Möchten Sie wissen, wie eine Schufa-Prüfung bei Handyverträgen Vertrags- und Kontoinhaber betrifft und welche Auswirkungen das auf Ihren Vertrag haben kann?

Die Schufa-Prüfung ist ein zentrales Element beim Abschluss eines Handyvertrags in Deutschland. Sie entscheidet maßgeblich darüber, ob ein Antragsteller als kreditwürdig gilt und einen Vertrag erhält. Doch wie läuft diese Prüfung ab? Wer wird tatsächlich überprüft – der Vertragsinhaber, der Kontoinhaber oder beide?
Und welche Möglichkeiten gibt es für Menschen mit negativer Schufa? Dieser Artikel beleuchtet umfassend die Zusammenhänge, Abläufe und Alternativen rund um die Schufa-Prüfung beim Handyvertrag.
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Was ist die Schufa?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die bekannteste Auskunftei Deutschlands. Sie sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen. Diese Daten werden genutzt, um die Kreditwürdigkeit (Bonität) einer Person zu bewerten. Ein positiver Schufa-Score erleichtert den Abschluss von Verträgen, während negative Einträge zu Ablehnungen führen können.
Warum prüfen Mobilfunkanbieter die Schufa?
Mobilfunkanbieter wollen sich vor Zahlungsausfällen schützen. Ein Handyvertrag ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis: Der Anbieter erbringt Vorleistungen (zum Beispiel das zur Verfügung stellen eines Smartphones oder den Netzzugang), während der Kunde monatlich zahlt. Um das Risiko zu minimieren, prüfen Anbieter die Bonität des Antragstellers fast immer vor Vertragsabschluss.
Wer wird bei der Schufa-Prüfung überprüft?
Vertragsinhaber vs. Kontoinhaber
Im Regelfall erfolgt die Schufa-Prüfung ausschließlich auf den Namen des Vertragsinhabers, also der Person, die den Handyvertrag abschließt. Der Kontoinhaber, von dessen Konto später die Beträge abgebucht werden, spielt für die Bonitätsprüfung zunächst keine Rolle. Das bedeutet: Selbst wenn ein anderes Konto für die Abbuchungen angegeben wird, bleibt die Schufa-Prüfung auf den Vertragsnehmer beschränkt.
„Vermutlich wird eine Schufa-Überprüfung gemacht, doch bezieht die sich auf den Kontoinhaber oder den Vertragsnehmer des Vertrages? … Das geht, kenne jedenfalls keinen Anbieter wo es nicht machbar wäre.“
Praktische Beispiele
- Schließt Person A einen Handyvertrag ab, gibt aber das Konto von Person B für die Abbuchung an, wird dennoch nur Person A bonitätsgeprüft. Die Bonität von Person B ist für den Vertragsabschluss irrelevant.
- Umgekehrt: Hat Person A eine negative Schufa und möchte deshalb den Vertrag auf Person B laufen lassen, aber ihr eigenes Konto angeben, ist dies technisch möglich – die Schufa-Prüfung erfolgt dann auf Person B.
Wie läuft die Schufa-Prüfung beim Handyvertrag ab?
Ablauf der Bonitätsprüfung
- Der Antragsteller gibt seine persönlichen Daten beim Vertragsabschluss an.
- Der Mobilfunkanbieter fragt bei der Schufa (und ggf. weiteren Auskunfteien wie Infoscore oder Boniversum) die Bonitätsdaten des Antragstellers ab.
- Je nach Ergebnis erfolgt die Annahme oder Ablehnung des Vertrags.
Weitere Kriterien neben der Schufa
Neben der Schufa ziehen Anbieter auch interne Daten heran, etwa ob der Kunde bereits früher Verträge hatte und wie zuverlässig er gezahlt hat. Zudem können sozio-demografische Faktoren oder das Einkommen eine Rolle spielen, insbesondere bei jungen Antragstellern oder Auszubildenden mit geringem Einkommen.
Sonderfall: Kontocheck
Einige Anbieter, wie Telefónica (o2), testen inzwischen das Verfahren „SCHUFA CheckNow“. Dabei kann der Kunde freiwillig zustimmen, dass die Schufa direkten Einblick in die Kontobewegungen erhält, um die Bonität besser einschätzen zu können. Auch hier erfolgt die Prüfung jedoch auf das Konto des Vertragsinhabers, nicht des reinen Kontoinhabers für die Abbuchung.
Was passiert bei negativer Schufa?
Ablehnung des Vertrags
Fällt die Schufa-Prüfung negativ aus, wird der Antrag auf einen klassischen Handyvertrag in der Regel abgelehnt. Die Anbieter unterscheiden dabei nicht zwischen Vertrags- und Kontoinhaber: Entscheidend ist die Bonität der Person, auf deren Namen der Vertrag läuft.
Mögliche Alternativen
- Prepaid-Tarife: Diese werden meist ohne Schufa-Prüfung vergeben, da keine Vorleistung durch den Anbieter erfolgt. Der Kunde zahlt im Voraus und kann nur das verbrauchen, was er vorher aufgeladen hat.
