Bank kann Kontoauflösung unter bestimmten Bedingungen stoppen

Wissen Sie, unter welchen Bedingungen eine Bank die Auflösung Ihres Kontos verhindern kann? Erfahren Sie hier, wann eine Sperre möglich ist.

Kann die Bank eine Kontoauflösung rückgängig machen

Die Auflösung eines Bankkontos ist ein alltäglicher Vorgang – ob auf Wunsch des Kunden oder durch die Bank selbst. Doch in der Praxis gibt es zahlreiche Situationen, in denen eine Bank die Kontoauflösung nicht sofort oder gar nicht durchführen kann.

Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, typische Gründe für einen Stopp der Kontoauflösung, den Ablauf und die Rechte sowie Pflichten aller Beteiligten.


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Rechtliche Grundlagen der Kontokündigung

Ein Bankkonto – meist ein Girokonto – wird auf Grundlage eines Kontoführungsvertrags geführt. Dieser Vertrag ist in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das bedeutet, sowohl Kunde als auch Bank können das Konto grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Für die ordentliche Kündigung eines Girokontos gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von zwei Monaten, die Bank darf das Konto also nicht kurzfristiger kündigen. Der Kunde kann meist mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen nicht genannt werden – weder von der Bank noch vom Kunden.

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortführung des Vertrags unzumutbar macht. Beispiele sind schwerwiegende Vertragsverletzungen oder strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Konto.

Wann kann die Bank die Kontoauflösung stoppen?

Die Bank ist zwar verpflichtet, eine ordnungsgemäße Kündigung des Kunden umzusetzen, sie kann die Kontoauflösung aber unter bestimmten Bedingungen verzögern oder sogar verweigern. Dies ist immer dann der Fall, wenn rechtliche, vertragliche oder tatsächliche Hindernisse bestehen. Die wichtigsten Fälle sind:

  • Das Konto ist nicht ausgeglichen (z. B. offener Dispokredit)
  • Das Konto ist gesperrt (z. B. wegen Pfändung)
  • Es bestehen noch offene Buchungen oder Rücklastschriften
  • Das Konto dient als Verrechnungskonto für andere Produkte
  • Gesetzliche Vorgaben erfordern eine Prüfung oder Verzögerung

Typische Gründe für einen Stopp der Kontoauflösung

1. Offene Verbindlichkeiten (z. B. Dispokredit, Überziehung)

Die Bank wird ein Konto in der Regel erst dann auflösen, wenn alle Verbindlichkeiten ausgeglichen sind. Das betrifft insbesondere den Dispositionskredit (Dispo). Solange das Konto im Minus ist, kann die Bank die Auflösung verweigern. Der Kunde muss zunächst das Konto ausgleichen, bevor eine endgültige Löschung erfolgt.

2. Kontopfändung

Liegt eine Pfändung auf dem Konto, ist eine Auflösung nicht möglich. Das Konto bleibt bestehen, bis die Pfändung erledigt ist. Der Kunde kann das Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln, aber eine Löschung ist erst nach Aufhebung der Pfändung möglich.

3. Offene Buchungen und Rücklastschriften

Sind noch Buchungen offen (z. B. ausstehende Lastschriften, Gutschriften oder Überweisungen), wird die Bank die Kontoauflösung verzögern, bis alle Vorgänge abgeschlossen sind. Das dient dem Schutz sowohl der Bank als auch des Kunden.

4. Verknüpfung mit anderen Bankprodukten

Oft ist das Girokonto als Verrechnungskonto für andere Produkte (z. B. Depot, Tagesgeld, Kredit) hinterlegt. In diesem Fall muss der Kunde zunächst ein neues Verrechnungskonto benennen, bevor das alte Konto geschlossen werden kann.

5. Gesetzliche Prüfpflichten (z. B. Geldwäschegesetz)

In bestimmten Fällen kann die Bank verpflichtet sein, Transaktionen oder die Identität des Kunden genauer zu prüfen. Bis zur Klärung kann die Kontoauflösung gestoppt werden.

6. Sparkonto mit Kündigungsfrist

Bei Sparkonten gilt oft eine Kündigungsfrist (z. B. drei Monate). Eine sofortige Auflösung ist nur gegen Zahlung von Vorschusszinsen möglich.

