Kinderfreibetrag 0,5: Das bedeutet er für Eltern

Wissen Sie, was ein Kinderfreibetrag von 0,5 für Sie als Elternteil konkret bedeutet? Erfahren Sie, wie sich das auf Steuerlast und Kindergeld auswirkt.

Kinderfreibetrag 0,5 Das bedeutet er für Eltern

Der Kinderfreibetrag ist ein zentrales Instrument der steuerlichen Entlastung für Eltern in Deutschland. Doch was bedeutet der Eintrag „Kinderfreibetrag 0,5“ konkret?

Wie wirkt sich dieser auf die Steuerlast aus? Und welche Besonderheiten gelten für verschiedene Familienkonstellationen? Dieser umfassende Artikel klärt alle wichtigen Fragen rund um den halben Kinderfreibetrag.


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Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die Eltern gewährt wird, um den Grundbedarf ihrer Kinder steuerfrei zu stellen. Ziel ist es, das Existenzminimum des Kindes von der Besteuerung auszunehmen und so Eltern finanziell zu entlasten. Die Höhe des Kinderfreibetrags wird jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst und besteht aus zwei Teilen:

  • Dem Kinderfreibetrag selbst
  • Dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA)

Für das Jahr 2025 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 9.600 Euro pro Kind und Jahr (6.672 Euro Kinderfreibetrag + 2.928 Euro BEA-Freibetrag).

Was bedeutet „Kinderfreibetrag 0,5“?

Der Eintrag „Kinderfreibetrag 0,5“ auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bedeutet, dass jedem Elternteil grundsätzlich die Hälfte des Kinderfreibetrags zusteht. Bei getrennt lebenden oder nicht verheirateten Eltern wird der Freibetrag also aufgeteilt: Jeder Elternteil erhält 0,5, zusammen ergibt das den vollen Freibetrag für das Kind.

Beispiel:

  • Ein Kind, beide Elternteile teilen sich das Sorgerecht: Jeder Elternteil hat einen Kinderfreibetrag von 0,5.
  • Zwei Kinder: Jeder Elternteil hat einen Freibetrag von 1,0 (2 x 0,5).

Warum gibt es den halben Kinderfreibetrag?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich beide Elternteile gleichermaßen an der Versorgung des Kindes beteiligen – unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder getrennt sind. Deshalb wird der Kinderfreibetrag standardmäßig geteilt. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und die Betreuung hat, kann der gesamte Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden.

Wer bekommt den Kinderfreibetrag 0,5?

  • Verheiratete Eltern: Beide erhalten jeweils 0,5, unabhängig davon, ob sie zusammen oder getrennt leben.
  • Getrennt lebende Eltern: Auch hier erhält jeder Elternteil 0,5, sofern beide das Sorgerecht und Kontakt zum Kind haben.
  • Alleinerziehende: Haben grundsätzlich ebenfalls 0,5. Eine Übertragung auf 1,0 ist möglich, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt oder keinen Kontakt zum Kind hat.

Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag 0,5 auf die Steuer aus?

Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen der Eltern. Das bedeutet: Bei der Einkommensteuererklärung wird der Freibetrag vom Einkommen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Dies führt zu einer geringeren Steuerlast.

Wichtig: Der Kinderfreibetrag wird nicht monatlich ausgezahlt, sondern wirkt sich erst im Rahmen der Steuererklärung aus. Monatlich erhalten Eltern stattdessen das Kindergeld.

Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Das Finanzamt prüft automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. Nur der jeweils vorteilhaftere Betrag wird berücksichtigt – beides gleichzeitig ist nicht möglich.

  • Bei niedrigen und mittleren Einkommen ist meist das Kindergeld günstiger.
  • Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag zu einer größeren Steuerersparnis führen.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag pro Elternteil?

Für das Jahr 2025 gelten folgende Werte:

FreibetragGesamtbetrag pro KindPro Elternteil
Kinderfreibetrag6.672 €3.336 €
BEA-Freibetrag2.928 €1.464 €
Summe (Kinderfreibetrag + BEA)9.600 €4.800 €

Ein Eintrag von „0,5“ entspricht also einem Freibetrag von 4.800 Euro pro Elternteil im Jahr 2025.

