Haben Sie eine Abbuchung von der Pollux Grundstücksgesellschaft auf Ihrem Konto entdeckt und fragen sich, was dahintersteckt und ob das legitim ist?

Die Abbuchung der Pollux Grundstücksgesellschaft auf dem eigenen Kontoauszug sorgt bei vielen Bankkunden regelmäßig für Verwirrung. Oft ist nicht direkt ersichtlich, wofür das Geld abgebucht wurde, da der Verwendungszweck meist wenig aussagekräftig ist.
In diesem Artikel wird umfassend erläutert, was es mit der Pollux Grundstücksgesellschaft und ihren Abbuchungen auf sich hat, wie man die Buchungen zuordnen kann und was im Falle einer unklaren Abbuchung zu tun ist.
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Die Pollux Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. Verwaltungs-KG ist ein Unternehmen der ECE-Gruppe mit Sitz in Hamburg. Die ECE-Gruppe wiederum ist ein europaweit führender Betreiber und Entwickler von Shopping-Centern und gehört zur Otto Group.
Die Pollux Grundstücksgesellschaft verwaltet und betreibt zahlreiche Parkhäuser und Tiefgaragen an über 90 Einkaufszentren der ECE-Gruppe in ganz Deutschland.
Zu den bekanntesten Parkhäusern, die von Pollux betreut werden, gehören unter anderem:
- Parkhaus am City-Center Köln-Chorweiler
- Parkplätze am Rhein-Center Köln-Weiden
- Tiefgarage Altmarkt-Galerie in Dresden
- Parkhaus an der Thier-Galerie in Dortmund
- Parkhaus am Olympia-Einkaufszentrum in München
- Parkhaus an den Schlossarkaden in Braunschweig
- Parkhaus am Elbe-Einkaufszentrum in Hamburg
Was bedeutet eine Abbuchung der Pollux Grundstücksgesellschaft?
Wenn auf dem Konto eine Abbuchung mit dem Verwendungszweck „Pollux Grundstücksgesellschaft“ erscheint, handelt es sich in der Regel um die Bezahlung von Parkgebühren in einem der von Pollux verwalteten Parkhäuser. Die Beträge sind meist relativ gering, oft handelt es sich um 1 Euro oder wenige Euro.
Mögliche Gründe für die Abbuchung:
- Monatliche Gebühr für eine Dauerparkkarte: Wer einen festen Stellplatz oder eine Dauerparkkarte in einem ECE-Parkhaus nutzt, erteilt der Pollux Grundstücksgesellschaft eine Einzugsermächtigung. Die monatlichen Gebühren werden dann automatisch abgebucht.
- Bezahlung für Tages- oder Wochenkarten: Auch für gelegentliche Nutzer, die beispielsweise ein Tagesticket oder Wochenticket erwerben, kann die Bezahlung per Lastschrift erfolgen.
- Nachträgliche Bezahlung: In manchen Fällen wird die Parkgebühr nicht direkt vor Ort bezahlt, sondern nachträglich abgebucht – etwa bei technischen Problemen an den Kassenautomaten.
- Vertragsstrafe: Bei Verstößen gegen die Parkhausordnung, wie etwa Falschparken oder Überschreiten der Parkzeit, kann eine Vertragsstrafe fällig werden, die ebenfalls von der Pollux Grundstücksgesellschaft eingezogen wird.
Warum ist der Verwendungszweck oft so unklar?
Ein häufiger Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz beim Verwendungszweck. Auf dem Kontoauszug steht meist nur „Pollux Grundstücksgesellschaft mbH“, ohne weiteren Hinweis auf das konkrete Parkhaus oder die Stadt.
Das erschwert es den Kunden, die Abbuchung direkt zuzuordnen, insbesondere wenn man in mehreren Städten unterwegs ist oder die Abbuchung erst Tage nach dem Parkvorgang erfolgt.
„Das Unternehmen könnte den Verwendungszweck transparenter gestalten, indem sie zumindest das Wort ‚Parkgebühr‘ ergänzt. Am einfachsten wäre es mit dem Hinweis, welche Stadt und welches Parkhaus.“
Was tun bei unklarer Abbuchung?
Wenn eine Abbuchung der Pollux Grundstücksgesellschaft nicht zugeordnet werden kann, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Prüfen, ob kürzlich ein ECE-Einkaufszentrum mit dem Auto besucht wurde.
- Parkscheine und Belege suchen, um die Abbuchung zuzuordnen.
- Direkt bei der Pollux Grundstücksgesellschaft nachfragen – entweder telefonisch unter der Hotline 040 606060 oder per E-Mail an info@ece.com mit Angabe der Buchungsnummer.
- Rückbuchung über die Bank: Kann die Abbuchung nicht geklärt werden, besteht die Möglichkeit, sie über die Bank zurückbuchen zu lassen. Der Verwendungszweck „Unklare Abbuchung“ kann dabei angegeben werden.
