Wertstellung und Valuta bei Abbuchungen

Bei der Wertstellung und Valuta von Abbuchungen entstehen oft Verwirrungen. Hier erfahren Sie, wie diese Begriffe Ihr Konto beeinflussen.

Was bedeutet Wertstellung und Valuta bei der Abbuchung

Wertstellung und Valuta sind zwei wichtige Begriffe im Bankwesen, die häufig für Verwirrung sorgen. Insbesondere bei Abbuchungen vom Girokonto ist es wichtig zu verstehen, was diese Begriffe bedeuten und welche Auswirkungen sie auf den Kontostand und die Zinsen haben.

Dieser Artikel erklärt ausführlich die Bedeutung von Wertstellung und Valuta bei Abbuchungen und gibt praktische Tipps für den Umgang damit.


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Was bedeuten Wertstellung und Valuta?

Wertstellung, auch Valuta genannt, bezeichnet das Datum, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam bzw. zinswirksam wird. Das heißt, ab diesem Datum wird der abgebuchte Betrag für die Zinsberechnung berücksichtigt.

Die Begriffe „Wertstellung“ und „Valuta“ werden synonym verwendet und bedeuten dasselbe. Sie stammen ursprünglich aus dem Italienischen („valere“ = wert sein).

Unterschied zwischen Wertstellung und Buchungsdatum

Das Buchungsdatum gibt an, wann ein Zahlungsvorgang im System der Bank eingetragen und bearbeitet wird. Es informiert lediglich über die Kontobewegung, sagt aber nichts darüber aus, ob das Geld tatsächlich schon verfügbar ist.

Die Wertstellung zeigt dagegen den echten Kontostand an. Sie legt fest, ab wann der abgebuchte Betrag den Kontostand verringert und für die Zinsberechnung relevant wird. Wertstellungs- und Buchungsdatum können voneinander abweichen.

Beispiel:

  • Buchungsdatum einer Abbuchung: 27.05.
  • Wertstellungsdatum: 28.05.
  • Abbuchung wird am 27.05. im Konto vermerkt, wirkt sich aber erst ab dem 28.05. auf Kontostand und Zinsen aus

Bedeutung der Wertstellung für Banken

Für Banken ist die Wertstellung entscheidend für die Zinsberechnung. Zinsen für Sollsalden wie Dispokredite oder Darlehen werden ab dem Wertstellungsdatum der Abbuchung berechnet. Je später die Wertstellung erfolgt, desto später beginnt der Zinseszeitraum.

Durch eine spätere Wertstellung von Abbuchungen können Banken also Zinsgewinne erzielen, da Kunden erst ab dem Wertstellungsdatum Zinsen auf den Sollsaldo zahlen müssen. Andererseits tragen Banken auch ein gewisses Risiko, wenn sie Beträge vor der Wertstellung verfügbar machen.

Auswirkungen auf Bankkunden

Für Bankkunden kann eine Wertstellung, die nach dem Buchungsdatum liegt, unangenehme Folgen haben:

  • Gefahr der Kontoüberziehung: Wird über einen abgebuchten Betrag verfügt, bevor er valutarisch wirksam geworden ist, kann das Konto ungewollt überzogen werden. Beispiel: 1000€ Guthaben, 1500€ Abbuchung gebucht aber noch nicht valutiert. Verfügt der Kunde über die 1000€, überzieht er sein Konto um 500€ und muss dafür Überziehungszinsen zahlen.
  • Späterer Zinsbeginn bei Gutschriften: Auch Gutschriften wie Gehalt oder Rückerstattungen werden oft erst 1–2 Tage nach der Buchung valutarisch wirksam. Das heißt, Habenzinsen gibt es erst ab dem Wertstellungsdatum.
  • Intransparenz: Durch abweichende Wertstellungs- und Buchungsdaten fällt es Kunden schwer, den tatsächlichen Kontostand zu überblicken. Der Kontoauszug zeigt nicht immer die Realität.

Gesetzliche Regelungen

Um Kunden zu schützen und mehr Transparenz zu schaffen, gibt es inzwischen gesetzliche Regelungen zur Wertstellung:

  • Überweisungen: Seit Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie gelten verkürzte Fristen. Überweisungen in Euro innerhalb des EWR müssen spätestens 1 Tag nach Buchung valutiert werden, beleghaft beauftragte Überweisungen innerhalb von 2 Tagen. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb des EWR gilt eine Frist von 4 Tagen.
  • Bareinzahlungen: Laut BGH-Urteil von 1989 müssen Bareinzahlungen auf Girokonten taggleich wertgestellt werden. Eine spätere Wertstellung benachteiligt Kunden unangemessen.
  • Lastschriften: Für Lastschriftabbuchungen gibt es keine gesetzlichen Wertstellungsfristen. Banken müssen den abgebuchten Betrag aber unverzüglich nach Eingang valutieren.

Tipps für Bankkunden

Um böse Überraschungen zu vermeiden und die Vorteile der Wertstellung zu nutzen, sollten Bankkunden folgendes beachten:

  • Kontostand im Blick behalten: Prüfen Sie regelmäßig Kontoauszüge und Umsätze. Bedenken Sie, dass gebuchte Beträge ggf. noch nicht valutarisch wirksam sind. Orientieren Sie sich am „valutarischen Saldo“.
  • Limits einrichten: Vereinbaren Sie Limits für Abbuchungen und Verfügungen, um versehentliche Überziehungen zu vermeiden. Viele Banken bieten das kostenlos an.
  • Fristen beachten: Beachten Sie die Wertstellungsfristen für Überweisungen und Lastschriften. Planen Sie Zahlungen frühzeitig, damit das Geld rechtzeitig valutarisch verfügbar ist.
  • Wertstellungsklauseln prüfen: Achten Sie in den AGB und Preisverzeichnissen der Bank auf Wertstellungsklauseln. Dort ist geregelt, wann Beträge valutiert werden. Hinterfragen Sie ggf. kundenunfreundliche Regelungen.
  • Valutarischen Zinsgewinn nutzen: Terminieren Sie Gutschriften wie Gehalt oder Rückerstattungen möglichst so, dass die Wertstellung vor einem Monatswechsel liegt. So erhalten Sie Habenzinsen bereits ab dem neuen Monat.

Fazit

Wertstellung und Valuta haben große Bedeutung für den tatsächlichen Kontostand und die Zinsberechnung bei Abbuchungen. Für Bankkunden ist es wichtig, die Unterschiede zum Buchungsdatum zu kennen und die Auswirkungen zu bedenken.

Durch aufmerksame Kontoführung, frühzeitige Planung und clevere Terminierung lassen sich die Vorteile der Wertstellung nutzen und Fallstricke vermeiden. Gesetzliche Regelungen sorgen zudem für mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit bei der Wertstellung.


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