Möchten Sie wissen, wie Sie Ihren negativen Schufa-Eintrag Schritt für Schritt löschen können? Erfahren Sie jetzt alles Wichtige zur erfolgreichen Löschung!

Ein negativer Schufa-Eintrag kann gravierende Folgen haben: Kredite werden verweigert, Handyverträge abgelehnt, Mietwohnungen bleiben unerreichbar. Doch nicht jeder Eintrag ist gerechtfertigt oder muss dauerhaft bestehen bleiben.
In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Schufa-Eintrag Schritt für Schritt löschen lassen können, welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Ihre Bonität wiederherstellen.
Tipp
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Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen. Banken, Mobilfunkanbieter, Vermieter und andere Vertragspartner greifen auf diese Informationen zu, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen.
Ein negativer Eintrag kann daher weitreichende Konsequenzen haben – selbst wenn dieser Eintrag fehlerhaft oder veraltet ist.
Welche Schufa-Einträge können gelöscht werden?
Nicht jeder Eintrag ist sofort löschbar. Ein Anspruch auf Löschung besteht insbesondere in folgenden Fällen:
- Falscheinträge: Wenn Daten irrtümlich oder durch Verwechslung eingetragen wurden.
- Veraltete Einträge: Einträge, deren gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist.
- Verjährte Forderungen: Forderungen, die rechtlich nicht mehr durchsetzbar sind.
- Unberechtigte Einträge: Zum Beispiel, wenn eine Forderung bereits beglichen wurde, der Eintrag aber nicht aktualisiert wurde.
- Personenverwechslung: Wenn Daten einer anderen, namensgleichen Person zugeordnet wurden.
Schufa-Eintrag löschen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Schufa-Auskunft anfordern
Zunächst müssen Sie wissen, welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat. Sie haben das Recht, einmal jährlich kostenlos eine Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO anzufordern. Diese Selbstauskunft können Sie direkt auf der Schufa-Website beantragen.
Tipp: Verzichten Sie auf kostenpflichtige Drittanbieter – die Datenkopie ist direkt bei der Schufa kostenlos.
Schritt 2: Einträge sorgfältig prüfen
Gehen Sie die erhaltene Auskunft genau durch. Achten Sie auf:
- Falsche Angaben (z. B. Zahlendreher, falsche Beträge)
- Veraltete Einträge (prüfen Sie die Löschfristen)
- Offen ausgewiesene, aber bereits beglichene Forderungen
- Einträge, die Sie nicht zuordnen können.
Schritt 3: Belege sammeln
Haben Sie einen unberechtigten oder fehlerhaften Eintrag entdeckt, benötigen Sie Nachweise. Das können sein:
- Kontoauszüge über geleistete Zahlungen
- Schriftverkehr mit Gläubigern
- Gerichtsurteile oder Vergleichsvereinbarungen.
Schritt 4: Antrag auf Löschung stellen
Je nach Art des Eintrags gehen Sie unterschiedlich vor:
- Falsche oder unberechtigte Einträge: Wenden Sie sich direkt an den Gläubiger (z. B. Bank, Inkassobüro), der den Eintrag veranlasst hat, und fordern Sie die Korrektur oder Löschung. Gleichzeitig sollten Sie die Schufa informieren.
- Falscheinträge oder Datenverwechslung: Kontaktieren Sie direkt die Schufa und legen Sie Ihre Nachweise bei.
Kontaktmöglichkeiten:
- Per Online-Formular auf der Schufa-Website
- Telefonisch unter 0611 – 92780
- Schriftlich an: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.
Musterbrief: Viele Verbraucherportale bieten Musteranschreiben für die Löschungsanfrage an. Diese sollten folgende Angaben enthalten:
- Ihre persönlichen Daten
- Die genaue Beschreibung des zu löschenden Eintrags
- Begründung und Nachweise.
Schritt 5: Bearbeitung abwarten und Ergebnis prüfen
Die Schufa prüft Ihren Antrag in der Regel innerhalb von etwa drei Wochen. Sie erhalten eine Rückmeldung, ob der Eintrag gelöscht, korrigiert oder bestehen bleibt. Kontrollieren Sie nach Ablauf der Frist Ihre Schufa-Auskunft erneut.
