Wussten Sie, dass Steuerhinterziehung nicht ewig verfolgt werden kann? Wann genau die Verjährung greift und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

Steuerhinterziehung ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Doch nicht jede Tat bleibt für immer verfolgbar: Die Verjährung setzt dem Zugriff des Staates Grenzen.
In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles Wesentliche zur Verjährung bei Steuerhinterziehung: von den gesetzlichen Grundlagen, über die unterschiedlichen Fristen bis zu praktischen Tipps und aktuellen Entwicklungen.
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Was bedeutet Verjährung bei Steuerhinterziehung?
Verjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Straftat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. Im Steuerrecht unterscheidet man zwischen zwei zentralen Verjährungsarten:
- Strafrechtliche Verjährung (Verfolgungsverjährung): Zeitraum, in dem die Strafverfolgungsbehörden die Tat verfolgen und bestrafen dürfen.
- Steuerliche Verjährung (Festsetzungsverjährung): Zeitraum, in dem das Finanzamt Steuern nachfordern kann.
Beide Fristen laufen unabhängig voneinander und sind für Betroffene von großer Bedeutung.
Gesetzliche Grundlagen
Die strafrechtliche Verjährung bei Steuerhinterziehung ist im Strafgesetzbuch (§ 78 StGB) und in der Abgabenordnung (§§ 370, 376 AO) geregelt. Die Höhe der Strafe und die Länge der Verjährungsfrist hängen insbesondere vom Schweregrad der Tat ab.
- Einfache Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Verjährungsfrist 5 Jahre.
- Besonders schwere Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO): Verjährungsfrist 15 Jahre.
Einfache Steuerhinterziehung: Verjährung und Fristen
Bei der einfachen Steuerhinterziehung beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist grundsätzlich 5 Jahre. Diese Frist beginnt mit der Beendigung der Tat zu laufen – also meist mit der Abgabe der falschen Steuererklärung oder dem Zeitpunkt, an dem die Steuer hätte gezahlt werden müssen.
Absolute Verjährung: Selbst bei Unterbrechungen (z. B. durch Ermittlungen) tritt spätestens nach 10 Jahren absolute Verjährung ein.
Besonders schwere Steuerhinterziehung: Verlängerte Verjährung
Seit einer Gesetzesänderung gilt bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Das betrifft insbesondere Fälle, bei denen
- Steuern „in großem Ausmaß“ hinterzogen wurden (ab 50.000 Euro Hinterziehungsbetrag),
- bandenmäßige oder gewerbsmäßige Steuerhinterziehung vorliegt,
- Steuern durch Urkundenfälschung oder andere besonders kriminelle Methoden hinterzogen wurden.
Absolute Verjährung: In diesen Fällen tritt die absolute Verjährung erst nach 37,5 Jahren ein.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Beendigung der Tat. Bei Steuerhinterziehung ist dies meist der Zeitpunkt, an dem die Steuererklärung abgegeben oder die Steuer hätte gezahlt werden müssen. Bei fortgesetzten Taten (z. B. bei mehreren Steuerjahren) beginnt die Frist für jedes Jahr einzeln mit der jeweiligen Tatbeendigung zu laufen.
Beispiel: Wer 2015 eine falsche Steuererklärung für das Jahr 2014 abgibt, für den beginnt die Verjährungsfrist ab dem Tag der Abgabe der Erklärung zu laufen.
Unterbrechung und Ruhen der Verjährung
Die Verjährung kann durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen werden, etwa durch:
- Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
- Durchsuchungen
- Vernehmungen
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen. Die absolute Verjährung (10 bzw. 37,5 Jahre) bleibt jedoch bestehen und kann nicht verlängert werden.
Tipp 💡
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Neben der strafrechtlichen Verjährung gibt es die steuerliche Festsetzungsverjährung. Sie bestimmt, wie lange das Finanzamt Steuern nachfordern kann. Die Fristen sind unterschiedlich geregelt:
- Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung: 10 Jahre (bei einfacher Steuerhinterziehung), 15 Jahre (bei besonders schwerer Steuerhinterziehung).
