Quellensteuer in DE, CH & USA einfach erklärt – Steuerwissen

Möchten Sie verstehen, wie die Quellensteuer in Deutschland, der Schweiz und den USA funktioniert? Wir erklären Ihnen das Steuerwissen einfach und verständlich.

Quellensteuer in DE, CH & USA einfach erklärt – Steuerwissen

Die Quellensteuer ist ein zentrales Thema für Arbeitnehmer, Kapitalanleger und Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind. Sie betrifft insbesondere Personen, die Einkünfte aus einem anderen Land erzielen, etwa durch Arbeit, Dividenden oder Zinsen.

In diesem Artikel wird die Quellensteuer in Deutschland, der Schweiz und den USA umfassend und praxisnah erklärt. Dabei werden die wichtigsten Unterschiede, Anwendungsfälle und Möglichkeiten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beleuchtet.


Tipp 💡

Sie haben Schwierigkeiten einen Kredit zu bekommen? Unsere Empfehlung:
Sofortkredit ohne Vorkosten!✔️ Trotz Schufa!✔️ >>

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten und an die Steuerbehörden abgeführt wird. Das bedeutet: Noch bevor der Empfänger sein Einkommen erhält, wird die Steuer abgezogen und weitergeleitet. Typische Beispiele sind Lohnzahlungen an ausländische Arbeitnehmer, Dividenden oder Zinsen an ausländische Anleger.

Der Sinn der Quellensteuer besteht darin, eine effektive Besteuerung sicherzustellen, insbesondere bei Personen, die im jeweiligen Land keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. So wird verhindert, dass Steuern durch Wegzug oder fehlende Steuererklärungspflichten umgangen werden.

Quellensteuer in Deutschland

Anwendungsbereich und Funktionsweise

In Deutschland wird die Quellensteuer hauptsächlich auf Kapitalerträge erhoben, insbesondere auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Für inländische Kapitalerträge gilt die Abgeltungsteuer, die faktisch eine Quellensteuer darstellt. Sie beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Beispiele für die Quellensteuer in Deutschland:

  • Dividenden aus deutschen Aktiengesellschaften
  • Zinsen aus deutschen Anleihen
  • Lizenzgebühren an ausländische Unternehmen

Kapitalertragsteuer als Quellensteuer

Die Kapitalertragsteuer wird von Banken und anderen Zahlstellen direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Anleger erhält somit nur den Nettobetrag ausgezahlt. Für ausländische Empfänger kann die Steuer durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oft reduziert werden.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland hat mit vielen Ländern DBAs abgeschlossen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen regeln, welcher Staat wie viel Steuer einbehalten darf und wie eine eventuelle Anrechnung oder Rückerstattung erfolgt.

Quellensteuer in der Schweiz

Wer ist betroffen?

Die Quellensteuer in der Schweiz betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmer ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C) sowie Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, die dort Einkünfte erzielen. Dazu zählen Grenzgänger, Wochenpendler, Referenten oder Sportler.

Funktionsweise

Die Quellensteuer wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich an die kantonale Steuerbehörde zu überweisen. Die Höhe richtet sich nach dem Wohnsitz oder – bei Grenzgängern – nach dem Arbeitsort.

Tarife und Berechnung

Die Tarife der Quellensteuer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und hängen von Faktoren wie Familienstand, Einkommen und Kinderzahl ab. Es gibt verschiedene Tarife für Alleinstehende, Verheiratete, Doppelverdiener und Nebenerwerbstätige.

Beispiel: Quellensteuer auf Dividenden

Wer als deutscher Anleger Dividenden aus der Schweiz erhält, muss 35 Prozent Quellensteuer zahlen. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland können 15 Prozent mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet werden. Die verbleibenden 20 Prozent können auf Antrag von den Schweizer Steuerbehörden zurückgefordert werden.

Vorteile und Besonderheiten

  • Die Quellensteuer entlastet ausländische Arbeitnehmer vom aufwändigen Steuererklärungsverfahren.
  • Der Arbeitgeber ist für die korrekte Abführung verantwortlich und haftet dafür.
  • Die Steuerpflichtigen müssen dem Arbeitgeber alle relevanten Daten (z. B. Zivilstand, Kinderzahl) mitteilen.

Quellensteuer in den USA

Anwendungsbereich

In den USA wird die Quellensteuer (Withholding Tax) auf verschiedene Einkünfte erhoben, die an ausländische Personen oder Unternehmen gezahlt werden. Dazu zählen Dividenden, Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren und Erlöse aus dem Verkauf von Aktien.

Höhe der Quellensteuer

Die Standard-Quellensteuer auf Dividenden beträgt 30 Prozent. Durch Doppelbesteuerungsabkommen kann dieser Satz für viele Länder, darunter Deutschland, auf 15 Prozent reduziert werden.

