Wussten Sie, dass Sie auch während einer Insolvenz legal Geld erhalten können? Entdecken Sie jetzt Tipps und Möglichkeiten zur finanziellen Stabilisierung.

Insolvenz ist für Betroffene oft ein schwerer Einschnitt ins Leben. Die finanzielle Notlage, die mit einem Insolvenzverfahren einhergeht, führt häufig zu existenziellen Sorgen. Dennoch gibt es auch in dieser Situation legale und sinnvolle Wege, um an Geld zu gelangen oder die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren.
Dieser umfassende Artikel beleuchtet die rechtlichen Möglichkeiten, zeigt praktische Tipps auf und warnt vor typischen Fallstricken.
Tipp
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Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson oder eines Unternehmens. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Privatpersonen können nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung erhalten, sofern sie sich an die Regeln halten.
Grundlegende Einschränkungen während der Insolvenz
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens gelten für Schuldner zahlreiche Einschränkungen:
- Das pfändbare Einkommen wird an den Insolvenzverwalter abgeführt.
- Über das eigene Vermögen kann nicht mehr frei verfügt werden.
- Neue Schulden oder unangemessene Verbindlichkeiten können die Restschuldbefreiung gefährden.
Daher ist es besonders wichtig, ausschließlich legale und sichere Wege zu nutzen, um an Geld zu kommen.
Legale Wege, während der Insolvenz an Geld zu gelangen
Insolvenzgeld für Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer von der Insolvenz seines Arbeitgebers betroffen ist und Gehaltsrückstände hat, kann Insolvenzgeld beantragen. Dieses wird vom Arbeitsamt gezahlt und entspricht dem bereinigten Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung. Auch Minijobber und Geringverdiener können Anspruch haben. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden.
Forderungsanmeldung als Gläubiger
Wer selbst Gläubiger ist, kann seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und sollte alle relevanten Belege enthalten. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Gläubiger eine Insolvenzquote, also einen prozentualen Anteil ihrer Forderungen, sofern noch Vermögen vorhanden ist.
Sachgeschenke statt Geld
Familie und Freunde möchten oft helfen. Geldgeschenke werden jedoch zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgeführt. Sachgeschenke – etwa ein dringend benötigtes Haushaltsgerät – sind die bessere Wahl, sofern sie für einen bescheidenen Lebensstil notwendig sind. Diese dürfen in der Regel behalten werden.
Prepaid-Kreditkarten
Klassische Kreditkarten werden während der Insolvenz meist nicht bewilligt. Eine Ausnahme bilden Prepaid-Kreditkarten, die nur mit Guthaben funktionieren. Sie ermöglichen Online-Einkäufe und bargeldlose Zahlungen, ohne neue Schulden zu machen.
Pfändungsfreies Einkommen und Freibeträge
Der Gesetzgeber schützt einen Teil des Einkommens vor der Pfändung. Der pfändungsfreie Betrag richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Alles, was darüber hinausgeht, wird an den Insolvenzverwalter abgeführt. Durch Nebenjobs oder steuerfreie Einnahmen kann der pfändungsfreie Betrag erhöht werden, solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
Nebenjobs und Selbstständigkeit
Auch während der Insolvenz ist eine selbstständige Tätigkeit oder ein Nebenjob möglich. Die Einkünfte daraus unterliegen ebenfalls der Pfändung, aber der Schuldner kann so seinen Lebensunterhalt sichern und unter Umständen Rücklagen für die Zeit nach der Insolvenz bilden. Wichtig ist, alle Einnahmen korrekt anzugeben und keine neuen Schulden zu machen.
Steuererstattungen
Steuererstattungen für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung fließen in die Insolvenzmasse. Erstattungen für Zeiträume nach der Eröffnung stehen dem Schuldner zu, sofern sie den pfändungsfreien Betrag nicht überschreiten. Eine rechtzeitige Steuererklärung kann sich daher lohnen.
Kredite während der Insolvenz: Risiken und Alternativen
Kreditaufnahme – grundsätzlich möglich, aber riskant
Es ist nicht grundsätzlich verboten, während der Insolvenz einen Kredit zu beantragen. Die meisten Banken lehnen dies jedoch ab, da das Risiko eines Zahlungsausfalls hoch ist. Wird dennoch ein Kredit gewährt, etwa mit einem Bürgen, kann dies die Restschuldbefreiung gefährden. Der Kredit könnte zudem direkt gepfändet werden.
Bürgschaften und Schuldbeitritt
Ein Bürge kann das Risiko für die Bank senken, trägt aber selbst die volle Verantwortung für den Kredit. Gerät der Schuldner erneut in Zahlungsschwierigkeiten, haftet der Bürge mit seinem eigenen Vermögen. Von dieser Lösung ist dringend abzuraten, da sie das finanzielle Risiko für beide Parteien erhöht.
Alternative: Privatdarlehen
Privatdarlehen von Familie oder Freunden sind möglich, bergen aber ebenfalls die Gefahr, dass die Restschuldbefreiung versagt wird, wenn der Schuldner neue Schulden macht. Auch hier ist Vorsicht geboten.