Kinderfreibetrag 0,5 auf der Lohnsteuerbescheinigung

Der Kinderfreibetrag taucht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) auf. Die Zahl „0,5“ zeigt an, dass der Arbeitnehmer für ein Kind Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag hat. Bei zwei Kindern steht dort „1,0“, bei drei Kindern „1,5“ usw..

Wichtig: Der Kinderfreibetrag wirkt sich bei der monatlichen Lohnabrechnung nicht auf die Lohnsteuer aus, sondern nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die eigentliche steuerliche Entlastung erfolgt erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Bis wann besteht Anspruch auf den Kinderfreibetrag 0,5?

  • Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
  • Bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich in Ausbildung, Studium oder einer Übergangszeit (maximal vier Monate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.
  • Für Kinder mit Behinderung besteht keine Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Sonderfälle: Übertragung des Kinderfreibetrags

In bestimmten Situationen kann der halbe Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, sodass dieser den vollen Freibetrag erhält. Das ist möglich, wenn:

  • Der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
  • Kein Kontakt zum Kind besteht.
  • Das Kind dauerhaft beim antragstellenden Elternteil lebt.

Die Übertragung muss beim Finanzamt beantragt werden und wird im Steuerbescheid berücksichtigt.

Kinderfreibetrag und Kindergeld: Was ist besser?

Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Eltern finanziell vorteilhafter ist. Das Ergebnis wird automatisch im Steuerbescheid berücksichtigt.

  • Kindergeld: Monatliche Auszahlung (2025: 255 Euro pro Kind).
  • Kinderfreibetrag: Steuerliche Entlastung, die sich erst nach der Steuererklärung auswirkt.

In der Praxis profitieren Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen meist mehr vom Kindergeld, während bei höheren Einkommen der steuerliche Vorteil durch den Kinderfreibetrag überwiegen kann.

Praxisbeispiel: Steuerliche Auswirkung des Kinderfreibetrags 0,5

Angenommen, beide Elternteile sind berufstätig und teilen sich das Sorgerecht. Jeder erhält einen Kinderfreibetrag von 0,5. Bei der Steuererklärung wird das zu versteuernde Einkommen jedes Elternteils um 4.800 Euro (2025) reduziert. Das kann – je nach Steuersatz – zu einer Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro führen.

Das Kindergeld wird bereits monatlich ausgezahlt. Nach Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ist als das erhaltene Kindergeld. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.

Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag 0,5

Kann ich den Kinderfreibetrag 0,5 ändern lassen?
Ja, wenn sich die Betreuungssituation ändert (z.B. alleiniges Sorgerecht), kann der Freibetrag auf Antrag beim Finanzamt angepasst werden.

Was passiert bei mehreren Kindern?
Der Kinderfreibetrag summiert sich: Bei zwei Kindern stehen jedem Elternteil 1,0, bei drei Kindern 1,5 usw. zu.

Wie wird der Kinderfreibetrag bei Patchworkfamilien geregelt?
Für jedes leibliche oder adoptierte Kind steht der Freibetrag grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Bei Pflegekindern gelten besondere Regeln.

Gibt es den Kinderfreibetrag auch für volljährige Kinder?
Ja, bis zum 25. Geburtstag, sofern das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet oder bestimmte Dienste leistet (z.B. Freiwilligendienst).

Fazit: Kinderfreibetrag 0,5 – Was Eltern wissen müssen

Der Eintrag „Kinderfreibetrag 0,5“ bedeutet, dass jedem Elternteil grundsätzlich die Hälfte des steuerlichen Freibetrags für das Kind zusteht. Dieser Freibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen – vor allem bei höheren Einkommen. Die tatsächliche Entlastung ergibt sich jedoch erst nach der jährlichen Steuererklärung im Rahmen der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Eltern sollten regelmäßig prüfen, ob die Eintragung auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung korrekt ist und ob eine Übertragung des Freibetrags sinnvoll sein könnte. Bei Fragen hilft das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater weiter.

Zusammengefasst:


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  • Der Kinderfreibetrag 0,5 steht jedem Elternteil grundsätzlich zu.
  • Er mindert das zu versteuernde Einkommen und kann steuerlich vorteilhaft sein.
  • Die tatsächliche Entlastung ergibt sich erst nach der Steuererklärung.
  • Eine Übertragung auf einen Elternteil ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.