Betriebsrente & BetrAVG – Das müssen Sie beachten

Was regelt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und welche Vorteile bietet eine Betriebsrente? Erfahren Sie hier, was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten.

Betriebsrente & BetrAVG – Das müssen Sie beachten

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die daraus resultierende Betriebsrente sind zentrale Säulen der Altersvorsorge in Deutschland. Angesichts sinkender staatlicher Rentenleistungen gewinnt die zusätzliche Absicherung durch den Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung.

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet den rechtlichen Rahmen und regelt die wichtigsten Aspekte rund um die Betriebsrente. In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie zur Betriebsrente und zum BetrAVG wissen und beachten müssen.


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Grundlagen: Was ist die Betriebsrente?

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber erhalten können. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und hilft, Versorgungslücken im Alter zu schließen. Die Betriebsrente ist dabei das konkrete Ergebnis einer betrieblichen Altersvorsorge – also die Auszahlung, die Arbeitnehmer im Ruhestand, bei Invalidität oder an Hinterbliebene im Todesfall erhalten.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – der Oberbegriff

Die Begriffe „betriebliche Altersvorsorge“ und „Betriebsrente“ werden oft synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch. Die bAV ist der Oberbegriff und umfasst sämtliche Maßnahmen, die ein Arbeitgeber zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter ergreifen kann. Die Betriebsrente ist die konkrete Leistung, die aus einer bAV resultiert.

Durchführungswege der bAV:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage (Pensionszusage)

Jeder Durchführungsweg hat eigene rechtliche, steuerliche und praktische Besonderheiten.

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – rechtlicher Rahmen

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland seit 1974 und wurde mehrfach reformiert, zuletzt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018. Es legt fest, wie Betriebsrenten zugesagt, finanziert und geschützt werden und welche Ansprüche Arbeitnehmer haben.

Wichtige Inhalte des BetrAVG:

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)
  • Unverfallbarkeit von Anwartschaften (§ 1b BetrAVG)
  • Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers (§ 16 BetrAVG)
  • Insolvenzschutz (§ 7 BetrAVG)
  • Gleichbehandlungsgrundsatz und Tarifvorrang

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss dies ermöglichen, sofern der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch gilt bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West), 2024 sind dies bis zu 3.624 € jährlich.

Finanzierung der Betriebsrente: Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide?

Die Beiträge zur bAV können unterschiedlich finanziert werden:

  • Arbeitgeberfinanzierte bAV: Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge vollständig.
  • Arbeitnehmerfinanzierte bAV (Entgeltumwandlung): Der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttogehalts in Beiträge um.
  • Mischfinanzierung: Beide Parteien leisten Beiträge.

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15% des umgewandelten Betrags zu zahlen, sofern sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Durchführungswege im Detail

DurchführungswegBeschreibungVorteile / Nachteile
DirektversicherungArbeitgeber schließt Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers abEinfach, geringe Verwaltung, steuerlich gefördert
PensionskasseVersorgungseinrichtung, meist von Versicherern getragenKollektivlösung, aber teils geringe Rendite
PensionsfondsKapitalmarktnahe Anlage, höhere Renditechancen, aber auch RisikenFlexibel, aber schwankende Leistungen
UnterstützungskasseSelbstständige Versorgungseinrichtung, steuerlich attraktivKomplex, meist für Führungskräfte
DirektzusageArbeitgeber sagt Leistung direkt zu, Rückstellungen in der BilanzFlexibel, aber hohes Risiko für Arbeitgeber

Steuerliche Behandlung der Betriebsrente

Während der Ansparphase sind Beiträge zur bAV bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Die spätere Auszahlung der Betriebsrente wird jedoch als Einkommen versteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Wichtige Steueraspekte:

  • Steuerfreiheit bis zu 8% der BBG für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (sozialversicherungsfrei bis 4%)
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen
  • Günstige steuerliche Förderung für Geringverdiener durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Neben der Steuerfreiheit spielen Sozialversicherungsbeiträge eine Rolle. Beiträge zur bAV sind bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei. Bei der Auszahlung fallen allerdings Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – Neuerungen seit 2018

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Geringverdiener gestärkt.

