Handyvertrag: Vertragsinhaber oder Kontoinhaber wird Schufa geprüft?

Beim Abschluss eines Handyvertrags stellt sich oft die Frage: Wird der Vertrags- oder Kontoinhaber Schufa-geprüft? Hier klären wir auf.

Handyvertrag Vertragsinhaber oder Kontoinhaber wird Schufa geprüft

Beim Abschluss eines Handyvertrags stellt sich für viele Verbraucher die Frage, ob die Schufa den Vertragsinhaber oder den Kontoinhaber prüft.

Diese Unterscheidung kann wichtige Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Vertrag für eine andere Person abgeschlossen wird.


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In diesem Artikel klären wir, wie die Schufa bei der Überprüfung von Handyverträgen vorgeht und was das für Vertragsinhaber und Kontoinhaber bedeutet.

Die Rolle der Schufa bei Handyverträgen

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und an ihre Vertragspartner weitergibt. Zu diesen Vertragspartnern zählen auch Mobilfunkanbieter.

Bei der Prüfung von Handyverträgen steht für die Schufa die Bonitätsbewertung im Vordergrund. Ziel ist es, das Ausfallrisiko für den Mobilfunkanbieter einzuschätzen. Dazu werden die Angaben des Vertragsinhabers mit den bei der Schufa gespeicherten Daten abgeglichen.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann dazu führen, dass der Handyvertrag abgelehnt oder nur mit Einschränkungen gewährt wird. Umgekehrt können positive Daten, wie pünktlich bezahlte Rechnungen, die Bonität verbessern.

Vertragsinhaber vs. Kontoinhaber

Um zu verstehen, wen die Schufa beim Handyvertrag prüft, muss man den Unterschied zwischen Vertragsinhaber und Kontoinhaber kennen:

  • Der Vertragsinhaber ist die Person, die den Handyvertrag abschließt und rechtlich dafür verantwortlich ist.
  • Der Kontoinhaber ist die Person, von deren Bankkonto die monatlichen Zahlungen für den Handyvertrag abgebucht werden.

In den meisten Fällen sind Vertragsinhaber und Kontoinhaber identisch. Es gibt aber auch Situationen, in denen der Vertrag für eine andere Person abgeschlossen wird, die selbst kein Bankkonto hat. Beispiele sind Handyverträge für Kinder oder Senioren.

Wen prüft die Schufa?

Bei der Schufa-Prüfung für einen Handyvertrag liegt der Fokus klar auf dem Vertragsinhaber. Denn er ist es, der die rechtliche und finanzielle Verantwortung für den Vertrag trägt.

Die Daten des Kontoinhabers spielen hingegen eine untergeordnete Rolle, solange die Zahlungen pünktlich eingehen. Kommt es allerdings zu Zahlungsausfällen, wendet sich der Mobilfunkanbieter an den Vertragsinhaber – unabhängig davon, von wessen Konto die Abbuchungen erfolgen.

Für den Vertragsinhaber bedeutet das: Er sollte vor Vertragsabschluss sicherstellen, dass seine Schufa-Auskunft keine negativen Einträge enthält. Andernfalls riskiert er, dass der Handyvertrag nicht zustande kommt.

Der Kontoinhaber hingegen muss nur darauf achten, dass das angegebene Konto ausreichend gedeckt ist und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen wird. Eine eigene Schufa-Prüfung findet in der Regel nicht statt.

Sonderfälle und Ausnahmen

Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel. So kann in bestimmten Fällen auch der Kontoinhaber von der Schufa überprüft werden:

  • Wenn der Vertragsinhaber noch minderjährig ist, müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter den Vertrag abschließen. In diesem Fall wird deren Bonität geprüft.
  • Manche Mobilfunkanbieter verlangen, dass Vertragsinhaber und Kontoinhaber identisch sind. Eine abweichende Bankverbindung wird dann nicht akzeptiert.
  • Prepaid-Tarife ohne Vertragsbindung verzichten meist ganz auf eine Schufa-Prüfung. Hier genügt die Angabe einer gültigen Bankverbindung.

Es lohnt sich also, die genauen Bedingungen des Mobilfunkanbieters zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen wie Prepaid-Tarife in Betracht zu ziehen.

Datenschutz und Auskunftsrecht

Wichtig zu wissen: Die Schufa darf Vertragsdaten nur mit Zustimmung der betroffenen Person speichern und weitergeben. Diese Zustimmung wird in der Regel bei Vertragsabschluss eingeholt.

Verbraucher haben zudem das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. So können sie überprüfen, welche Daten über sie gespeichert sind und gegebenenfalls Korrekturen veranlassen.

Fazit

Bei Handyverträgen liegt der Fokus der Schufa-Prüfung auf dem Vertragsinhaber. Er trägt die rechtliche und finanzielle Verantwortung, unabhängig davon, wer die Zahlungen leistet. Der Kontoinhaber spielt nur eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen gibt es bei Minderjährigen und einigen Mobilfunkanbietern.

Prepaid-Tarife bieten eine Alternative für Verbraucher mit negativer Schufa-Auskunft. In jedem Fall lohnt es sich, die eigenen Daten regelmäßig zu kontrollieren und die Bedingungen des Anbieters genau zu prüfen.


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