Wie viel Geld dürfen Sie auf Ihrem P-Konto frei verfügen, und welche Regeln gelten dabei genau für Sie? Erfahren Sie hier wichtige Details zum P-Konto.

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist für viele Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ein unverzichtbares Instrument, um das eigene Existenzminimum auch bei laufenden Kontopfändungen zu sichern.
Der folgende Artikel erläutert umfassend, wie die Verfügung über das Geld beim P-Konto funktioniert, welche Freibeträge gelten, wie man den Schutz erhöht und worauf im Alltag zu achten ist.
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Ein P-Konto ist ein gewöhnliches Girokonto, das durch eine spezielle Schutzfunktion erweitert wird. Es schützt Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag vor dem Zugriff durch Gläubiger. Damit bleibt dem Kontoinhaber trotz Pfändung ein finanzielles Minimum zur Verfügung, um laufende Lebenshaltungskosten zu decken.
Ziel des P-Kontos:
Das P-Konto soll sicherstellen, dass auch bei bestehenden Schulden und Kontopfändungen weiterhin Geld für Miete, Strom, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben verfügbar bleibt.
Wie wird ein Konto zum P-Konto?
Jeder Inhaber eines Girokontos kann bei seiner Bank die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dies innerhalb von vier Werktagen umzusetzen. Es ist nicht notwendig, ein neues Konto zu eröffnen; das bestehende Konto wird einfach umgestellt.
Der Pfändungsfreibetrag – Wie viel Geld ist geschützt?
Grundfreibetrag
Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.500 Euro. Dieser Betrag ist unabhängig von der Art der Einkünfte: Ob Gehalt, Rente, Sozialleistungen oder finanzielle Unterstützung – alles ist bis zur Höhe des Freibetrags geschützt.
Erhöhter Freibetrag
Der Grundfreibetrag kann erhöht werden, wenn Unterhaltspflichten bestehen oder bestimmte Sozialleistungen bezogen werden. Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um 561,43 Euro, für die zweite bis fünfte Person jeweils um weitere 312,78 Euro. Auch Kindergeld und einige weitere Leistungen können auf Nachweis geschützt werden.
Wichtig:
Für die Erhöhung ist eine Bescheinigung notwendig, die z. B. von Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Schuldnerberatungsstelle ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss der Bank vorgelegt werden.
Individuell festgesetzter Freibetrag
In Sonderfällen, etwa bei besonders hohen Einkünften oder außergewöhnlichen Belastungen, kann das Vollstreckungsgericht einen individuellen Freibetrag festlegen. Hierfür ist ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen erforderlich.
Wie kann man über das Geld auf dem P-Konto verfügen?
Nutzung des Freibetrags
Der geschützte Betrag steht dem Kontoinhaber zur freien Verfügung. Das bedeutet, man kann im Rahmen des Freibetrags:
- Bargeld abheben
- Überweisungen tätigen
- Daueraufträge einrichten
- Lastschriften und Einzugsermächtigungen erteilen (sofern das Konto gedeckt ist)
- Mit der EC-Karte einkaufen oder im Ausland Geld abheben
Achtung:
Das P-Konto ist ein reines Guthabenkonto. Ein Überziehen ist nicht möglich. Sobald der Freibetrag ausgeschöpft ist, sind keine weiteren Verfügungen mehr möglich, bis im nächsten Monat wieder Guthaben eingeht.
Übertragung nicht genutzter Freibeträge
Seit 2021 können nicht verbrauchte Freibeträge bis zu drei Monate in den Folgemonat übertragen werden. Das heißt, wenn im Mai nur 1.000 Euro genutzt wurden, stehen im Juni 2.000 Euro zur Verfügung. Nach drei Monaten verfällt der nicht genutzte Betrag und kann gepfändet werden.
Was passiert bei einer Pfändung?
Wird das Konto gepfändet, darf die Bank nur Beträge auszahlen, die innerhalb des geschützten Freibetrags liegen. Alles, was darüber hinausgeht, wird an den Gläubiger abgeführt. Der Kontoinhaber kann weiterhin über den geschützten Betrag verfügen und damit seine laufenden Kosten begleichen.
Welche Zahlungen sind besonders zu beachten?
- Miete, Strom, Versicherungen: Diese Zahlungen sollten möglichst per Dauerauftrag oder Überweisung direkt nach Geldeingang erledigt werden, um sicherzustellen, dass sie aus dem geschützten Guthaben erfolgen.
