Möchten Sie wissen, wie Sie einen erledigten Schufa-Eintrag korrekt kennzeichnen und Ihre Bonität verbessern können? So funktioniert das Markieren richtig!

Ein SCHUFA-Eintrag kann für Verbraucher weitreichende Folgen haben: Er beeinflusst die Kreditwürdigkeit und kann zu Ablehnungen bei Kreditanträgen, Mietverträgen oder Handyverträgen führen. Doch was passiert, wenn eine offene Forderung beglichen wurde?
Wie lässt sich ein negativer SCHUFA-Eintrag als „erledigt“ markieren und was bedeutet das überhaupt? Dieser umfassende Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, welche Rechte Sie haben und worauf Sie achten sollten.
Tipp
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Ein SCHUFA-Eintrag wird als „erledigt“ markiert, wenn eine ursprünglich offene Forderung beglichen wurde. Das bedeutet, dass die Schuld bezahlt ist, der Eintrag aber weiterhin in der SCHUFA-Auskunft sichtbar bleibt – jedoch mit dem Vermerk „erledigt“.
Dies ist besonders wichtig, da Banken, Vermieter und andere Vertragspartner so erkennen können, dass die Forderung nicht mehr offen ist.
Warum ist der Erledigungsvermerk wichtig?
- Transparenz: Der Vermerk zeigt, dass Sie Ihre Schulden beglichen haben.
- Bonitätsbewertung: Ein erledigter Eintrag wirkt sich weniger negativ auf den SCHUFA-Score aus als ein offener Eintrag.
- Vertrauensbildung: Vertragspartner sehen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: SCHUFA-Eintrag als „erledigt“ markieren lassen
SCHUFA-Selbstauskunft anfordern
Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich kostenlos eine SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO zu erhalten. Prüfen Sie darin alle Einträge auf Richtigkeit und Aktualität.
Forderung begleichen
Begleichen Sie die offene Forderung beim Gläubiger vollständig. Fordern Sie anschließend eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung und die Erledigung der Forderung an.
Erledigungsvermerk beim Gläubiger beantragen
Bitten Sie den Gläubiger, der SCHUFA die Erledigung der Forderung zu melden. Viele Unternehmen tun dies automatisch, doch es empfiehlt sich, aktiv nachzufassen und eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.
Nachweis an die SCHUFA senden
Sobald Sie die Erledigungsbestätigung erhalten haben, schicken Sie diese zusammen mit einem kurzen Anschreiben an die SCHUFA. Fordern Sie die Auskunftei auf, den Eintrag als „erledigt“ zu kennzeichnen.
Tipp: Nutzen Sie für das Anschreiben eine Mustervorlage. Musterbriefe finden Sie bei seriösen Schuldnerberatungen oder Verbraucherzentralen.
Kontrolle der SCHUFA-Auskunft
Überprüfen Sie nach einigen Wochen, ob der Eintrag tatsächlich als „erledigt“ markiert wurde. Falls nicht, haken Sie schriftlich nach.
Musteranschreiben: SCHUFA-Eintrag als „erledigt“ markieren lassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, den nachfolgenden Eintrag in meiner SCHUFA-Auskunft als „erledigt“ zu kennzeichnen:
Gläubiger: [Name des Gläubigers]
Forderung: [Betrag, Vertragsnummer]
Datum des Eintrags: [Datum]Die Forderung wurde am [Datum] vollständig beglichen (siehe beigefügter Nachweis).
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Was passiert nach der Markierung als „erledigt“?
Der Eintrag bleibt weiterhin für eine bestimmte Frist in Ihrer SCHUFA-Auskunft sichtbar, jedoch mit dem Vermerk „erledigt“. Die Löschfristen betragen in der Regel drei Jahre nach Erledigung der Forderung. Nach Ablauf dieser Frist wird der Eintrag automatisch gelöscht.
Achtung: Der SCHUFA-Score wird nicht sofort nach der Erledigung aktualisiert. Es kann einige Zeit dauern, bis sich die Änderung positiv auf Ihre Bonität auswirkt.
Wann kann ein SCHUFA-Eintrag vollständig gelöscht werden?
Nicht jeder Eintrag kann sofort gelöscht werden. Die SCHUFA unterscheidet nach Art und Alter des Eintrags:
- Falsche oder unberechtigte Einträge: Können sofort gelöscht werden, wenn Sie nachweisen, dass die Forderung nicht besteht.
- Veraltete Einträge: Werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen automatisch gelöscht (meist drei Jahre nach Erledigung).
- Bagatelleinträge: Bei Forderungen unter 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen beglichen wurden und kein Mahnbescheid vorlag, kann die Löschung sofort beantragt werden.
Was tun bei falschen oder unberechtigten Einträgen?
Sollte ein Eintrag fehlerhaft oder unberechtigt sein, wenden Sie sich sowohl an den Gläubiger als auch an die SCHUFA. Legen Sie entsprechende Nachweise bei und fordern Sie die sofortige Löschung oder Korrektur des Eintrags.
Häufige Fragen zum Erledigungsvermerk
Wie lange bleibt ein erledigter Eintrag sichtbar?
In der Regel drei Jahre ab Erledigungsdatum.
Verbessert sich mein SCHUFA-Score durch den Erledigungsvermerk?
Ein erledigter Eintrag wirkt sich weniger negativ aus als ein offener, dennoch bleibt der Eintrag bis zur Löschung sichtbar und kann die Bonität beeinflussen.
Was tun, wenn der Gläubiger die Erledigung nicht meldet?
Senden Sie die Zahlungsbestätigung direkt an die SCHUFA und fordern Sie die Markierung als „erledigt“.
Kann ich die Löschung beschleunigen?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Bagatelleinträgen, ist eine vorzeitige Löschung möglich. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen.
Tipps für den Umgang mit der SCHUFA
- Regelmäßig prüfen: Fordern Sie jährlich Ihre SCHUFA-Auskunft an und kontrollieren Sie alle Einträge.
- Dokumentieren Sie Zahlungen: Heben Sie Zahlungsbelege und Schriftverkehr auf, um im Streitfall Nachweise zu haben.
- Fristen beachten: Notieren Sie sich, wann Einträge erledigt oder gelöscht werden müssten.
- Bei Problemen rechtliche Hilfe suchen: Ein Anwalt mit Schwerpunkt SCHUFA kann Sie unterstützen, insbesondere bei unberechtigten oder hartnäckigen Einträgen.
Fazit
Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist kein Schicksal, das Sie dauerhaft belastet. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie nach Begleichung einer Forderung den Eintrag als „erledigt“ markieren lassen. Dies verbessert Ihre Bonität und signalisiert Vertragspartnern Ihre Zuverlässigkeit.
Wichtig ist, dass Sie aktiv werden, Nachweise sammeln und die Kommunikation mit Gläubigern und der SCHUFA sorgfältig dokumentieren. Bleiben Sie hartnäckig – und prüfen Sie regelmäßig Ihre SCHUFA-Auskunft auf Aktualität und Richtigkeit.
Zusammenfassung der wichtigsten Schritte:
- SCHUFA-Auskunft einholen und Einträge prüfen
- Offene Forderung begleichen und Erledigungsbestätigung einholen
- Gläubiger zur Meldung der Erledigung an die SCHUFA auffordern
- Nachweis an die SCHUFA senden und Erledigungsvermerk beantragen
- Eintrag auf Korrektheit kontrollieren und Fristen überwachen
Mit diesen Schritten behalten Sie Ihre Bonität im Blick und schaffen die Grundlage für eine gesunde finanzielle Zukunft.