Halbwaisenrente: Wie hoch ist sie für ein Kind?

Wissen Sie, wie viel Halbwaisenrente einem Kind zusteht und wovon die genaue Höhe abhängt? Erfahren Sie hier, was für den Anspruch und die Berechnung zählt.

Halbwaisenrente Wie hoch ist sie für ein Kind

Der Tod eines Elternteils ist für eine Familie ein schwerer Schicksalsschlag – nicht nur emotional, sondern oft auch finanziell. Um die wirtschaftlichen Folgen für das Kind abzufedern, sieht das deutsche Sozialrecht die sogenannte Halbwaisenrente vor.

Doch wie hoch ist diese Rente, wer bekommt sie, wie lange wird sie gezahlt und wie wird sie berechnet? Dieser umfassende Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Halbwaisenrente.


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Was ist die Halbwaisenrente?

Die Halbwaisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Kindern zusteht, wenn ein Elternteil verstirbt. Sie soll den Wegfall des Unterhaltsbeitrags des verstorbenen Elternteils zumindest teilweise ausgleichen. Stirbt auch der zweite Elternteil, besteht Anspruch auf die höhere Vollwaisenrente.

Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?

Anspruch auf Halbwaisenrente haben:

  • leibliche Kinder
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des verstorbenen Elternteils lebten
  • Enkel und Geschwister, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden

Voraussetzung: Der verstorbene Elternteil muss mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder bereits Rentner gewesen sein. Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, unabhängig von der Versicherungsdauer.

Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?

Die Halbwaisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Sie kann bis zum 27. Geburtstag verlängert werden, wenn das Kind

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet,
  • oder aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente für ein Kind?

Die Höhe der Halbwaisenrente ist individuell und hängt maßgeblich von den Rentenanwartschaften des verstorbenen Elternteils ab. Es gibt keinen festen Mindest- oder Höchstbetrag. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Grundbetrag: 10 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte (Erwerbsminderungsrente oder Altersrente).
  • Individueller Zuschlag: Zusätzlich wird ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen richtet. Für jeden Beitragsmonat werden 0,0833 Entgeltpunkte gutgeschrieben, die mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
  • Durchschnittswerte: Nach aktuellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Halbwaisenrente zuletzt zwischen 200 und 300 Euro pro Monat. 2025 beträgt sie durchschnittlich etwa 213 Euro monatlich.

Beispielrechnung:

Rentenanspruch des Verstorbenen10 % GrundbetragZuschlag (angenommen)Halbwaisenrente gesamt
1.100 € monatlich110 €ca. 85 €ca. 195 €

Die genaue Höhe kann nur der Rententräger berechnen, da individuelle Faktoren wie Beitragszeiten, Zugangsfaktor und eventuelle Abschläge berücksichtigt werden.

Berechnung im Detail

1. Grundbetrag:
10 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Grundlage ist die Erwerbsminderungsrente oder die bereits bezogene Altersrente.

2. Zuschlag:
Der Zuschlag richtet sich nach den rentenrechtlichen Zeiten (Beitragsmonate, Anrechnungszeiten). Für jeden anerkannten Monat gibt es 0,0833 Entgeltpunkte. Diese werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert (Juli 2025 bis Juni 2026: 40,79 € pro Entgeltpunkt).

3. Sonderfälle:
Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung 20 % des Jahresverdienstes des Verstorbenen (auf den Monat umgerechnet).

Beispielhafte Berechnung

Angenommen, der verstorbene Elternteil hätte Anspruch auf eine Altersrente von 1.200 € monatlich.

  • 10 % davon sind 120 €.
  • Hinzu kommt ein individueller Zuschlag, z. B. 80 € (je nach Beitragszeiten).
  • Die Halbwaisenrente beträgt dann 200 € monatlich.

Wichtig: Die tatsächliche Höhe kann abweichen, da der Zuschlag individuell berechnet wird.

Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag?

