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Minijob und Teilzeitjob gleichzeitig ausüben?
Minijob und Teilzeitjob. Sie möchten einen 450 Euro Basisjob mit einer Teilzeitarbeit zusammen ausüben und wollen wissen, auf was Sie achten sollten und wie die zwei Arbeiten am Ende versteuert werden.
Sie müssen wissen es sind nicht nur die Steuern auf welche Sie bei der Ausübung von zwei Jobs wie in Ihrem Fall Minijob und Teilzeitjob achten sollten.
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Sie bekommen keinen Kredit oder suchen eine Alternative? Dann sind Sie hier genau richtig! Unsere Empfehlung: Kredit von Bon-Kredit - jetzt kostenlos testen! Auch bei negativer SCHUFA!*Beispielsweise wie viele Stunden Sie gesetzlich pro Tag maximal arbeiten dürfen und welche Ruhepause Sie zwischen zwei Arbeitstagen einhalten sollten.
Wie viel darf ich pro Tag arbeiten?
Es ist jeden Bürger selbst überlassen, ob er zu seinem Vollzeitjob oder Teilzeitjob noch einen Minijob gleichzeitig ausüben möchte. Dies ist erlaubt, solange sie sich an das Gesetz halten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer sagt, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf.
Diese kann auf maximal 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag mit Ihrem Minijob und Teilzeitjob nicht überschritten wird.
Sie müssen die Pausen einhalten!
Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden pro Tag ist eine Ruhepause von 30 Minuten einzuhalten. Diese verlängert sich auf 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von 9 bis 10 Stunden. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Sie ohne Ruhepausen nicht arbeiten!
Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen!
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 5 Ruhezeit müssen Sie nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Bei der Pflege und Betreuung, Gastronomie, Verkehrsbetrieb, Rundfunk, der Landwirtschaft und in der Tierhaltung kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden.
Minijob und Teilzeitjob Steuern?
Bei einem Minijob (450 Euro Basis) darf man die 5400 Euro im Jahr nicht überschreiten. Wenn Sie beispielsweise in 12 Monaten 5401 Euro verdienen, sind Versicherungen wie: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Steuern fällig!
Bei einer versicherungspflichtigen Arbeit wie beispielsweise einem Teilzeitjob, egal ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger, Auszubildender oder Rentner sind, liegt der Grundfreibetrag momentan bei 8652 Euro (Stand 2016). Für zusammen veranlagte Verheiratete Menschen liegt der Grundfreibetrag bei 17304 Euro (Stand 2016).
Fazit:
Sie haben das Recht zwei Arbeiten gleichzeitig auszuüben wie in diesem Fall einen Minijob und einen Teilzeitjob. Achten Sie, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten nicht überschreiten und die Freibetragsgrenze bei dem 450 Euro Job, die derzeit exakt bei 5400 Euro pro Jahr liegt.
Bei der Teilzeitarbeit liegt der Grundfreibetrag bei 8652 Euro pro Jahr. Berücksichtigen Sie dies bei der Ausübung dieser zwei Arbeiten, dass Sie am Ende eine Arbeit doch nicht umsonst machen.