Was tun, wenn die Schufa die Löschung verweigert?
Kommt die Schufa Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie folgende Schritte einleiten:
- Ombudsmann einschalten: Der Schufa-Ombudsmann vermittelt bei Streitfällen zwischen Verbrauchern und der Schufa.
- Anwaltliche Unterstützung: Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihre Ansprüche durchsetzen und ggf. Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch einen Falscheintrag ein finanzieller Nachteil entstanden ist.
Automatische Löschung: Welche Fristen gelten?
Viele Schufa-Einträge werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht:
Art des Eintrags | Löschfrist |
---|---|
Kreditanfragen | 12 Monate |
Erledigte Kredite | 3 Jahre nach Rückzahlung |
Unbezahlte Forderungen | 3 Jahre nach Begleichung |
Informationen aus Schuldnerverzeichnissen | 3 Jahre nach Eintrag/Löschung |
Girokonto-/Kreditkartenkündigung | 3 Jahre |
Anfragen zu Telekommunikationsverträgen | 12 Monate |
Wichtig: Die Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.
Häufige Fehler und Stolperfallen
- Unnötige Kosten durch Drittanbieter: Die kostenlose Datenkopie gibt es direkt bei der Schufa, nicht bei kostenpflichtigen Dienstleistern.
- Unvollständige Nachweise: Ohne Belege ist eine Löschung oft nicht möglich.
- Nichtbeachtung der Löschfristen: Prüfen Sie, ob ein Eintrag bereits automatisch gelöscht werden müsste.
- Zu spätes Handeln: Je früher Sie aktiv werden, desto schneller ist Ihre Bonität wiederhergestellt.
Tipps zur Verbesserung Ihrer Bonität
- Regelmäßige Kontrolle: Fordern Sie Ihre Schufa-Auskunft mindestens einmal jährlich an.
- Rechnungen pünktlich bezahlen: Vermeiden Sie Mahnungen und Inkassoverfahren.
- Unnötige Kreditanfragen vermeiden: Zu viele Anfragen in kurzer Zeit wirken sich negativ aus.
- Veraltete Verträge kündigen: Nicht mehr genutzte Konten oder Kreditkarten sollten geschlossen werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Löschung eines Schufa-Eintrags?
In der Regel etwa drei Wochen, nachdem der Antrag eingegangen ist.
Kann ich jeden Schufa-Eintrag löschen lassen?
Nein, nur falsche, unberechtigte oder abgelaufene Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Rechtmäßige, aktuelle Einträge bleiben bis zum Ablauf der Frist bestehen.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
In den meisten Fällen ist das nicht nötig. Bei hartnäckigen Fällen oder verweigerter Löschung kann anwaltliche Unterstützung jedoch sinnvoll sein.
Was kostet die Schufa-Löschung?
Die Antragstellung ist kostenlos. Nur bei anwaltlicher Unterstützung oder gerichtlichen Verfahren können Kosten entstehen.
Fazit
Ein Schufa-Eintrag muss kein lebenslanges Hindernis sein. Wer seine Daten regelmäßig prüft, Nachweise sorgfältig sammelt und die richtigen Schritte einleitet, kann fehlerhafte oder veraltete Einträge erfolgreich löschen lassen.
Damit sichern Sie sich nicht nur Ihre finanzielle Handlungsfreiheit, sondern auch Ihre Chancen auf Kredite, Verträge und ein unbeschwertes Alltagsleben.
Handeln Sie frühzeitig – Ihre Bonität ist Ihr finanzielles Kapital!
„Falsche, veraltete oder unberechtigte Schufa-Einträge zu bezahlten oder unberechtigten Forderungen kann man löschen lassen. Dafür muss man sich entweder an die Gläubiger wenden, die für den falschen Eintrag verantwortlich sind, oder direkt an die Schufa.“
Quellen:
Die Angaben in diesem Artikel basieren auf aktuellen Informationen aus Verbraucherportalen, Banken und der Schufa selbst.