Bürgergeld-Empfänger: So viel Geld gibt es monatlich

Wissen Sie, wie viel Bürgergeld-Empfänger monatlich erhalten und welche Voraussetzungen dafür gelten? Erfahren Sie hier die wichtigsten Details kompakt erklärt.

Wie viel Geld bekommt ein Bürgergeld-(Hartz-IV)-Empfänger

Das Bürgergeld ist seit 2023 die zentrale Grundsicherungsleistung in Deutschland und hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Es soll Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Doch wie viel Geld erhalten Bürgergeld-Empfänger tatsächlich pro Monat?

Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Leistungen? Und wie setzt sich der Gesamtbetrag zusammen? Im Folgenden finden Sie einen umfassenden Überblick über die monatlichen Leistungen, Anspruchsvoraussetzungen, Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Bürgergeld im Jahr 2025.


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Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Es richtet sich an erwerbsfähige Menschen, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ziel ist es, das Existenzminimum zu sichern und gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Leistungsberechtigte sind:

  • Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze
  • Erwerbsfähig und hilfebedürftig
  • Mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Auch Kinder in Bedarfsgemeinschaften haben Anspruch

Die monatlichen Regelsätze 2025

Die Regelsätze des Bürgergeldes werden jährlich überprüft und orientieren sich an der Preis- und Lohnentwicklung. Für das Jahr 2025 gibt es erstmals seit Einführung des Bürgergeldes keine Erhöhung – es gilt eine sogenannte „Nullrunde“. Die Beträge bleiben auf dem Stand von 2024.

Übersicht der Regelsätze 2025

PersonengruppeRegelsatz 2025 pro Monat
Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaft506 Euro
Volljährige in Einrichtungen451 Euro
Jugendliche (14-17 Jahre)471 Euro
Kinder (6-13 Jahre)390 Euro
Kinder (0-5 Jahre)357 Euro

Die Regelsätze decken die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ab.

Beispielrechnungen: So viel Bürgergeld gibt es monatlich

Die tatsächliche Höhe des Bürgergeldes hängt von der individuellen Lebenssituation ab, insbesondere von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem Alter der Kinder. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), die vom Jobcenter übernommen werden, sofern sie als angemessen gelten.

Beispiel 1: Alleinstehende Person

  • Regelsatz: 563 Euro
  • Angemessene Miete und Heizkosten: 405 Euro
  • Gesamtbetrag: 968 Euro (monatlich)

Beispiel 2: Paar ohne Kinder

  • Regelsatz je Partner: 506 Euro
  • Zusammen: 1.012 Euro
  • Angemessene Miete und Heizkosten: 544 Euro
  • Gesamtbetrag: 1.556 Euro (monatlich)

Beispiel 3: Alleinerziehende mit zwei Kindern (4 und 12 Jahre)

  • Regelsatz Mutter: 563 Euro
  • Kind (4 Jahre): 357 Euro
  • Kind (12 Jahre): 390 Euro
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende: ca. 17% des Regelsatzes (95,71 Euro)
  • Gesamter Regelbedarf: 1.512,68 Euro
  • Angemessene Miete und Heizkosten: 700 Euro
  • Gesamtbetrag: 2.212,68 Euro (monatlich)

Beispiel 4: Paar mit drei Kindern (4, 12 und 15 Jahre)

  • Regelsatz Eltern: 2 × 506 Euro = 1.012 Euro
  • Kind (4 Jahre): 357 Euro
  • Kind (12 Jahre): 390 Euro
  • Kind (15 Jahre): 471 Euro
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende entfällt
  • Gesamter Regelbedarf: 2.230 Euro
  • Angemessene Miete und Heizkosten: 1.074 Euro
  • Gesamtbetrag: 3.304 Euro (monatlich)

Was gehört zum Bürgergeld?

1. Regelbedarf:
Der pauschale Grundbetrag für den Lebensunterhalt, gestaffelt nach Alter und Lebenssituation.

2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU):
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, sofern sie angemessen sind. Nach einem Jahr prüft das Jobcenter, ob die Wohnkosten weiterhin angemessen sind.

3. Mehrbedarfe:
Zusätzliche Zahlungen, z. B. für Alleinerziehende (17% des Regelsatzes), Schwangere oder Menschen mit Behinderungen.

