärungsantrag für das Rentenkonto mit allen relevanten Nachweisen (Ausbildungs- und Erwerbszeiten, Abschlusszeugnisse usw.)

Antragsfristen

Die Halbwaisenrente kann rückwirkend für maximal 12 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben. Es empfiehlt sich daher, den Antrag zeitnah zu stellen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Halbwaisenrente beantragen

  1. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen:
    Sterbeurkunde, Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Kindes, ggf. weitere Nachweise.
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus:
    Das Formular (z.B. R0610) erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder online.
  3. Reichen Sie den Antrag ein:
    Entweder persönlich, per Post oder online beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
  4. Warten Sie auf die Bearbeitung:
    Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung und die Höhe der Rente.
  5. Regelmäßige Nachweise bei Verlängerung des Bezugs:
    Wenn das Kind über 18 Jahre alt ist und die Rente weiterhin bezogen werden soll, müssen regelmäßig Nachweise über die Ausbildung oder eine Behinderung eingereicht werden.

Häufige Fragen zur Halbwaisenrente

Wird die Halbwaisenrente auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Ja, die Halbwaisenrente wird bei der Berechnung von Sozialleistungen wie Wohngeld oder Hartz IV als Einkommen berücksichtigt.

Was passiert, wenn das Kind heiratet?
Mit der Eheschließung endet der Anspruch auf Halbwaisenrente in der Regel.

Gibt es eine Halbwaisenrente auch für Kinder von Beamten?
Ja, Kinder von Beamten haben ebenfalls Anspruch auf eine Waisenrente, obwohl Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Was ist, wenn das Rentenkonto des Verstorbenen nicht geklärt ist?
In diesem Fall muss ein Klärungsantrag gestellt werden, um die Rentenansprüche des Verstorbenen zu ermitteln.

Beispielrechnung: Wie viel Halbwaisenrente bekommt ein Kind?

Angenommen, der verstorbene Elternteil hätte einen monatlichen Rentenanspruch von 2.000 Euro gehabt und 25 Jahre (300 Monate) echte Beitragszeiten:

  • Grundbetrag: 10 % von 2.000 Euro = 200 Euro
  • Zuschlag:
  • Zuschlagsmonate: 300
  • Entgeltpunkte: 300 × 0,0833 = 25
  • Zuschlag: 25 × 40,79 Euro = 1.019,75 Euro pro Jahr, also ca. 85 Euro pro Monat
  • Gesamthöhe: 200 Euro + 85 Euro = 285 Euro pro Monat

Tipps und Hinweise

  • Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich, um keine rückwirkenden Zahlungen zu verlieren.
  • Behalten Sie die Fristen für die Verlängerung des Bezugs im Auge.
  • Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im Sozialrecht, da sich Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen ändern können.

Hinweise für besondere Lebenslagen

  • Alleinerziehende: Für alleinerziehende Elternteile ist die Halbwaisenrente eine wichtige finanzielle Unterstützung. Sie kann mit anderen Sozialleistungen kombiniert werden, wird aber auf diese angerechnet.
  • Kinder mit Behinderung: Für Kinder mit Behinderung kann der Bezug der Halbwaisenrente unbegrenzt verlängert werden, sofern sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
  • Geschwister und Enkelkinder: Auch Geschwister und Enkelkinder können unter bestimmten Voraussetzungen Halbwaisenrente erhalten, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Fazit

Die Halbwaisenrente ist eine wichtige staatliche Leistung, die Kindern nach dem Verlust eines Elternteils finanziellen Halt geben soll. Der Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen und kann in vielen Fällen bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.

Die Höhe der Rente setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag zusammen, die sich nach den Rentenansprüchen und Beitragszeiten des verstorbenen Elternteils richten.

Der Antrag sollte zeitnah und mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt werden, um eine möglichst schnelle und vollständige Auszahlung zu gewährleisten.


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