Mastercard: Wie kann ich Abbuchungen zurückholen?

Möchten Sie wissen, wie Sie bei Mastercard eine Abbuchung zurückholen können? Welche Schritte sind nötig, um unberechtigte Zahlungen zu reklamieren?

Mastercard Wie kann ich Abbuchungen zur_ckholen

Die Mastercard ist eines der meistgenutzten Zahlungsmittel im In- und Ausland. Doch was tun, wenn eine Abbuchung auf Ihrer Kreditkartenabrechnung auftaucht, die Sie nicht autorisiert haben, eine Zahlung doppelt belastet wurde oder eine bestellte Ware nie ankam?

In solchen Fällen bietet Mastercard mit dem sogenannten Chargeback-Verfahren einen effektiven Verbraucherschutz.


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In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Rückbuchungen bei Mastercard, wie das Chargeback-Verfahren funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

Was ist das Chargeback-Verfahren?

Das Chargeback-Verfahren ist ein Rückbuchungsmechanismus, der es Karteninhabern ermöglicht, unberechtigte oder fehlerhafte Abbuchungen von ihrer Mastercard zurückzufordern. Es handelt sich dabei um eine Reklamation von Umsätzen, die sowohl bei Kreditkarten als auch bei Debitkarten von Mastercard angewendet werden kann.

Vorteile für Verbraucher

  • Zero-Liability-Prinzip: Karteninhaber haften grundsätzlich nicht für Schäden durch Kartenmissbrauch, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Schutz bei Händlerinsolvenz: Auch bei der Insolvenz eines Händlers kann das Chargeback-Verfahren greifen.
  • Verbraucherschutz bei Nichtlieferung oder Falschbuchung: Zahlungen können zurückgeholt werden, wenn die Ware oder Dienstleistung nicht geliefert wurde oder eine doppelte bzw. fehlerhafte Belastung vorliegt.

Wann ist eine Rückbuchung möglich?

Eine Rückbuchung über das Chargeback-Verfahren ist in folgenden Fällen möglich:

  • Unberechtigte Abbuchungen: Wenn Sie eine Zahlung nicht autorisiert haben oder ein Betrugsfall vorliegt.
  • Doppelte oder fehlerhafte Belastungen: Beispielsweise, wenn ein Betrag zweimal abgebucht wurde oder der Betrag falsch ist.
  • Nicht erhaltene Ware oder Dienstleistung: Sie haben bezahlt, aber die Ware wurde nicht geliefert oder die Leistung nicht erbracht.
  • Insolvenz des Händlers: Der Händler ist pleite, bevor Sie die bestellte Ware oder Leistung erhalten haben.
  • Abbuchung trotz Stornierung oder Kündigung: Sie haben rechtzeitig storniert oder gekündigt, trotzdem wird abgebucht.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So holen Sie Abbuchungen zurück

Abrechnung prüfen

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnungen und Ihr Online-Banking. Nur so können Sie Unregelmäßigkeiten oder unberechtigte Abbuchungen frühzeitig erkennen.

Kontaktaufnahme mit dem Händler

Bevor Sie das Chargeback-Verfahren einleiten, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Händler zu klären. Setzen Sie dem Händler schriftlich (per E-Mail oder Brief, am besten mit Fristsetzung von 14 Tagen) eine Frist zur Rückerstattung.

Tipp: Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Händler als Nachweis auf.

Chargeback bei der Bank beantragen

Reagiert der Händler nicht oder lehnt eine Rückerstattung ab, wenden Sie sich an Ihre kartenausgebende Bank oder Sparkasse. Viele Banken bieten ein spezielles Chargeback-Formular an, das Sie online oder in Papierform erhalten.

So gehen Sie vor:

  • Laden Sie das Reklamationsformular von der Website Ihrer Bank herunter oder fordern Sie es telefonisch an.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie den Reklamationsgrund an (z. B. „Ware nicht erhalten“, „doppelte Abbuchung“, „Betrug“).
  • Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei (Kopien der Kreditkartenabrechnung, Bestellbestätigungen, Korrespondenz mit dem Händler, Stornierungsbestätigungen etc.).
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an Ihre Bank zurück.

Bearbeitung durch die Bank

Die Bank prüft Ihren Antrag und leitet das Chargeback-Verfahren ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie erhalten in der Regel zunächst eine vorläufige Gutschrift auf Ihr Karten- oder Girokonto.

Wichtig: Sollte der Händler nachweisen können, dass die Abbuchung berechtigt war, kann die Bank die Gutschrift wieder rückgängig machen.

