Jobcenter Darlehen als Bürgergeld Empfänger bekommen

Wussten Sie, dass Bürgergeld-Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter beantragen können? Ein Überblick über Voraussetzungen und Prozess.

Darlehen vom Jobcenter bekommen So beantragen Sie es

Bürgergeld Empfänger können in bestimmten Situationen ein zinsloses Darlehen vom Jobcenter beantragen.

Dies kommt infrage, wenn ein unabweisbarer und unvorhersehbarer Bedarf besteht, der nicht vom Regelsatz gedeckt werden kann.


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Wann gewährt das Jobcenter ein Darlehen?

Das Jobcenter kann ein Darlehen gewähren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt ein unabweisbarer Bedarf vor, der kurzfristig gedeckt werden muss. Dies kann zum Beispiel eine dringend erforderliche Reparatur oder der Ersatz eines defekten Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine sein.
  • Der Bedarf ist unvorhersehbar eingetreten und konnte nicht durch Ersparnisse gedeckt werden.
  • Der Bürgergeld Empfänger verfügt über kein verwertbares Vermögen, mit dem der Bedarf gedeckt werden könnte.
  • Der Bedarf kann nicht durch Ratenzahlungen oder andere Hilfen gedeckt werden.
  • Ohne das Darlehen würde eine unzumutbare Härte entstehen.

Typische Situationen, in denen ein Darlehen vom Jobcenter infrage kommt, sind zum Beispiel:

  • Drohende Stromsperre aufgrund von Stromschulden
  • Anschaffung oder Reparatur von Haushaltsgroßgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine
  • Mietschulden, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht
  • Kosten für orthopädische Schuhe oder Reparatur von therapeutischen Geräten

Weitere Situationen, in denen das Jobcenter ein Darlehen gewähren kann:

  • Kosten für umzugsbedingte Neuanschaffungen von Möbeln und Haushaltsgeräten
  • Kaution und Genossenschaftsanteil für eine neue Mietwohnung
  • Schulbedarf, wenn die Kosten nicht vom Bildungspaket gedeckt sind
  • Kosten für Nachhilfeunterricht
  • Fahrtkosten zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung
  • Reisekosten zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
  • Kosten für Bewerbungsunterlagen und Arbeitskleidung
  • Zuzahlungen für Brillen oder Hörgeräte
  • Eigenanteil für Zahnersatz
  • Kosten für eine Babyerstausstattung

Das Jobcenter prüft jedoch immer den Einzelfall und ob nicht doch andere Hilfen möglich sind. Grundsätzlich soll ein Darlehen nur das letzte Mittel sein, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann.

Antrag auf Jobcenter Darlehen stellen

Um ein Darlehen vom Jobcenter zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dafür sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Formloser Antrag, in dem der Bedarf genau beschrieben wird
  • Nachweis der Kosten, zum Beispiel durch Rechnung oder Kostenvoranschlag
  • Negativbescheinigungen der Bank zur Ablehnung eines Kredits
  • Negativbescheinigung des Vermieters zu Ratenzahlungsoptionen bei Mietschulden
  • Negativbescheinigung des Energieversorgers bei drohender Stromsperre
  • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Kontoauszüge

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, folgende Unterlagen beizufügen:

  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Miet- und Nebenkostenabrechnung
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Nachweis über Rücklagen und Ersparnisse
  • Schufa-Selbstauskunft
  • Nachweis über laufende Ratenzahlungen und Verbindlichkeiten
  • Nachweis über abgelehnte Darlehensanträge bei Banken
  • Nachweis über erfolglose Anfragen auf Ratenzahlung

Je detaillierter der Antrag begründet wird und je mehr Nachweise beigefügt werden, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigung des Darlehens.

Das Jobcenter entscheidet nach Prüfung der Unterlagen und der persönlichen Situation über die Bewilligung. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit das Jobcenter ihn vor Eintritt der Notlage bearbeiten kann.

Höhe und Auszahlung des Darlehens

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. In der Regel wird nur der Mindestbetrag bewilligt, der erforderlich ist, um die Notlage abzuwenden. Luxusanschaffungen oder überhöhte Kosten werden nicht finanziert.

Beispiel:

  • Für eine gebrauchte Waschmaschine werden maximal Kosten für ein einfaches Einstiegsmodell übernommen.
  • Bei Mietschulden wird nur der Betrag gewährt, der den Wohnungsverlust abwendet.
  • Für Bewerbungskosten ist eine Obergrenze von 500 Euro üblich.

