Kreditkarte woanders beantragen – erfährt Bank das?

Fragen Sie sich, ob Ihre Bank erfährt, wenn Sie eine Kreditkarte bei einer anderen Bank beantragen? Erfahren Sie hier, was wirklich weitergegeben wird.

Kreditkarte woanders beantragen – erfährt Bank das

Die Kreditkarte ist aus dem modernen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken. Ob auf Reisen, beim Online-Shopping oder im Alltag – sie bietet Flexibilität und Komfort. Viele Verbraucher fragen sich jedoch: Was passiert, wenn ich eine Kreditkarte bei einer anderen Bank beantrage? Erfährt meine Hausbank davon?

Dieser Artikel beleuchtet alle relevanten Aspekte, von Datenschutz und SCHUFA bis hin zu möglichen Auswirkungen auf die eigene Bonität und beantwortet die Frage umfassend.


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Wie funktioniert die Beantragung einer Kreditkarte?

Grundlegende Voraussetzungen

Um eine Kreditkarte zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre)
  • Fester Wohnsitz in Deutschland
  • Ausreichende Bonität (Kreditwürdigkeit)
  • Nachweis eines regelmäßigen Einkommens, je nach Kartenart

Die Beantragung kann direkt bei der Hausbank, bei einer Fremdbank oder einem spezialisierten Kreditkartenanbieter erfolgen. Viele Banken bieten die Möglichkeit, den Antrag online oder in der Filiale zu stellen.

Der Antragsprozess

Der Ablauf ist meist ähnlich:

  1. Auswahl der gewünschten Kreditkarte (Standard, Gold, Prepaid, etc.)
  2. Ausfüllen des Antragsformulars mit persönlichen Daten
  3. Legitimation (z. B. per Video-Ident oder Post-Ident)
  4. Bonitätsprüfung durch die Bank
  5. Bei positiver Entscheidung: Zusendung der Karte und PIN

Welche Daten werden bei der Beantragung erhoben?

Im Rahmen der Beantragung werden folgende Daten abgefragt:

  • Persönliche Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Angaben zur finanziellen Situation (Einkommen, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer)
  • Informationen zur Bonität (SCHUFA-Auskunft)
  • Kontoverbindung, falls die Kreditkarte mit einem Konto verknüpft wird

Diese Daten dienen der Einschätzung der Kreditwürdigkeit und der Identitätsprüfung.

Die Rolle der SCHUFA und weiterer Auskunfteien

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Auskunftei. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und speichert Informationen zu Krediten, Kreditkarten, Girokonten, Mobilfunkverträgen und mehr.

Was sieht die SCHUFA bei einem Kreditkartenantrag?

Wird eine Kreditkarte beantragt, fragt die Bank in der Regel bei der SCHUFA die Bonität des Antragstellers ab. Dabei werden folgende Informationen ausgetauscht:

  • Es wird ein sogenannter „Anfrage Kreditkonditionen“ oder „Anfrage Kredit“ Eintrag gesetzt.
  • Bei erfolgreicher Beantragung wird die neue Kreditkarte als „Kreditrahmen“ oder „Kreditkarte“ im SCHUFA-Datensatz vermerkt.
  • Auch die Kündigung einer Kreditkarte wird an die SCHUFA gemeldet.

Wichtig: Die SCHUFA speichert nicht, bei welcher Bank die Kreditkarte beantragt wurde, sondern nur, dass ein Kreditkartenvertrag besteht.

Erfährt die eigene Bank von einer Kreditkartenbeantragung bei einer anderen Bank?

Direkter Informationsaustausch zwischen Banken

Nein, die eigene Bank erfährt grundsätzlich nicht automatisch davon, wenn Sie bei einer anderen Bank eine Kreditkarte beantragen. Es gibt keinen automatischen Informationsaustausch zwischen den Banken über Kreditkartenanträge. Die Daten, die Sie bei der Beantragung angeben, bleiben zwischen Ihnen, der neuen Bank und eventuell der SCHUFA.