Was ist nach der Insolvenz möglich?
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung ist der Schuldner schuldenfrei und kann wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen. Allerdings bleibt der Eintrag in der Schufa noch einige Jahre bestehen, was die Kreditwürdigkeit einschränkt. Neue Kredite sind dann wieder möglich, sollten aber mit Bedacht aufgenommen werden, um nicht erneut in die Schuldenfalle zu geraten.
Tipps zur Verbesserung der finanziellen Situation während der Insolvenz
Haushaltsbuch führen
Ein Haushaltsbuch hilft, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten und Sparpotenziale zu erkennen.
Schuldenberatung nutzen
Professionelle Schuldnerberatungen bieten Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern, helfen bei der Haushaltsplanung und geben wertvolle Tipps für den Alltag.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten
Ein P-Konto schützt das Guthaben bis zum gesetzlich festgelegten Freibetrag vor der Pfändung. Es kann bei jeder Bank beantragt werden und ist für alle Schuldner sinnvoll.
Unnötige Ausgaben vermeiden
Während der Insolvenz sollten alle nicht zwingend notwendigen Ausgaben gestrichen werden. Ein minimalistischer Lebensstil hilft, die Zeit der Insolvenz zu überstehen.
Einnahmen legal erhöhen
- Nebenjob im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
- Verkauf nicht benötigter Gegenstände (sofern diese nicht zur Insolvenzmasse gehören)
- Steuererstattungen und Sozialleistungen prüfen
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Neue Schulden machen: Neue Kredite oder Ratenkäufe können die Restschuldbefreiung gefährden.
- Einnahmen verschweigen: Alle Einkünfte müssen dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden.
- Unangemessene Schenkungen: Geldgeschenke werden zur Hälfte an den Insolvenzverwalter abgeführt.
- Verspätete Forderungsanmeldung: Forderungen als Gläubiger sollten rechtzeitig angemeldet werden, um Ansprüche nicht zu verlieren.
Was tun, wenn man Geld von einem insolventen Unternehmen erwartet?
Wer als Kunde oder Lieferant Geld von einem insolventen Unternehmen erwartet, muss seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Auszahlung erfolgt nach der Insolvenzquote, die meist nur einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung abdeckt. Individuelle Eintreibungsmaßnahmen sind nach Eröffnung des Verfahrens nicht mehr möglich.
Insolvenzanfechtung: Wenn der Insolvenzverwalter Geld zurückfordert
In bestimmten Fällen kann der Insolvenzverwalter bereits gezahltes Geld oder gelieferte Waren zurückfordern, um eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger zu gewährleisten. Betroffene sollten in solchen Fällen rechtlichen Rat einholen und die Forderung genau prüfen.
Zusammenfassung: Die wichtigsten legalen Wege und Tipps
Möglichkeit | Beschreibung | Zu beachten |
---|---|---|
Insolvenzgeld | Für Arbeitnehmer bei Gehaltsrückständen | Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen |
Forderungsanmeldung | Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an | Auszahlung nach Insolvenzquote |
Sachgeschenke | Familie/Freunde schenken notwendige Gegenstände | Geldgeschenke werden zur Hälfte gepfändet |
Prepaid-Kreditkarte | Guthabenbasierte Karte, keine neue Verschuldung | Keine klassische Kreditkarte |
Pfändungsfreies Einkommen | Gesetzlich geschützter Betrag bleibt beim Schuldner | Höhe abhängig von Einkommen und Unterhaltspflichten |
Nebenjob/Selbstständigkeit | Zusatzeinkünfte sind erlaubt, aber pfändbar | Einnahmen müssen angegeben werden |
Steuererstattungen | Erstattungen nach Insolvenzeröffnung stehen dem Schuldner zu | Vorherige Erstattungen fließen in die Insolvenzmasse |
P-Konto | Schützt Guthaben bis zum Freibetrag | Muss bei der Bank beantragt werden |
Keine neuen Schulden | Keine Kredite oder Ratenkäufe während der Insolvenz | Restschuldbefreiung sonst gefährdet |
Fazit
Auch während eines Insolvenzverfahrens gibt es legale Möglichkeiten, an Geld zu gelangen oder die eigene finanzielle Situation zu verbessern. Entscheidend ist, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, keine neuen Schulden zu machen und alle Einnahmen korrekt anzugeben.
Unterstützung durch Schuldnerberatung, ein gutes Haushaltsmanagement und die Nutzung von Freibeträgen helfen, die Zeit der Insolvenz zu überstehen und einen erfolgreichen Neuanfang zu ermöglichen.
Wer als Gläubiger betroffen ist, sollte seine Forderungen rechtzeitig anmelden und sich auf eine teilweise Rückzahlung einstellen. Für alle Beteiligten gilt: Geduld, Transparenz und rechtliche Beratung sind die besten Begleiter durch die Insolvenz.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einer Schuldnerberatung oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.