- Handyvertrag ohne Schufa: Einige Anbieter werben mit Verträgen ohne Schufa-Prüfung. Diese Angebote sind meist Prepaid-ähnlich oder mit Einschränkungen (z. B. keine teuren Smartphones, höhere Preise).
- Kaution: Bei einigen Anbietern kann eine Kaution hinterlegt werden, um trotz negativer Schufa einen Vertrag zu erhalten. Die Kaution dient als Sicherheit für den Anbieter.
- Vertrag auf eine andere Person: Theoretisch kann eine dritte Person mit guter Bonität den Vertrag abschließen und das Konto des eigentlichen Nutzers für die Abbuchung angeben. Hier trägt aber der Vertragsinhaber das volle Risiko, falls nicht gezahlt wird.
Rechtliche und praktische Aspekte
Vertragspartner und Zahlungspflicht
Der Vertragsinhaber ist immer der rechtliche Partner des Mobilfunkanbieters. Er haftet für alle Zahlungen und Vertragsverpflichtungen, unabhängig davon, von welchem Konto abgebucht wird. Gerät der eigentliche Nutzer (Kontoinhaber) in Zahlungsverzug, haftet dennoch der Vertragsinhaber.
Missbrauchsgefahr
Wenn jemand einen Vertrag für eine andere Person abschließt, sollte das Vertrauensverhältnis sehr hoch sein. Andernfalls kann es zu Problemen kommen, wenn der eigentliche Nutzer nicht zahlt und der Vertragsinhaber auf den Kosten sitzen bleibt.
Datenschutz und Einwilligung
Für die Schufa-Prüfung muss der Vertragsinhaber ausdrücklich einwilligen. Ohne diese Zustimmung ist keine Bonitätsprüfung und damit kein Vertragsabschluss möglich. Die Prüfung erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Unterschiede zwischen Anbietern
Klassische Mobilfunkanbieter
Die großen Anbieter wie Telekom, Vodafone, Telefónica (o2) und Drillisch führen fast immer eine Schufa-Prüfung durch, wenn ein Laufzeitvertrag abgeschlossen werden soll. Die Kriterien können unterschiedlich streng sein, insbesondere bei teuren Smartphones oder umfangreichen Tarifen.
Discounter und Prepaid-Anbieter
Viele Discounter und Anbieter von Prepaid-Tarifen verzichten auf die Schufa-Prüfung, da das Risiko für sie sehr gering ist. Hier können auch Personen mit negativer Schufa problemlos einen Tarif erhalten.
Spezielle Angebote ohne Schufa
Einige Anbieter haben sich auf Kunden mit schlechter Bonität spezialisiert und bieten Verträge ohne Schufa-Prüfung an. Diese sind jedoch oft teurer oder mit geringeren Leistungen verbunden.
Häufige Fragen und Missverständnisse
Kann ich einen Vertrag abschließen und das Konto meines Partners angeben?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Schufa-Prüfung erfolgt dennoch auf den Vertragsinhaber, nicht auf den Kontoinhaber.
Was passiert, wenn der Kontoinhaber nicht zahlt?
Der Vertragsinhaber bleibt zahlungspflichtig. Kommt es zu Rücklastschriften oder Zahlungsverzug, haftet immer der Vertragsinhaber – unabhängig davon, wessen Konto angegeben wurde.
Wie kann ich meine eigene Schufa prüfen?
Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. So kann man überprüfen, ob negative Einträge vorhanden sind und ggf. Korrekturen beantragen.
Welche Alternativen gibt es bei negativer Schufa?
- Prepaid-Tarife
- Verträge mit Kaution
- Angebote ohne Schufa-Prüfung (meist mit Einschränkungen)
Tipps für den Vertragsabschluss
- Prüfen Sie Ihre eigene Schufa-Auskunft vor dem Vertragsabschluss.
- Wählen Sie einen Tarif, der zu Ihrer finanziellen Situation passt – je günstiger der Vertrag, desto geringer das Risiko einer Ablehnung.
- Überlegen Sie gut, ob Sie für jemand anderen einen Vertrag abschließen möchten. Sie haften für alle Verpflichtungen.
- Lesen Sie das Kleingedruckte und achten Sie auf versteckte Kosten, insbesondere bei Verträgen ohne Schufa-Prüfung.
- Nutzen Sie Vergleichsportale, um passende Angebote zu finden.
Fazit
Die Schufa-Prüfung beim Handyvertrag bezieht sich immer auf den Vertragsinhaber, nicht auf den Kontoinhaber. Wer einen Vertrag auf seinen Namen abschließt, muss mit einer Bonitätsprüfung rechnen – unabhängig davon, von welchem Konto später abgebucht wird. Für Menschen mit negativer Schufa gibt es Alternativen wie Prepaid-Tarife, Verträge mit Kaution oder spezielle Anbieter ohne Schufa-Prüfung.
Wer für eine andere Person einen Vertrag abschließt, sollte sich der eigenen Haftung bewusst sein. Transparenz, Eigenverantwortung und ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten sind beim Abschluss eines Handyvertrags unerlässlich.