Ausnahme: Gemeinsame Kontoführung oder Verknüpfung

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Ihre neue Kreditkarte mit einem bestehenden Girokonto bei Ihrer Hausbank verknüpfen oder als Referenzkonto angeben. In diesem Fall kann die Hausbank indirekt Kenntnis davon erhalten, etwa durch Abbuchungen oder Rückfragen im Rahmen der Kontoüberwachung.

Indirekte Kenntnis durch SCHUFA-Abfrage

Die Hausbank kann im Rahmen von regelmäßigen Bonitätsprüfungen (z. B. bei der Vergabe eines Dispokredits oder eines Kredits) eine SCHUFA-Auskunft einholen. In dieser Auskunft sieht sie, dass Sie eine weitere Kreditkarte besitzen. Sie erfährt jedoch nicht, bei welcher Bank diese beantragt wurde. Die Information lautet lediglich „Kreditkarte mit Kreditrahmen“ und enthält keine Details zum Anbieter.

Datenschutz: Wer sieht was?

Datenschutzrechtliche Grundlagen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines Kreditkartenantrags erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck (Kreditkartenantrag, Bonitätsprüfung) verwendet werden.
  • Datenminimierung: Es werden nur die notwendigen Daten erhoben.
  • Transparenz: Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Datenübermittlung an die SCHUFA

Bei der Beantragung einer Kreditkarte willigen Sie meist ein, dass die Bank Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt. Die SCHUFA darf diese Daten wiederum anderen Vertragspartnern (z. B. Banken, Mobilfunkanbietern) zur Verfügung stellen, wenn diese eine Bonitätsprüfung durchführen.

Keine Information an die eigene Bank

Die Daten werden nicht automatisch an Ihre Hausbank weitergegeben, es sei denn, Sie beantragen die Kreditkarte direkt dort oder verknüpfen sie mit einem bestehenden Konto bei dieser Bank.

Mögliche Auswirkungen auf die Bonität

Eintrag bei der SCHUFA

Jede neu beantragte und genehmigte Kreditkarte wird als Vertrag in der SCHUFA vermerkt. Dies kann Ihre Bonität beeinflussen:

  • Positiv: Wenn Sie Ihre Kreditkarte verantwortungsvoll nutzen und pünktlich begleichen, wirkt sich das positiv auf Ihren SCHUFA-Score aus.
  • Negativ: Viele Kreditkarten oder häufige Anträge in kurzer Zeit können den Score verschlechtern, da dies auf eine hohe Kreditnutzung hindeuten kann.

Auswirkungen auf Kreditanträge

Wenn Sie später einen Kredit beantragen, sieht die Bank in Ihrer SCHUFA-Auskunft, wie viele Kreditkarten Sie besitzen. Viele Kreditkarten können als Risiko gewertet werden, da Sie theoretisch über einen hohen Kreditrahmen verfügen könnten.

Besondere Fälle: Prepaid-Kreditkarten und schufafreie Karten

Prepaid-Kreditkarten

Prepaid-Kreditkarten funktionieren auf Guthabenbasis. Sie werden oft ohne SCHUFA-Prüfung vergeben und erscheinen daher meist nicht in der SCHUFA-Auskunft. Die Hausbank erfährt von solchen Karten in der Regel nichts, es sei denn, Sie verknüpfen sie mit Ihrem Girokonto.

Schufafreie Kreditkarten

Einige Anbieter werben mit „Kreditkarte ohne SCHUFA“. Diese Karten sind meist Prepaid- oder Debitkarten und werden nicht als Kreditrahmen geführt. Sie erscheinen nicht in der SCHUFA und sind für die Hausbank unsichtbar.

Typische Fragen und Irrtümer

Kann ich beliebig viele Kreditkarten beantragen?