Seriosität der Pollux Grundstücksgesellschaft
Die Pollux Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co. Verwaltungs-KG ist ein etabliertes und seriöses Unternehmen. Es gibt keine Hinweise auf betrügerische oder missbräuchliche Abbuchungen. Die Intransparenz beim Verwendungszweck ist jedoch ein nachvollziehbarer Kritikpunkt, der zu Verunsicherung führen kann.
Sollte eine Abbuchung nachweislich unberechtigt sein, kann diese problemlos zurückgebucht werden. In seltenen Einzelfällen, bei denen ein Betrugsverdacht besteht, ist auch eine Strafanzeige möglich – dies ist jedoch bei Pollux bislang nicht bekannt geworden.
Wie funktioniert das Bezahlen in den Pollux-Parkhäusern?
Die Parkhäuser der Pollux Grundstücksgesellschaft bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten:
- Barzahlung am Automaten
- Kartenzahlung (EC-/Kreditkarte)
- Bezahlung per App oder Online-Portal: In einigen Parkhäusern ist die Bezahlung auch digital möglich, etwa über Plattformen wie „Easy to Park“.
- Dauerparkkarten mit monatlicher Lastschrift: Für regelmäßige Nutzer besonders praktisch.
Gerade bei der digitalen Bezahlung oder bei Dauerparkkarten erfolgt die Abbuchung meist einige Tage nach der tatsächlichen Nutzung. Das kann die Zuordnung zusätzlich erschweren.
Was tun bei Verdacht auf Lastschriftmissbrauch?
Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Abbuchung nicht rechtmäßig ist – etwa weil man das entsprechende Parkhaus gar nicht genutzt hat –, sollte umgehend gehandelt werden:
- Rückbuchung der Lastschrift: Innerhalb von acht Wochen kann jede SEPA-Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Bei unberechtigter Abbuchung sogar bis zu 13 Monate nach Belastung.
- Kontaktaufnahme mit der Pollux Grundstücksgesellschaft: Klärung, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt.
- Anzeige bei der Polizei: Nur im Ausnahmefall, wenn tatsächlich ein Betrugsverdacht besteht und keine Einigung erzielt werden kann.
Vergleich: Pollux Grundstücksgesellschaft vs. andere Abbuchungen
Merkmal | Pollux Grundstücksgesellschaft | Andere Parkhausbetreiber |
---|---|---|
Verwendungszweck auf Kontoauszug | Meist unklar, nur Firmenname | Oft mit Hinweis auf Parkgebühr und Standort |
Häufigkeit der Abbuchungen | Regelmäßig bei Dauerparkkarten | Je nach Nutzung |
Transparenz | Verbesserungswürdig | Teilweise besser |
Rückbuchungsmöglichkeit | Ja | Ja |
Seriosität | Hoch | Schwankend, je nach Betreiber |
Tipps für den Umgang mit Pollux-Abbuchungen
- Belege aufbewahren: Parkscheine und Quittungen mindestens bis zur Abbuchung aufheben.
- Regelmäßige Kontrolle des Kontoauszugs: Unbekannte Abbuchungen schnell erkennen und klären.
- Dauerparker sollten auf die monatlichen Abbuchungen achten und bei Abweichungen sofort nachfragen.
- Bei Problemen direkt Kontakt aufnehmen: Die Pollux Grundstücksgesellschaft ist über Hotline und E-Mail erreichbar und klärt Unstimmigkeiten in der Regel schnell.
Fazit
Die Abbuchung durch die Pollux Grundstücksgesellschaft ist in den allermeisten Fällen auf die Nutzung eines von ihr betriebenen Parkhauses zurückzuführen. Es handelt sich um ein seriöses Unternehmen der ECE-Gruppe, das für die Verwaltung der Parkhäuser an vielen großen deutschen Einkaufszentren verantwortlich ist. Die fehlende Transparenz beim Verwendungszweck sorgt jedoch regelmäßig für Verwirrung.
Wer eine Abbuchung nicht zuordnen kann, sollte zunächst eigene Unterlagen prüfen und bei Unsicherheit direkt Kontakt mit Pollux aufnehmen. Unberechtigte Abbuchungen können problemlos zurückgebucht werden. Ein Betrugsverdacht ist bei Pollux bislang nicht bekannt geworden.
Zusammengefasst:
- Pollux Grundstücksgesellschaft verwaltet Parkhäuser großer Einkaufszentren.
- Abbuchungen betreffen meist Parkgebühren, Dauerparkkarten oder Vertragsstrafen.
- Der Verwendungszweck ist oft nicht eindeutig, was zu Verwirrung führen kann.
- Bei Unklarheiten empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme oder eine Rückbuchung.
- Das Unternehmen ist seriös, Betrugsfälle sind nicht bekannt.
Hinweis:
Sollten Sie regelmäßig in Einkaufszentren der ECE-Gruppe parken, empfiehlt es sich, die monatlichen Kontoauszüge genau zu prüfen und die Parkbelege aufzubewahren, um die Abbuchungen jederzeit nachvollziehen zu können.