4. Einmalige Leistungen:
Für besondere Bedarfe wie Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung oder bei Schwangerschaft und Geburt.

5. Bildung und Teilhabe:
Kinder und Jugendliche erhalten zusätzliche Leistungen, etwa für Schulbedarf, Ausflüge, Nachhilfe oder Vereinsmitgliedschaften.

Anspruchsvoraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

  • Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren
  • Personen, die nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern
  • Auch Aufstocker, deren Einkommen zu gering ist, können Bürgergeld erhalten

Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Kinderzuschlag in ausreichender Höhe erhalten
  • Wer nicht erwerbsfähig ist (z. B. dauerhaft voll erwerbsgemindert), erhält stattdessen Sozialhilfe nach SGB XII

Besonderheiten und Änderungen 2025

Keine Erhöhung der Regelsätze („Nullrunde“)

Im Jahr 2025 bleiben die Regelsätze erstmals seit Einführung des Bürgergeldes unverändert. Hintergrund ist die gesunkene Inflation im Jahr 2024. Die Bundesregierung hat die Fortschreibung der Regelbedarfe beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt.

Anpassungsmechanismus wird abgeschafft

Laut Koalitionsvertrag 2025 soll der automatische Anpassungsmechanismus für die Regelsätze künftig entfallen. Das bedeutet, dass die jährliche Erhöhung nicht mehr automatisch an die Preisentwicklung gekoppelt ist. Die Politik entscheidet künftig über die Höhe der Anpassungen.

Auszahlungstermine

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt, meist zum Ende des Vormonats. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder auf Wunsch per Scheck.

Bürgergeld und Erwerbstätigkeit: Die „Aufstocker“

Viele Bürgergeld-Empfänger sind erwerbstätig, verdienen aber so wenig, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. Sie erhalten ergänzend Bürgergeld, um das Existenzminimum zu sichern. Der Zuverdienst wird nach bestimmten Freibeträgen angerechnet, sodass ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleibt.

Kinder und Jugendliche: Zusätzliche Leistungen

Kinder und Jugendliche erhalten neben dem Regelbedarf einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich. Außerdem profitieren sie vom Bildungs- und Teilhabepaket, das zusätzliche Unterstützung für Schulausflüge, Nachhilfe, Vereinsbeiträge und Mittagessen in Kitas und Schulen bietet.

Bürgergeld beantragen: So funktioniert es

1. Antragstellung:
Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter gestellt – persönlich, per Post oder digital.

2. Prüfung der Bedürftigkeit:
Das Jobcenter prüft Einkommen, Vermögen und Lebenssituation.

3. Bewilligung:
Nach erfolgreicher Prüfung wird das Bürgergeld monatlich ausgezahlt.

4. Mitwirkungspflichten:
Empfänger müssen Veränderungen (z. B. Einkommen, Umzug) melden und aktiv an Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration teilnehmen.

Kritik und Diskussionen

Das Bürgergeld steht immer wieder im Fokus politischer und gesellschaftlicher Debatten. Kritisiert werden unter anderem die Höhe der Regelsätze, die Angemessenheit der Wohnkosten sowie die Anreize zur Arbeitsaufnahme. Befürworter betonen die Bedeutung der Existenzsicherung und der sozialen Teilhabe, während Kritiker höhere Anreize für Erwerbstätigkeit fordern.

Fazit

Das Bürgergeld sichert im Jahr 2025 das Existenzminimum für Millionen Menschen in Deutschland. Die monatlichen Regelsätze bleiben gegenüber 2024 unverändert – für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 563 Euro, für Paare zusammen 1.012 Euro. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe und Leistungen für Kinder.

Das Bürgergeld ist damit eine zentrale Säule des deutschen Sozialstaats, die sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Notlagen abfedert und Menschen neue Perspektiven eröffnet.

Tabelle: Regelsätze Bürgergeld 2025

PersonengruppeRegelsatz 2025 pro Monat
Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaft506 Euro
Volljährige in Einrichtungen451 Euro
Jugendliche (14-17 Jahre)471 Euro
Kinder (6-13 Jahre)390 Euro
Kinder (0-5 Jahre)357 Euro

Hinweis: Zusätzlich werden die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie beim jeweiligen Jobcenter vor Ort.


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