Hier erfahren Sie ob es möglich ist, das die Bank Ihre Kontoauflösung rückgängig machen kann? Was kann die Ursache sein und wie sollten Sie vorgehen?
Warum wird das Konto aufgelöst?
Die Bank oder Sparkasse kann viele Gründe haben Ihnen das Girokonto zu kündigen! Sie werden Sie auf jeden Fall benachrichtigen, wenn eine Kündigung ansteht. Im Normalfall folgen drei Mahnbriefe vor der Auflösung des Kontos. Die häufigsten Gründe für eine Girokonto Kündigung sind wie folgt:
Tipp
Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Unsere Empfehlung: Kredite von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativen Schufamerkmalen!- Sie haben Ihr Dispositionskredit überzogen und für eine längere Zeit nicht ausgeglichen.
- Sie haben eine Kontopfändung auf Ihrem Konto haben aber kein ausreichendes Guthaben für eine Abbuchung.
- Sie haben einen negativen Schufaeintrag bekommen dadurch wird Ihnen der Dispokredit gekündigt und eine Ausgleichung verlangt.
Wie kann die Auflösung rückgängig gemacht werden?
In manchen Fällen kann die Bank oder Sparkasse ein Konto wiederherstellen, auf Nachfrage auch mit der alten Kontonummer. Wenn es sich um kleinere Beträge handelt kann die Bank bzw. der Bankangestellte eine Ausnahme machen, wenn es nicht durch Ihr verschulden dazu geführt hat.
Reden Sie mit Ihrem Bankberater am besten, schildern Sie Ihre Situation und Bitten um die Wiederherstellung des Girokontos!
Empfehlung: Sollten Sie eine negative Schufa haben und Sie stehen kurz davor das Ihnen das Girokonto gekündigt wird, empfehlen wir Ihnen alles mögliche zu tun die Kündigung zu verhindern.
Sollten Sie das Konto verlieren werden Sie es sehr schwer haben wieder ein neues Konto zu bekommen. Der Eintrag in der Schufa wirkt sich sehr negativ auf Ihre Bonität und dadurch werden Sie es schwer haben egal ob ein neues Girokonto oder einen Handyvertrag zu bekommen.
Maria Geringer meint
Mein Konto bei der Volksbank
Oberösterreich würde aufgelöst
unverschuldeter Fehler. Kann ich
das rückgängig machen.
Sandra Bredenkamp meint
Hallo zusammen meine gesetzliche hat ausversehen mein Hauptkonto gelöscht und das Taschengeld einbehalten kann ich das Taschengeldkonto eigentlich löschen und das Hauptkonto wieder verlangen