Wissen Sie, wie viel ein Bürgergeld-Empfänger monatlich bekommt? Die Summe könnte Sie überraschen. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 fragen sich viele Bürger, wie hoch die monatlichen Zahlungen für die Empfänger tatsächlich sind.
Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den Details der Berechnung und den konkreten Beträgen.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld können erwerbsfähige Personen erhalten, die hilfebedürftig sind. Das bedeutet, sie können ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Erwerbseinkommen oder vorhandenes Vermögen sichern.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die:
- das 15. Lebensjahr vollendet haben
- bisher nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben
- erwerbsfähig sind
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- bedürftig sind
Kein Anspruch besteht für Personen, die sich in Ausbildung befinden. Studierende können stattdessen BAföG beantragen.
Bürgergeld erhalten auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit anspruchsberechtigten Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu zählen unter anderem Kinder unter 15 Jahren.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz?
Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich 502 Euro für alleinstehende Erwachsene. Das ist eine Erhöhung von 53 Euro im Vergleich zum vorherigen Hartz IV-Regelsatz.
Der Regelsatz deckt laut Gesetz die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie Bedürfnisse des täglichen Lebens ab. Auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben soll damit abgesichert sein.
Die Höhe des Regelsatzes wird regelmäßig von der Bundesregierung überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei werden die Preisentwicklung und das soziokulturelle Existenzminimum berücksichtigt.
Für Kinder und Jugendliche gelten gestaffelte Regelsätze, die mit zunehmendem Alter ansteigen. Der höchste Regelsatz für Kinder beträgt 420 Euro.
In einer Bedarfsgemeinschaft erhält jede Person den für sie geltenden Regelsatz. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus der Summe der einzelnen Regelsätze.
Welche Kosten übernimmt das Bürgergeld noch?
Neben dem Regelsatz übernimmt das Bürgergeld auch noch weitere Kosten, um den Lebensunterhalt der Berechtigten sicherzustellen:
- Unterkunft und Heizung: Die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft sowie die angemessenen Heizkosten werden in der Regel vollständig übernommen.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden vom Jobcenter bezahlt.
- Mehrbedarfe: In bestimmten Lebenslagen wie Schwangerschaft oder bei krankheitsbedingten Kosten können Mehrbedarfe beantragt werden.
- Bildung und Teilhabe: Kosten für Schulausflüge, Mittagessen oder Nachhilfe können für Kinder übernommen werden.
- Einrichtungsgegenstände: Bei Neu- oder Umzug gibt es Geld für die Erstausstattung der Wohnung.
Insgesamt soll durch diese Leistungen neben dem Regelsatz ein menschenwürdiges Existenzminimum abgesichert werden. Die Kosten werden dabei immer an der konkreten Lebenssituation ausgerichtet.
Wie wird das Einkommen angerechnet?
Das Einkommen von Bürgergeld-Empfängern wird grundsätzlich auf den Leistungsanspruch angerechnet. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden.
Folgende Einkommensarten werden berücksichtigt:
- Erwerbseinkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit
- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
- Renten, Pensionen und andere Sozialleistungen
Nicht als Einkommen angerechnet werden:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhaltszahlungen
- Einkommen der Kinder unter 15 Jahren
Vom Einkommen wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro abgezogen. Hinzu kommen unter anderem Freibeträge für Erwerbstätige und Kinder. Das verbleibende Einkommen wird zu 80 oder 90 Prozent auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.
Durch die Freibeträge soll ein Anreiz geschaffen werden, auch bei Bürgergeldbezug einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen wird jedoch nie vollständig anrechnungsfrei gestellt, um den Grundsatz der Bedürftigkeit zu wahren.
Welche Sanktionen gibt es beim Bürgergeld?
Beim Bürgergeld können gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Sanktionen verhängt werden, wenn diese gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen. Folgende Sanktionen sind möglich:
- Bei einem erstmaligen Pflichtverstoß wird der Regelsatz um 10% für einen Monat gekürzt.
- Bei einer wiederholten Pflichtverletzung werden 30% des Regelsatzes für zwei Monate gestrichen.
- Bei jedem weiteren Verstoß entfällt der Regelsatz vollständig, auch die Kosten der Unterkunft werden gekürzt. Dies gilt für drei Monate.
Sanktionen sollen als letztes Mittel die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherstellen. Kürzungen um mehr als 30% sind mit dem Bürgergeld entfallen. Zudem gibt es vereinfachte Möglichkeiten zur Aufhebung von Sanktionen.
Wie kann man Bürgergeld beantragen?
Bürgergeld kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor Ort beantragt werden. Dies ist auch online über die Website www.jobcenter.digital möglich.
Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:
- Personalausweis oder Pass
- Nachweis über Einkommen, Vermögen und Kosten für Unterkunft
- Unterlagen zu familiären Verhältnissen (z.B. Geburtsurkunden von Kindern)
- Nachweise bei Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung)
- IBAN und BIC für die Überweisung
Nach Antragstellung findet in der Regel ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter statt. Dort können alle offenen Fragen geklärt werden. Anschließend ergeht ein schriftlicher Bescheid über die Bewilligung des Bürgergeldes.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Ablauf des Monats gestellt wird, ab dem Bürgergeld gezahlt werden soll. Ansonsten besteht erst ab dem Folgemonat ein Anspruch. Die Auszahlung erfolgt dann jeweils am Ersten des Monats im Voraus.
Fazit: So viel Geld erhalten Bürgergeld-Empfänger
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Höhe des Bürgergeldes ganz individuell berechnet wird und sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzt. Der Regelsatz beträgt für Alleinstehende 502 Euro, kann aber durch Mehrbedarfe oder Sanktionen verändert werden.
Zusätzlich übernimmt das Bürgergeld die Kosten für Unterkunft, Heizung und Krankenversicherung. Mit den angepassten Freibeträgen soll ein Anreiz für Erwerbstätigkeit geschaffen werden. Insgesamt soll so trotz Bedürftigkeit ein menschenwürdiges Existenzminimum ermöglicht werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, lässt sich nur durch einen Antrag beim zuständigen Jobcenter klären. Die individuelle Berechnung hängt von den konkreten Lebensumständen ab. Klar ist aber, dass das Bürgergeld bedarfsgerechter ausgestaltet wurde als die vorherige Grundsicherung.
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung:Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA! >>