Schulden eintreiben: Was tun, wenn jemand Geld schuldet?

Wie sollten Sie vorgehen, wenn jemand Ihnen Geld schuldet? Welche rechtlichen Schritte gibt es, um Schulden erfolgreich einzutreiben?

Jemand schuldet mir Geld

Wenn jemand Geld schuldet – sei es aus einem privaten Darlehen, einer offenen Rechnung oder einer anderen Forderung – ist das für den Gläubiger oft eine belastende und unangenehme Situation. Die gute Nachricht: Das deutsche Rechtssystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, offene Forderungen durchzusetzen.

Dieser umfassende Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen können, um Ihr Geld zurückzubekommen – von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Zwangsvollstreckung.


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Ausgangslage: Wie entsteht eine Geldforderung?

Geldforderungen entstehen in vielen Lebensbereichen: durch private Darlehen, unbezahlte Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen, Mietrückstände oder auch durch Schadensersatzansprüche. Entscheidend ist, dass eine rechtliche Grundlage für die Forderung besteht – also ein Vertrag, eine Rechnung oder ein anderes Dokument, das den Anspruch belegt.

Der erste Schritt: Freundliche Kontaktaufnahme

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie den direkten Kontakt zum Schuldner suchen. Oft handelt es sich um Missverständnisse, vergessene Überweisungen oder vorübergehende finanzielle Engpässe. Ein persönliches Gespräch, ein Anruf oder eine freundliche E-Mail können bereits zur Klärung beitragen. Wichtig ist, das Gespräch sachlich und lösungsorientiert zu führen.

Tipp: Halten Sie alle Kontaktversuche schriftlich fest. So können Sie später nachweisen, dass Sie versucht haben, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Die Zahlungsaufforderung und Mahnung

Bleibt die freundliche Kontaktaufnahme erfolglos, folgt die formelle Zahlungsaufforderung – auch Mahnung genannt. Diese sollte folgende Angaben enthalten:

  • Den genauen Forderungsbetrag
  • Den Grund der Forderung (z. B. Rechnung, Datum, Vertragsnummer)
  • Eine klare Zahlungsfrist (meist 7 bis 14 Tage)
  • Die Bankverbindung für die Überweisung
  • Einen Hinweis auf mögliche Verzugszinsen und weitere Schritte bei Nichtzahlung

Versenden Sie die Mahnung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder als E-Mail mit Lesebestätigung. So können Sie im Streitfall nachweisen, dass der Schuldner die Zahlungsaufforderung erhalten hat.

Zahlungsverzug: Ab wann ist der Schuldner in Verzug?

Ein Schuldner gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Verzugszinsen verlangen und weitere rechtliche Schritte einleiten.

Verzugszinsen: Für Verbraucher liegt der Zinssatz bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, für Unternehmen bei 9 Prozentpunkten.

Außergerichtliche Maßnahmen: Inkassounternehmen beauftragen

Reagiert der Schuldner nicht auf Mahnungen, können Sie ein registriertes Inkassounternehmen einschalten. Inkassodienstleister übernehmen die Kommunikation mit dem Schuldner, versenden Mahnschreiben und versuchen, die Forderung außergerichtlich einzutreiben.

Wichtig: Inkassounternehmen haben keine hoheitlichen Rechte. Sie dürfen außergerichtlich mahnen, rechtliche Schritte ankündigen und – falls nötig – ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Sie dürfen jedoch keine Zwangsmaßnahmen durchführen, wie etwa eine Kontopfändung. Das bleibt dem Gerichtsvollzieher vorbehalten.

Kosten: Die Inkassokosten muss grundsätzlich der Schuldner tragen, sofern er sich im Verzug befindet und die Forderung berechtigt ist.

Achtung: Beauftragen Sie nur registrierte Inkassounternehmen. Die Registrierung können Sie im Rechtsdienstleistungsregister prüfen.

Gerichtliches Mahnverfahren: Der Weg zum Vollstreckungstitel

Bleiben alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist besonders geeignet, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet, aber nicht zahlt.

Ablauf des Mahnverfahrens:

  1. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids: Diesen können Sie online oder schriftlich beim zuständigen Mahngericht stellen. Eine Begründung der Forderung ist nicht erforderlich, aber alle Angaben müssen korrekt und vollständig sein.
  2. Zustellung des Mahnbescheids: Das Gericht stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Der Schuldner hat nun zwei Wochen Zeit, die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen.
  3. Vollstreckungsbescheid: Reagiert der Schuldner nicht, können Sie nach Ablauf der Frist den Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit haben Sie einen sogenannten Vollstreckungstitel, mit dem Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten können.

Vorteile des Mahnverfahrens:

  • Kostengünstiger und schneller als eine Klage
  • Kein Anwaltszwang (bei einfachen Forderungen)
  • Auch für grenzüberschreitende Forderungen innerhalb der EU geeignet

Beachte: Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren automatisch in ein normales Gerichtsverfahren überführt. Dann müssen Sie Ihre Forderung begründen und ggf. vor Gericht beweisen.

Zwangsvollstreckung: Wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt

Mit einem Vollstreckungstitel (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil) können Sie die Zwangsvollstreckung betreiben. Das bedeutet, Sie können einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der z. B. das Konto, das Gehalt oder bewegliche Sachen des Schuldners pfändet.

Typische Maßnahmen der Zwangsvollstreckung:

  • Kontopfändung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss)
  • Lohn- und Gehaltspfändung
  • Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
  • Eintrag einer Sicherungshypothek ins Grundbuch (bei Immobilieneigentum)

Ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Sie können also auch noch Jahre später die Zwangsvollstreckung betreiben, falls der Schuldner zwischenzeitlich wieder zu Geld kommt.

