Kindergeldnummer herausfinden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wissen Sie nicht, wie Sie Ihre Kindergeldnummer herausfinden? Stehen Sie vor einem Rätsel und benötigen eine klare Anleitung? Hier ist Ihr Leitfaden!

Wo steht die Kindergeldnummer

In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen rund um die Kindergeldnummer beantwortet. Es wird erläutert, wie man die Nummer herausfinden kann, wo sie zu finden ist und für welche Vorgänge sie gebraucht wird.

Zudem wird erklärt, ob sich die Nummer ändert, wie lange sie gilt und ob sich mit ihr der Bearbeitungsstand des Kindergeldantrags verfolgen lässt.


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Damit erhalten Eltern einen umfassenden Überblick über die Kindergeldnummer – von der Beantragung bis hin zu den Anwendungsfällen im Kindergeldalltag. Der Artikel informiert kompakt und verständlich über dieses wichtige Thema.

Wie finde ich meine Kindergeldnummer heraus?

Die Kindergeldnummer ist eine persönliche Identifikationsnummer, die Eltern bei der Beantragung von Kindergeld von der Familienkasse zugeteilt bekommen. Sie dient dazu, den Kindergeldbezug einem bestimmten Kind zuzuordnen. Die Nummer bleibt während des gesamten Kindergeldbezugs gleich.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die eigene Kindergeldnummer herauszufinden:

  • Kindergeldbescheid: Die Kindergeldnummer steht auf dem schriftlichen Bescheid, den Eltern nach der Antragstellung von der Familienkasse zugesandt bekommen. Hier findet sich die Nummer gleich zu Beginn unter den persönlichen Angaben.
  • Mitteilung der Familienkasse: Man kann sich direkt an die zuständige Familienkasse wenden und nach der Kindergeldnummer fragen. Dafür benötigt man seine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse.
  • Online-Abfrage: Über das Online-Portal der Familienkassen lässt sich die Kindergeldnummer mit dem Personalausweis oder der eID-Funktion des Personalausweises abfragen.
  • Kontoauszüge: Die Kindergeldnummer ist auf den Kontoauszügen vermerkt, wenn das Kindergeld darüber ausgezahlt wird.
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung: Arbeitgeber, die das Kindergeld mit dem Lohn oder Gehalt auszahlen, vermerken die Nummer in der Abrechnung.
  • Mitteilung durch Kindergeldstelle: Wurde das Kindergeld nicht von den Eltern selbst beantragt, sondern durch eine andere Stelle wie das Jugendamt, kann man sich an diese wenden.
  • Rückfrage beim aktuellen Kindergeldempfänger: Wurde die Zahlung bereits auf ein anderes Konto übertragen, kann man nachfragen, ob der neue Empfänger die Nummer kennt.

Kann ich meine Kindergeldnummer online abfragen?

Ja, die Kindergeldnummer lässt sich online auf dem Portal der Familienkassen abfragen. Dafür benötigt man entweder den Personalausweis, um sich über die eID-Funktion auszuweisen, oder die Zugangsdaten für das Online-Portal.

Nach der Anmeldung kann man unter dem Punkt „Kindergeld“ die Kindergeldnummer abrufen. Sie wird dann angezeigt, sofern bereits Kindergeld beantragt wurde. Statt der vollständigen Nummer werden allerdings nur die letzten vier Stellen aus Datenschutzgründen angezeigt.

Eine weitere Möglichkeit ist die App „Kindergeld Digital“. Nach dem Login werden hier ebenfalls die letzten vier Stellen der Kindergeldnummer angezeigt.

Die Online-Abfrage ist kostenlos und rund um die Uhr möglich. Allerdings erhält man nur die letzten vier Ziffern der Kindergeldnummer. Für eine Vollabfrage muss man sich an die Familienkasse wenden.

Muss ich meine Kindergeldnummer kennen, um Kindergeld zu beantragen?

Nein, für einen Kindergeldantrag ist die Kenntnis der Kindergeldnummer nicht erforderlich. Sie wird erst nach der Antragstellung von der Familienkasse vergeben.

Für einen Kindergeldantrag benötigt man folgende Angaben:

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand
  • Daten des Kindes wie Name, Geburtsdatum, ggf. Steueridentifikationsnummer
  • Angaben zum Konto für die Kindergeldzahlung
  • Nachweis der Beziehung zwischen Kind und Antragsteller
  • ggf. ergänzende Nachweise wie Geburtsurkunde, Meldebestätigung usw.

Erst nach der Prüfung des Antrags erhält man von der Familienkasse den schriftlichen Kindergeldbescheid mitsamt der neu zugeteilten Kindergeldnummer. Diese muss man sich merken, da sie künftig immer wieder benötigt wird, etwa bei Änderungsmitteilungen. Die Nummer selbst muss aber nicht bereits für den Erstantrag vorliegen.