- Festsetzungsverjährung bei leichtfertiger Steuerverkürzung: 5 Jahre.
Wichtig: Auch wenn die strafrechtliche Verjährung bereits eingetreten ist, kann das Finanzamt unter Umständen noch Steuern nachfordern, solange die Festsetzungsverjährung noch nicht abgelaufen ist.
Die Rolle der Selbstanzeige
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde und die Verjährung noch nicht eingetreten ist. Für eine wirksame Selbstanzeige müssen alle steuerlich noch nicht verjährten Jahre vollständig berichtigt werden. Wer also nur einzelne Jahre angibt, riskiert, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt.
Praktische Bedeutung der Verjährung
Die Verjährung spielt in der Praxis eine große Rolle. Sie entscheidet darüber, ob ein Täter strafrechtlich belangt werden kann und wie weit das Finanzamt Steuern nachfordern darf. Gerade bei Betriebsprüfungen oder dem Ankauf von Steuer-CDs ist die genaue Berechnung der Verjährungsfristen entscheidend für die Verteidigungsstrategie.
Strafen bei Steuerhinterziehung
Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern und dem Schweregrad der Tat:
- Bis 50.000 Euro: Geldstrafe.
- Ab 50.000 Euro: Freiheitsstrafe möglich, ggf. zur Bewährung.
- Ab 1 Million Euro: Zwingend Freiheitsstrafe, keine Bewährung mehr möglich.
In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.
Verwaltungsrechtliche Folgen
Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch verwaltungsrechtliche Folgen, wie:
- Passentzug oder Passversagung
- Waffenschein-Entzug
- Gewerbeuntersagung
- Ausweisung bei Ausländern
Häufige Fragen zur Verjährung bei Steuerhinterziehung
Wann verjährt Steuerhinterziehung?
Einfache Steuerhinterziehung verjährt nach 5 Jahren, besonders schwere Fälle nach 15 Jahren.
Was passiert, wenn die Tat verjährt ist?
Ist die Tat strafrechtlich verjährt, kann keine Strafe mehr verhängt werden. Steuerlich können aber ggf. noch Nachforderungen entstehen, solange die Festsetzungsverjährung nicht abgelaufen ist.
Kann die Verjährung unterbrochen werden?
Ja, durch bestimmte Ermittlungsmaßnahmen. Die absolute Verjährung bleibt aber bestehen.
Gilt die neue 15-jährige Verjährungsfrist auch rückwirkend?
Ja, sie gilt für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht verjährten Taten.
Aktuelle Entwicklungen
Die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 15 Jahre für besonders schwere Fälle ist eine Reaktion auf spektakuläre Steuerstrafverfahren der letzten Jahre und soll die Verfolgung auch komplexer, internationaler Steuerhinterziehungen ermöglichen. Die Rechtsprechung hat die Grenze für das „große Ausmaß“ auf 50.000 Euro festgelegt, was eine erhebliche Verschärfung für Betroffene bedeutet.
Tipps für Betroffene
- Prüfen Sie bei Verdacht auf Steuerhinterziehung immer die Verjährungsfristen für alle betroffenen Jahre.
- Eine Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt.
- Lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt beraten, um Fehler zu vermeiden und die beste Verteidigungsstrategie zu wählen.
Fazit
Die Verjährung bei Steuerhinterziehung ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Folgen. Während einfache Fälle nach 5 Jahren verjähren, können besonders schwere Fälle bis zu 15 Jahre – und in der absoluten Verjährung sogar bis zu 37,5 Jahre – verfolgt werden.
Die genaue Berechnung der Fristen ist entscheidend für die Verteidigung und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um rechtzeitig und umfassend reagieren zu können.
Hinweis: Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht wenden.
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