Theoretisch ja, praktisch jedoch ist die Anzahl durch Ihre Bonität und die Vergabepolitik der Banken begrenzt. Zu viele Kreditkarten können sich negativ auf Ihren SCHUFA-Score auswirken und zu Ablehnungen führen.

Sieht meine Hausbank, wie ich meine Kreditkarte nutze?

Nein. Die Hausbank sieht keine Umsätze oder Details zu Kreditkarten, die Sie bei anderen Banken führen. Nur wenn Sie die Kreditkarte mit Ihrem Girokonto bei der Hausbank verknüpfen und Umsätze darüber laufen, können entsprechende Buchungen sichtbar werden.

Wird jeder Antrag bei der SCHUFA gespeichert?

Ja, jeder Antrag auf eine Kreditkarte wird bei der SCHUFA als „Anfrage Kredit“ oder „Anfrage Kreditkonditionen“ gespeichert. Mehrere abgelehnte Anträge in kurzer Zeit können sich negativ auf Ihren Score auswirken.

Tipps für den verantwortungsvollen Umgang mit Kreditkartenanträgen

  • Beantragen Sie nicht mehrere Kreditkarten gleichzeitig bei verschiedenen Banken.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre SCHUFA-Auskunft auf Richtigkeit und Aktualität (§ 34 BDSG).
  • Kündigen Sie nicht genutzte Kreditkarten, um Ihre Bonität zu verbessern.
  • Achten Sie auf die Bedingungen und Gebühren der jeweiligen Kreditkarte.
  • Nutzen Sie Kreditkarten verantwortungsvoll und begleichen Sie offene Beträge pünktlich.

Fazit

Ihre Hausbank erfährt in der Regel nicht, wenn Sie eine Kreditkarte bei einer anderen Bank beantragen. Ein direkter Informationsaustausch findet nicht statt. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie die neue Kreditkarte mit Ihrem Girokonto bei der Hausbank verknüpfen. Allerdings wird der Kreditkartenvertrag in der SCHUFA vermerkt, sodass Ihre Hausbank im Rahmen einer Bonitätsprüfung erkennen kann, dass Sie eine weitere Kreditkarte besitzen – jedoch nicht, bei welchem Anbieter.

Der verantwortungsvolle Umgang mit Kreditkarten und eine regelmäßige Überprüfung Ihrer SCHUFA-Daten sind entscheidend, um Ihre Bonität zu schützen und finanzielle Flexibilität zu erhalten. Informieren Sie sich vor jeder Beantragung über die Konditionen und wägen Sie ab, ob eine zusätzliche Kreditkarte wirklich notwendig ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FrageAntwort
Erfährt meine Hausbank von einer Kreditkarte bei einer anderen Bank?Nein, nicht direkt. Nur über die SCHUFA im Rahmen einer Bonitätsprüfung.
Wird jede Kreditkarte in der SCHUFA gespeichert?Ja, außer Prepaid- oder schufafreie Karten.
Kann ich beliebig viele Kreditkarten besitzen?Theoretisch ja, praktisch begrenzt durch Bonität und SCHUFA-Score.
Sieht meine Hausbank die Umsätze meiner Fremd-Kreditkarte?Nein, nur wenn Sie diese mit dem Girokonto der Hausbank verknüpfen.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Kreditkarte beantrage?Bonität prüfen, SCHUFA-Auskunft einholen, Konditionen vergleichen, nicht zu viele Anträge stellen.

Weiterführende Hinweise

  • Prüfen Sie jährlich Ihre SCHUFA-Daten.
  • Kündigen Sie nicht genutzte Kreditkarten.
  • Achten Sie auf Datenschutz und geben Sie Ihre Daten nur an seriöse Anbieter weiter.

Mit diesem Wissen können Sie fundiert entscheiden, ob und wo Sie eine Kreditkarte beantragen – ohne unerwünschte Überraschungen bei Ihrer Hausbank.


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