Visum zur Familienzusführung trotz Schufa erhalten

Wie können Sie ein Visum zur Familienzusführung trotz negativer Schufa erhalten? Erfahren Sie, welche Möglichkeiten und Ausnahmen in Ihrem Fall bestehen.

Familienzusammenführung Visum trotz Schufa - geht das

Die Familienzusammenführung ist ein zentrales Thema im deutschen Aufenthaltsrecht und betrifft jedes Jahr tausende Familien, die durch nationale Grenzen getrennt sind. Besonders häufig stellt sich die Frage, ob ein negativer Schufa-Eintrag – also eine schlechte Bonität – die Chancen auf ein Visum zur Familienzusammenführung beeinträchtigt.

Dieser Artikel beleuchtet umfassend, wie die Schufa im Visumverfahren tatsächlich bewertet wird, welche Voraussetzungen für den Familiennachzug gelten und welche Möglichkeiten Betroffene trotz finanzieller Schwierigkeiten haben.


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Was ist die Schufa und welche Rolle spielt sie beim Visumverfahren?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen sammelt. Negative Einträge entstehen beispielsweise durch nicht bezahlte Rechnungen, Kreditausfälle oder laufende Inkassoverfahren. Für viele alltägliche Verträge – vom Handyvertrag bis zum Mietvertrag – ist eine positive Schufa-Auskunft wichtig.

Im Kontext des Visums zur Familienzusammenführung gilt jedoch: Die Schufa selbst ist kein offizieller Bestandteil der Visumsprüfung. Die Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen prüfen keine Schufa-Auskunft und fordern diese auch nicht explizit an. Es besteht keine direkte Verbindung zwischen einem Schufa-Eintrag und der Entscheidung über ein Visum zur Familienzusammenführung.

Rechtliche Grundlagen der Familienzusammenführung

Das Recht auf Familienzusammenführung ist im deutschen Aufenthaltsgesetz (§§ 27 ff. AufenthG) geregelt. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Daraus ergibt sich grundsätzlich ein Anspruch auf Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern zu einem in Deutschland lebenden Familienmitglied.

Wesentliche Voraussetzungen für den Familiennachzug:

  • Gültiger Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für alle Familienmitglieder
  • Nachweis über eine Krankenversicherung für die gesamte Familie
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts (dazu unten mehr)
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
  • In der Regel: Nachweis einfacher Deutschkenntnisse des nachziehenden Ehepartners (A1-Niveau), mit Ausnahmen in bestimmten Fällen

Die Sicherung des Lebensunterhalts – der entscheidende Punkt

Obwohl die Schufa selbst nicht abgefragt wird, spielt die finanzielle Situation der aufnehmenden Person eine zentrale Rolle. Die Ausländerbehörde prüft, ob der Lebensunterhalt für die gesamte Familie ohne Inanspruchnahme staatlicher Leistungen gesichert ist. Dabei werden folgende Nachweise verlangt:

  • Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Nachweis über ausreichend hohen Verdienst (je nach Familiengröße)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis als Beleg für ausreichenden Wohnraum
  • Krankenversicherungsnachweis für alle Familienmitglieder

Wichtig: Ein negativer Schufa-Eintrag ist kein Ausschlusskriterium, solange der Lebensunterhalt nachweislich gesichert ist. Wer trotz Schufa-Eintrag regelmäßig Einkommen erzielt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt, kann ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten.

Wann kann die Schufa doch eine indirekte Rolle spielen?

Die Schufa wird nicht direkt abgefragt, kann aber indirekt relevant werden:

  • Wohnungssuche: Viele Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft. Wer wegen schlechter Bonität keine Wohnung findet, kann den erforderlichen Wohnraumnachweis nicht erbringen – das kann das Visumverfahren verzögern oder verhindern.
  • Kreditaufnahme: Wer für die Sicherung des Lebensunterhalts einen Kredit benötigt, kann bei negativer Schufa Schwierigkeiten bekommen.

Fazit: Die Schufa ist kein offizielles Kriterium im Visumverfahren, kann aber im Alltag der Antragsteller eine Hürde darstellen, wenn es um Wohnraum oder finanzielle Überbrückung geht.

