Möchten Sie wissen, warum Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft anfordern und welche Hintergründe sowie rechtlichen Gründe dabei eine Rolle spielen?

Die Schufa-Auskunft ist in Deutschland ein zentrales Instrument zur Beurteilung der Bonität von Privatpersonen und Unternehmen. Während Vermieter, Banken und Mobilfunkanbieter routinemäßig auf diese Informationen zugreifen, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang auch Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft von Bewerbern oder bestehenden Mitarbeitern verlangen dürfen.
Dieser Artikel beleuchtet umfassend die rechtlichen, praktischen und ethischen Aspekte rund um die Schufa-Auskunft im Arbeitsverhältnis.
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Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen und erstellt daraus Bonitätsbewertungen, sogenannte Scores. Diese Scores geben Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person oder ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Eine Schufa-Auskunft enthält Informationen über bestehende Kredite, Kreditkarten, laufende Handyverträge, Zahlungsausfälle, Mahnverfahren und gerichtliche Vollstreckungen. Sie ist damit ein wichtiges Instrument für die Risikobewertung bei Vertragsabschlüssen, insbesondere im Finanz- und Immobilienbereich.
Darf ein Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft verlangen?
Grundsatz: Kein automatischer Zugriff für Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Schufa-Auskunft über Bewerber oder Angestellte einholen. Die Schufa gibt Bonitätsdaten nur an Vertragspartner heraus, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können – etwa Banken, Vermieter oder Mobilfunkanbieter. Für Arbeitgeber besteht dieses berechtigte Interesse in der Regel nicht, da die Bonitätsdaten als besonders schützenswert gelten und tiefe Einblicke in das Privatleben gewähren.
Ausnahme: Einwilligung des Bewerbers
Ein Arbeitgeber kann nur dann eine Schufa-Auskunft erhalten, wenn der Bewerber ausdrücklich zustimmt. In der Praxis fordern manche Arbeitgeber Bewerber auf, eine eigene Schufa-Selbstauskunft einzuholen und vorzulegen. Diese Praxis ist jedoch rechtlich umstritten und nur in engen Ausnahmefällen zulässig.
Besondere Vertrauensstellung als Sonderfall
Für bestimmte Positionen mit hoher finanzieller Verantwortung – etwa im Bankwesen, bei Kassierern, Buchhaltern oder Mitarbeitern mit Zugang zu sensiblen Finanzdaten – kann das Interesse des Arbeitgebers an der finanziellen Zuverlässigkeit des Bewerbers überwiegen. In diesen Fällen wird gelegentlich die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft verlangt. Auch hier ist aber stets die ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers erforderlich.
Rechtliche Grundlagen und Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die DSGVO und das BDSG schützen personenbezogene Daten umfassend. Die Weitergabe und Verarbeitung von Bonitätsdaten ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat. Ein Arbeitgeber, der ohne Einwilligung eine Schufa-Auskunft einholt, verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht und riskiert empfindliche Sanktionen.
Persönlichkeitsrecht des Bewerbers
Die finanzielle Situation eines Bewerbers gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Fragen nach der Bonität oder bestehenden Schulden sind nur dann zulässig, wenn sie unmittelbar mit der angestrebten Tätigkeit in Zusammenhang stehen. In allen anderen Fällen darf der Bewerber solche Fragen unbeantwortet lassen oder sogar wahrheitswidrig beantworten, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Gründe für das Interesse von Arbeitgebern an der Schufa-Auskunft
Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken
Arbeitgeber möchten sich vor wirtschaftlichen Schäden schützen, die durch Mitarbeiter mit finanziellen Schwierigkeiten entstehen könnten. Besonders in sensiblen Bereichen – etwa bei der Verwaltung großer Geldbeträge oder dem Zugang zu Unternehmensgeheimnissen – kann die Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters von besonderer Bedeutung sein.
Schutz vor Betrug und Unterschlagung
Wer in einer Vertrauensposition arbeitet, könnte versucht sein, finanzielle Engpässe durch unlautere Mittel wie Unterschlagung oder Betrug auszugleichen. Arbeitgeber sehen daher in der Schufa-Auskunft ein Instrument zur Risikominimierung. Allerdings ist diese Annahme nicht unumstritten, da Bonitätsprobleme nicht zwangsläufig auf kriminelle Energie schließen lassen.
Image und Außenwirkung
Manche Unternehmen fürchten Imageschäden, wenn Mitarbeiter mit finanziellen Problemen in der Öffentlichkeit stehen. Besonders in Branchen mit hoher medialer Aufmerksamkeit oder bei Vorständen und Geschäftsführern kann die Bonität daher als Auswahlkriterium herangezogen werden.