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen nach der Bewilligung. Entweder wird das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen oder direkt an den Gläubiger wie den Vermieter. Eine Barauszahlung ist die Ausnahme.

Rückzahlung des Jobcenter Darlehens

Ein vom Jobcenter bewilligtes Darlehen ist zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, die direkt vom Bürgergeld abgezogen werden. Die Rate beträgt maximal 10% des maßgebenden Regelbedarfs.

Beispiel: Bei einem Regelbedarf von 502 Euro wären das maximal 50,20 Euro im Monat. Die Rückzahlung beginnt in der Regel ab dem Folgemonat nach Auszahlung des Darlehens und läuft so lange, bis das Darlehen komplett getilgt ist.

Die Rückzahlung kann je nach Höhe des Darlehens also mehrere Jahre dauern. Wichtig ist, dies bei der Beantragung zu bedenken und die Darlehenshöhe entsprechend gering zu halten.

Endet der Bürgergeld Bezug, wird der noch offene Darlehensbetrag in der Regel sofort fällig. In Härtefällen sind aber auch Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Jobcenter möglich. Dies muss individuell geprüft werden.

Vor- und Nachteile eines Jobcenter Darlehens

Vorteile:

  • Zinsloses Darlehen, keine Kreditkosten
  • Unbürokratische Beantragung und rasche Auszahlung
  • Vermeidung von Notlagen wie Stromsperre oder Wohnungsverlust
  • Möglichkeit, unvorhergesehene Anschaffungen zu tätigen

Nachteile:

  • Rückzahlung verringert monatlichen Regelsatz
  • Darlehen kann über mehrere Jahre laufen
  • Bei Einkommenssteigerung wird Restbetrag oft sofort fällig
  • Genaue Bedürftigkeitsprüfung und Offenlegung der Finanzen
  • Ablehnung möglich, wenn andere Hilfen möglich scheinen

Das Jobcenter Darlehen ist also eine gute Möglichkeit für Bürgergeld Empfänger, kurzfristige Notlagen zu überbrücken. Allerdings sollte die Rückzahlung realistisch eingeschätzt und die Darlehenshöhe niedrig gehalten werden.

Tipps für einen erfolgreichen Darlehensantrag

Damit das Jobcenter einem Darlehensantrag zustimmt, sollten Bürgergeld Empfänger einige Tipps beachten:

  • Den Antrag vollständig und gut begründet ausfüllen und alle notwendigen Nachweise beifügen
  • Genau berechnen, welche Summe unbedingt erforderlich ist
  • Die Höhe des Darlehens so gering wie möglich halten
  • Auf die eigene Bedürftigkeit und die Unausweichlichkeit der Kosten hinweisen
  • Nachweisen, dass keine anderen Hilfen möglich sind
  • Den Antrag rechtzeitig stellen, bevor die Notlage eintritt
  • Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter freundlich und sachlich argumentieren
  • Bei Ablehnung ruhig bleiben und nach einer Begründung fragen
  • Eventuell Widerspruch einlegen und nochmal argumentieren

Mit einer soliden Vorbereitung und detaillierten Antragsunterlagen steigen die Chancen auf eine Genehmigung des Jobcenter Darlehens deutlich.

Fazit

Als Bürgergeld Empfänger sollten Sie die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens vom Jobcenter in Betracht ziehen, wenn eine unvorhergesehene Anschaffung ansteht, die Sie nicht aus Ihrem Regelsatz bestreiten können.

Stellen Sie frühzeitig einen Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen. Bedenken Sie, dass Sie das Darlehen zurückzahlen müssen, daher sollten Sie die Höhe so gering wie möglich halten.

Prüfen Sie vor der Beantragung auch, ob es andere Hilfsmöglichkeiten wie Ratenzahlung, Sachspenden oder familiäre Unterstützung gibt. Das Jobcenter Darlehen sollte nur die letzte Option sein, wenn es keine Alternativen gibt.

Wenn Sie die Rückzahlung realistisch einschätzen und einen vollständigen, gut begründeten Antrag stellen, haben Sie gute Chancen, das Darlehen zu erhalten. So lässt sich eine Notlage überbrücken, ohne hohe Kosten aufzunehmen.


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