Werkstudierenden Abrechnung: Gehalt, Steuern und Versicherungen

Verdienen Sie als Werkstudent und sind unsicher über Gehaltsabrechnung, Steuern und Sozialversicherung? Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Werkstudenten Abrechnung Gehalt, Steuern und Versicherungen

Als Werkstudent oder Werkstudentin genießt man viele Vorteile, insbesondere bei Steuern und Sozialabgaben. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, wenn es um das Gehalt, die Besteuerung und die Sozialversicherungen geht.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über alles Wissenswerte zur Abrechnung als Werkstudent.


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Gehalt und Steuern

Steuerfreibetrag und Steuerpflicht

Werkstudierende steht ein jährlicher Steuerfreibetrag von derzeit 11.604 Euro zu (Stand 2024). Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Zusätzlich werden noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und ein Sonderpauschbetrag von 36 Euro abgezogen. Effektiv können Werkstudierende somit bis zu 12.870 Euro im Jahr verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen. Das entspricht 1.072,50 Euro pro Monat.

Liegt das Jahreseinkommen als Werkstudent über dem Steuerfreibetrag, fällt Lohnsteuer an. Der Steuersatz liegt dann in der Regel bei mindestens 14% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, da Werkstudierende meist in Steuerklasse 1 eingruppiert sind. Der genaue Steuersatz hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Steuerklassen

Werkstudierende fallen in der Regel in Steuerklasse 1, solange sie ledig sind und keine Kinder haben. Durch Heirat oder die Geburt eines Kindes kann sich die Steuerklasse ändern, was Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer hat.

Steuererklärung

Auch wenn keine Lohnsteuer anfällt, kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für Werkstudierende lohnen. Denn mit der Steuererklärung lassen sich Werbungskosten wie Bücher, Laptops oder Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Wurde bereits Lohnsteuer abgeführt und liegt das Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag, bekommt man zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet.

Für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung hat man bis zu 4 Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2023 kann also noch bis Ende 2027 eingereicht werden.

Sozialversicherungen

Kranken- und Pflegeversicherung

Werkstudierende sind in der Regel versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung, solange sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es fallen dann keine Beiträge für diese Versicherungen an.

Unter 25-jährige Werkstudierende können bis zu einem Einkommen von 553,33 Euro pro Monat kostenfrei familienversichert bleiben. Liegt das Einkommen darüber, ist eine eigene Krankenversicherung nötig. Die studentische Krankenversicherung kostet dann im Schnitt 83 Euro monatlich.

Arbeitslosenversicherung

Auch in der Arbeitslosenversicherung sind Werkstudierende versicherungsfrei, solange die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt. Es müssen keine Beiträge entrichtet werden.

Rentenversicherung

Lediglich in die Rentenversicherung müssen Werkstudierende einzahlen, wenn sie mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Der Beitragssatz liegt bei 18,6%, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Beiträge teilen und jeweils 9,3% tragen.

Arbeitszeitgrenzen beachten

Um in den Genuss der Versicherungsfreiheit und reduzierter Sozialabgaben zu kommen, müssen Werkstudierende die 20-Stunden-Grenze einhalten. In der Vorlesungszeit dürfen sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien auch mehr.

Allerdings darf die 20-Stunden-Grenze während des Jahres an höchstens 26 Wochen überschritten werden. Ansonsten droht der Verlust des Werkstudierendenstatus und damit einhergehend auch der Verlust von Privilegien wie der Versicherungsfreiheit.

Weitere Aspekte

Mindestlohn

Auch für Werkstudierende gilt der gesetzliche Mindestlohn, der aktuell (2024) bei 12 Euro pro Stunde liegt. Je nach Branche, Unternehmen und Fortschritt im Studium können die Stundenlöhne aber auch deutlich darüber liegen, im Schnitt bei etwa 13 Euro.

Kindergeld

Werkstudierende unter 25 Jahren haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld, solange sie die jährliche Einkommensgrenze von 5.421,84 Euro nicht überschreiten. Alles was darüber hinaus verdient wird, wird vom Kindergeld abgezogen.

BAföG

Wer BAföG bezieht, darf als Werkstudent nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, da ansonsten Abzüge beim BAföG drohen. Die Grenze von 520 Euro gilt auch für den Bezug von Wohngeld.

Fazit

Werkstudierende profitieren von zahlreichen Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben. Durch den Steuerfreibetrag von 11.604 Euro (2024) bleibt ein Großteil des Einkommens steuerfrei. Lediglich bei Überschreiten dieser Grenze fällt Lohnsteuer an, dann meist mit einem Steuersatz von mindestens 14%.

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Werkstudierende versicherungsfrei und müssen keine Beiträge entrichten, solange sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Lediglich in die Rentenversicherung ist ab einem Monatseinkommen von 520 Euro einzuzahlen.

Um den Werkstudierendenstatus und die damit verbundenen Vorteile nicht zu verlieren, darf die 20-Stunden-Grenze pro Woche nur an maximal 26 Wochen im Jahr überschritten werden. Ansonsten droht eine Einstufung als normaler Arbeitnehmer mit entsprechend höheren Abgaben.

Trotz Steuerfreiheit kann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen, um Werbungskosten geltend zu machen oder zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Hierfür hat man bis zu 4 Jahre Zeit.

Unter 25-jährige Werkstudierende, die die Einkommensgrenze von 5.421,84 Euro im Jahr einhalten, bekommen zudem weiterhin Kindergeld. BAföG-Empfänger dürfen maximal 520 Euro pro Monat verdienen, um keine Abzüge zu riskieren.

Insgesamt bietet ein Werkstudierendenjob neben der Möglichkeit, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln, auch finanzielle Vorteile durch reduzierte Steuern und Sozialabgaben. Allerdings sollte man die Arbeitszeitgrenzen im Blick behalten. Mit einer guten Planung lässt sich das Studium ideal mit einem Werkstudierendenjob kombinieren.


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