Kindergeld ab 18 beantragen – so geht’s

So beantragen Sie Kindergeld ab 18: Voraussetzungen, benötigte Nachweise und Schritt-für-Schritt-Anleitung – alles Wichtige auf einen Blick!

Kindergeld ab 18 beantragen - so geht’s

Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren bietet finanzielle Unterstützung, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Anspruch besteht maximal bis zum 25. Lebensjahr und setzt eine aktive Ausbildungs- oder Übergangssituation voraus.

Die Beantragung erfolgt bei der Familienkasse – sowohl digital als auch analog – und erfordert spezifische Nachweise.


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Voraussetzungen für Kindergeld ab 18

Kindergeld wird unter folgenden Bedingungen gewährt:

  • Das Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt.
  • Es befindet sich in einer Erstausbildung, einem Studium oder einer beruflichen Weiterbildung.
  • Bei einer Zweitausbildung ist eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Wochenstunden oder ein Minijob zulässig.
  • In Übergangsphasen (z.B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn) besteht Anspruch für maximal 4 Monate.

Ausnahmen gelten für:

  • Arbeitslose unter 21 Jahren, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
  • Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können.

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Online-Antrag

  1. Authentifizierung: Nutzen Sie den Personalausweis mit Online-Funktion, eID-Karte oder ELSTER-Zertifikat.
  2. Formular ausfüllen: Laden Sie den Antrag auf der Website der Familienkasse hoch und ergänzen Sie digitale Nachweise.
  3. Übermittlung: Die Daten werden direkt an die zuständige Stelle gesendet.

Schriftlicher Antrag

  1. Formular besorgen: Laden Sie den Vordruck von der Website der Bundesagentur für Arbeit herunter oder fordern Sie ihn per Post an.
  2. Unterlagen beifügen: Geburtsurkunde, Ausbildungsnachweise und Einkommensbescheide des Kindes.
  3. Einreichung: Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre örtliche Familienkasse.

Wichtig: Der Antrag sollte vor dem 18. Geburtstag gestellt werden, da Kindergeld nur rückwirkend für 6 Monate gezahlt wird.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Ausbildung/des Studiums: Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Schulbescheinigung.
  • Einkommensnachweise des Kindes: Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag (bei Nebenjob).
  • Meldebescheinigung und Geburtsurkunde.
  • Einkommensnachweise der Eltern: Nur erforderlich, wenn das Kind nicht im Haushalt lebt.

Höhe und Auszahlung

Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Zahlung erfolgt an die Eltern, außer bei einem Abzweigungsantrag: Volljährige können das Kindergeld direkt erhalten, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Sonderfälle und Tipps

  • Übergangszeiten: Maximal 4 Monate zwischen Ausbildungsphasen.
  • Auslandssemester: Kindergeld wird weitergezahlt, sofern die Ausbildung im Ausland anerkannt ist.
  • Einkommensgrenzen: Das Kind darf nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten – Ausnahmen gelten für Minijobs.

Praxistipps:

  • Änderungen melden: Informieren Sie die Familienkasse umgehend bei Abbruch der Ausbildung oder Jobwechsel.
  • Digitalisieren Sie Nachweise: Scannen Sie Dokumente ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Fristen einhalten: Anträge erst nach dem 18. Geburtstag führen zu Zahlungslücken.

Durch die Kombination aus klaren Voraussetzungen und strukturiertem Antragsverfahren lässt sich Kindergeld ab 18 effizient beantragen. Nutzen Sie die Online-Option für schnellere Bearbeitung und achten Sie auf vollständige Unterlagen, um Rückfragen zu vermeiden.


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