Steuererklärung: Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen?

Warten Sie noch auf Ihren Steuerbescheid und fragen sich, wie lange das Finanzamt dafür brauchen darf? Hier erfahren Sie, welche Fristen wirklich gelten.

Steuererkl_rung Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen

Die jährliche Steuererklärung ist für viele Bürger ein Pflichttermin – und der Steuerbescheid wird oft mit Spannung erwartet. Doch wie lange darf sich das Finanzamt eigentlich Zeit lassen, bis der Bescheid ergeht?

Gibt es Fristen, die das Amt einhalten muss? Und was können Steuerpflichtige tun, wenn sich die Bearbeitung ungewöhnlich lange hinzieht? Dieser umfassende Artikel beantwortet alle Fragen rund um die Bearbeitungsdauer der Steuererklärung, die gesetzlichen Grundlagen und Ihre Rechte als Steuerzahler.


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Wie lange dauert die Bearbeitung einer Steuererklärung in der Praxis?

Die Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung variiert je nach Bundesland, Arbeitsaufkommen und Komplexität des Einzelfalls. Durchschnittlich erhalten Steuerzahler ihren Steuerbescheid innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Abgabe der Erklärung. In vielen Fällen geht es sogar schneller: In Hamburg beispielsweise lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit 2024 bei nur 45,5 Tagen, während es bundesweit im Schnitt etwa 50,8 Tage waren.

Regionale Unterschiede

  • Hamburg: 45,5 Tage
  • Thüringen: 45,7 Tage
  • Sachsen-Anhalt: 46,9 Tage
  • Berlin: 47,2 Tage
  • Baden-Württemberg: 48,3 Tage
  • Bayern: 49,5 Tage
  • Sachsen: 51,5 Tage
  • Niedersachsen: 53 Tage
  • Schleswig-Holstein: 53,4 Tage
  • Brandenburg: 61,3 Tage

In Nordrhein-Westfalen werden nach Angaben der Finanzverwaltung 95 % aller Einkommensteuererklärungen innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten bearbeitet. Nach fünf Monaten sind es über 97 %, nach sechs Monaten fast 99 %.

Faktoren, die die Bearbeitungsdauer beeinflussen

  • Rückfragen des Finanzamts
  • Nachzureichende Belege
  • Komplexität des Steuerfalls (z. B. bei Selbstständigen oder Vermietern)
  • Arbeitsbelastung und Personalstand im Finanzamt
  • Gesetzesänderungen, die erst umgesetzt werden müssen

Gibt es eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung?

Entgegen der weitverbreiteten Annahme existiert in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer das Finanzamt eine Steuererklärung bearbeiten muss. Das bedeutet: Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, den Steuerbescheid innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erlassen.

„Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss!“

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Steuererklärungen. Allerdings gibt es eine „unbestimmte“ Grenze, ab wann das Warten für den Steuerpflichtigen unzumutbar wird – und hier greift das sogenannte Untätigkeitseinspruchsrecht.

Untätigkeitseinspruch: Ihr Recht nach sechs Monaten

Auch wenn es keine starre Frist gibt, darf sich das Finanzamt nicht unbegrenzt Zeit lassen. Wenn nach Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate vergangen sind und das Finanzamt nicht tätig wird, können Sie einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einlegen (§ 347 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung – AO).

Wann ist ein Untätigkeitseinspruch möglich?

  • Mehr als sechs Monate seit Abgabe der Steuererklärung vergangen
  • Keine Rückmeldung oder Bearbeitung durch das Finanzamt
  • Vorherige Nachfrage (telefonisch oder schriftlich) erfolglos geblieben

Der Untätigkeitseinspruch ist ein formelles Rechtsmittel, mit dem Sie das Finanzamt zur Bearbeitung auffordern können. In der Praxis genügt oft schon eine freundliche Nachfrage, um Bewegung in den Vorgang zu bringen.

Ablauf und Tipps bei langen Wartezeiten

Nachfragen beim Finanzamt

Haben Sie nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten, empfiehlt es sich, zunächst telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt nachzufragen. Oft lässt sich so klären, ob Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen.