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag für die Halbwaisenrente. Ist der Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils sehr gering oder wurden keine Beiträge gezahlt, kann die Halbwaisenrente entsprechend niedrig oder sogar null ausfallen.

Die Summe aller Hinterbliebenenrenten (einschließlich Witwen-/Witwerrente) darf 80 % des Jahresverdienstes des Verstorbenen nicht überschreiten.

Wie wird die Halbwaisenrente beantragt?

Die Halbwaisenrente muss schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Notwendige Unterlagen sind:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über Ausbildung, Studium oder Behinderung (bei Kindern über 18)
  • Nachweis über die Haushaltsgemeinschaft (bei Stief-, Pflegekindern, Enkeln, Geschwistern)

Wird eigenes Einkommen angerechnet?

Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen des Kindes bei der Halbwaisenrente nicht mehr angerechnet. Das gilt auch für volljährige Kinder, die nebenbei arbeiten oder eine Ausbildung machen.

Wie wird die Halbwaisenrente versteuert?

Die Halbwaisenrente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Sie zählt zu den sogenannten „sonstigen Einkünften“. Eine Steuerpflicht entsteht aber erst, wenn der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird. In den meisten Fällen bleibt die Halbwaisenrente steuerfrei, da sie meist unterhalb dieser Grenze liegt.

Kranken- und Pflegeversicherung

Kinder, die Halbwaisenrente beziehen, sind beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.

Halbwaisenrente bei Beamten

Für Kinder von Beamten gibt es das sogenannte Waisengeld. Dieses beträgt für Halbwaisen 12 % der Versorgungsbezüge des verstorbenen Elternteils, für Vollwaisen 20 %.

Halbwaisenrente aus der Unfallversicherung

Kommt ein Elternteil durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ums Leben, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Halbwaisenrente in Höhe von 20 % des Jahresverdienstes des Verstorbenen (auf den Monat umgerechnet).

Wichtige Hinweise und Besonderheiten

  • Die Halbwaisenrente wird monatlich gezahlt.
  • Sie endet spätestens mit dem 27. Geburtstag des Kindes, sofern die Voraussetzungen (Ausbildung, Studium, Behinderung) erfüllt sind.
  • Bei Adoption durch einen neuen Partner bleibt der Anspruch auf Halbwaisenrente bestehen, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • Es besteht kein Anspruch, wenn der verstorbene Elternteil keine oder zu wenig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Fazit

Die Halbwaisenrente ist eine wichtige soziale Leistung, um die finanzielle Situation von Kindern nach dem Tod eines Elternteils zu stabilisieren. Die Höhe richtet sich nach den Rentenanwartschaften des Verstorbenen und liegt im Durchschnitt zwischen 200 und 300 Euro pro Monat.

Sie wird bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist erforderlich, und seit 2015 wird eigenes Einkommen des Kindes nicht mehr angerechnet.

Tipp: Wer wissen möchte, wie hoch die Halbwaisenrente im konkreten Fall ausfällt, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden oder einen Online-Rechner nutzen.

Häufige Fragen zur Halbwaisenrente

Wie schnell muss die Halbwaisenrente beantragt werden?
Am besten so bald wie möglich nach dem Todesfall, da die Rente rückwirkend maximal für zwölf Monate gezahlt wird.

Kann die Halbwaisenrente ruhen?
Nein, sie wird nur gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert bei Heirat des Kindes?
Die Halbwaisenrente wird auch bei Heirat des Kindes weitergezahlt.

Wie wird die Halbwaisenrente ausgezahlt?
In der Regel monatlich auf das Konto des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters.

Zusammenfassung:

Die Halbwaisenrente beträgt grundsätzlich 10 % der Rente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte, plus einen individuellen Zuschlag. Im Durchschnitt erhalten Kinder in Deutschland 200 bis 300 Euro monatlich. Anspruch besteht bis zum 18. oder unter bestimmten Bedingungen bis zum 27. Lebensjahr. Ein Antrag ist notwendig, und eigenes Einkommen wird nicht mehr angerechnet.


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