Kindergeld Ab 18: Wer bekommt das Geld? Rechtslage

Verwirrt über das Kindergeld ab 18? Wissen Sie, wer das Geld erhält und unter welchen Bedingungen? Entdecken Sie jetzt mehr darüber.

Kindergeld Ab 18 Wer bekommt das Geld Rechtslage

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Deutschland erhalten, um die Kosten für die Erziehung ihrer Kinder zu decken.


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Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen das Kindergeld auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden kann.

In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema „Kindergeld ab 18“ befassen und klären, wer in solchen Fällen das Geld erhält.

Kindergeld ab 18 Jahren

In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Ab diesem Zeitpunkt wird erwartet, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst finanziell zu unterstützen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz findet und deshalb seine Berufsausbildung nicht beginnen kann, kann das Kindergeld weiterhin gezahlt werden.

Wer bekommt das Kindergeld ab 18?

Der Anspruch auf Kindergeld ab 18 Jahren liegt grundsätzlich bei den Eltern. Das bedeutet, dass das Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes weiterhin an die Eltern ausgezahlt wird.

Es wird jedoch nur an ein Elternteil ausgezahlt, in der Regel an denjenigen, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Es besteht ebenso die Option, dass das Kindergeld direkt an das volljährige Kind ausgezahlt wird. Dies setzt allerdings voraus, dass das Kind nicht mehr im elterlichen Heim lebt.

Es sollte einen unabhängigen Haushalt führen und in der Lage sein, sich selbst zu versorgen, sprich keinen Unterhalt mehr von den Eltern beziehen.

Voraussetzungen für Kindergeld ab 18 Jahren

Um Kindergeld für ein volljähriges Kind zu erhalten, das keine Berufsausbildung beginnen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Kind muss nachweisen, dass es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat und sich aktiv um einen Platz bemüht hat. Es ist wichtig, alle Bewerbungsunterlagen und Absagen aufzubewahren, um den Nachweis erbringen zu können.

Kindergeld bei einer zweiten Ausbildung

Falls das Kind nach dem 18. Geburtstag eine zweite Ausbildung beginnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden.

Wenn das Kind während der Ausbildung nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Kindergeld während einer zweiten Ausbildung nicht unbegrenzt gezahlt wird. Es endet spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes.

Antragstellung für Kindergeld ab 18 Jahren

Um Kindergeld ab 18 Jahren zu erhalten, müssen die Eltern einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.

Der Antrag kann formlos erfolgen, sollte jedoch alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel den Grund für den fehlenden Ausbildungsplatz und eine Erklärung des Kindes, dass es aktiv nach einem Ausbildungsplatz gesucht hat.

Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eine Unterbrechung der Zahlungen zu vermeiden.

Fazit

Kindergeld ab 18 Jahren ist eine Möglichkeit, junge Erwachsene finanziell zu unterstützen, wenn sie keinen Ausbildungsplatz finden und ihre Berufsausbildung nicht beginnen können.

In solchen Fällen können die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten, um die Kosten für die Erziehung und Versorgung ihres Kindes zu decken.

Es ist wichtig, die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld ab 18 Jahren zu erfüllen und einen Antrag bei der Familienkasse zu stellen.


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