Jemand schuldet mir Geld – was kann ich machen?

Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, stehen verschiedene Wege offen, um Ihr Geld zurückzubekommen. Doch wo fängt man an und was sind die Optionen?

Jemand schuldet mir Geld

Wenn jemand Ihnen Geld schuldet und trotz mehrfacher Aufforderung nicht zahlt, ist das eine sehr ärgerliche und frustrierende Situation.

Doch keine Sorge, es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.


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In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um ausstehende Schulden erfolgreich einzutreiben.

Voraussetzungen für die Geldeintreibung

Bevor Sie mit der Eintreibung der Schulden beginnen, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine eindeutige Forderung bestehen, am besten schriftlich festgehalten in einem Vertrag, einer Rechnung oder einem Schuldschein.
  • Die Forderung darf noch nicht verjährt sein. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt in Deutschland 3 Jahre. Mit einem gerichtlichen Titel haben Sie jedoch 30 Jahre Zeit für die Zwangsvollstreckung.
  • Der Schuldner muss sich mit der Zahlung in Verzug befinden, d.h. er hat die vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie die folgenden Schritte unternehmen, um Ihr Geld zurückzubekommen.

Schritt 1: Persönlicher Kontakt und Zahlungserinnerung

Versuchen Sie zunächst, das Problem im persönlichen Gespräch mit dem Schuldner zu lösen. Oft zahlen Schuldner nicht, weil sie selbst in finanziellen Schwierigkeiten stecken oder die Rechnung schlichtweg vergessen haben. Zeigen Sie sich kooperativ und bieten Sie Ratenzahlung oder eine Fristverlängerung an.

Führt das Gespräch zu keiner Lösung, verschicken Sie eine schriftliche Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Fügen Sie Kopien von Verträgen oder Rechnungen bei, die Ihre Forderung belegen. Schicken Sie die Erinnerung per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.

Schritt 2: Mahnung und Verzugszinsen

Reagiert der Schuldner nicht auf die Zahlungserinnerung, sollten Sie ihn mit einer Mahnung offiziell in Verzug setzen. In dem Mahnschreiben fordern Sie den Schuldner letztmalig auf, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu zahlen. Weisen Sie auch auf die Folgen hin, wenn er nicht zahlt (Verzugszinsen, Inkassokosten, gerichtliche Schritte).

Ab Verzugseintritt haben Sie einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Außerdem können Sie als Gläubiger eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangen. Machen Sie diese Kosten in der Mahnung geltend.

Schritt 3: Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens

Bleibt der Schuldner weiterhin säumig, ist es ratsam, einen Inkasso-Dienstleister einzuschalten. Diese Unternehmen sind auf das Eintreiben von Forderungen spezialisiert und können Ihnen viel Arbeit abnehmen. Prüfen Sie aber vorher die Seriosität des Anbieters anhand folgender Kriterien:

  • Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister
  • Mitgliedschaft in einem Interessenverband wie dem BDIU
  • Transparente Gebührenstruktur
  • Umfassende Beratung

Seriöse Inkasso-Unternehmen gehen folgendermaßen vor:

  1. Prüfung der Forderung und Bonitätsprüfung des Schuldners
  2. Versand von Mahnschreiben (Inkasso-Mahnverfahren)
  3. Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids
  4. Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids
  5. Einleitung der Zwangsvollstreckung

Die Kosten für das Inkasso-Verfahren trägt in der Regel der Schuldner. Allerdings sollten Sie beachten: Beauftragt man erst ein Inkasso-Büro und später noch einen Anwalt, können dem Schuldner nur die Anwaltskosten auferlegt werden, nicht zusätzlich die Inkassokosten.

Schritt 4: Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Insbesondere bei hohen oder strittigen Forderungen kann es sinnvoll sein, direkt einen Anwalt einzuschalten. Im Gegensatz zu Inkasso-Unternehmen kann ein Anwalt von Anfang an umfassend beraten, außergerichtlich und gerichtlich tätig werden und Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.

Oft bewegt schon ein anwaltliches Mahnschreiben den Schuldner zur Zahlung. Geschieht dies nicht, kann der Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage einreichen, um einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Mit diesem Titel können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Gegenstandswert (Höhe der Forderung) und können dem Schuldner auferlegt werden. Bei einfachen Mahnschreiben darf der Anwalt aber nicht die volle Geschäftsgebühr verlangen.

Schritt 5: Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Alternativ zur Beauftragung von Inkasso oder Anwalt können Sie auch selbst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dies ist ein schnelles und kostengünstiges Verfahren, um einen Vollstreckungstitel zu bekommen.

Dazu müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Das Gericht erlässt dann den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Widerspricht dieser nicht innerhalb von 2 Wochen, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Titel können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten.

Die Kosten für das Mahnverfahren sind niedriger als bei einer Klage. Sie richten sich nach dem Streitwert und betragen bis 500 Euro nur 18 Euro, bis 1.000 Euro 23 Euro. Bei einem Streitwert über 1.000 Euro empfiehlt sich aber anwaltliche Hilfe.

Schritt 6: Zwangsvollstreckung durchführen

Haben Sie einen Vollstreckungstitel erwirkt, egal ob durch Inkasso, Anwalt oder Mahnverfahren, können Sie damit die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu beauftragen Sie einen Gerichtsvollzieher, der versucht, die Forderung beim Schuldner einzutreiben.

Mögliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind:

  • Pfändung von Kontoguthaben: Der Gerichtsvollzieher lässt sich das Konto des Schuldners nennen und pfändet dort vorhandenes Guthaben.
  • Lohn- und Gehaltspfändung: Ist auf dem Konto nicht genug Geld vorhanden, kann auch das Einkommen des Schuldners gepfändet werden. Allerdings gibt es hier Pfändungsfreigrenzen.
  • Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher kann auch Wertgegenstände wie Autos, Schmuck oder Elektrogeräte pfänden und versteigern lassen.

Verfügt der Schuldner über kein pfändbares Vermögen, gehen Sie leer aus. Allerdings bleibt Ihr Titel 30 Jahre lang gültig. Sobald sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners bessern, können Sie erneut vollstrecken.

Fazit

Wenn Sie ausstehende Schulden haben, sollten Sie nicht zu lange warten, sondern konsequent und zeitnah handeln. Versuchen Sie zunächst eine gütliche Einigung mit dem Schuldner. Reagiert dieser nicht, können Sie sich professionelle Hilfe von Inkasso-Unternehmen oder Anwälten holen. Auch ein gerichtliches Mahnverfahren in Eigenregie ist möglich.

Scheuen Sie sich nicht, Ihre berechtigten Forderungen geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen. Nur so können Sie Zahlungsausfälle und Liquiditätsengpässe vermeiden. Mit klar definierten Zahlungsfristen, einem konsequenten Mahnwesen und der Hilfe von Experten werden Sie in den meisten Fällen Ihr Geld zurückbekommen.


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