Möchten Sie wissen, wie Sie einen Verrechnungsscheck richtig weitergeben und welche wichtigen Hinweise Sie dabei beachten sollten?

Der Verrechnungsscheck ist ein klassisches Zahlungsmittel, das trotz digitaler Alternativen in bestimmten Situationen weiterhin genutzt wird – insbesondere im geschäftlichen Bereich, bei Versicherungen oder bei Rückerstattungen.
Doch gerade beim Weitergeben eines Verrechnungsschecks gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Dieser ausführliche Artikel erläutert, was ein Verrechnungsscheck ist, wie er funktioniert, wie Sie ihn weitergeben können und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
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Was ist ein Verrechnungsscheck?
Ein Verrechnungsscheck ist eine spezielle Form des Schecks, der mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ gekennzeichnet ist. Dieser Zusatz bedeutet, dass der Scheck nicht bar ausgezahlt werden darf. Stattdessen wird der Betrag ausschließlich auf das Konto des Empfängers gutgeschrieben. Damit unterscheidet sich der Verrechnungsscheck vom Barscheck, bei dem eine Barauszahlung möglich ist, und vom Orderscheck, der noch zusätzliche Sicherheitsmerkmale aufweist.
Vorteile des Verrechnungsschecks:
- Erhöhte Sicherheit, da keine Barauszahlung möglich ist
- Nachvollziehbarkeit der Zahlung
- Schutz vor Missbrauch, da das Geld nur auf ein Konto überwiesen werden kann
Wie funktioniert ein Verrechnungsscheck?
Der Aussteller eines Verrechnungsschecks füllt ein offizielles Scheckformular seiner Bank aus. Neben Betrag, Ausstellungsdatum und -ort sowie Unterschrift wird der Scheck durch den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ als Verrechnungsscheck gekennzeichnet. Der Empfänger kann den Scheck dann bei seiner eigenen Bank einreichen, die das Geld nach Prüfung auf das angegebene Konto gutschreibt.
Ablauf im Überblick:
- Scheck wird vom Aussteller ausgefüllt und mit „Nur zur Verrechnung“ versehen
- Scheck wird an den Empfänger übergeben
- Empfänger reicht den Scheck bei seiner Bank ein
- Die Bank prüft die Deckung und schreibt den Betrag dem Konto gut
Die Gutschrift erfolgt meist innerhalb von zwei bis sieben Werktagen, bei Auslandschecks kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern.
Weitergabe eines Verrechnungsschecks – Was ist erlaubt?
Übertragbarkeit und Sicherheit
Ein Verrechnungsscheck ist grundsätzlich übertragbar, allerdings nur durch eine offizielle Übertragung, das sogenannte Indossament. Das bedeutet, der ursprüngliche Empfänger kann den Scheck nicht einfach an eine andere Person weitergeben, indem er ihn überreicht. Stattdessen muss der Scheck auf der Rückseite mit einem Indossament versehen werden, das den neuen Berechtigten eindeutig benennt.
Wichtige Hinweise:
- Eine bloße Weitergabe ohne Indossament ist nicht zulässig.
- Das Indossament muss handschriftlich auf der Rückseite des Schecks erfolgen.
- Nur der namentlich benannte neue Empfänger kann den Scheck dann bei seiner Bank einreichen.
Orderscheck als Alternative
Noch sicherer als der Verrechnungsscheck ist der Orderscheck. Hier wird der Name des Berechtigten auf dem Scheck vermerkt, sodass nur diese Person den Scheck einlösen darf. Eine Weitergabe ist auch hier nur durch Indossament möglich, was die Sicherheit zusätzlich erhöht.
Praktische Hinweise zur Ausstellung und Weitergabe
Scheck richtig ausstellen
Beim Ausstellen eines Verrechnungsschecks sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Verwenden Sie ausschließlich offizielle Scheckformulare Ihrer Bank.
- Tragen Sie Betrag, Ausstellungsdatum, -ort und Empfänger sorgfältig ein.
- Notieren Sie die Schecknummer zur eigenen Sicherheit.
- Versehen Sie den Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“.
- Versenden Sie den Scheck bei Bedarf per Einschreiben, insbesondere bei hohen Beträgen.