Untätigkeitseinspruch einlegen

Wenn nach sechs Monaten immer noch keine Bearbeitung erfolgt ist, können Sie schriftlich einen Untätigkeitseinspruch einreichen. Geben Sie dabei Ihre Steuernummer, das Abgabedatum und eine kurze Schilderung des Sachverhalts an.

Beschleunigung durch ELSTER

Elektronisch übermittelte Steuererklärungen werden in der Regel schneller bearbeitet als Papiererklärungen. Wer seine Steuererklärung über ELSTER einreicht, profitiert meist von einer bevorzugten Bearbeitung.

Warum dauert die Bearbeitung manchmal länger?

Die Gründe für Verzögerungen sind vielfältig:

  • Rückfragen und fehlende Belege: Muss das Finanzamt Nachweise anfordern oder Sachverhalte klären, verzögert sich die Bearbeitung.
  • Komplexe Steuerfälle: Selbstständige, Vermieter oder Personen mit Auslandsbezug müssen oft länger warten.
  • Personalmangel und Arbeitsbelastung: Viele Finanzämter sind unterbesetzt, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt.
  • Gesetzesänderungen: Neue Gesetze oder Sonderaufgaben (z. B. Grundsteuererklärung, Coronahilfen) können die Kapazitäten der Finanzämter binden und Bearbeitungsstaus verursachen.

Wie können Sie die Bearbeitungsdauer beeinflussen?

  • Frühzeitige Abgabe: Je früher Sie Ihre Steuererklärung abgeben, desto schneller wird sie meist bearbeitet.
  • Vollständige Unterlagen: Reichen Sie alle notwendigen Belege und Nachweise direkt mit ein.
  • Elektronische Abgabe: Nutzen Sie ELSTER oder andere digitale Wege, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
  • Rückfragen zügig beantworten: Reagieren Sie schnell auf Nachfragen des Finanzamts, um Verzögerungen zu vermeiden.

Häufige Fragen zur Bearbeitungsdauer

Wie lange dauert die Bearbeitung im Durchschnitt?
Im Bundesdurchschnitt dauert es etwa 6 bis 8 Wochen, in vielen Bundesländern weniger als zwei Monate. In 95 % der Fälle ist die Bearbeitung nach spätestens vier Monaten abgeschlossen.

Kann das Finanzamt die Bearbeitung beliebig lange hinauszögern?
Nein. Nach sechs Monaten ohne Bearbeitung können Sie einen Untätigkeitseinspruch einlegen.

Gibt es Unterschiede zwischen elektronischer und Papierabgabe?
Ja. Elektronisch eingereichte Steuererklärungen werden meist schneller bearbeitet als Papiererklärungen.

Was tun, wenn der Steuerbescheid auf sich warten lässt?
Erst telefonisch oder schriftlich nachfragen, dann ggf. einen Untätigkeitseinspruch einlegen.

Rechtliche Grundlagen

Die Bearbeitung der Steuererklärung ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Ein Untätigkeitseinspruch ist nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO möglich, wenn das Finanzamt „ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entscheidet“.

Fazit

Das Finanzamt ist nicht an eine gesetzliche Frist zur Bearbeitung der Steuererklärung gebunden. In der Praxis erhalten die meisten Steuerzahler ihren Bescheid innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten.

Nach sechs Monaten ohne Rückmeldung können Sie mit einem Untätigkeitseinspruch reagieren und so die Bearbeitung beschleunigen. Elektronische Abgabe und vollständige Unterlagen helfen, die Wartezeit zu verkürzen. Bleiben Sie bei Rückfragen freundlich und geduldig – und nutzen Sie Ihre Rechte, wenn das Finanzamt zu lange untätig bleibt.

Praktische Tipps für Ihre Steuererklärung

  • Geben Sie Ihre Steuererklärung so früh wie möglich ab.
  • Nutzen Sie ELSTER oder andere digitale Angebote.
  • Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
  • Behalten Sie den Bearbeitungsstand im Blick.
  • Zögern Sie nicht, nach zwei bis drei Monaten freundlich nachzufragen.
  • Nach sechs Monaten Untätigkeit: Untätigkeitseinspruch einlegen.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet und wissen, wie Sie reagieren können, wenn das Finanzamt sich zu viel Zeit lässt.


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