Reiserücktritt und Stornokosten bei Pauschalreisen – Tipps

Bei der Buchung von Pauschalreisen sollten Sie sich über Reiserücktritt und Stornokosten informieren, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Reiserücktritt und Stornokosten bei Pauschalreisen - Tipps

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und diese aus wichtigen Gründen nicht antreten können, stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten eines Reiserücktritts und den damit verbundenen Stornokosten.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten beim Rücktritt von einer Pauschalreise.


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Was ist eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise zusammen gebucht werden, wie z.B. Flug und Hotel oder Mietwagen und Unterkunft. Der Reiseveranstalter ist dabei für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Reise verantwortlich.

Rücktrittsrecht des Reisenden

Als Reisender haben Sie das Recht, jederzeit vor Reisebeginn von einer gebuchten Pauschalreise zurückzutreten. Dazu müssen Sie dem Reiseveranstalter Ihren Rücktritt erklären, am besten schriftlich per Brief oder E-Mail. Ein Grund für den Rücktritt muss dabei nicht angegeben werden.

Durch den Rücktritt werden Sie von der Pflicht zur Zahlung des Reisepreises befreit. Bereits geleistete Zahlungen muss der Veranstalter zurückerstatten. Allerdings kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung in Form von Stornogebühren verlangen.

Höhe der Stornogebühren

Die genaue Höhe der Stornogebühren hängt vom Einzelfall ab und wird meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters geregelt. Häufig finden sich dort gestaffelte Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn richten:

  • bis 30 Tage vorher: oft 20-30% des Reisepreises
  • 29 bis 22 Tage vorher: oft 35-45%
  • 21 bis 15 Tage vorher: oft 50-65%
  • 14 Tage bis 1 Tag vorher: oft 75-85%

Je früher Sie also die Reise stornieren, desto geringer fallen die Stornokosten aus. Die Pauschalen müssen aber in einer nachvollziehbaren Beziehung zu den Kosten stehen, die dem Veranstalter durch die Stornierung tatsächlich entstehen. Andernfalls können die Klauseln unwirksam sein und die Gebühren niedriger ausfallen.

Rücktritt aus wichtigem Grund

In bestimmten Fällen können Sie auch kostenfrei von der Reise zurücktreten oder Stornogebühren zurückverlangen:

  • Wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein starkes Indiz für solche Umstände.
  • Wenn sich der Reisepreis um mehr als 8% erhöht.
  • Wenn der Reiseveranstalter die Reise wegen zu geringer Teilnehmerzahl absagt.
  • Bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall, die die Reisefähigkeit aufheben. Hier ist ein ärztliches Attest nötig.

Reiserücktrittsversicherung

Um sich gegen hohe Stornokosten abzusichern, kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Diese übernimmt die Kosten, wenn Sie die Reise aus versicherten Gründen wie Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen nicht antreten können.

Wichtig ist, dass Sie die Versicherung direkt bei Reisebuchung abschließen, da der Versicherungsschutz oft erst 30 Tage nach Versicherungsbeginn gilt. Auch sollten Sie prüfen, ob die Versicherungsbedingungen eine Erstattung bei Pandemien wie Covid-19 ausschließen.

Die Versicherungsprämie beträgt meist 4-6% des Reisepreises. Ob sich die Versicherung lohnt, hängt also von Ihrem persönlichen Risiko und der Höhe der Stornokosten ab.

Reiseabbruch

Wenn Sie die Pauschalreise bereits angetreten haben, können Sie diese auch abbrechen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Erstattung richtet sich dann nach den ersparten Aufwendungen des Veranstalters und dem Wert der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Auch für den Reiseabbruch können Sie eine Versicherung abschließen, die zusätzliche Rückreisekosten übernimmt. Oft ist der Abbruchschutz in der Reiserücktrittsversicherung enthalten.

Fazit

Auch wenn Sie von einer Pauschalreise jederzeit zurücktreten können, sollten Sie die möglichen Stornokosten nicht unterschätzen. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fallen diese meist aus.

Prüfen Sie daher genau, ob die Gründe für eine Stornierung wirklich stichhaltig sind und ob es Alternativen wie eine Umbuchung oder einen späteren Reiseantritt gibt. Im Zweifel kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, um sich gegen hohe Kosten abzusichern.

Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte bei außergewöhnlichen Umständen wie Reisewarnungen, Preiserhöhungen oder einer Absage durch den Veranstalter. Hier können Sie die Erstattung der Kosten verlangen.

Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob und wann man eine Pauschalreise storniert. Wägen Sie Ihre Gründe sorgfältig ab und scheuen Sie sich nicht, mit dem Reiseveranstalter nach einer fairen Lösung zu suchen.


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