Möchten Sie wissen, ob Sie Minijob und Teilzeitjob gleichzeitig ausüben können? Unser Leitfaden erklärt, worauf Sie achten müssen und welche Regeln gelten.

Die Arbeitswelt wird immer flexibler. Viele Arbeitnehmer möchten neben einer Teilzeitstelle zusätzlich einen Minijob ausüben, um ihr Einkommen zu erhöhen oder sich beruflich breiter aufzustellen. Doch wie funktioniert die Kombination aus Teilzeitjob und Minijob in der Praxis?
Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten, wie sieht es mit Steuern und Sozialversicherung aus, und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Dieser umfassende Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Thema und gibt praxisnahe Tipps für die optimale Gestaltung beider Beschäftigungsverhältnisse.
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Ja, die Kombination aus Teilzeitjob und Minijob ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die Teilzeitstelle gilt dabei als sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, während der Minijob als Nebenjob angesehen wird. Diese Konstellation ist besonders beliebt, weil sie Flexibilität und ein zusätzliches Einkommen ermöglicht.
Wichtige Voraussetzung: Die Arbeitszeiten beider Jobs müssen zusammen die gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeiten einhalten. Pro Tag dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden gearbeitet werden, wobei Ausnahmen möglich sind, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit über sechs Monate hinweg acht Stunden nicht überschreitet.
Die wichtigsten Unterschiede: Teilzeitjob vs. Minijob
Merkmal | Teilzeitjob | Minijob |
---|---|---|
Sozialversicherung | Pflichtig (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) | Meist versicherungsfrei (Ausnahme: Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit) |
Arbeitszeit | Flexibel, aber mehr als Minijob | Maximal ca. 10 Stunden/Woche (bei 520 €) |
Verdienstgrenze | Keine feste Grenze | 520 € pro Monat (ab 2025: 556 €) |
Steuerpflicht | Ja | Pauschalversteuert oder steuerfrei |
Arbeitsrechtlicher Status | Hauptbeschäftigung | Nebenbeschäftigung |
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Arbeitszeitregelungen
- Die tägliche Arbeitszeit aus beiden Beschäftigungen zusammen darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten. Über einen Zeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen darf der Durchschnitt ebenfalls nicht über acht Stunden pro Tag liegen.
- Pausenregelungen sind einzuhalten: Wer zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.
- Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
Verdienstgrenzen
- Der Minijob ist nur dann ein Minijob, wenn die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro (ab 2025: 556 Euro) nicht überschritten wird.
- Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, und es fallen Sozialabgaben an.
Zustimmung des Arbeitgebers
- Für die Aufnahme eines Minijobs neben einer Teilzeitstelle ist in der Regel die Zustimmung des Hauptarbeitgebers erforderlich.
- Die Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen verweigert werden, etwa bei Wettbewerbsverboten oder wenn die Arbeitskraft im Hauptjob leidet.
Sozialversicherung und Steuern
Sozialversicherung
- Die Teilzeitstelle ist sozialversicherungspflichtig. Für den Minijob fallen in der Regel keine Sozialabgaben an, außer der Rentenversicherung, von der man sich jedoch befreien lassen kann.
- Bei mehreren Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ist nur der erste Minijob abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig.
Steuern
- Das Einkommen aus dem Minijob wird in der Regel pauschal versteuert und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, sofern die Verdienstgrenze eingehalten wird.
- Das Einkommen aus der Teilzeitstelle ist regulär steuerpflichtig und wird nach der individuellen Steuerklasse berechnet.
- Überschreiten die Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro), wird Einkommensteuer fällig.
Praktische Organisation: So gelingt die Kombination
Arbeitszeiten und Organisation
- Führen Sie eine Übersicht über Ihre Arbeitszeiten und Einkünfte, um die gesetzlichen Grenzen nicht zu überschreiten.
- Nutzen Sie digitale Tools oder Tabellen, um den Überblick zu behalten.
- Planen Sie ausreichend Pausen und Erholungszeiten ein, um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden.
Kommunikation mit den Arbeitgebern
- Informieren Sie beide Arbeitgeber über Ihre Beschäftigungsverhältnisse und holen Sie ggf. die erforderliche Zustimmung ein.
- Achten Sie auf mögliche Interessenkonflikte, etwa durch Tätigkeiten bei konkurrierenden Unternehmen.
Vertragliche Regelungen
- Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge auf Klauseln zu Nebentätigkeiten.
- Lassen Sie sich die Zustimmung zur Nebentätigkeit schriftlich geben, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Vorteile und Nachteile der Kombination
Vorteile:
- Zusätzliches Einkommen ohne volle Sozialabgabenlast.
- Mehr Flexibilität und Abwechslung im Berufsalltag.
- Möglichkeit, verschiedene Tätigkeitsbereiche kennenzulernen.
Nachteile:
- Höhere Belastung durch mehr Arbeitsstunden.
- Komplexere Organisation und Koordination der Arbeitszeiten.
- Gefahr, gesetzliche Grenzen zu überschreiten und dadurch steuer- oder sozialversicherungspflichtig zu werden.
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Kann ich mehrere Minijobs neben einer Teilzeitstelle ausüben?
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist nur der erste Minijob abgabenfrei. Weitere Minijobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig.
Wie wirkt sich die Kombination auf meine Steuerklasse aus?
Die Steuerklasse richtet sich nach der Hauptbeschäftigung. Der Minijob bleibt steuerlich meist außen vor, solange die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.
Was passiert, wenn ich im Minijob mehr als 520 bzw. 556 Euro verdiene?
Überschreiten Sie die Grenze, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und als normale Beschäftigung behandelt.
Muss ich beide Jobs beim Finanzamt melden?
Die Hauptbeschäftigung wird automatisch gemeldet. Der Minijob muss nur dann in der Steuererklärung angegeben werden, wenn er nicht pauschal versteuert wird oder die Verdienstgrenze überschritten wird.
Tipps für die optimale Gestaltung
- Prüfen Sie vor Aufnahme des Minijobs, ob Ihr Arbeitsvertrag dies erlaubt und holen Sie die Zustimmung Ihres Hauptarbeitgebers ein.
- Behalten Sie Ihre Arbeitszeiten und Einkünfte immer im Blick.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien zu lassen, wenn Sie dies wünschen.
- Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Fazit
Die Kombination aus Teilzeitjob und Minijob ist eine attraktive Möglichkeit, das Einkommen zu steigern und den Berufsalltag abwechslungsreicher zu gestalten. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit, Verdienstgrenzen und Pausen hält, kann von den Vorteilen beider Beschäftigungsarten profitieren. Eine gute Organisation, offene Kommunikation mit den Arbeitgebern und das Wissen um die eigenen Rechte und Pflichten sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Zusammengefasst:
Mit der richtigen Vorbereitung und Organisation lässt sich ein Minijob problemlos mit einer Teilzeitstelle kombinieren. Achten Sie auf die gesetzlichen Vorgaben, holen Sie alle notwendigen Zustimmungen ein und behalten Sie Ihre Arbeitszeiten und Einkünfte im Blick. So nutzen Sie die Vorteile beider Beschäftigungsformen optimal aus und sichern sich zusätzliche finanzielle Spielräume – ganz ohne rechtliche Risiken.
Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Beträge und gesetzlichen Regelungen entsprechen dem Stand 2025. Änderungen durch Gesetzgeber oder Rechtsprechung sind möglich. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder die Minijob-Zentrale.