Brauche ich die Kindergeldnummer, um den Kinderfreibetrag geltend zu machen?

Für die Geltendmachung des Kinderfreibetrags bei der Einkommensteuererklärung ist die Angabe der Kindergeldnummer nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich.

Der Kinderfreibetrag mindert wie das Kindergeld die Steuerlast von Eltern. Beantragt man Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag automatisch berücksichtigt. Stattdessen kann man aber auch auf das Kindergeld verzichten und dafür den Kinderfreibetrag nutzen.

Macht man den Kinderfreibetrag geltend, muss das Kind auf der Anlage Kind der Steuererklärung angegeben werden. Hier besteht die Möglichkeit, aber keine Pflicht, auch die Kindergeldnummer einzutragen.

Die Kindergeldnummer dient der Finanzverwaltung dann als Nachweis und erleichtert die Überprüfung, ob für das Kind auch tatsächlich Kindergeld beantragt wurde. Fehlt die Nummer, kann es zu Rückfragen seitens des Finanzamts kommen. Daher ist die Angabe sinnvoll, auch wenn sie rechtlich nicht vorgeschrieben ist.

Wofür benötige ich die Kindergeldnummer?

Die Kindergeldnummer dient als Identifikationsnummer und ist daher für viele Vorgänge rund ums Kindergeld erforderlich:

  • Änderungsmitteilungen: Bei Änderungen wie Adresswechsel, Kontowechsel, Namensänderung usw. muss die Kindergeldnummer angegeben werden.
  • Kindergeldeinstellung: Sollen die Zahlungen eingestellt werden, ist die Nummer anzugeben.
  • Einkommensteuer: Die Nummer erleichtert den Abgleich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.
  • Rückfragen: Bei Rückfragen der Familienkasse dient die Nummer der eindeutigen Identifizierung.
  • Kindergeldantrag: Auch für weitere Kindergeldanträge benötigt man die bestehende Nummer.
  • Nachzahlungen: Werden Kindergeldzahlungen nachgeholt, ist die Nummer anzugeben.
  • Online-Abfrage: Die Kindergeldnummer ist Voraussetzung, um den Bezug online abzufragen.
  • Kinderzuschlag: Beim Antrag auf Kinderzuschlag ist die Kindergeldnummer mitzuteilen.
  • Kinderbetreuungskosten: Auch hier erleichtert die Nummer die Bearbeitung.

Die Kindergeldnummer sollte man also immer parat haben, wenn es um kinderbezogene Leistungen geht.

Kann mir die Familienkasse meine Kindergeldnummer mitteilen?

Ja, die Familienkasse kann einem auf Nachfrage die eigene Kindergeldnummer mitteilen. Dafür muss man seine Identität nachweisen.

Möglich ist eine schriftliche oder telefonische Anfrage bei der zuständigen Familienkasse. Hier sollte man folgende Angaben machen:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Ggf. bisherige Anschriften
  • Name und Geburtsdatum des Kindes

Die Familienkasse überprüft dann im System, ob eine Kindergeldnummer hinterlegt ist und teilt diese schriftlich oder am Telefon mit. Wichtig ist, dass die Personendaten exakt mit den hinterlegten Daten übereinstimmen, da die Nummer sonst nicht herausgegeben werden darf.

Alternativ kann man die Kindergeldnummer auch über das Online-Portal der Familienkassen abfragen, wenn man Zugangsdaten besitzt. Hier werden aus Datenschutzgründen allerdings nur die letzten vier Stellen angezeigt. Für die Vollabfrage muss man Kontakt zur Familienkasse aufnehmen.

Bekomme ich automatisch eine Kindergeldnummer zugewiesen?

Ja, mit der Antragstellung und Bewilligung von Kindergeld erhält man automatisch eine persönliche Kindergeldnummer von der Familienkasse zugeteilt.

Die Nummer muss nicht eigens beantragt werden, sondern wird von der Familienkasse nach der Prüfung des Kindergeldantrags vergeben. Dabei handelt es sich um eine bundeseinheitliche, zwölfstellige Identifikationsnummer. Die Kindergeldnummer ist einzigartig und ändert sich während des gesamten Kindergeldbezugs nicht.

Im Kindergeldbescheid, der nach der Antragsbearbeitung zugesandt wird, ist die Nummer dann unter den persönlichen Angaben aufgeführt. Spätestens mit Erhalt des Bescheids erfährt man also die eigene Kindergeldnummer.

Auch bei der erstmaligen Beantragung von Kindergeld für weitere Kinder wird automatisch jeweils eine neue Nummer vergeben. Die Eltern müssen dies nicht gesondert beantragen, sondern erhalten die Mitteilung im Bescheid.

Ändert sich meine Kindergeldnummer, wenn sich meine Daten ändern?