Ablauf einer Kontokündigung und -auflösung

1. Kündigung durch den Kunden

Der Kunde reicht eine schriftliche Kündigung ein, gibt ein Löschungsdatum an und sorgt für den Ausgleich aller Verbindlichkeiten. Die Bank prüft die Voraussetzungen, wickelt offene Buchungen ab und löscht das Konto zum gewünschten Termin, sofern keine Hindernisse bestehen.

2. Kündigung durch die Bank

Die Bank kündigt unter Einhaltung der Frist und informiert den Kunden. Dieser muss ein neues Konto eröffnen und Zahlungspartner informieren. Offene Verbindlichkeiten bleiben bestehen und müssen beglichen werden.

3. Technische und rechtliche Abwicklung

Nach der Kündigung werden Karten gesperrt, Daueraufträge gelöscht und das Restguthaben ausgezahlt. Dokumente wie Kontoauszüge bleiben meist noch zwei Jahre abrufbar.

Besonderheiten bei bestimmten Kontenarten

Basiskonto

Das Basiskonto (Guthabenkonto) darf die Bank nur aus den im Zahlungskontengesetz genannten Gründen kündigen (z. B. bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Kunden). Eine willkürliche Kündigung ist hier nicht möglich.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Auch ein P-Konto kann nicht einfach aufgelöst werden, solange eine Pfändung besteht. Erst nach Aufhebung der Pfändung ist eine Schließung möglich.

Sparkonto/Sparbuch

Hier gelten meist längere Kündigungsfristen. Die Auflösung ist erst nach Ablauf der Frist oder gegen Vorschusszinsen möglich.

Rechte und Pflichten von Bank und Kunde

Rechte der Bank

  • Kündigung des Girokontos mit Frist, ohne Angabe von Gründen
  • Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund
  • Verweigerung der Kontoauflösung bei offenen Verbindlichkeiten oder rechtlichen Hindernissen

Pflichten der Bank

  • Einhaltung der Kündigungsfristen
  • ordnungsgemäße Abwicklung und Auszahlung des Guthabens
  • Information über Gründe bei Kündigung von Basiskonten

Rechte des Kunden

  • Jederzeitige Kündigung des Kontos mit Frist
  • Anspruch auf Auszahlung des Guthabens nach Abwicklung
  • Anspruch auf ein Basiskonto bei Ablehnung durch andere Banken

Pflichten des Kunden

  • Ausgleich aller Verbindlichkeiten vor Kontolöschung
  • Information aller Zahlungspartner bei Kontowechsel
  • Rückgabe und Vernichtung der Karten zum Löschtermin

Was tun bei Problemen mit der Kontoauflösung?

1. Offene Schulden begleichen

Der wichtigste Schritt ist der Ausgleich aller offenen Forderungen (Dispo, Kreditkarten, Gebühren). Erst dann kann das Konto endgültig gelöscht werden.

2. Pfändung klären

Bei Pfändung sollte der Kunde Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und die Angelegenheit klären. Erst nach Aufhebung der Pfändung ist eine Kontoschließung möglich.

3. Verknüpfte Produkte umstellen

Sind andere Bankprodukte mit dem Konto verknüpft, muss ein neues Verrechnungskonto hinterlegt werden.

4. Hilfe bei Problemen

Kommt es zu Streitigkeiten, kann sich der Kunde an die Schlichtungsstelle der Bank, die Verbraucherzentrale oder die BaFin wenden.

Fazit

Die Bank kann die Auflösung eines Kontos unter bestimmten Bedingungen stoppen oder verzögern. Typische Gründe sind offene Verbindlichkeiten, Pfändungen, offene Buchungen oder die Verknüpfung mit anderen Bankprodukten. Rechtlich ist die Bank verpflichtet, die Kontoauflösung erst dann durchzuführen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Kunden sollten vor der Kündigung alle Hindernisse beseitigen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Problemen bieten Verbraucherzentralen und Aufsichtsbehörden Unterstützung.

Die Kontoauflösung ist also kein rein formaler Akt, sondern erfordert Sorgfalt und die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen – sowohl von der Bank als auch vom Kunden. Wer sich an die Spielregeln hält, kann sein Konto in der Regel problemlos schließen.

In Ausnahmefällen hat die Bank jedoch das Recht und die Pflicht, die Auflösung zu stoppen, um sich und den Kunden vor Nachteilen zu schützen.


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