Praktische Umsetzung: Wie läuft die Schufa-Abfrage im Bewerbungsprozess ab?
Direkte Schufa-Abfrage durch den Arbeitgeber
Eine direkte Schufa-Abfrage durch den Arbeitgeber ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Bewerbers nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.
Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft
In der Praxis bitten manche Arbeitgeber Bewerber, eine Schufa-Selbstauskunft einzuholen und vorzulegen. Die Schufa bietet hierfür spezielle Bonitätszertifikate an, die sich zur Weitergabe an Dritte eignen und keine sensiblen Details, sondern nur den Bonitätsstatus enthalten. Die Kosten für eine solche Auskunft trägt in der Regel der Bewerber selbst.
Rechtliche Grauzone
Ob die Aufforderung zur Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Für Positionen ohne besondere Vertrauensstellung ist diese Praxis rechtlich bedenklich und kann als unzulässige Diskriminierung gewertet werden. Bewerber sollten sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Risiken und Nebenwirkungen für Bewerber
Ablehnung bei Verweigerung
Wer die Vorlage einer Schufa-Auskunft verweigert, muss damit rechnen, aus dem Bewerbungsprozess ausgeschlossen zu werden. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn andere Bewerber bereit sind, die Auskunft vorzulegen.
Diskriminierung und Stigmatisierung
Die Abfrage der Schufa-Auskunft kann zu Diskriminierung führen, insbesondere wenn negative Einträge auf frühere Lebenskrisen oder einmalige Zahlungsschwierigkeiten zurückzuführen sind. Arbeitgeber laufen Gefahr, qualifizierte Bewerber aufgrund von Bonitätsproblemen auszuschließen, die für die angestrebte Tätigkeit irrelevant sind.
Datenschutzverletzungen
Wird eine Schufa-Auskunft ohne ausdrückliche Einwilligung eingeholt oder an Dritte weitergegeben, liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor. Betroffene können sich in solchen Fällen an die Datenschutzbehörden wenden und rechtliche Schritte einleiten.
Tipps für Bewerber im Umgang mit der Schufa-Auskunft
- Prüfen Sie, ob die Forderung nach einer Schufa-Auskunft im Zusammenhang mit der angestrebten Position steht.
- Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage für die Anforderung schriftlich geben.
- Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO an, um zu wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind.
- Entfernen Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge rechtzeitig.
- Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, bevor Sie sensible Daten preisgeben.
Fazit: Schufa-Auskunft für Arbeitgeber – ein sensibles Thema
Die Schufa-Auskunft ist ein mächtiges Instrument zur Bonitätsprüfung, das im Arbeitsverhältnis jedoch nur in engen Ausnahmefällen eingesetzt werden darf. Arbeitgeber dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung keine Schufa-Daten abfragen. Selbst die Aufforderung zur Vorlage einer Selbstauskunft ist rechtlich nur bei besonderer Vertrauensstellung zulässig und bleibt umstritten.
Für Bewerber bedeutet dies: Sensible Finanzdaten müssen nicht leichtfertig preisgegeben werden. Arbeitgeber hingegen sollten sorgfältig abwägen, ob und wann eine Bonitätsprüfung wirklich notwendig ist – und sich stets an die rechtlichen Vorgaben halten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf mein Arbeitgeber ohne mein Wissen eine Schufa-Auskunft einholen?
Nein. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung ist dies nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.
Wann ist die Vorlage einer Schufa-Auskunft im Bewerbungsprozess zulässig?
Nur bei Positionen mit besonderer Vertrauensstellung und ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Welche Daten enthält eine Schufa-Auskunft?
Informationen über laufende Kredite, Kreditkarten, Zahlungsausfälle, Mahnverfahren und gerichtliche Vollstreckungen.
Was kann ich tun, wenn ich einen negativen Schufa-Eintrag entdecke?
Sie haben das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten. Wenden Sie sich an die Schufa oder die meldende Stelle, um den Eintrag prüfen zu lassen.
Zusammenfassung
Die Schufa-Auskunft bleibt ein sensibles Thema im Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber dürfen diese nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers verlangen. Bewerber sollten ihre Rechte kennen und sensibel mit der Weitergabe von Bonitätsdaten umgehen.
Arbeitgeber wiederum müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen strikt beachten, um Datenschutzverletzungen und Diskriminierung zu vermeiden.