Fristen beachten

In der Regel müssen Sie das Chargeback-Verfahren innerhalb von 120 Tagen nach der fraglichen Abbuchung einleiten. Je nach Bank und Einzelfall kann die Frist auch kürzer oder länger sein – informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Bank.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine erfolgreiche Rückbuchung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Kopie der Kreditkartenabrechnung mit markierter strittiger Buchung
  • Schriftverkehr mit dem Händler (z. B. E-Mails, Briefe)
  • Nachweis über die Bestellung (z. B. Bestellbestätigung, Rechnung)
  • Nachweis über Stornierung oder Kündigung (z. B. Stornierungsbestätigung)
  • Weitere relevante Belege (z. B. Anzeige bei Betrugsfällen)

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Bank Ihren Antrag bearbeiten.

Besondere Fälle und Tipps

Betrugsfälle

Bei offensichtlichem Betrug (z. B. Phishing, Kartenmissbrauch) sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten. In diesen Fällen ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Händler nicht zwingend erforderlich – wenden Sie sich sofort an Ihre Bank.

Doppelte Abbuchungen

Bei doppelten oder offensichtlich fehlerhaften Abbuchungen können Sie sich ebenfalls direkt an Ihre Bank wenden, ohne vorher den Händler zu kontaktieren.

Abbuchung trotz Stornierung

Wenn Sie eine Bestellung storniert oder ein Abo gekündigt haben, aber trotzdem eine Abbuchung erfolgt, fordern Sie zunächst den Händler zur Rückerstattung auf. Reagiert dieser nicht, reichen Sie den Nachweis der Stornierung zusammen mit dem Chargeback-Antrag bei Ihrer Bank ein.

Wie lange dauert eine Rückbuchung?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bank und Einzelfall. Oft dauert es einige Wochen, bis die Bank den Sachverhalt geprüft und eine Entscheidung getroffen hat. Die Gutschrift erfolgt meist vorläufig, bis der Fall endgültig geklärt ist.

Was ist, wenn der Chargeback abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, prüft die Bank, ob der Händler die Belastung rechtmäßig vorgenommen hat. In diesem Fall bleibt Ihnen meist nur der zivilrechtliche Weg, etwa durch Einschaltung eines Anwalts oder einer Verbraucherzentrale.

Unterschiede zwischen Kreditkarte und Debitkarte

Das Chargeback-Verfahren funktioniert sowohl bei Kreditkarten als auch bei Debitkarten von Mastercard. Allerdings bieten Kreditkarten in der Regel einen besseren Verbraucherschutz, da sie speziell auf die Absicherung von Online- und Fernabsatzgeschäften ausgelegt sind.

Häufige Fragen zum Chargeback bei Mastercard

Wie lange kann ich eine Rückbuchung beantragen?
In der Regel innerhalb von 120 Tagen nach der Abbuchung.

Muss ich zuerst den Händler kontaktieren?
Ja, außer bei offensichtlichem Betrug oder doppelten Abbuchungen.

Welche Kosten entstehen für mich?
Das Chargeback-Verfahren ist für Karteninhaber in der Regel kostenlos.

Kann der Händler die Rückbuchung anfechten?
Ja, der Händler kann Nachweise einreichen, dass die Abbuchung berechtigt war. Die Bank entscheidet dann abschließend.

Fazit

Das Chargeback-Verfahren bietet Mastercard-Nutzern einen wirkungsvollen Schutz gegen unberechtigte, fehlerhafte oder betrügerische Abbuchungen. Voraussetzung ist, dass Sie die Abbuchung zeitnah erkennen, zunächst versuchen, das Problem mit dem Händler zu klären und bei Bedarf alle relevanten Unterlagen für die Bank bereithalten. Im Zweifel hilft Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse weiter und unterstützt Sie beim Ausfüllen des Reklamationsformulars.

Regelmäßige Kontrolle Ihrer Kreditkartenabrechnungen und eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen und Korrespondenzen sind die besten Voraussetzungen, um im Ernstfall schnell und unkompliziert Ihr Geld zurückzuholen.

Kurz zusammengefasst:

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Abrechnungen.
  • Klären Sie Unstimmigkeiten zuerst mit dem Händler.
  • Beantragen Sie das Chargeback-Verfahren bei Ihrer Bank, wenn keine Einigung erzielt wird.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein.
  • Beachten Sie die Frist von meist 120 Tagen.
  • Bei Betrug oder doppelter Abbuchung direkt an die Bank wenden.

So sind Sie mit Ihrer Mastercard auf der sicheren Seite und können sich im Ernstfall auf einen starken Verbraucherschutz verlassen.


Tipp 💡

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