Scheck weitergeben – Schritt für Schritt
- Indossament anbringen: Möchten Sie den Scheck weitergeben, muss auf der Rückseite ein Indossament mit Name und ggf. Adresse des neuen Empfängers angebracht werden.
- Unterschrift: Das Indossament muss vom bisherigen Berechtigten unterschrieben werden.
- Übergabe: Der Scheck wird nun an den neuen Empfänger übergeben.
- Einreichung: Der neue Empfänger reicht den Scheck bei seiner Bank ein.
Fristen und Besonderheiten
Vorlagefristen beachten
Für die Einlösung eines Verrechnungsschecks gelten strenge Fristen:
- Deutsche Schecks: 8 Tage ab Ausstellungsdatum
- Europäische Schecks: 20 Tage
- Schecks aus Drittstaaten: Bis zu 70 Tage
Nach Ablauf dieser Fristen ist die Bank nicht mehr verpflichtet, den Scheck einzulösen. In der Praxis zeigen sich manche Banken jedoch kulant und akzeptieren verspätete Schecks ausnahmsweise.
Gutschrift unter Vorbehalt
Die Gutschrift des Scheckbetrags erfolgt stets unter Vorbehalt der Einlösung. Das bedeutet, dass das Geld erst endgültig zur Verfügung steht, wenn die Bank des Ausstellers die Zahlung bestätigt hat. Besonders bei größeren Beträgen oder unbekannten Ausstellern kann sich die Verfügbarkeit verzögern.
Risiken und Sicherheitshinweise
Missbrauch und Verlust
Der Verrechnungsscheck bietet durch den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ bereits einen gewissen Schutz vor Missbrauch. Dennoch sollten Sie folgende Sicherheitsmaßnahmen beachten:
- Schecknummer notieren
- Scheck nicht offen liegen lassen
- Bei Verlust sofort die Bank informieren und den Scheck sperren lassen
Wird der Scheck per Post verschickt, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben und das Risiko des Verlusts zu minimieren.
Deckung des Kontos
Ein Scheck darf nur ausgestellt werden, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist. Andernfalls drohen Rücklastschriften und ggf. rechtliche Konsequenzen für den Aussteller.
Kosten und Gebühren
Die Einlösung eines Verrechnungsschecks ist bei vielen Banken für Privatkunden kostenlos, kann aber insbesondere bei Geschäftskonten oder bei Auslandschecks mit Gebühren verbunden sein. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Bank über die geltenden Konditionen.
Häufige Anwendungsfälle
Verrechnungsschecks werden heute vor allem in folgenden Situationen eingesetzt:
- Rückerstattungen von Versicherungen oder Energieversorgern
- Ausgleich von Rechnungen zwischen Geschäftspartnern
- Rückzahlungen bei Vertragsauflösungen
- Zahlungen im Rahmen von gerichtlichen oder behördlichen Vorgängen
Unterschiede zu anderen Scheckarten
Scheckart | Auszahlung | Übertragbarkeit | Sicherheit |
---|---|---|---|
Verrechnungsscheck | Nur Konto | Indossament nötig | Hoch |
Orderscheck | Nur Konto | Indossament nötig | Sehr hoch |
Barscheck | Bar am Schalter | Übertragbar | Niedriger |
Fazit: Verrechnungsscheck weitergeben – Sorgfalt ist Pflicht
Der Verrechnungsscheck ist ein sicheres und bewährtes Zahlungsmittel, wenn Sie einige wichtige Regeln beachten. Die Weitergabe ist nur durch ein korrektes Indossament möglich, das den neuen Berechtigten eindeutig benennt. Achten Sie auf die Einhaltung der Vorlagefristen, die sichere Übergabe (am besten per Einschreiben) und die vollständige und korrekte Ausstellung des Schecks.
Wichtige Checkliste:
- Nur offizielle Scheckformulare verwenden
- „Nur zur Verrechnung“ deutlich vermerken
- Sorgfältig und vollständig ausfüllen
- Schecknummer notieren
- Bei Weitergabe: Indossament auf der Rückseite anbringen
- Fristen einhalten
- Scheck sicher übergeben oder versenden
Mit diesen Hinweisen sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Risiken beim Umgang mit Verrechnungsschecks.
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