Ausnahmen und besondere Konstellationen

Es gibt Personengruppen, bei denen die Anforderungen an den Lebensunterhalt gelockert sind:

  • Inhaber einer Blauen Karte EU, Fachkräfte, bestimmte Wissenschaftler und Selbstständige: Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung verzichtet werden.
  • Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen: In den ersten drei Jahren nach Anerkennung ist kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung erforderlich.
  • Härtefälle: Bei außergewöhnlichen Härtefällen kann der Familiennachzug auch dann genehmigt werden, wenn einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt sind – die Hürden hierfür sind allerdings sehr hoch.

Praktische Hinweise zur Antragstellung

Erforderliche Unterlagen für das Visum zur Familienzusammenführung:

  • Gültiger Reisepass des nachziehenden Familienmitglieds
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag/Eigentumsnachweis)
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, ggf. Sozialhilfebescheid)
  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1), sofern erforderlich

Tipp: Die genauen Anforderungen können je nach Herkunftsland und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu informieren.

Ablauf und Dauer des Visumverfahrens

  • Antragstellung: Der Antrag auf Familienzusammenführung wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland des nachziehenden Familienmitglieds gestellt.
  • Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate, kann aber bei unvollständigen Unterlagen oder besonderen Prüfungen länger dauern.
  • Zustimmung der Ausländerbehörde: Die Auslandsvertretung leitet den Antrag an die Ausländerbehörde am Wohnort der aufnehmenden Person weiter. Erst nach deren Zustimmung wird das Visum ausgestellt.

Was tun bei finanziellen Schwierigkeiten?

Wer wegen negativer Schufa keinen Kredit oder keine Wohnung bekommt, sollte folgende Möglichkeiten prüfen:

  • Unterstützung durch Familie oder Freunde: Dritte können sich verpflichten, für den Lebensunterhalt aufzukommen (Verpflichtungserklärung).
  • Sozialleistungen: In bestimmten Fällen kann auch der Bezug von Sozialleistungen den Familiennachzug ermöglichen, etwa bei anerkannten Flüchtlingen oder Härtefällen.
  • Wohnungssuche über soziale Träger: Caritas, Diakonie und andere Organisationen unterstützen bei der Wohnungssuche und können bei Vermietern vermitteln, die keine Schufa-Auskunft verlangen.

Häufige Fragen und Irrtümer

Kann ein Visum zur Familienzusammenführung trotz negativer Schufa abgelehnt werden?
Nein, ein negativer Schufa-Eintrag allein ist kein Ablehnungsgrund, solange der Lebensunterhalt gesichert ist.

Muss ich meine Schufa-Auskunft vorlegen?
Nein, die Schufa-Auskunft wird nicht verlangt und ist kein offizieller Bestandteil des Visumantrags.

Was passiert, wenn ich keinen ausreichenden Wohnraum finde?
Ohne Nachweis über ausreichenden Wohnraum kann das Visum nicht erteilt werden. Hier kann die Schufa indirekt eine Rolle spielen, wenn Vermieter eine positive Auskunft verlangen.

Fazit: Visum zur Familienzusammenführung trotz Schufa – realistische Chancen

Ein negativer Schufa-Eintrag ist für das Visumverfahren zur Familienzusammenführung in Deutschland grundsätzlich irrelevant. Entscheidend ist, dass die aufnehmende Person alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere den Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum.

Die Schufa kann lediglich im Alltag – etwa bei der Wohnungssuche – zu praktischen Problemen führen, ist aber kein offizielles Ablehnungskriterium im Visumverfahren.

Wer trotz finanzieller Schwierigkeiten und Schufa-Problemen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann erfolgreich ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen und alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten.

Weiterführende Tipps

  • Frühzeitig Kontakt zur Ausländerbehörde und zur deutschen Auslandsvertretung aufnehmen
  • Hilfe von Beratungsstellen (z.B. Caritas, Diakonie, Migrationsberatungsstellen) nutzen
  • Bei Problemen mit der Wohnungssuche Alternativen prüfen, z.B. Untermiete, Wohnungsgenossenschaften
  • Bei Unsicherheiten rechtliche Beratung durch Fachanwälte für Ausländerrecht in Anspruch nehmen

Zusammengefasst: Die Schufa ist kein Hindernis für ein Visum zur Familienzusammenführung – entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände und die Erfüllung der gesetzlichen Nachzugsvoraussetzungen.


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