Möchten Sie ein Konto eröffnen trotz Schufa-Eintrag und Pfändung? Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie trotzdem ein Konto bekommen können.

Die Themen „Konto eröffnen trotz Schufa“ und „Konto eröffnen trotz Pfändung“ sind für viele Menschen in finanziellen Schwierigkeiten von existenzieller Bedeutung. Wer einen negativen Schufa-Eintrag oder sogar eine laufende Kontopfändung hat, steht oft vor dem Problem, kein neues Girokonto mehr zu bekommen.
Dennoch ist die Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben ohne Konto kaum möglich. Wie also ist die Rechtslage? Welche Möglichkeiten gibt es? Und worauf muss man achten? Dieser Artikel liefert einen umfassenden Überblick.
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Jeder hat Anspruch auf ein Basiskonto
Seit der Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht (Zahlungskontengesetz, ZKG) hat grundsätzlich jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU das Recht auf ein Basiskonto. Dies gilt ausdrücklich auch bei negativer Schufa oder laufender Kontopfändung.
- Das Basiskonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis.
- Es muss von jeder Bank angeboten werden, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet.
- Es ermöglicht alle grundlegenden Bankgeschäfte: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Kartenzahlungen.
Wichtige Einschränkung: Jeder Verbraucher darf nur ein Basiskonto besitzen. Die Bank prüft bei der Kontoeröffnung, ob bereits ein solches Konto besteht.
Konto trotz negativer Schufa eröffnen
Schufa-Prüfung bei der Kontoeröffnung
Die meisten Banken holen bei einer Kontoeröffnung eine Schufa-Auskunft ein. Ist der Schufa-Score schlecht, wird das klassische Girokonto meist abgelehnt. Doch das Basiskonto muss trotzdem eröffnet werden – die Schufa-Abfrage dient hier lediglich dazu, Mehrfachkonten zu verhindern, nicht zur Bonitätsprüfung.
Alternative Anbieter ohne Schufa-Prüfung
Neben dem Basiskonto gibt es Fintechs und Direktbanken, die Konten auch ohne Schufa-Abfrage anbieten. Diese Konten laufen meist ebenfalls auf Guthabenbasis und bieten oft eine Debit- oder Prepaidkarte statt einer echten Kreditkarte. Beispiele sind N26, Monese, Revolut und einige weitere Anbieter.
Konditionen und Kosten
- Basiskonten sind oft teurer als Standard-Girokonten. Jahresgebühren von über 200 € sind keine Seltenheit.
- Fintech-Konten ohne Schufa gibt es teils günstiger, aber mit eingeschränktem Leistungsumfang.
Konto trotz Pfändung: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Was ist ein P-Konto?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit besonderem Schutzmechanismus: Es sichert dem Kontoinhaber einen monatlichen Grundfreibetrag, der vor Pfändungen geschützt ist. Seit Juli 2024 beträgt dieser Sockelbetrag 1.500 € pro Monat. Für Unterhaltsverpflichtungen kann der Freibetrag erhöht werden – für die erste unterhaltsberechtigte Person um 561,32 €, für jede weitere (bis zur fünften) um 312,78 €.
Wie wird ein P-Konto eingerichtet?
- Jeder Kontoinhaber kann jederzeit verlangen, dass sein bestehendes Konto als P-Konto geführt wird.
- Auch ein neu eröffnetes Basiskonto kann sofort als P-Konto eingerichtet werden.
- Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Bankarbeitstagen durchführen.
- Es darf nur ein P-Konto pro Person geben.
Wichtige Hinweise:
- Der Pfändungsschutz gilt nur für Guthaben bis zur Höhe des Freibetrags.
- Übersteigende Beträge werden an die Gläubiger abgeführt.
- Sozialleistungen und Kindergeld sind ohne P-Konto nicht automatisch geschützt und können gepfändet werden.
Kontoeröffnung bei laufender Pfändung
Neues Konto trotz Pfändung eröffnen
Auch bei bestehender Kontopfändung ist es grundsätzlich erlaubt, ein neues Konto zu eröffnen, beispielsweise bei einer anderen Bank. Nach der Eröffnung kann dieses Konto ebenfalls als P-Konto geführt werden.
- Die Gläubiger müssen für das neue Konto eine erneute Pfändung beantragen.
- Es ist ratsam, die Bankengruppe zu wechseln, damit der Gläubiger nicht automatisch von der neuen Bankverbindung erfährt.
- Ein zweites Girokonto neben dem P-Konto ist erlaubt, genießt aber keinen Pfändungsschutz.