Alternative: Forderungsverkauf (Factoring)

Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der Forderung an ein Factoring-Unternehmen. Dieses zahlt Ihnen einen Teil des offenen Betrags sofort aus und übernimmt das Risiko sowie das weitere Forderungsmanagement. Das ist vor allem für Unternehmen interessant, die schnell Liquidität benötigen und sich nicht mit dem Forderungseinzug beschäftigen möchten.

Was tun bei bestrittenen Forderungen?

Bestreitet der Schuldner die Forderung (z. B. weil er die Leistung nicht anerkennt oder Mängel geltend macht), bleibt nur der Klageweg. Sie müssen dann Ihre Forderung vor Gericht beweisen. Hier empfiehlt sich die Unterstützung eines Anwalts, um formale Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen.

Verjährung von Forderungen beachten

Geldforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner die Zahlung verweigern.

Tipp: Die Verjährung kann durch rechtzeitige Mahnbescheide oder Klageerhebung unterbrochen werden.

Kosten und Risiken beim Forderungseinzug

  • Außergerichtliche Mahnungen: Geringe Kosten, meist nur Porto und Zeitaufwand.
  • Inkassounternehmen: Kosten trägt der Schuldner, sofern er im Verzug ist. Bei unberechtigten Forderungen können Kosten beim Gläubiger hängen bleiben.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten, die im Erfolgsfall auf den Schuldner umgelegt werden können.
  • Klageverfahren: Höhere Kosten, insbesondere bei Anwaltspflicht. Prozessrisiko: Bei Unterliegen trägt der Kläger die Kosten.

Besonderheiten bei privaten Schulden

Auch bei Privatdarlehen gilt: Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. So können Sie im Streitfall den Anspruch leichter nachweisen. Bei mündlichen Absprachen sollten Zeugen vorhanden sein oder zumindest die Überweisung als Nachweis dienen.

Tipps für den erfolgreichen Forderungseinzug

  • Prüfen Sie Ihre Forderung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Dokumentieren Sie alle Schritte und Korrespondenz.
  • Setzen Sie realistische Zahlungsfristen.
  • Bleiben Sie sachlich und professionell im Umgang mit dem Schuldner.
  • Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe (Inkasso, Anwalt) in Anspruch zu nehmen, wenn Sie alleine nicht weiterkommen.

Fazit: Schritt für Schritt zum Ziel

Das Eintreiben von Schulden ist oft mit Aufwand und Geduld verbunden. Wer systematisch und rechtssicher vorgeht, hat jedoch gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Nutzen Sie zunächst die außergerichtlichen Möglichkeiten, bevor Sie den gerichtlichen Weg beschreiten. Und denken Sie daran: Je besser Sie Ihre Forderung dokumentieren, desto leichter gelingt die Durchsetzung.

Checkliste: Was tun, wenn jemand Geld schuldet?

  • Forderung prüfen und dokumentieren
  • Freundlichen Kontakt aufnehmen
  • Schriftliche Zahlungsaufforderung/Mahnung versenden
  • Zahlungsfristen setzen und Verzugszinsen ankündigen
  • Inkassounternehmen oder Anwalt einschalten (bei Bedarf)
  • Gerichtliches Mahnverfahren einleiten
  • Vollstreckungstitel erwirken und Zwangsvollstreckung betreiben
  • Verjährungsfristen beachten

Häufige Fragen und Antworten

Wer darf Schulden eintreiben?
Jeder Gläubiger kann seine Forderungen selbst geltend machen oder ein registriertes Inkassounternehmen bzw. einen Anwalt beauftragen.

Was tun, wenn der Schuldner im Ausland lebt?
Innerhalb der EU gibt es spezielle Mahnverfahren für grenzüberschreitende Forderungen, die das Eintreiben erleichtern.

Muss ich einen Anwalt einschalten?
Nein, aber bei komplexen oder bestrittenen Forderungen ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Was kostet ein gerichtliches Mahnverfahren?
Die Kosten richten sich nach der Höhe der Forderung und sind im Vergleich zu einem normalen Gerichtsverfahren meist geringer. Sie können im Erfolgsfall vom Schuldner zurückverlangt werden.

Muster für eine Zahlungsaufforderung

Sehr geehrter Herr/Frau [Name],

am [Datum] habe ich Ihnen [Grund der Forderung, z. B. ein privates Darlehen in Höhe von XXX Euro] gewährt. Leider haben Sie den Betrag trotz Fälligkeit am [Fälligkeitsdatum] bisher nicht zurückgezahlt.

Ich fordere Sie daher auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von XXX Euro bis spätestens [Frist, z. B. 14 Tage ab Briefdatum] auf mein Konto [IBAN] zu überweisen.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werde ich Verzugszinsen berechnen und weitere rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Weiterführende Links und Anlaufstellen

  • Verbraucherzentralen bieten Beratung und Musterbriefe
  • Rechtsdienstleistungsregister: Registrierung von Inkassounternehmen prüfen
  • Mahngerichte: Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren

Zusammenfassung

Das Eintreiben von Schulden ist ein mehrstufiger Prozess, der von der freundlichen Kontaktaufnahme über Mahnungen und Inkasso bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung reicht.

Wer systematisch und dokumentiert vorgeht, wahrt seine Rechte und erhöht die Chance, das eigene Geld zurückzubekommen. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch Inkassodienstleister oder einen Anwalt.


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