Die Kindergeldnummer ist eine dauerhafte Identifikationsnummer, die sich nicht ändert. Sie bleibt auch bei Änderungen der persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Kontoverbindung gleich.

Beispiele, bei denen die Kindergeldnummer unverändert bleibt:

  • Heirat und Namensänderung: Auch wenn der eigene Name sich durch Heirat ändert, bleibt die Kindergeldnummer gleich.
  • Umzug: Ein Umzug, auch in ein anderes Bundesland, führt nicht zu einer neuen Kindergeldnummer.
  • Kontowechsel: Bei einem Wechsel der Kontoverbindung für die Kindergeldzahlung ändert sich die Nummer nicht.
  • Änderung der Familienkasse: Eine neue Zuständigkeit der Familienkasse hat keinen Einfluss auf die Kindergeldnummer.
  • Erreichen der Volljährigkeit: Selbst wenn das Kind volljährig wird, behält es seine Kindergeldnummer.
  • Geburtsname nach Scheidung: Auch die Rückkehr zum Geburtsnamen führt nicht zu einer neuen Nummer.

Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen vergeben Familienkassen eine neue Kindergeldnummer, etwa bei Namensgleichheit.

Gilt die Kindergeldnummer lebenslang oder muss ich sie irgendwann neu beantragen?

Die Kindergeldnummer ist eine dauerhafte Identifikationsnummer, die lebenslang gilt. Es ist nicht nötig, sie nach einer bestimmten Zeit neu zu beantragen.

Die Kindergeldnummer bleibt während des gesamten Kindergeldbezugs immer gleich. Sie ändert sich auch nicht, wenn beispielsweise:

  • das Kind volljährig wird
  • die Schule oder Ausbildung abgeschlossen wird
  • die Familienkasse wechselt
  • die Kontodaten aktualisiert werden

„Die Kindergeldnummer dient der eindeutigen Identifizierung des kindergeldberechtigten Kindes. Sie wird bei der erstmaligen Gewährung von Kindergeld vergeben und behält ihre Gültigkeit für den gesamten Kindergeldbezug des Kindes.“

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Namensgleichheit von Kindergeldberechtigten, kann die Familienkasse eine neue Nummer vergeben. Ansonsten behält jedes Kind seine Kindergeldnummer lebenslang.

Kann ich mit der Kindergeldnummer den Bearbeitungsstand meines Kindergeldantrags überprüfen?

Mit der Kindergeldnummer lässt sich online der Bearbeitungsstand eines laufenden Kindergeldantrags abfragen.

Dafür muss man sich auf dem Portal der Familienkasse anmelden. Nach Eingabe der Kindergeldnummer erhält man Informationen zum Stand der Antragsbearbeitung:

  • Eingangsbestätigung
  • Prüfung läuft noch
  • Bescheid versandt am

„Über das Online-Portal der Familienkasse können Kindergeldberechtigte mit ihrer persönlichen Kindergeldnummer den Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen.“

Auch telefonisch kann man mit der Kindergeldnummer bei der Familienkasse nachfragen, wie weit die Bearbeitung des Antrags fortgeschritten ist. So lässt sich verfolgen, ob der Bescheid bald zu erwarten ist oder der Antrag noch geprüft wird.

Wie lange dauert es, bis ich nach der Beantragung meine Kindergeldnummer erhalte?

In der Regel dauert es zwischen 4 bis 8 Wochen nach Antragstellung, bis die Kindergeldnummer mitgeteilt wird.

Der Ablauf ist folgender:

  1. Kindergeld beantragen
  2. Antrag wird von der Familienkasse geprüft (bis zu 8 Wochen)
  3. Bescheid und Kindergeldnummer werden verschickt
  4. Kindergeldnummer steht im Bescheid

„Nach der Antragstellung vergehen routinemäßig circa 4 bis 8 Wochen, bis der Kindergeldbescheid mit der neu zugeteilten Kindergeldnummer verschickt wird.“

In Einzelfällen kann es bei aufwendigeren Prüfungen auch länger dauern. Spätestens nach der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von 6 Monaten hat man aber Gewissheit.

Mit der Kindergeldnummer kann man online den Bearbeitungsstand abfragen. So lässt sich einschätzen, wann circa mit dem Bescheid und der Nummer zu rechnen ist.

Fazit

Die Kindergeldnummer ist eine wichtige Identifikationsnummer, die Eltern das Leben erleichtert. Sie gilt lebenslang für das Kind und ermöglicht einen einfachen Schriftverkehr mit den Behörden.

Die Nummer wird automatisch mit dem Kindergeldbescheid, etwa 4 bis 8 Wochen nach Antragstellung, mitgeteilt. Online lässt sich mit der Nummer der Bearbeitungsstand des Antrags verfolgen.


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