Sind PayPal Gebühren umsatzsteuerpflichtig? Erklärung

Sind Sie sich unsicher, ob die Gebühren, die PayPal erhebt, der Umsatzsteuer unterliegen? Hier erfahren Sie, wie diese finanzielle Frage Sie betrifft.

Sind PayPal Gebühren umsatzsteuerpflichtig Erklärung

PayPal ist eines der beliebtesten und meistgenutzten Online-Bezahlsysteme weltweit. Für viele Unternehmen und Online-Händler ist die Abwicklung von Zahlungen über PayPal unverzichtbar geworden.

Doch bei der Nutzung von PayPal fallen für den Zahlungsempfänger Gebühren an. Eine wichtige Frage, die sich dabei stellt, ist: Sind diese PayPal Gebühren umsatzsteuerpflichtig? Die Antwort darauf hat Auswirkungen auf die korrekte Verbuchung und steuerliche Behandlung der Gebühren.


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Welche Gebühren erhebt PayPal?

PayPal berechnet für die Nutzung seiner Dienste verschiedene Gebühren, die vom Zahlungsempfänger zu tragen sind. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Transaktion, dem Zahlungsbetrag und dem Land, in dem die Zahlung erfolgt.

Die wichtigsten Gebühren, die bei der Nutzung von PayPal anfallen, sind:

  • Empfangsgebühr für gewerbliche Zahlungen: 2,49% + 0,35 EUR pro Transaktion
  • Gebühr für Zahlungen aus dem Ausland: Zusätzlich 1-2% Aufschlag
  • Rückbuchungsgebühr: Bis zu 16 EUR pro Rückbuchung
  • Währungsumrechnungsgebühr: 3% auf den umgerechneten Betrag

Für den Zahlungsempfänger stellt sich nun die Frage, ob auf diese Gebühren Umsatzsteuer anfällt und wie sie korrekt zu verbuchen sind.

Umsatzsteuerliche Behandlung von PayPal Gebühren

Grundsätzlich gilt: Auf die PayPal Gebühren fällt in Deutschland und der EU keine Umsatzsteuer an. PayPal Gebühren sind als Nebenkosten des Geldverkehrs zu betrachten und unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen gemäß § 4 Nr. 8 UStG.

Das bedeutet konkret:

  • PayPal stellt für die Gebühren keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis.
  • Der Zahlungsempfänger kann aus den PayPal Gebühren keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
  • Die Gebühren mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Beispiel: Ein Händler verkauft Waren im Wert von 119 EUR (inkl. 19% USt). Der Kunde zahlt per PayPal. PayPal zieht 3,32 EUR Gebühren vom Zahlungsbetrag ab und überweist dem Händler 115,68 EUR. Der Händler muss in diesem Fall die Umsatzsteuer auf den vollen Betrag von 119 EUR abführen. Die PayPal Gebühr von 3,32 EUR mindert nicht die Steuerbemessungsgrundlage.

Korrekte Verbuchung der PayPal Gebühren

Für die korrekte Verbuchung der PayPal Gebühren in der Buchhaltung gelten folgende Grundsätze:

  1. PayPal Konto wie Bankkonto behandeln
    Das PayPal Konto ist wie ein reguläres Geschäftskonto zu behandeln. Zahlungseingänge und Gebühren sind zeitnah und einzeln zu erfassen.
  2. Erlöse und Gebühren brutto verbuchen
    Die vereinnahmten Erlöse sind in voller Höhe (brutto) zu verbuchen, auch wenn PayPal direkt Gebühren einbehält. Die PayPal Gebühren sind separat als Betriebsausgaben zu erfassen.

Beispiel Buchungssatz:

Konto Soll Haben
PayPal 1.000 EUR
an Erlöse 1.000 EUR
PayPal Gebühren 20 EUR 
an PayPal 20 EUR
  1. Richtige Zuordnung der Gebühren
    Die PayPal Gebühren sind dem Konto „Nebenkosten des Geldverkehrs“ zuzuordnen. Im SKR03 ist dies das Konto 4970, im SKR04 das Konto 6855.
  2. Keine Verrechnung mit Umsatzsteuer
    Da die PayPal Gebühren nicht der Umsatzsteuer unterliegen, dürfen sie nicht mit der vereinnahmten Umsatzsteuer saldiert werden. Es ist kein Vorsteuerabzug aus den Gebühren möglich.

Besonderheiten bei Rückerstattungen und Gutschriften

Erstattet ein Händler einem Kunden den vollständigen oder teilweisen Kaufpreis zurück, erhält er auch die ursprünglich gezahlten PayPal Gebühren anteilig zurück. Die Rückerstattung der Gebühren ist als Betriebseinnahme zu verbuchen.

Beispiel Buchungssatz Rückerstattung:

Konto Soll Haben 
PayPal 100 EUR
an Erlöse 80 EUR
an Umsatzsteuer 16 EUR
an PayPal Gebühren 4 EUR

Fazit

Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung und Verbuchung der PayPal Gebühren ist für Online-Händler und Unternehmen essenziell, um Fehler in der Buchhaltung und Steuererklärung zu vermeiden. Wichtig ist dabei:

  • PayPal Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer
  • Erlöse sind in voller Höhe (brutto) zu verbuchen
  • Gebühren sind separat als Betriebsausgaben zu erfassen
  • Vorsteuerabzug aus Gebühren ist nicht möglich
  • Rückerstattungen sind korrekt zu erfassen

Durch die konsequente Anwendung dieser Regeln ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Umsatzsteuerbehandlung der PayPal Transaktionen sichergestellt.


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