Zentrale Neuerungen:

  • Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens auf 8% der BBG
  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (mind. 15%)
  • Förderbetrag für Geringverdiener (bis 2.200 € Brutto/Monat)
  • Sozialpartnermodell: Reine Beitragszusage mit Haftungsbegrenzung für Arbeitgeber

Unverfallbarkeit von Anwartschaften

Die Unverfallbarkeit regelt, ab wann Ansprüche auf eine Betriebsrente erhalten bleiben, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet. Nach BetrAVG sind Anwartschaften sofort unverfallbar, wenn die reine Beitragszusage gewählt wird oder die gesetzlichen Fristen erfüllt sind.

Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG)

Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob laufende Betriebsrenten an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Eine Anpassung kann entfallen, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dies nicht zulässt oder die Anpassung bereits durch die Versorgungszusage geregelt ist.

Insolvenzschutz der Betriebsrente

Betriebsrenten sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt, sofern es sich um Direktzusagen oder Unterstützungskassen handelt. Bei anderen Durchführungswegen (z.B. Direktversicherung) besteht dieser Schutz nicht, da das Kapital unabhängig vom Arbeitgeber verwaltet wird.

Gleichbehandlung und Tarifvorrang

Das BetrAVG sieht einen Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Soweit keine Spezialregelungen bestehen, gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für die betriebliche Altersversorgung. Tarifverträge haben Vorrang, sodass tarifliche Regelungen der bAV Vorrang vor individuellen Absprachen haben.

Informations- und Dokumentationspflichten

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer umfassend über die bAV informieren. Dazu zählen u.a.:

  • Art und Umfang der Zusage
  • Durchführungsweg
  • Höhe der Beiträge und Leistungen
  • Anpassungsmechanismen
  • Risiken und Garantien

Mindestens einmal jährlich müssen Versorgungseinrichtungen die Anwärter über den Stand ihres Versorgungskapitals und die voraussichtliche Rentenhöhe informieren.

Vor- und Nachteile der Betriebsrente

Vorteile:

  • Ergänzung zur gesetzlichen Rente
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge in der Ansparphase
  • Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
  • Insolvenzschutz bei bestimmten Durchführungswegen
  • Mitarbeiterbindung und -gewinnung für Unternehmen

Nachteile:

  • Nachgelagerte Besteuerung und Sozialabgaben auf die Rente
  • Komplexität der verschiedenen Durchführungswege
  • Eingeschränkte Flexibilität bei vorzeitigem Ausscheiden
  • Teilweise geringe Renditen bei konservativer Anlage

Tipps für Arbeitnehmer: Worauf sollten Sie achten?

  • Prüfen Sie, ob und in welcher Form Ihr Arbeitgeber eine bAV anbietet.
  • Nutzen Sie den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, um steuer- und sozialversicherungsfrei fürs Alter vorzusorgen.
  • Achten Sie auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.
  • Informieren Sie sich über die Konditionen und die Höhe der späteren Betriebsrente.
  • Berücksichtigen Sie, dass auf die Betriebsrente im Alter Steuern und Sozialabgaben anfallen.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Anwartschaften im Falle eines Arbeitgeberwechsels oder einer Insolvenz geschützt sind.

Tipps für Arbeitgeber: Was ist zu beachten?

  • Informieren Sie sich über die gesetzlichen Pflichten und Fördermöglichkeiten.
  • Prüfen Sie, welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
  • Beachten Sie die Anpassungsprüfungspflicht und die Informationspflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern.
  • Nutzen Sie die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung.
  • Überprüfen Sie bestehende Versorgungsordnungen regelmäßig auf Aktualität und Gesetzeskonformität.

Fazit

Die Betriebsrente ist ein zentrales Element der Altersvorsorge in Deutschland und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) umfassend geregelt. Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile, birgt aber auch Herausforderungen und Pflichten.

Wer die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennt und die Gestaltungsmöglichkeiten nutzt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren und für ein finanziell abgesichertes Alter sorgen. Arbeitgeber wiederum positionieren sich als attraktive Arbeitgeber und stärken die Bindung ihrer Mitarbeiter.

Informieren Sie sich rechtzeitig, lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Chancen, die Ihnen die betriebliche Altersvorsorge und das Betriebsrentengesetz bieten.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, sondern bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Betriebsrente und des BetrAVG. Für spezielle Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.


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