So beantragen Sie Kindergeld ab 18: Voraussetzungen, benötigte Nachweise und Schritt-für-Schritt-Anleitung – alles Wichtige auf einen Blick!

Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren bietet finanzielle Unterstützung, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Anspruch besteht maximal bis zum 25. Lebensjahr und setzt eine aktive Ausbildungs- oder Übergangssituation voraus.
Die Beantragung erfolgt bei der Familienkasse – sowohl digital als auch analog – und erfordert spezifische Nachweise.
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Voraussetzungen für Kindergeld ab 18
Kindergeld wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
- Das Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt.
- Es befindet sich in einer Erstausbildung, einem Studium oder einer beruflichen Weiterbildung.
- Bei einer Zweitausbildung ist eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Wochenstunden oder ein Minijob zulässig.
- In Übergangsphasen (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn) besteht Anspruch für maximal 4 Monate.
Ausnahmen gelten für:
- Arbeitslose unter 21 Jahren, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
- Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können.
Antragsverfahren Schritt für Schritt
Online-Antrag
- Authentifizierung: Nutzen Sie den Personalausweis mit Online-Funktion, eID-Karte oder ELSTER-Zertifikat.
- Formular ausfüllen: Laden Sie den Antrag auf der Website der Familienkasse hoch und ergänzen Sie digitale Nachweise.
- Übermittlung: Die Daten werden direkt an die zuständige Stelle gesendet.
Schriftlicher Antrag
- Formular besorgen: Laden Sie den Vordruck von der Website der Bundesagentur für Arbeit herunter oder fordern Sie ihn per Post an.
- Unterlagen beifügen: Geburtsurkunde, Ausbildungsnachweise und Einkommensbescheide des Kindes.
- Einreichung: Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre örtliche Familienkasse.
Wichtig: Der Antrag sollte vor dem 18. Geburtstag gestellt werden, da Kindergeld nur rückwirkend für 6 Monate gezahlt wird.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der Ausbildung/des Studiums: Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Schulbescheinigung.
- Einkommensnachweise des Kindes: Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag (bei Nebenjob).
- Meldebescheinigung und Geburtsurkunde.
- Einkommensnachweise der Eltern: Nur erforderlich, wenn das Kind nicht im Haushalt lebt.
Höhe und Auszahlung
Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Zahlung erfolgt an die Eltern, außer bei einem Abzweigungsantrag: Volljährige können das Kindergeld direkt erhalten, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Sonderfälle und Tipps
- Übergangszeiten: Maximal 4 Monate zwischen Ausbildungsphasen.
- Auslandssemester: Kindergeld wird weitergezahlt, sofern die Ausbildung im Ausland anerkannt ist.
- Einkommensgrenzen: Das Kind darf nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten – Ausnahmen gelten für Minijobs.
Praxistipps:
- Änderungen melden: Informieren Sie die Familienkasse umgehend bei Abbruch der Ausbildung oder Jobwechsel.
- Digitalisieren Sie Nachweise: Scannen Sie Dokumente ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Fristen einhalten: Anträge erst nach dem 18. Geburtstag führen zu Zahlungslücken.
Durch die Kombination aus klaren Voraussetzungen und strukturiertem Antragsverfahren lässt sich Kindergeld ab 18 effizient beantragen. Nutzen Sie die Online-Option für schnellere Bearbeitung und achten Sie auf vollständige Unterlagen, um Rückfragen zu vermeiden.
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