Beispiel: Dividenden aus US-Aktien

Erhält ein deutscher Anleger 100 Euro Dividende aus US-Aktien, werden zunächst 30 Prozent Quellensteuer einbehalten. Durch das DBA zwischen den USA und Deutschland reduziert sich der Satz auf 15 Prozent, sofern die Bank am sogenannten QI-Agreement teilnimmt und die entsprechenden Formulare (z. B. W-8BEN) vorliegen.

Rückerstattung der Quellensteuer

Die zu viel gezahlte Quellensteuer (über 15 Prozent hinaus) kann vom US-Finanzamt zurückgefordert werden. In der Praxis erfolgt die Reduzierung meist automatisch, wenn die deutsche Bank am QI-Agreement teilnimmt. Nur in Ausnahmefällen ist ein Antrag auf Rückerstattung nötig.

Besonderheiten bei Fonds und ETFs

Bei US-Fonds übernimmt der Fondsverwalter die Abrechnung der Quellensteuer. Für Anleger in Deutschland wird die Steuer meist schon vorab reduziert, sodass keine weiteren Schritte nötig sind.

Vergleich: Quellensteuer in Deutschland, Schweiz und USA

LandStandard-Quellensteuer DividendenReduzierter Satz (DBA mit Deutschland)Typische AnwendungsfälleRückerstattung möglich?
Deutschland25 % (Abgeltungsteuer)Dividenden, Zinsen, Lizenzen
Schweiz35 %15 %Löhne, Dividenden, ZinsenJa, Antrag nötig
USA30 %15 %Dividenden, Zinsen, LizenzgebührenJa, meist automatisch

Doppelbesteuerung vermeiden: Das Zusammenspiel mit der deutschen Abgeltungsteuer

Wer im Ausland Quellensteuer zahlt, muss in Deutschland auf dieselben Einkünfte ebenfalls Abgeltungsteuer zahlen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das deutsche Steuerrecht vor, dass die im Ausland gezahlte Quellensteuer bis zu einer bestimmten Höhe auf die deutsche Steuer angerechnet wird.

Beispiel:

  • Ein deutscher Anleger erhält 100 Euro Dividende aus der Schweiz.
  • Die Schweiz behält 35 Prozent Quellensteuer ein (35 Euro).
  • Deutschland rechnet 15 Prozent auf die Abgeltungsteuer an.
  • Die restlichen 20 Prozent können auf Antrag aus der Schweiz zurückgeholt werden.

Praktische Hinweise für Anleger und Arbeitnehmer

Für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz:

  • Die Quellensteuer wird automatisch vom Lohn abgezogen.
  • Arbeitgeber sind für die korrekte Abführung verantwortlich.
  • Die Steuerpflichtigen sollten dem Arbeitgeber alle relevanten Informationen mitteilen, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten.

Für Anleger in ausländische Aktien (USA, Schweiz):

  • Die Quellensteuer wird meist automatisch einbehalten.
  • Durch DBAs kann der Steuersatz reduziert werden.
  • Für die Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuer sind meist Formulare und Nachweise nötig (z. B. W-8BEN für die USA).

Für Unternehmen:

  • Bei Zahlungen ins Ausland (z. B. Lizenzen, Zinsen) muss geprüft werden, ob Quellensteuerpflicht besteht.
  • Die korrekte Anwendung von DBAs und die Dokumentation der Zahlungen sind entscheidend, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Fazit

Die Quellensteuer ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte. Während in Deutschland vor allem Kapitalerträge betroffen sind, steht in der Schweiz die Besteuerung ausländischer Arbeitnehmer im Vordergrund. In den USA betrifft die Quellensteuer vor allem Dividenden und andere regelmäßige Einkünfte an ausländische Empfänger.

Durch Doppelbesteuerungsabkommen werden die Steuersätze häufig reduziert und eine Doppelbesteuerung vermieden. Dennoch ist es wichtig, die jeweiligen Regelungen und Verfahren zu kennen, um keine Nachteile zu erleiden und gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern.

Wichtige Tipps:

  • Informieren Sie sich über die Quellensteuerregelungen im jeweiligen Land.
  • Prüfen Sie, ob und wie Sie zu viel gezahlte Quellensteuer zurückfordern können.
  • Nutzen Sie die Vorteile von Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Halten Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise bereit.

Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um die Quellensteuer in Deutschland, der Schweiz und den USA zu verstehen und optimal zu handhaben.


Tipp 💡

Sie haben Schwierigkeiten einen Kredit zu bekommen? Unsere Empfehlung:
Sofortkredit ohne Vorkosten!✔️ Trotz Schufa!✔️ >>