Vorsicht: Wer versucht, mit einem zweiten Konto die Pfändung zu umgehen, riskiert rechtliche Konsequenzen und die Kündigung des Kontos.
Unterschiede: Basiskonto, P-Konto und „Konto ohne Schufa“
Kontoart | Schufa-Prüfung | Pfändungsschutz | Dispo/Kreditkarte | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|
Basiskonto | Ja (nur Abfrage, keine Ablehnung wegen Schufa) | Nein | Nein | Jeder hat Anspruch, nur auf Guthabenbasis |
P-Konto | Ja (wie Basiskonto) | Ja (Freibetrag) | Nein | Nur ein P-Konto pro Person, auch Umwandlung möglich |
Konto ohne Schufa (Fintech) | Nein | Nein | Nein (meist Debit/Prepaid) | Meist günstiger, weniger Funktionen |
Ablauf einer Kontopfändung und Schutzmöglichkeiten
Wie läuft eine Kontopfändung ab?
- Der Gläubiger benötigt einen vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid).
- Mit diesem Titel beantragt er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
- Die Bank wird als Drittschuldnerin informiert und setzt die Pfändung um.
- Ohne P-Konto wird das gesamte Guthaben an den Gläubiger ausgekehrt, auch Sozialleistungen und Kindergeld.
Schutzmaßnahmen
- Sofort nach Bekanntwerden einer Pfändung sollte die Umwandlung in ein P-Konto beantragt werden.
- Die Umwandlung kann auch rückwirkend bis zu einem Monat nach Pfändung erfolgen.
- Bei Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen kann der Freibetrag erhöht werden – entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen.
Prepaid-Kreditkarten und ausländische Konten
Prepaid-Kreditkarten
Auch Guthaben auf Prepaid-Kreditkarten kann in Deutschland gepfändet werden, sofern das zugehörige Konto bei einer deutschen Bank geführt wird. Ein Pfändungsschutz wie beim P-Konto existiert hier nicht.
Ausländische Konten
Konten bei ausländischen Banken (z. B. in Großbritannien oder der Schweiz) unterliegen nicht automatisch dem deutschen Pfändungsrecht. Allerdings ist die Nutzung solcher Konten zur Umgehung von Pfändungen rechtlich riskant und kann strafbar sein.
Praktische Tipps zur Kontoeröffnung trotz Schufa und Pfändung
- Basiskonto beantragen: Bei Ablehnung eines normalen Kontos auf das Recht auf ein Basiskonto bestehen.
- Direkt P-Konto einrichten: Bei laufender oder drohender Pfändung sofort die P-Konto-Option nutzen.
- Banken vergleichen: Die Kosten für Basiskonten variieren stark – ein Vergleich lohnt sich.
- Fintechs prüfen: Digitale Anbieter wie N26, Monese oder Revolut bieten oft unkomplizierte Kontoeröffnungen ohne Schufa.
- Unterlagen bereithalten: Für die Kontoeröffnung werden Ausweis und Adressnachweis benötigt.
- Schufa-Eintrag prüfen: Fehlerhafte Einträge können gelöscht werden und verbessern die Chancen auf ein normales Konto.
Häufige Fragen
Kann ich bei jeder Bank ein Konto trotz Schufa eröffnen?
Nicht jedes Kreditinstitut eröffnet ein normales Girokonto bei schlechter Schufa. Das Basiskonto muss jedoch von allen Banken angeboten werden, die Zahlungskonten für Verbraucher führen.
Was kostet ein Basiskonto?
Die Gebühren liegen meist über denen eines Standardkontos, teils über 200 € im Jahr. Fintechs sind oft günstiger, bieten aber weniger Funktionen.
Kann ich mehrere Konten haben?
Nur ein Basiskonto und ein P-Konto pro Person sind erlaubt. Weitere Konten sind möglich, unterliegen aber nicht dem gesetzlichen Pfändungsschutz.
Wie kann ich meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?
Durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. für Unterhaltspflichten) bei der Bank kann der Freibetrag erhöht werden.
Fazit
Konto eröffnen trotz Schufa und Pfändung – das geht! Dank gesetzlicher Regelungen hat jeder Verbraucher Anspruch auf ein Basiskonto, auch bei schlechter Bonität oder laufender Pfändung.
Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, sollte sein Konto umgehend in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, um den Grundfreibetrag zu sichern. Auch digitale Anbieter und Fintechs bieten Alternativen, oft ohne Schufa-Abfrage.
Wichtig ist, alle Schritte korrekt zu dokumentieren und sich im Zweifel rechtzeitig beraten zu lassen – etwa bei einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt. So bleibt die finanzielle Handlungsfähigkeit auch in schwierigen Zeiten erhalten.