- Lastschriften und Einzugsermächtigungen: Funktionieren nur, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist. Ein Überziehen ist ausgeschlossen, daher werden Abbuchungen abgelehnt, wenn das Guthaben nicht ausreicht.
- Kreditkarten: Die Nutzung von Kreditkarten ist in Verbindung mit einem P-Konto in der Regel nicht möglich, da das Prinzip des P-Kontos auf Guthabenbasis beruht.
Wie kann der Freibetrag erhöht werden?
Um den Freibetrag zu erhöhen, muss eine entsprechende Bescheinigung bei der Bank eingereicht werden. Diese erhält man beispielsweise von:
- Arbeitgebern (bei Unterhaltspflichten)
- Familienkasse (bei Kindergeld)
- Sozialleistungsträgern
- Schuldnerberatungsstellen
Die Bank setzt den erhöhten Freibetrag nach Vorlage der Bescheinigung umgehend um.
Was ist bei mehreren Konten zu beachten?
Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Wer mehrere Konten hat, muss sich für eines entscheiden. Die Umwandlung mehrerer Konten in P-Konten ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Informationspflicht der Banken
Banken sind verpflichtet, P-Konto-Inhaber monatlich schriftlich darüber zu informieren, welcher pfändungsfreie Betrag noch zur Verfügung steht und wie viel davon bereits genutzt wurde. So behält der Kontoinhaber stets den Überblick über sein verfügbares Guthaben.
Besonderheiten bei Sozialleistungen und Kindergeld
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld sind grundsätzlich pfändbar, werden aber durch den Freibetrag auf dem P-Konto geschützt. Wichtig ist, dass der Freibetrag ausreichend hoch angesetzt ist, um diese Leistungen zu schützen. Bei Bedarf sollte der Freibetrag daher entsprechend erhöht werden.
Was tun bei Problemen mit dem P-Konto?
Kommt es zu Schwierigkeiten, etwa weil die Bank den Freibetrag nicht korrekt berücksichtigt oder eine Pfändung trotz ausreichenden Schutzes erfolgt, sollte man sich umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Dort erhält man Unterstützung bei der Klärung mit der Bank und ggf. beim Gang zum Vollstreckungsgericht.
Häufige Fragen und Antworten
Kann ich mein P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln?
Ja, nach Beendigung einer Pfändung kann das Konto wieder als normales Girokonto geführt werden. Die Umwandlung erfolgt auf Antrag des Kontoinhabers.
Was passiert, wenn ich mehr als den Freibetrag benötige?
In diesem Fall kann ein Antrag auf Erhöhung des Freibetrags gestellt werden. Wird dieser abgelehnt, bleibt nur der Weg über das Vollstreckungsgericht.
Wie lange gilt der Freibetrag?
Der Freibetrag gilt jeweils für den Kalendermonat. Nicht verbrauchte Beträge können bis zu drei Monate übertragen werden.
Praktische Tipps für den Alltag mit dem P-Konto
- Planen Sie Ihre monatlichen Ausgaben: Legen Sie fest, welche Fixkosten regelmäßig vom Konto abgehen, um Engpässe zu vermeiden.
- Heben Sie Geld rechtzeitig ab: Besonders zum Monatsende kann es sinnvoll sein, Bargeld abzuheben, falls das Konto durch eine Pfändung blockiert wird.
- Überwachen Sie Ihr Guthaben: Nutzen Sie die monatlichen Informationen der Bank, um den Überblick zu behalten.
- Besorgen Sie rechtzeitig Bescheinigungen: Falls Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld erhalten, kümmern Sie sich frühzeitig um die notwendigen Nachweise zur Erhöhung des Freibetrags.
- Vermeiden Sie Überziehungen: Das P-Konto lässt keine Überziehungen zu. Planen Sie Ihre Ausgaben entsprechend und vermeiden Sie Rücklastschriften.
Fazit
Das P-Konto ist ein effektives Mittel, um das Existenzminimum auch bei laufenden Pfändungen zu sichern. Es ermöglicht die Verfügung über einen gesetzlich geschützten Betrag, der sich an der persönlichen Lebenssituation orientiert und bei Bedarf erhöht werden kann.
Wer die Regeln kennt und seine Finanzen sorgfältig plant, kann mit dem P-Konto auch in schwierigen Zeiten den Überblick und die Kontrolle über sein Geld behalten.
Hinweis:
Die gesetzlichen Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Informieren Sie sich daher stets über die aktuellen Werte und passen Sie Ihren Schutz bei Bedarf an. Bei Unsicherheiten und Problemen hilft eine Schuldnerberatungsstelle weiter.